Konrad Brzezek

Verlegeort
Lichtenberger Straße 40
Historischer Name
Lange Straße 108
Bezirk/Ortsteil
Friedrichshain
Verlegedatum
18. Juli 2007
Geboren
13. September 1903 in Ruptau (Kreis Rybnik) / Ruptawa
Verhaftet
02. Dezember 1941 in Berlin
Hingerichtet
06. Juni 1942 im Zuchthaus Brandenburg-Görden

Konrad Brzezek, geboren am 13. September 1903 im oberschlesischen Ruptau (heute Ruptawa, ein Ortsteil von Jastrzębie-Zdrój), betrieb mit seiner Frau Erna einen Seifenladen in der Langen Straße 108 (heute Mehlbeerenweg). Das Geschäft war ein zentraler Begegnungsort für die Zeugen Jehovas. Das Ehepaar gehörte der Glaubensgemeinschaft an, Konrad Brzezek leitete zudem eine der Friedrichshainer Gruppen. Trotz des Verfolgungsdrucks gegen die Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus setzte er diese Tätigkeit in der Illegalität fort, so wurden z. B. im Seifengeschäft ein Grammophon und eine Schallplatte mit deutschsprachigen Aufnahmen von Joseph Franklin Rutherford aufbewahrt, beides war ins Land geschmuggelt worden. Das Ehepaar musste eine mehrmonatige Gefängnisstrafe verbüßen, nahm aber von seinem Glauben keinen Abstand. Im Oktober 1937 wurde in einem Sondergerichtsverfahren erneut Anklage gegen beide erhoben. Diesmal lautete das Urteil acht Monate Gefängnis. Am 2. Dezember 1941 sollte Konrad Brzezek zum Kriegsdienst eingezogen werden, erklärte aber beim Wehrkreiskommando dieser Aufforderung nicht Folge zu leisten. Daraufhin verhaftet, verurteilte ihn das Reichskriegsgericht am 30. April 1942 zum Tode. Nach der Urteilsbestätigung am 19. Mai 1942 wurde das Urteil am 6. Juni 1942 im Zuchthaus Brandenburg-Görden vollstreckt.

Konrad Brzezek, geboren am 13. September 1903 im oberschlesischen Ruptau (heute Ruptawa, ein Ortsteil von Jastrzębie-Zdrój), betrieb mit seiner Frau Erna einen Seifenladen in der Langen Straße 108 (heute Mehlbeerenweg). Das Geschäft war ein zentraler Begegnungsort für die Zeugen Jehovas. Das Ehepaar gehörte der Glaubensgemeinschaft an, Konrad Brzezek leitete zudem eine der Friedrichshainer Gruppen. Trotz des Verfolgungsdrucks gegen die Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus setzte er diese Tätigkeit in der Illegalität fort, so wurden z. B. im Seifengeschäft ein Grammophon und eine Schallplatte mit deutschsprachigen Aufnahmen von Joseph Franklin Rutherford aufbewahrt, beides war ins Land geschmuggelt worden. Das Ehepaar musste eine mehrmonatige Gefängnisstrafe verbüßen, nahm aber von seinem Glauben keinen Abstand. Im Oktober 1937 wurde in einem Sondergerichtsverfahren erneut Anklage gegen beide erhoben. Diesmal lautete das Urteil acht Monate Gefängnis. Am 2. Dezember 1941 sollte Konrad Brzezek zum Kriegsdienst eingezogen werden, erklärte aber beim Wehrkreiskommando dieser Aufforderung nicht Folge zu leisten. Daraufhin verhaftet, verurteilte ihn das Reichskriegsgericht am 30. April 1942 zum Tode. Nach der Urteilsbestätigung am 19. Mai 1942 wurde das Urteil am 6. Juni 1942 im Zuchthaus Brandenburg-Görden vollstreckt.