Katharina Behrend

Verlegeort
Fasanenstr. 58
Bezirk/Ortsteil
Wilmersdorf
Verlegedatum
12. April 2010
Geboren
01. Juni 1868 in Berlin
Deportation
am 27. Juli 1942 nach Theresienstadt
Ermordet
11. August 1942 im Ghetto Theresienstadt

Katharina Behrend wurde am 1. Juni 1868 in Berlin geboren. Sie lebte zusammen mit ihrer drei Jahre jüngeren Schwester Hermine seit 1933 in der Fasanenstraße 58, seit 1941 in einer 2½ -Zimmerwohnung im Seitenflügel im 4.Stock. Früher hatten sie in der Passauer Straße 24 gelebt.<br />
<br />
Offenbar haben die Schwestern im Februar 1941 durch Wohnungstausch in eine kleinere Wohnung innerhalb des Hauses wechseln müssen. Der letzte existierende Mietvertrag wurde am 8. Januar 1941 vom Vermieter sowie Katharina und Hermine Behrend unterschrieben. Sie durften nur 18 Monate in dieser Wohnung leben.<br />
<br />
Katharina Behrend war Sprachlehrerin, bei Auflösung der Wohnung nach ihrer Deportation befanden sich neben dem üblichen Hausrat dort etwa 1000 Bücher, zum größten Teil englische und französische Werke. Katharina Behrend blieb ledig, sie ließ sich evangelisch taufen, vermutlich um zu erwartenden Repressalien zu entgehen. Die Schwester Hermine war vermutlich ebenfalls Sprachlehrerin, jedenfalls waren sie mit dieser Berufsbezeichnung seit 1926 im Adressbuch eingetragen – unter beiden Vornamen Käthe und Hermine.<br />
<br />
Die Schwestern wurden am 27. Juli 1942 am Anhalter Bahnhof in einem von zwei an den fahrplanmäßigen Zug Berlin–Prag angehängten verschlossenen Waggons nach Theresienstadt deportiert. Katharina Behrend ist bald nach der Ankunft am 11. August 1942 den grauenvollen Umständen im Ghetto erlegen. Sie war 74 Jahre alt.<br />
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Vier Monate, nachdem Katharina und Hermine Behrend zwangsdeportiert und umgebracht worden waren, beklagte sich der Hausbesitzer über den Mietausfall und die Kosten für die Wohnungsrenovierung. Im Dezember richtete er Ansprüche in Höhe von 1082 Reichsmark an die „Vermögenverwertungsstelle beim Oberfinanzpräsidenten“. Er begründete dies damit, dass es ihm nicht möglich gewesen wäre, die Möbel der Schwestern zu beschlagnahmen. Er hätte erhebliche Ansprüche an die Mieterinnen, die die Schönheitsreparaturen zu tragen hätten. Aus einem vierseitigen Kostenvoranschlag einer Malerfirma ist ersichtlich, dass der Hausbesitzer die Absicht hatte, eine aufwändige Renovierung machen zu lassen - auf Kosten des beschlagnahmten Vermögens der ermordeten Frauen.

Katharina Behrend wurde am 1. Juni 1868 in Berlin geboren. Sie lebte zusammen mit ihrer drei Jahre jüngeren Schwester Hermine seit 1933 in der Fasanenstraße 58, seit 1941 in einer 2½ -Zimmerwohnung im Seitenflügel im 4.Stock. Früher hatten sie in der Passauer Straße 24 gelebt.

Offenbar haben die Schwestern im Februar 1941 durch Wohnungstausch in eine kleinere Wohnung innerhalb des Hauses wechseln müssen. Der letzte existierende Mietvertrag wurde am 8. Januar 1941 vom Vermieter sowie Katharina und Hermine Behrend unterschrieben. Sie durften nur 18 Monate in dieser Wohnung leben.

Katharina Behrend war Sprachlehrerin, bei Auflösung der Wohnung nach ihrer Deportation befanden sich neben dem üblichen Hausrat dort etwa 1000 Bücher, zum größten Teil englische und französische Werke. Katharina Behrend blieb ledig, sie ließ sich evangelisch taufen, vermutlich um zu erwartenden Repressalien zu entgehen. Die Schwester Hermine war vermutlich ebenfalls Sprachlehrerin, jedenfalls waren sie mit dieser Berufsbezeichnung seit 1926 im Adressbuch eingetragen – unter beiden Vornamen Käthe und Hermine.

Die Schwestern wurden am 27. Juli 1942 am Anhalter Bahnhof in einem von zwei an den fahrplanmäßigen Zug Berlin–Prag angehängten verschlossenen Waggons nach Theresienstadt deportiert. Katharina Behrend ist bald nach der Ankunft am 11. August 1942 den grauenvollen Umständen im Ghetto erlegen. Sie war 74 Jahre alt.

Vier Monate, nachdem Katharina und Hermine Behrend zwangsdeportiert und umgebracht worden waren, beklagte sich der Hausbesitzer über den Mietausfall und die Kosten für die Wohnungsrenovierung. Im Dezember richtete er Ansprüche in Höhe von 1082 Reichsmark an die „Vermögenverwertungsstelle beim Oberfinanzpräsidenten“. Er begründete dies damit, dass es ihm nicht möglich gewesen wäre, die Möbel der Schwestern zu beschlagnahmen. Er hätte erhebliche Ansprüche an die Mieterinnen, die die Schönheitsreparaturen zu tragen hätten. Aus einem vierseitigen Kostenvoranschlag einer Malerfirma ist ersichtlich, dass der Hausbesitzer die Absicht hatte, eine aufwändige Renovierung machen zu lassen - auf Kosten des beschlagnahmten Vermögens der ermordeten Frauen.