Martha Becker geb. Gebauer

Verlegeort
Nordbahnstr./Ecke Amendestr.
Bezirk/Ortsteil
Reinickendorf
Verlegedatum
04. Mai 2004
Geboren
23. Oktober 1878 in Bomst / Babimost
Ermordet
1940 in der Tötungsanstalt Brandenburg

Martha Becker<br />
<br />
zuletzt wohnhaft in der Laubenkolonie Am Wasserturm<br />
<br />
an der Nordbahnstraße in Reinickendorf<br />
<br />
Martha Becker, geborene Gebauer, wurde am 23. Oktober 1878 in Bomst im Kreis Birnbaum in der Preußischen Provinz Posen (heute Babimost/Polen) geboren. Martha Becker war zweimal verwitwet. Im Jahre 1903 hatte sie erstmals geheiratet und hieß danach Lampka. Mit ihrem ersten Mann<br />
<br />
wohnte sie in der damaligen Markusstraße in Berlin. Nachdem ihr Mann während des Ersten Weltkrieges gestorben war, heiratete sie am 10. Februar 1920 ein zweites Mal und hieß seitdem Becker. Ihr zweiter Mann, mit dem sie in der Schöningstraße in Pankow wohnte, starb<br />
<br />
1927.<br />
<br />
Zum Zeitpunkt ihrer Einweisung in die Wittenauer Heilstätten am 1. Februar 1934 wohnte sie dann in der Kolonie Am Wasserturm an der Nordbahnstraße in Reinickendorf in einer Gartenlaube, was als Hinweis auf ihre schlechte<br />
<br />
soziale Lage gedeutet werden kann. Die hygienischen Bedingungen waren, ebenso wie die Möglichkeiten der Beheizung der Lauben, unzureichend. Am 1. Februar 1934 wurde Martha Becker vom Bezirksamt Reinickendorf in die<br />
<br />
Wittenauer Heilstätten eingewiesen. Bei der Aufnahme wurde eine „Geistesstörung“ diagnostiziert. Einen genaueren Einblick in die Gründe, die zur Einweisung führten, gewährt der Eintrag auf dem Einweisungsschein: „Paranoia bei mangelnder Unterkunft“. In der Krankenakte heißt es unter dem Punkt Vorleben: „schmutzig, verwahrlost, unsinnige Handlungen, Größenideen.“ Und es heißt dort auch „Martha Becker sei Nachbarn aufgefallen.“<br />
<br />
Am 17. Januar 1935 wurde sie von Wittenau nach Neuruppin in die dortige Brandenburgische Landesanstalt verlegt. In Neuruppin erfolgte im Mai 1935 auch eine neuerliche Untersuchung „zum Zwecke der Durchführung des<br />
<br />
Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“. Im Ergebnis der Untersuchung gelangte man zu der Diagnose „Progressive Paralyse“ und stellte gleichzeitig<br />
<br />
fest, dass keine Erblichkeit vorliege, mithin Martha Becker eine Zwangssterilisation mutmaßlich erspart geblieben ist.<br />
<br />
Vom 8. August 1940 datiert schließlich eine Verfügung zur Verlegung Martha Beckers „in eine andere Anstalt“. Dieser Vermerk, gleichzeitig der letzte Eintrag in der Akte Martha Beckers, bezeugt ihre Ermordung in einer der Gasmordanstalten der Aktion „T4“, der bei der Kanzlei des Führers angesiedelten Organisation zur Ermordung „lebensunwerten Lebens“. Das Datum des<br />
<br />
Abtransportes lässt darauf schließen, dass Martha Becker in der Tötungseinrichtung der „T4“ in Brandenburg/Havel ermordet wurde.

Martha Becker

zuletzt wohnhaft in der Laubenkolonie Am Wasserturm

an der Nordbahnstraße in Reinickendorf

Martha Becker, geborene Gebauer, wurde am 23. Oktober 1878 in Bomst im Kreis Birnbaum in der Preußischen Provinz Posen (heute Babimost/Polen) geboren. Martha Becker war zweimal verwitwet. Im Jahre 1903 hatte sie erstmals geheiratet und hieß danach Lampka. Mit ihrem ersten Mann

wohnte sie in der damaligen Markusstraße in Berlin. Nachdem ihr Mann während des Ersten Weltkrieges gestorben war, heiratete sie am 10. Februar 1920 ein zweites Mal und hieß seitdem Becker. Ihr zweiter Mann, mit dem sie in der Schöningstraße in Pankow wohnte, starb

1927.

Zum Zeitpunkt ihrer Einweisung in die Wittenauer Heilstätten am 1. Februar 1934 wohnte sie dann in der Kolonie Am Wasserturm an der Nordbahnstraße in Reinickendorf in einer Gartenlaube, was als Hinweis auf ihre schlechte

soziale Lage gedeutet werden kann. Die hygienischen Bedingungen waren, ebenso wie die Möglichkeiten der Beheizung der Lauben, unzureichend. Am 1. Februar 1934 wurde Martha Becker vom Bezirksamt Reinickendorf in die

Wittenauer Heilstätten eingewiesen. Bei der Aufnahme wurde eine „Geistesstörung“ diagnostiziert. Einen genaueren Einblick in die Gründe, die zur Einweisung führten, gewährt der Eintrag auf dem Einweisungsschein: „Paranoia bei mangelnder Unterkunft“. In der Krankenakte heißt es unter dem Punkt Vorleben: „schmutzig, verwahrlost, unsinnige Handlungen, Größenideen.“ Und es heißt dort auch „Martha Becker sei Nachbarn aufgefallen.“

Am 17. Januar 1935 wurde sie von Wittenau nach Neuruppin in die dortige Brandenburgische Landesanstalt verlegt. In Neuruppin erfolgte im Mai 1935 auch eine neuerliche Untersuchung „zum Zwecke der Durchführung des

Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“. Im Ergebnis der Untersuchung gelangte man zu der Diagnose „Progressive Paralyse“ und stellte gleichzeitig

fest, dass keine Erblichkeit vorliege, mithin Martha Becker eine Zwangssterilisation mutmaßlich erspart geblieben ist.

Vom 8. August 1940 datiert schließlich eine Verfügung zur Verlegung Martha Beckers „in eine andere Anstalt“. Dieser Vermerk, gleichzeitig der letzte Eintrag in der Akte Martha Beckers, bezeugt ihre Ermordung in einer der Gasmordanstalten der Aktion „T4“, der bei der Kanzlei des Führers angesiedelten Organisation zur Ermordung „lebensunwerten Lebens“. Das Datum des

Abtransportes lässt darauf schließen, dass Martha Becker in der Tötungseinrichtung der „T4“ in Brandenburg/Havel ermordet wurde.