Minna Caro geb. Schrubski

Verlegeort
Bleibtreustr. 45
Bezirk/Ortsteil
Charlottenburg
Verlegedatum
30. April 2009
Geboren
16. September 1894 in Wittstock
Beruf
Arbeiterin
Deportation
im November 1941 nach Minsk
Ermordet

Viktor Niclas Caro und seine Frau Minna bewohnten in der Charlottenburger Bleibtreustraße 45 eine großzügige Hochparterre-Wohnung. Sie bestand aus einem Wohn-, Herren-, Berliner-und Schlafzimmer sowie Küche, Bad und einem Balkon. Die Wohnungsmiete betrug nach ihren Angaben in der Vermögenserklärung, die sie am 8. November 1941 kurz vor ihrer Deportation ausfüllen und unterschreiben mussten, 98 RM monatlich.<br />
<br />
Viktor Caro wurde am 6. Dezember 1883 in Berlin geboren. Seine Mutter hieß Bertha Epstein, der Vater Ernst Jizchak Caro. Nach späteren Angaben seines Neffen war Viktor Caro Händler. Er selbst trug in der Vermögenserklärung in die entsprechende Rubrik „ohne Beruf“ ein, offenbar als Protest gegen die Nazis, die ihm die Ausübung seines Händler-Berufes unmöglich gemacht hatten. Als Arbeitgeber gab er die Blaupunkt-Werke in Berlin an, wo er nach eigenen Angaben monatlich 610 Reichsmark brutto verdiente. Seine Frau Minna Caro, die am 16. September 1894 in Wittstock als Minna Schrubski geboren wurde, arbeitete ebenfalls bei den Blaupunkt-Werken. Als Löterin für einen Stundenlohn von 0,58 Reichsmark, wie sie bitter vermerkte. Augenscheinlich mussten beide zwangsverpflichtet arbeiten.<br />
<br />
Aus der Vermögenserklärung, die eines der wenigen Dokumente ist, die kargen Aufschluss über das Leben von Viktor und Minna Caro geben, ist zu schließen, dass die beiden schon länger in der Bleibtreustraße 45 wohnten und über einen gediegenen Haushalt verfügten. Unter der Rubrik „Geschirr“ ist von einem „34teiligen Speiseservice“, bei der Spalte „Kunst“ von Gemälden, Radierungen, Miniaturen und einem Gobelin die Rede. Bei der Spalte „Schmuck“ notierten die Caros jeweils „ein Ehering“.<br />
<br />
Auch bei der Bank besaß das Ehepaar offenbar einen höheren Geldbetrag. So fragte nach der Deportation die Commerzbank Depositenkasse in einem Schreiben an den Oberfinanzpräsidenten Berlin-Brandenburg unter dem Betreff „Vermögensverfall ausgewanderter Juden“ an, wie mit dem Wertpapierdepot von Minna Caro, auf dem sich nach diesem Schreiben ein „Rohvermögen von 26 755 RM“ befand, zu verfahren sei. Wörtlich heißt es dort: „Es konnte noch nicht einwandfrei ermittelt werden, ob obiges Vermögen dem Reich verfallen ist. Die beantragte dahingehende Feststellung des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD steht noch aus.“ Später antwortete die Gestapo: „Die Juden Caro sind nach dem Osten, außerhalb der Reichsgrenze, evakuiert worden. Das Vermögen ist dem Reich verfallen.“ Wir erwähnen diese im Prinzip privaten Geld-Angaben deshalb, um aufzuzeigen, wie skrupellos sich die Nazis und ihre Helfer auch der materiellen Ausbeutung ihrer Opfer verschrieben hatten.<br />
<br />
Anfang November 1941 wurden Minna und Viktor Caro in das Sammellager für Berliner Juden in der Levetzowstraße 8 verbracht. Das genaue Datum ihrer Deportation nach Minsk ist nicht festgehalten. Im Zentralregister von YadVashem ist lediglich „November 1941“ notiert. Vermutlich war es der 14. November. Denn an diesem Tag ging von Berlin-Grunewald aus ein als „Welle V“ und mit der Nummer „Da 54“ bezeichneter Deportations-Transport zum etwa 1120 Kilometer entfernten Minsker Güterbahnhof. Es war der einzige Berliner Transport nach Minsk in diesem Monat. Eine Transportliste dazu ist nicht erhalten. Die Zahl der Deportierten wurde später vom Landgericht Koblenz auf 1030 Personen geschätzt. Was mit den Opfern geschah, ist nicht dokumentiert. So bleibt auch das Todesdatum von Minna und Viktor Caro unbekannt. Vermutlich wurden sie schon kurz nach der Ankunft am 18. November in Minsk ermordet.<br />
<br />
In Berlin sorgte sich unterdessen der Hausverwalter Dr. Luchterhand um die ausstehende Novembermiete der Caro-Wohnung in der Bleibtreustraße 45. Am 16. Dezember 1941 schrieb er an den Vorsteher des Geheimen Staatspolizeiamtes beim Polizeirevier 26: „Die Wohnung des jüdischen Mieters Caro, die bereits vor Monatsfrist verlassen wurde, liegt noch immer unter Siegel und ist auch nicht zugänglich, da auch die Wohnungsschlüssel eingesiegelt sind. Damit besteht die Möglichkeit, dass dem Haus durch Wasserrohrbruch, Feuer oder Fliegerangriff Schaden zugefügt wird. Auch die Monatsmiete von 98,- RM, die bereits am 1. 11. fällig war, ist nicht entrichtet worden. Heil Hitler.“<br />
<br />
Auch um das kleine Sommerhäuschen, das Viktor Caro in Berlin-Kladow besaß, rangelten sich Bewerber. Neben einem Makler, auf dessen Briefkopf das Hakenkreuz prangte, bat auch eine Hebamme aus Kladow um den Zuschlag. Im März 1942 schrieb sie an den „Herrn Oberfinanzpräsidenten“ unter der Signatur „Heil Hitler“: „Im Zuge der Evakuierung von Juden ist das Grundstück in den Besitz des Staates übergegangen. Ich bewohne das Haus seit November 1939. Als alleinige Hebamme für den Bezirk Gatow/Kladow bin ich inbesonders an die günstige Verkehrslage dieser Wohnung gebunden. Ich habe daher das allergrößte Interesse daran, gerade diese Wohnung zu behalten, abgesehen davon, dass ich eine größere Geldaufwendung für Instandsetzung der Wohnung, bzw. des Gartens investiert habe.“

Viktor Niclas Caro und seine Frau Minna bewohnten in der Charlottenburger Bleibtreustraße 45 eine großzügige Hochparterre-Wohnung. Sie bestand aus einem Wohn-, Herren-, Berliner-und Schlafzimmer sowie Küche, Bad und einem Balkon. Die Wohnungsmiete betrug nach ihren Angaben in der Vermögenserklärung, die sie am 8. November 1941 kurz vor ihrer Deportation ausfüllen und unterschreiben mussten, 98 RM monatlich.

Viktor Caro wurde am 6. Dezember 1883 in Berlin geboren. Seine Mutter hieß Bertha Epstein, der Vater Ernst Jizchak Caro. Nach späteren Angaben seines Neffen war Viktor Caro Händler. Er selbst trug in der Vermögenserklärung in die entsprechende Rubrik „ohne Beruf“ ein, offenbar als Protest gegen die Nazis, die ihm die Ausübung seines Händler-Berufes unmöglich gemacht hatten. Als Arbeitgeber gab er die Blaupunkt-Werke in Berlin an, wo er nach eigenen Angaben monatlich 610 Reichsmark brutto verdiente. Seine Frau Minna Caro, die am 16. September 1894 in Wittstock als Minna Schrubski geboren wurde, arbeitete ebenfalls bei den Blaupunkt-Werken. Als Löterin für einen Stundenlohn von 0,58 Reichsmark, wie sie bitter vermerkte. Augenscheinlich mussten beide zwangsverpflichtet arbeiten.

Aus der Vermögenserklärung, die eines der wenigen Dokumente ist, die kargen Aufschluss über das Leben von Viktor und Minna Caro geben, ist zu schließen, dass die beiden schon länger in der Bleibtreustraße 45 wohnten und über einen gediegenen Haushalt verfügten. Unter der Rubrik „Geschirr“ ist von einem „34teiligen Speiseservice“, bei der Spalte „Kunst“ von Gemälden, Radierungen, Miniaturen und einem Gobelin die Rede. Bei der Spalte „Schmuck“ notierten die Caros jeweils „ein Ehering“.

Auch bei der Bank besaß das Ehepaar offenbar einen höheren Geldbetrag. So fragte nach der Deportation die Commerzbank Depositenkasse in einem Schreiben an den Oberfinanzpräsidenten Berlin-Brandenburg unter dem Betreff „Vermögensverfall ausgewanderter Juden“ an, wie mit dem Wertpapierdepot von Minna Caro, auf dem sich nach diesem Schreiben ein „Rohvermögen von 26 755 RM“ befand, zu verfahren sei. Wörtlich heißt es dort: „Es konnte noch nicht einwandfrei ermittelt werden, ob obiges Vermögen dem Reich verfallen ist. Die beantragte dahingehende Feststellung des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD steht noch aus.“ Später antwortete die Gestapo: „Die Juden Caro sind nach dem Osten, außerhalb der Reichsgrenze, evakuiert worden. Das Vermögen ist dem Reich verfallen.“ Wir erwähnen diese im Prinzip privaten Geld-Angaben deshalb, um aufzuzeigen, wie skrupellos sich die Nazis und ihre Helfer auch der materiellen Ausbeutung ihrer Opfer verschrieben hatten.

Anfang November 1941 wurden Minna und Viktor Caro in das Sammellager für Berliner Juden in der Levetzowstraße 8 verbracht. Das genaue Datum ihrer Deportation nach Minsk ist nicht festgehalten. Im Zentralregister von YadVashem ist lediglich „November 1941“ notiert. Vermutlich war es der 14. November. Denn an diesem Tag ging von Berlin-Grunewald aus ein als „Welle V“ und mit der Nummer „Da 54“ bezeichneter Deportations-Transport zum etwa 1120 Kilometer entfernten Minsker Güterbahnhof. Es war der einzige Berliner Transport nach Minsk in diesem Monat. Eine Transportliste dazu ist nicht erhalten. Die Zahl der Deportierten wurde später vom Landgericht Koblenz auf 1030 Personen geschätzt. Was mit den Opfern geschah, ist nicht dokumentiert. So bleibt auch das Todesdatum von Minna und Viktor Caro unbekannt. Vermutlich wurden sie schon kurz nach der Ankunft am 18. November in Minsk ermordet.

In Berlin sorgte sich unterdessen der Hausverwalter Dr. Luchterhand um die ausstehende Novembermiete der Caro-Wohnung in der Bleibtreustraße 45. Am 16. Dezember 1941 schrieb er an den Vorsteher des Geheimen Staatspolizeiamtes beim Polizeirevier 26: „Die Wohnung des jüdischen Mieters Caro, die bereits vor Monatsfrist verlassen wurde, liegt noch immer unter Siegel und ist auch nicht zugänglich, da auch die Wohnungsschlüssel eingesiegelt sind. Damit besteht die Möglichkeit, dass dem Haus durch Wasserrohrbruch, Feuer oder Fliegerangriff Schaden zugefügt wird. Auch die Monatsmiete von 98,- RM, die bereits am 1. 11. fällig war, ist nicht entrichtet worden. Heil Hitler.“

Auch um das kleine Sommerhäuschen, das Viktor Caro in Berlin-Kladow besaß, rangelten sich Bewerber. Neben einem Makler, auf dessen Briefkopf das Hakenkreuz prangte, bat auch eine Hebamme aus Kladow um den Zuschlag. Im März 1942 schrieb sie an den „Herrn Oberfinanzpräsidenten“ unter der Signatur „Heil Hitler“: „Im Zuge der Evakuierung von Juden ist das Grundstück in den Besitz des Staates übergegangen. Ich bewohne das Haus seit November 1939. Als alleinige Hebamme für den Bezirk Gatow/Kladow bin ich inbesonders an die günstige Verkehrslage dieser Wohnung gebunden. Ich habe daher das allergrößte Interesse daran, gerade diese Wohnung zu behalten, abgesehen davon, dass ich eine größere Geldaufwendung für Instandsetzung der Wohnung, bzw. des Gartens investiert habe.“