Klara Jacob geb. Schultze

Verlegeort
Silbersteinstraße 97
Historischer Name
Knesebeckstraße 104
Bezirk/Ortsteil
Neukölln
Verlegedatum
14. November 2009
Geboren
15. März 1905 in Berlin
Ermordet
12. Juli 1940 in der Tötungsanstalt Brandenburg

Die Berlinerin Klara Jacob ist eine von mehr als 300 000 Menschen, die als psychisch Kranke und geistig Behinderte im Rahmen der sogenannten Euthanasiemorde zwischen 1940 und 1945 unter strenger Geheimhaltung in deutschen Tötungsanstalten ermordet wurden.<br />
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Klara Schultze, die eine jüngere Schwester mit Namen Gertrud hatte, besuchte die Volksschule Neukölln am Mariendorfer Weg nur bis zur 2. Klasse, zeitweise war sie auch in einer Fürsorgeeinrichtung. Es fiel ihr schwer, dem Lernstoff zu folgen. Anschließend arbeitete sie ohne Berufsausbildung als Hausangestellte und Arbeiterin. Ihren Ehemann, den Monteur Paul Jacob, heiratete sie im Jahr 1924. Das Paar bezog eine Wohnung in der Knesebeckstraße 104 (heute: Silbersteinstraße) in Neukölln. Die noch im Hochzeitsjahr geborene Tochter Gerda starb früh an Diphtherie. 1925 kam Sohn Walter auf die Welt. <br />
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Es scheint keine ganz einfache Ehe gewesen zu sein. Klara Jacob fürchtete sich, wenn sie allein in ihrer Wohnung war, und mit der Hausarbeit war sie überfordert. Einmal versuchte sie, aus dem Fenster zu springen. „Als der Mann sie vom Fenster zurückholte, fragte sie ihn vorwurfsvoll, warum er sie zurückhole, sie müsse ja doch noch einmal in der Anstalt enden“, heißt es in Klara Jacobs Akte beim Erbgesundheitsgericht. Mit dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses wurden in Deutschland 1933 Erbgesundheitsgerichte installiert, die über Unfruchtbarmachungen vermeintlich „erbkranker“ Menschen entschieden.<br />
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Fürchtete Klara Jacob, das gleiche Schicksal wie ihre Mutter zu erleiden? Ein Arzt vermutete eine beginnende Huntington-Krankheit bei ihr. Das ist eine erbliche Gehirnerkrankung, an der schon ihre Mutter gelitten hatte, die mit 43 Jahren in einer Berliner Heilanstalt verstorben war. Aus dem Krankenhaus in Buckow, in das Paul Jacob seine Frau zur Beobachtung schickte, lief Klara Jacob davon.<br />
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Dr. med. Fritz Bunz, der im Rathaus Neukölln residierende Amtsarzt des Bezirks, beantragte im August 1938 beim Erbgesundheitsgericht die Sterilisierung von Klara Jacob aufgrund „angeborenen Schwachsinns“. Nach zahlreichen Intelligenztests und medizinischen Untersuchungen beschloss das Erbgesundheitsgericht am 16. Juni 1939 die Unfruchtbarmachung von Klara Jacob, die am 8. Mai 1940 mittels Röntgenstrahlung im Rudolf Virchow-Klinikum vorgenommen wurde. Es bestünde „die Gefahr“, so das Gericht, „dass der Nachwuchs der Klara Jakob [sic] durch schwere geistige oder körperliche Erbschäden zu einer schweren Belastung von Volk und Familie würde“. Am 9. Juli 1940 wurde die Neuköllnerin von der Heilanstalt Herzberge, in der sie sich seit dem Mitte Januar 1939 befand, in die Landesanstalt Brandenburg (Havel) überwiesen, wo sie kurz darauf durch Kohlenmonoxid erstickt wurde.

Die Berlinerin Klara Jacob ist eine von mehr als 300 000 Menschen, die als psychisch Kranke und geistig Behinderte im Rahmen der sogenannten Euthanasiemorde zwischen 1940 und 1945 unter strenger Geheimhaltung in deutschen Tötungsanstalten ermordet wurden.

Klara Schultze, die eine jüngere Schwester mit Namen Gertrud hatte, besuchte die Volksschule Neukölln am Mariendorfer Weg nur bis zur 2. Klasse, zeitweise war sie auch in einer Fürsorgeeinrichtung. Es fiel ihr schwer, dem Lernstoff zu folgen. Anschließend arbeitete sie ohne Berufsausbildung als Hausangestellte und Arbeiterin. Ihren Ehemann, den Monteur Paul Jacob, heiratete sie im Jahr 1924. Das Paar bezog eine Wohnung in der Knesebeckstraße 104 (heute: Silbersteinstraße) in Neukölln. Die noch im Hochzeitsjahr geborene Tochter Gerda starb früh an Diphtherie. 1925 kam Sohn Walter auf die Welt.

Es scheint keine ganz einfache Ehe gewesen zu sein. Klara Jacob fürchtete sich, wenn sie allein in ihrer Wohnung war, und mit der Hausarbeit war sie überfordert. Einmal versuchte sie, aus dem Fenster zu springen. „Als der Mann sie vom Fenster zurückholte, fragte sie ihn vorwurfsvoll, warum er sie zurückhole, sie müsse ja doch noch einmal in der Anstalt enden“, heißt es in Klara Jacobs Akte beim Erbgesundheitsgericht. Mit dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses wurden in Deutschland 1933 Erbgesundheitsgerichte installiert, die über Unfruchtbarmachungen vermeintlich „erbkranker“ Menschen entschieden.

Fürchtete Klara Jacob, das gleiche Schicksal wie ihre Mutter zu erleiden? Ein Arzt vermutete eine beginnende Huntington-Krankheit bei ihr. Das ist eine erbliche Gehirnerkrankung, an der schon ihre Mutter gelitten hatte, die mit 43 Jahren in einer Berliner Heilanstalt verstorben war. Aus dem Krankenhaus in Buckow, in das Paul Jacob seine Frau zur Beobachtung schickte, lief Klara Jacob davon.

Dr. med. Fritz Bunz, der im Rathaus Neukölln residierende Amtsarzt des Bezirks, beantragte im August 1938 beim Erbgesundheitsgericht die Sterilisierung von Klara Jacob aufgrund „angeborenen Schwachsinns“. Nach zahlreichen Intelligenztests und medizinischen Untersuchungen beschloss das Erbgesundheitsgericht am 16. Juni 1939 die Unfruchtbarmachung von Klara Jacob, die am 8. Mai 1940 mittels Röntgenstrahlung im Rudolf Virchow-Klinikum vorgenommen wurde. Es bestünde „die Gefahr“, so das Gericht, „dass der Nachwuchs der Klara Jakob [sic] durch schwere geistige oder körperliche Erbschäden zu einer schweren Belastung von Volk und Familie würde“. Am 9. Juli 1940 wurde die Neuköllnerin von der Heilanstalt Herzberge, in der sie sich seit dem Mitte Januar 1939 befand, in die Landesanstalt Brandenburg (Havel) überwiesen, wo sie kurz darauf durch Kohlenmonoxid erstickt wurde.