Felix Kaplan

Verlegeort
Pariser Str. 51
Bezirk/Ortsteil
Wilmersdorf
Verlegedatum
12. April 2010
Geboren
22. Oktober 1873 in Königsberg / Kaliningrad
Deportation
am 19. November 1942 nach Theresienstadt
Ermordet
04. Dezember 1942 in Theresienstadt

Felix Kaplan wurde am 22. Oktober 1893 in Königsberg, dem heutigen Kaliningrad, geboren. Über seine Familie ist nichts bekannt. Er war nicht verheiratet.<br />
<br />
Felix Kaplan studierte Jura, promovierte in diesem Fach und wurde Rechtsanwalt. Seit dem „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom April 1933, das in besonderem Maße gegen jüdische Juristen angewandt wurde, dürfte Felix Kaplan kaum mehr als niedergelassener Rechtsanwalt oder gar im Staatsdienst tätig gewesen sein. Er selbst gab seinen Beruf mit „Syndicus“ an. Vielleicht war er für den Rechtsanwalt Walter Stein in der Kleiststraße 39 tätig. Dieser war der Besitzer des Schöneberger Hauses in der Courbièrestraße, in dem Felix Kaplan später wohnen sollte.<br />
<br />
Offenbar hat Felix Kaplan bis zum Zeitpunkt seiner Deportation bei verschiedenen Vermietern zur Untermiete gelebt. In den Berliner Adressbüchern findet sich jedenfalls kein Hinweis auf eine eigene Wohnung. Er war ab August 1938 in der Pariser Straße 49a gemeldet, einige Monate später, also zur Zeit der Volkszählung, in der Juden in einer gesonderten Kartei erfasst wurden, wohnte er zwei Häuser weiter in der Pariser Straße 51.<br />
<br />
Infolge des Gesetzes über Mietverhältnisse mit Juden vom April 1939 konnten jüdische Mieter von heute auf morgen gekündigt und zwangsumgesetzt werden. So zog er von der Pariser Straße 51 am 1. Juni 1941 nach Schöneberg in die Courbièrestraße 9b und lebte zur Untermiete in einem teilmöblierten Zimmer bei dem ledigen jüdischen Zahnarzt Dr. Max Preuss. Dieser wurde bereits am 28. März 1942 über Trawniki in das Getto Piaski deportiert, wo er ums Leben gebracht wurde. <br />
Möglicherweise ließ man den Untermieter nach der Deportation des Hauptmieters noch in der Wohnung verbleiben, denn Felix Kaplan wurde von der Gestapo aus eben dieser Wohnung abgeholt und am 19. November 1942 mit dem sogenannten 74. Alterstransport nach Theresienstadt deportiert.<br />
<br />
Felix Kaplan hinterließ nur wenige Habseligkeiten. Neben einer einfachen Möblierung waren ihm einige Kleidungsstücke verblieben. Ganze 93 Reichsmark soll sein Nachlass noch wert gewesen sein. Allerdings machte das Stadtsteuerkassenamt nach seinem Tod noch eine Steuerschuld in Höhe von 7 RM geltend, denn „Theresienstadt gehört steuerrechtlich zum Inland. Die Bürgersteuerpflicht besteht somit unverändert fort…“ hieß es in einem Schreiben im Februar 1943. Ob der Oberfinanzpräsident diese Steuern jemals an die Stadtkasse abgeführt hat ist nicht bekannt. In diesem Schreiben wurde als Adresse von Felix Kaplan die Kleiststraße 6 angegeben, möglicherweise ist er dort noch vorrübergehend untergebracht worden.<br />
<br />
Felix Kaplan überlebte im Getto Theresienstadt nur zwei Wochen und starb bereits am 4. Dezember 1942. Als Todesursache wurde in der Todesfallanzeige „Herzschwäche“ angegeben. Es ist gut vorstellbar, dass die Belastungen des Transports und die unmenschlichen Bedingungen im Getto zu einem Herzversagen geführt haben.<br />
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Felix Kaplan wurde am 22. Oktober 1893 in Königsberg, dem heutigen Kaliningrad, geboren. Über seine Familie ist nichts bekannt. Er war nicht verheiratet.

Felix Kaplan studierte Jura, promovierte in diesem Fach und wurde Rechtsanwalt. Seit dem „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom April 1933, das in besonderem Maße gegen jüdische Juristen angewandt wurde, dürfte Felix Kaplan kaum mehr als niedergelassener Rechtsanwalt oder gar im Staatsdienst tätig gewesen sein. Er selbst gab seinen Beruf mit „Syndicus“ an. Vielleicht war er für den Rechtsanwalt Walter Stein in der Kleiststraße 39 tätig. Dieser war der Besitzer des Schöneberger Hauses in der Courbièrestraße, in dem Felix Kaplan später wohnen sollte.

Offenbar hat Felix Kaplan bis zum Zeitpunkt seiner Deportation bei verschiedenen Vermietern zur Untermiete gelebt. In den Berliner Adressbüchern findet sich jedenfalls kein Hinweis auf eine eigene Wohnung. Er war ab August 1938 in der Pariser Straße 49a gemeldet, einige Monate später, also zur Zeit der Volkszählung, in der Juden in einer gesonderten Kartei erfasst wurden, wohnte er zwei Häuser weiter in der Pariser Straße 51.

Infolge des Gesetzes über Mietverhältnisse mit Juden vom April 1939 konnten jüdische Mieter von heute auf morgen gekündigt und zwangsumgesetzt werden. So zog er von der Pariser Straße 51 am 1. Juni 1941 nach Schöneberg in die Courbièrestraße 9b und lebte zur Untermiete in einem teilmöblierten Zimmer bei dem ledigen jüdischen Zahnarzt Dr. Max Preuss. Dieser wurde bereits am 28. März 1942 über Trawniki in das Getto Piaski deportiert, wo er ums Leben gebracht wurde.
Möglicherweise ließ man den Untermieter nach der Deportation des Hauptmieters noch in der Wohnung verbleiben, denn Felix Kaplan wurde von der Gestapo aus eben dieser Wohnung abgeholt und am 19. November 1942 mit dem sogenannten 74. Alterstransport nach Theresienstadt deportiert.

Felix Kaplan hinterließ nur wenige Habseligkeiten. Neben einer einfachen Möblierung waren ihm einige Kleidungsstücke verblieben. Ganze 93 Reichsmark soll sein Nachlass noch wert gewesen sein. Allerdings machte das Stadtsteuerkassenamt nach seinem Tod noch eine Steuerschuld in Höhe von 7 RM geltend, denn „Theresienstadt gehört steuerrechtlich zum Inland. Die Bürgersteuerpflicht besteht somit unverändert fort…“ hieß es in einem Schreiben im Februar 1943. Ob der Oberfinanzpräsident diese Steuern jemals an die Stadtkasse abgeführt hat ist nicht bekannt. In diesem Schreiben wurde als Adresse von Felix Kaplan die Kleiststraße 6 angegeben, möglicherweise ist er dort noch vorrübergehend untergebracht worden.

Felix Kaplan überlebte im Getto Theresienstadt nur zwei Wochen und starb bereits am 4. Dezember 1942. Als Todesursache wurde in der Todesfallanzeige „Herzschwäche“ angegeben. Es ist gut vorstellbar, dass die Belastungen des Transports und die unmenschlichen Bedingungen im Getto zu einem Herzversagen geführt haben.