Eva-Maria Buch

Verlegeort
Hochfeilerweg 23 a
Bezirk/Ortsteil
Mariendorf
Verlegedatum
07. März 2009
Geboren
31. Januar 1921 in Berlin
Beruf
Dolmetscherin
Hingerichtet
05. August 1943 in Plötzensee

Eva-Maria Buch war das einzige Kind des Kunstmalers Walter Buch und seiner Frau Erna. Geboren wurde sie am 31. Januar 1921 in Berlin-Charlottenburg, aufgewachsen ist sie später in Tempelhof in der Friedrich-Franz-Straße 23. Die Eltern waren praktizierende Katholiken und führten einen von Kunst und Kultur geprägten Haushalt. Ab 1935 lebte die Familie im Mariendorfer Hochfeilerweg 23 (heute 23a). Die musikalische und sprachbegabte Tochter besuchte die katholische, von Ordensschwestern geleitete Privatschule St. Ursula. Die Schule musste 1937 das ihr gehörende Grundstück in der Lindenstraße abgeben und zog nach Dahlem um. Im Frühjahr 1939 wurde sie von den Nationalsozialisten zwangsweise geschlossen. Daher konnte Eva-Maria Buch hier das Abitur nicht mehr ablegen. Sie bereitete sich nun in Eigenstudien sowie am Seminar für Sprach-und Dolmetscherwesen an der Auslandswissenschaftlichen Fakultät der Berliner Friedrich-Wilhelms-Universität auf den Beruf der Dolmetscherin vor. Nebenher arbeitete sie an diesem Institut als Sprachlehrerin, um zum schmalen Familienbudget beizutragen, da ihr Vater wegen seiner katholischen Grundüberzeugung immer weniger Aufträge bekam. Zusätzlich übernahm sie für einen an die Front eingezogenen Freund dessen Arbeitsstunden im Antiquariat der Buchhandlung Gsellius, an der Mohrenstr./Ecke Friedrichstr. gelegen. Dort freundete sie sich mit einem Kollegen an, dem ebenfalls tiefreligiösen Widerstandskämpfer Wilhelm Guddorf. Dieser war wegen seiner Tätigkeit für die KPD von 1934 bis 1939 im KZ Sachsenhausen inhaftiert gewesen und hatte 1940 bei Gsellius eine Anstellung gefunden. Wilhelm Guddorf hatte sich bald nach seiner Haftentlassung dem Kreis der „Roten Kapelle“ angeschlossen. <br />
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In ihren Gesprächen mit dem deutlich älteren Guddorf gelangte die zunächst unpolitische Eva-Maria Buch bald zu dem Entschluss, bei der Bekämpfung des menschenverachtenden Nazi-Regimes helfen zu wollen. So unterstützte sie die „Rote Kapelle“ mit ihren Sprachkenntnissen, war aber sonst nicht weiter in die illegale Arbeit eingebunden: Nachweislich übersetzte sie einen Text für französischsprachige Zwangsarbeiter in deutschen Rüstungsbetrieben ins Französische, um diese zur Sabotage aufzufordern. Das Flugblatt mahnte die Angesprochenen, sich klar zu machen, dass es ihre Angehörigen seien, die von den durch sie gefertigten Bomben zerrissen würden.<br />
<br />
Die seit Sommer 1942 laufende Verhaftungswelle gegen Mitglieder der „Roten Kapelle“ erfasste auch Eva-Maria Buch: Am 11. Oktober wurde sie in der elterlichen Wohnung von der Gestapo festgenommen, sie kam in Untersuchungshaft, zahlreiche Verhöre folgten. Die Hauptverhandlung fand vom 1. bis 3. Februar 1943 vor dem Reichskriegsgericht statt. Als einziges Beweismittel diente das von ihr ins Französische übersetzte Flugblatt. Um die Autoren des Artikels vor der Verhaftung zu schützen, gab sie vor, diesen selbst verfasst zu haben, und wurde dafür zum Tode verurteilt. In der Urteilsbegründung wurden ihr „die Verschlagenheit einer Katholikin und die Staatsfeindlichkeit einer Kommunistin“ vorgehalten, ein Gnadengesuch ihrer Eltern lehnte Hitler persönlich ab.<br />
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Eva-Maria Buch starb am 5. August 1943 in Plötzensee durch das Fallbeil. Ihr Leichnam wurde nicht zur Bestattung freigegeben, sondern an die Anatomie überstellt. Der von ihr verfasste Brief an die Eltern am Tage ihrer Hinrichtung dagegen ist erhalten, er belegt die liebevolle Sorge um die Eltern und die ruhige Gelassenheit der 22 Jahre jungen Frau.

Eva-Maria Buch war das einzige Kind des Kunstmalers Walter Buch und seiner Frau Erna. Geboren wurde sie am 31. Januar 1921 in Berlin-Charlottenburg, aufgewachsen ist sie später in Tempelhof in der Friedrich-Franz-Straße 23. Die Eltern waren praktizierende Katholiken und führten einen von Kunst und Kultur geprägten Haushalt. Ab 1935 lebte die Familie im Mariendorfer Hochfeilerweg 23 (heute 23a). Die musikalische und sprachbegabte Tochter besuchte die katholische, von Ordensschwestern geleitete Privatschule St. Ursula. Die Schule musste 1937 das ihr gehörende Grundstück in der Lindenstraße abgeben und zog nach Dahlem um. Im Frühjahr 1939 wurde sie von den Nationalsozialisten zwangsweise geschlossen. Daher konnte Eva-Maria Buch hier das Abitur nicht mehr ablegen. Sie bereitete sich nun in Eigenstudien sowie am Seminar für Sprach-und Dolmetscherwesen an der Auslandswissenschaftlichen Fakultät der Berliner Friedrich-Wilhelms-Universität auf den Beruf der Dolmetscherin vor. Nebenher arbeitete sie an diesem Institut als Sprachlehrerin, um zum schmalen Familienbudget beizutragen, da ihr Vater wegen seiner katholischen Grundüberzeugung immer weniger Aufträge bekam. Zusätzlich übernahm sie für einen an die Front eingezogenen Freund dessen Arbeitsstunden im Antiquariat der Buchhandlung Gsellius, an der Mohrenstr./Ecke Friedrichstr. gelegen. Dort freundete sie sich mit einem Kollegen an, dem ebenfalls tiefreligiösen Widerstandskämpfer Wilhelm Guddorf. Dieser war wegen seiner Tätigkeit für die KPD von 1934 bis 1939 im KZ Sachsenhausen inhaftiert gewesen und hatte 1940 bei Gsellius eine Anstellung gefunden. Wilhelm Guddorf hatte sich bald nach seiner Haftentlassung dem Kreis der „Roten Kapelle“ angeschlossen.

In ihren Gesprächen mit dem deutlich älteren Guddorf gelangte die zunächst unpolitische Eva-Maria Buch bald zu dem Entschluss, bei der Bekämpfung des menschenverachtenden Nazi-Regimes helfen zu wollen. So unterstützte sie die „Rote Kapelle“ mit ihren Sprachkenntnissen, war aber sonst nicht weiter in die illegale Arbeit eingebunden: Nachweislich übersetzte sie einen Text für französischsprachige Zwangsarbeiter in deutschen Rüstungsbetrieben ins Französische, um diese zur Sabotage aufzufordern. Das Flugblatt mahnte die Angesprochenen, sich klar zu machen, dass es ihre Angehörigen seien, die von den durch sie gefertigten Bomben zerrissen würden.

Die seit Sommer 1942 laufende Verhaftungswelle gegen Mitglieder der „Roten Kapelle“ erfasste auch Eva-Maria Buch: Am 11. Oktober wurde sie in der elterlichen Wohnung von der Gestapo festgenommen, sie kam in Untersuchungshaft, zahlreiche Verhöre folgten. Die Hauptverhandlung fand vom 1. bis 3. Februar 1943 vor dem Reichskriegsgericht statt. Als einziges Beweismittel diente das von ihr ins Französische übersetzte Flugblatt. Um die Autoren des Artikels vor der Verhaftung zu schützen, gab sie vor, diesen selbst verfasst zu haben, und wurde dafür zum Tode verurteilt. In der Urteilsbegründung wurden ihr „die Verschlagenheit einer Katholikin und die Staatsfeindlichkeit einer Kommunistin“ vorgehalten, ein Gnadengesuch ihrer Eltern lehnte Hitler persönlich ab.

Eva-Maria Buch starb am 5. August 1943 in Plötzensee durch das Fallbeil. Ihr Leichnam wurde nicht zur Bestattung freigegeben, sondern an die Anatomie überstellt. Der von ihr verfasste Brief an die Eltern am Tage ihrer Hinrichtung dagegen ist erhalten, er belegt die liebevolle Sorge um die Eltern und die ruhige Gelassenheit der 22 Jahre jungen Frau.