Max Wilk

Verlegeort
Gneisenaustr. 101
Bezirk/Ortsteil
Kreuzberg
Geboren
18. Januar 1870 in Halle (Saale)
Beruf
Kaufmann
Tot
08. Dezember 1942 im "Arbeitserziehungslager" Wuhlheide

„Hitler verrecke!! Ein 69jähriger Jude!“<br />
<br />
Am Donnerstag, den 3. August 1939 verlässt Max Wilk gegen Mittag seine Wohnung in der Gneisenaustraße 101 im Berlin Kreuzberg. Er kehrt in verschiedenen Gastwirtschaften ein, begibt sich schließlich in den Tiergarten, setzt sich auf eine Parkbank am Ahornsteig in der Nähe der Bellevue-Allee, schreibt auf ein Stück Pappe Hitler verrecke!! Ein 69jähriger Jude!, stellt das Pappschild neben sich auf die Parkbank und schießt sich mit einer Pistole in den Kopf.<br />
<br />
Max Wilk wird am 18. Januar 1870 in Halle a.d. Saale in der preußischen Provinz Sachsen geboren. Seine Eltern, Heinrich und Lea Wilk, geborene Hertzfeld gehören der jüdischen Religionsgemeinschaft an. Der Vater ist Kaufmann, die Familie lebt zeitweise in Sankt Petersburg der Hauptstadt des zaristischen Russlands. Max geht dort aufs Gymnasium, Mitte der 1880er Jahre kehrt die Familie nach Deutschland zurück, wo Max eine Ausbildung zum Konfektionskaufmann macht. Von 1892 bis 1894 leistet er seinen Militärdienst und kämpft im ersten Weltkrieg für sein Vaterland, u.a. 1916 bei einer der größten und grausamsten Schlachten dieses Krieges bei Verdun im Nordosten Frankreichs. Nach einer Erkrankung kommt er als Dolmetscher für Russisch und Französisch zur Obersten Heeresleitung.<br />
Bereits im August 1905 hatte er in Berlin die 6 Jahre jüngere Thekla Helene Wilhelmine Connemann geheiratet. Seine Frau, die vom Gut Eschen in Sandhorst bei Aurich stammt, ist katholisch, er selbst war zum Zeitpunkt der Heirat, bereits zum Christentum konvertiert und evangelisch. Das Paar lebt zunächst in Friedenau und ab Mitte der 1930er Jahre in der Gneisenaustraße 101 in Kreuzberg nahe der Ecke Nostitzstrasse. Sie betreiben dort ein eigenes Stoffgeschäft, das sie wegen der immer systematischer werdenden Verdrängung und Schikanierung der „jüdischen“ Gewerbetreibenden durch die Nationalsozialisten im Mai 1938 aufgeben müssen. Obwohl Max Wilk spätestens seit 1905 zum Christentum konvertiert war, ist er nach den "Nürnberger Rassengesetzen" "Jude". Er lebt mit seiner „arischen“ Ehefrau in einer damals sogenannten nichtprivilegierten Mischehe und ist grundsätzlich, da sie keine Kinder haben, den gesetzlichen Maßnahmen gegen Jüdinnen und Juden unterworfen. Max Wilk gelingt es nicht eine Arbeit zu finden, so dass die Wilks nach der Geschäftsaufgabe gezwungen sind, vom Ersparten und dem Verkauf von Wert- und Einrichtungsgegenständen zu leben. Staatliche Wohlfahrtsleistungen erhalten Jüdinnen und Juden nicht und die Jüdische Gemeinde Berlin lehnt letztlich eine Unterstützung ab, weil Max Wilk zum Christentum konvertiert war. Im Mai 1939 wird er vom Amtsgericht Berlin zu einer Geldstrafe von 9 Reichsmark oder ersatzweise zu 3 Tagen Gefängnis verurteilt, weil er den zusätzlichen Vornamen „Israel“, den Juden zwangsweise führen mussten, beim Standesamt nicht hatte eintragen lassen. Ob er die verpflichtende Eintragung in die Heiratsurkunde bewusst nicht veranlasst, diese vergisst oder die entsprechende Verordnung gar nicht auf sich bezieht, weil er sich selbst nicht als „Jude“ sieht, ist unklar. In den nächsten Monaten spitzt sich seine Lebenssituation immer weiter zu, er erleidet einen Kreislaufzusammenbruch und bricht auf dem Alexanderplatz zusammen. Ein paar Tage später, am 3. August 1939 steht sein Entschluss endgültig fest. Selbsttötung als letzter Ausweg, für sich und als „Befreiung“ für seine Ehefrau. Aber nicht ohne damit in aller Öffentlichkeit noch ein mutiges Zeichen zu setzten. Er setzt sich auf die Bank im Tiergarten an einer belebten Stelle nahe der heutigen Philharmonie, stellt das Pappschild neben sich auf und schießt. "Hitler verrecke!! Ein 69jähriger Jude!"<br />
Passanten rufen die Polizei und Max Wilk wird ins damalige Staatskrankenhaus der Polizei, das heutige Bundeswehrkrankenhaus in der Scharnhorststraße eingeliefert. Gegen ihn wird Untersuchungshaft angeordnet. Er überlebt, erblindet auf dem rechten Auge.<br />
Vor dem Sondergericht II des Landgerichts Berlin wird ihm der Prozess gemacht. Am 23. Dezember 1939 wird er nach dem Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und der Verletzung der „Verordnung gegen den Waffenbesitz von Juden“ zu einer Gesamtstrafe von 6 Monaten und 2 Wochen Gefängnis, sowie 20 Reichsmark Geldstrafe oder, ersatzweise 4 weitere Tage Gefängnis verurteilt. Er habe öffentlich „gehässige“ Äußerungen über den Führer und Reichskanzler gemacht, die geeignet sind, das Vertrauen des Volkes in die politische Führung zu untergraben. Das Urteil ist damit vergleichsweise mild. Das Gericht berücksichtigt entgegen der Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft angesichts der Selbstmordabsicht eine besondere emotionale Situation. Max Wilk verbüßt seine Haftstrafe im Strafgefängnis Berlin-Tegel und kommt Ende Februar 1940 wieder frei. <br />
Wahrscheinlich bis über den Oktober 1941 hinaus leben die Wilks in der Gneisenaustraße 101. Im Zuge der sogenannten Entjudung des Wohnraums in Berlin werden sie schließlich gezwungen, die Wohnung aufzugeben und als Untermieter ins Hansaviertel in die Lessingstraße 13 zu ziehen. Sie wohnen bei Familie Grindel. Martin Grindel ist in der Terminologie der Nationalsozialisten „Mischling 2. Grades“, seine Frau Erna „Volljüdin“ und ihre 1921 geborene Tochter Marga ein sogenannter Mischling 1. Grades. <br />
<br />
Max Wilk wird Ende 1941 oder im Laufe des Jahres 1942 aus einem unbekannten Grund in das „Arbeitserziehungslager Wuhlheide“ am Triftweg in Berlin Lichtenberg eingewiesen. Das Lagergrundstück befindet sich heute auf dem Gelände des Tierparks Berlin. Im April 1940 wird das Lager aufgrund eines Vertrages zwischen der Gestapo und der Reichsbahndirektion Berlin eingerichtet. Vereinbart ist der Einsatz von in Polizeihaft sitzenden „Arbeitsscheuen“ auf Baustellen der Reichsbahn. Dabei handelt es sich zumeist um ausländische Zwangsarbeiter denen kleinste Verstöße gegen die rigiden Vorschriften bei der Arbeit vorgeworfen werden. Schon von Anfang an verschleppt die Gestapo willkürlich aber auch politische Gefangene und Juden, die ihrerseits vermeintlich gegen die ihnen auferlegten vielen Vorschriften betreffend ihrer Lebensführung verstoßen hatten, zur, so heißt es, „Besserung“ durch schwere körperliche Arbeit nach Wuhlheide. Die Haftzeit liegt in der Regel zwischen mehreren Tagen oder Wochen. Die Zwangsarbeit bleibt nicht auf den Einsatz auf Baustellen der Reichsbahn beschränkt. Insgesamt etwa 25.000 Menschen durchlaufen bis 1945 das Lager. Schätzungsweise 3.000 sterben durch Misshandlungen, Mord, Erschöpfung, mangelhafte Ernährung und Krankheiten. <br />
Der über 70-jährige Max Wilk wird möglicherweise von der Berliner Gestapo in das „Arbeitserziehungslager“ eingewiesen, weil er nach den Richtlinien des Reichssicherheitshauptamtes der SS von den ab Oktober 1941 reichsweit durch die örtlichen Gestapodienststellen durchgeführten Deportationen „nach dem Osten“ und später in das „Altersghetto Theresienstadt“ ausgenommen werden muss. Obwohl er bei der Gestapo schon mehrfach auffällig geworden und wegen „Heimtücke“ verurteilt worden ist, kann er aufgrund dieser Bestimmungen nicht deportiert werden, da ihn seine „Mischehe“ mit einer „Arierin“ schützt.<br />
<br />
Max Wilk stirbt am 8. Dezember 1942, die näheren Todesumstände sind unklar. Die Gestapo veranlasst seine Beerdigung auf dem jüdischen Friedhof in Weißensee. Die Grabstätte ist heute nicht mehr erhalten. <br />
Nach der Befreiung 1945 werden keine Wiedergutmachungsanträge gestellt, nichts verweist auf das Leben von Max Wilk. Nur auf seiner Heiratsurkunde stempelt ein Standesbeamter am 21. Januar 1954 den Eintrag des 1938 zwangsweise verordneten zusätzlichen Vornamen „Israel“ nach dem alliierten Kontrollratsgesetz vom September 1945 ungültig.<br />

„Hitler verrecke!! Ein 69jähriger Jude!“

Am Donnerstag, den 3. August 1939 verlässt Max Wilk gegen Mittag seine Wohnung in der Gneisenaustraße 101 im Berlin Kreuzberg. Er kehrt in verschiedenen Gastwirtschaften ein, begibt sich schließlich in den Tiergarten, setzt sich auf eine Parkbank am Ahornsteig in der Nähe der Bellevue-Allee, schreibt auf ein Stück Pappe Hitler verrecke!! Ein 69jähriger Jude!, stellt das Pappschild neben sich auf die Parkbank und schießt sich mit einer Pistole in den Kopf.

Max Wilk wird am 18. Januar 1870 in Halle a.d. Saale in der preußischen Provinz Sachsen geboren. Seine Eltern, Heinrich und Lea Wilk, geborene Hertzfeld gehören der jüdischen Religionsgemeinschaft an. Der Vater ist Kaufmann, die Familie lebt zeitweise in Sankt Petersburg der Hauptstadt des zaristischen Russlands. Max geht dort aufs Gymnasium, Mitte der 1880er Jahre kehrt die Familie nach Deutschland zurück, wo Max eine Ausbildung zum Konfektionskaufmann macht. Von 1892 bis 1894 leistet er seinen Militärdienst und kämpft im ersten Weltkrieg für sein Vaterland, u.a. 1916 bei einer der größten und grausamsten Schlachten dieses Krieges bei Verdun im Nordosten Frankreichs. Nach einer Erkrankung kommt er als Dolmetscher für Russisch und Französisch zur Obersten Heeresleitung.
Bereits im August 1905 hatte er in Berlin die 6 Jahre jüngere Thekla Helene Wilhelmine Connemann geheiratet. Seine Frau, die vom Gut Eschen in Sandhorst bei Aurich stammt, ist katholisch, er selbst war zum Zeitpunkt der Heirat, bereits zum Christentum konvertiert und evangelisch. Das Paar lebt zunächst in Friedenau und ab Mitte der 1930er Jahre in der Gneisenaustraße 101 in Kreuzberg nahe der Ecke Nostitzstrasse. Sie betreiben dort ein eigenes Stoffgeschäft, das sie wegen der immer systematischer werdenden Verdrängung und Schikanierung der „jüdischen“ Gewerbetreibenden durch die Nationalsozialisten im Mai 1938 aufgeben müssen. Obwohl Max Wilk spätestens seit 1905 zum Christentum konvertiert war, ist er nach den "Nürnberger Rassengesetzen" "Jude". Er lebt mit seiner „arischen“ Ehefrau in einer damals sogenannten nichtprivilegierten Mischehe und ist grundsätzlich, da sie keine Kinder haben, den gesetzlichen Maßnahmen gegen Jüdinnen und Juden unterworfen. Max Wilk gelingt es nicht eine Arbeit zu finden, so dass die Wilks nach der Geschäftsaufgabe gezwungen sind, vom Ersparten und dem Verkauf von Wert- und Einrichtungsgegenständen zu leben. Staatliche Wohlfahrtsleistungen erhalten Jüdinnen und Juden nicht und die Jüdische Gemeinde Berlin lehnt letztlich eine Unterstützung ab, weil Max Wilk zum Christentum konvertiert war. Im Mai 1939 wird er vom Amtsgericht Berlin zu einer Geldstrafe von 9 Reichsmark oder ersatzweise zu 3 Tagen Gefängnis verurteilt, weil er den zusätzlichen Vornamen „Israel“, den Juden zwangsweise führen mussten, beim Standesamt nicht hatte eintragen lassen. Ob er die verpflichtende Eintragung in die Heiratsurkunde bewusst nicht veranlasst, diese vergisst oder die entsprechende Verordnung gar nicht auf sich bezieht, weil er sich selbst nicht als „Jude“ sieht, ist unklar. In den nächsten Monaten spitzt sich seine Lebenssituation immer weiter zu, er erleidet einen Kreislaufzusammenbruch und bricht auf dem Alexanderplatz zusammen. Ein paar Tage später, am 3. August 1939 steht sein Entschluss endgültig fest. Selbsttötung als letzter Ausweg, für sich und als „Befreiung“ für seine Ehefrau. Aber nicht ohne damit in aller Öffentlichkeit noch ein mutiges Zeichen zu setzten. Er setzt sich auf die Bank im Tiergarten an einer belebten Stelle nahe der heutigen Philharmonie, stellt das Pappschild neben sich auf und schießt. "Hitler verrecke!! Ein 69jähriger Jude!"
Passanten rufen die Polizei und Max Wilk wird ins damalige Staatskrankenhaus der Polizei, das heutige Bundeswehrkrankenhaus in der Scharnhorststraße eingeliefert. Gegen ihn wird Untersuchungshaft angeordnet. Er überlebt, erblindet auf dem rechten Auge.
Vor dem Sondergericht II des Landgerichts Berlin wird ihm der Prozess gemacht. Am 23. Dezember 1939 wird er nach dem Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und der Verletzung der „Verordnung gegen den Waffenbesitz von Juden“ zu einer Gesamtstrafe von 6 Monaten und 2 Wochen Gefängnis, sowie 20 Reichsmark Geldstrafe oder, ersatzweise 4 weitere Tage Gefängnis verurteilt. Er habe öffentlich „gehässige“ Äußerungen über den Führer und Reichskanzler gemacht, die geeignet sind, das Vertrauen des Volkes in die politische Führung zu untergraben. Das Urteil ist damit vergleichsweise mild. Das Gericht berücksichtigt entgegen der Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft angesichts der Selbstmordabsicht eine besondere emotionale Situation. Max Wilk verbüßt seine Haftstrafe im Strafgefängnis Berlin-Tegel und kommt Ende Februar 1940 wieder frei.
Wahrscheinlich bis über den Oktober 1941 hinaus leben die Wilks in der Gneisenaustraße 101. Im Zuge der sogenannten Entjudung des Wohnraums in Berlin werden sie schließlich gezwungen, die Wohnung aufzugeben und als Untermieter ins Hansaviertel in die Lessingstraße 13 zu ziehen. Sie wohnen bei Familie Grindel. Martin Grindel ist in der Terminologie der Nationalsozialisten „Mischling 2. Grades“, seine Frau Erna „Volljüdin“ und ihre 1921 geborene Tochter Marga ein sogenannter Mischling 1. Grades.

Max Wilk wird Ende 1941 oder im Laufe des Jahres 1942 aus einem unbekannten Grund in das „Arbeitserziehungslager Wuhlheide“ am Triftweg in Berlin Lichtenberg eingewiesen. Das Lagergrundstück befindet sich heute auf dem Gelände des Tierparks Berlin. Im April 1940 wird das Lager aufgrund eines Vertrages zwischen der Gestapo und der Reichsbahndirektion Berlin eingerichtet. Vereinbart ist der Einsatz von in Polizeihaft sitzenden „Arbeitsscheuen“ auf Baustellen der Reichsbahn. Dabei handelt es sich zumeist um ausländische Zwangsarbeiter denen kleinste Verstöße gegen die rigiden Vorschriften bei der Arbeit vorgeworfen werden. Schon von Anfang an verschleppt die Gestapo willkürlich aber auch politische Gefangene und Juden, die ihrerseits vermeintlich gegen die ihnen auferlegten vielen Vorschriften betreffend ihrer Lebensführung verstoßen hatten, zur, so heißt es, „Besserung“ durch schwere körperliche Arbeit nach Wuhlheide. Die Haftzeit liegt in der Regel zwischen mehreren Tagen oder Wochen. Die Zwangsarbeit bleibt nicht auf den Einsatz auf Baustellen der Reichsbahn beschränkt. Insgesamt etwa 25.000 Menschen durchlaufen bis 1945 das Lager. Schätzungsweise 3.000 sterben durch Misshandlungen, Mord, Erschöpfung, mangelhafte Ernährung und Krankheiten.
Der über 70-jährige Max Wilk wird möglicherweise von der Berliner Gestapo in das „Arbeitserziehungslager“ eingewiesen, weil er nach den Richtlinien des Reichssicherheitshauptamtes der SS von den ab Oktober 1941 reichsweit durch die örtlichen Gestapodienststellen durchgeführten Deportationen „nach dem Osten“ und später in das „Altersghetto Theresienstadt“ ausgenommen werden muss. Obwohl er bei der Gestapo schon mehrfach auffällig geworden und wegen „Heimtücke“ verurteilt worden ist, kann er aufgrund dieser Bestimmungen nicht deportiert werden, da ihn seine „Mischehe“ mit einer „Arierin“ schützt.

Max Wilk stirbt am 8. Dezember 1942, die näheren Todesumstände sind unklar. Die Gestapo veranlasst seine Beerdigung auf dem jüdischen Friedhof in Weißensee. Die Grabstätte ist heute nicht mehr erhalten.
Nach der Befreiung 1945 werden keine Wiedergutmachungsanträge gestellt, nichts verweist auf das Leben von Max Wilk. Nur auf seiner Heiratsurkunde stempelt ein Standesbeamter am 21. Januar 1954 den Eintrag des 1938 zwangsweise verordneten zusätzlichen Vornamen „Israel“ nach dem alliierten Kontrollratsgesetz vom September 1945 ungültig.