Ulrich Steffen Hirsch

Verlegeort
Tauentzienstr. 7
Bezirk/Ortsteil
Schöneberg
Verlegedatum
26. März 2014
Geboren
03. Juni 1929 in Berlin
Deportation
am 24. Oktober 1941 nach Łódź / Litzmannstadt
Später deportiert
nach Auschwitz
Ermordet
1944 in Auschwitz

Ulrich Steffen Hirsch wurde am 3. Juni 1929 als drittes von sechs Kindern der Eheleute Dr. Walter Nathan Hirsch und seiner Ehefrau Käthe Hirsch, geborene Seelig, in Berlin geboren. Seine Geschwister waren: Manfred (* 14.6.1926), Marianne (* 4.6.1927), Dieter Wolfgang (* 27.10.1931), Dorothea Maria (* 29.4.1935) und Alice (* 14.8.1937) Hirsch. <br />
Ulrich Steffen besuchte seit Oktober 1939 die Holdheimschule in der Nürnberger Straße 66. Er wurde am 28. Oktober 1941 dort offiziell abgemeldet. Die Vermögenserklärung von Ulrich Steffen, am 20. Oktober 1941 von seinem Vater ausgefüllt, enthält in der Rubrik „Kinder-, Fremdenzimmer, Salon“ den Hinweis „Bücher und Schulbücher“. Außerdem besaß er noch zwei Bestecke. Unterschrieben hat sein Vater Walter Nathan Hirsch. <br />
Am 24. Oktober 1941 wurde der erst Zwölfjährige zusammen mit seiner gesamten Familie nach Litzmannstadt verfrachtet. Dort starb zunächst seine Schwester Marianne am 22. Dezember 1942, anschließend sein Bruder Manfred am 27. September 1943 und schließlich noch seine Mutter Käthe am 23. April 1944. Er selbst wurde zusammen mit seinen Schwestern Alice und Dorothea Maria sowie seinem Bruder Dieter Wolfgang und seinem Vater Dr. Walter Nathan nach Auschwitz deportiert. Dort verliert sich die Spur der Familie.<br />
Am 1. Mai 1960 stellte der Onkel von Ulrich Steffen und Bruder von Käthe Hirsch, Henry W. (früher: Walterheinz) Seelig, einen Entschädigungsantrag. Er beanspruchte als Erbeserbe Entschädigung für den Grundbesitz, die Bankkonten und Wertpapiere, Schmuck und Silber sowie die Wohnungseinrichtungen der Familie Hirsch. Da Ulrich Steffen seine verstorbene Mutter beerbt hätte, musste er zunächst einen Erbschein für die Mutter Käthe beantragen, die wiederum die Erbin ihres verstorbenen Sohnes gewesen wäre. Auf diese Weise konnte Henry Seelig als Erbe eingesetzt werden, denn als Onkel gehörte er nicht automatisch zu den anspruchsberechtigten Personen. Am 26. Juni 1963 mahnte der Rechtsanwalt die Beschleunigung des Verfahrens nochmals an. Das Entschädigungsamt begründete die Verzögerung damit, dass die entsprechenden Anträge gar nicht bei ihnen eingegangen seien. Daraufhin reichte der Rechtsanwalt die Formulare erneut ein. Am 10. September 1965 erging der Bescheid: dem Erben wurden 714,-- DM als Kapitalentschädigung zugesprochen. <br />
Der Antrag auf Entschädigung für den Schaden an Freiheit wurde am 1. Mai 1960 eingereicht und am 23. November 1960 in Höhe von 5.850,-- DM entschieden. <br />
Der Antrag auf Entschädigung für den Schaden im beruflichen Fortkommen vom 24. Mai 1966 wurde am 30. August 1967 in Höhe von 1.000,-- DM zugunsten des Antragstellers beschlossen. Der einbehaltene Betrag in Höhe von 4.000,-- DM wurde erst am 9. April 1968 an den Antragsteller ausbezahlt. <br />
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Ulrich Steffen Hirsch wurde am 3. Juni 1929 als drittes von sechs Kindern der Eheleute Dr. Walter Nathan Hirsch und seiner Ehefrau Käthe Hirsch, geborene Seelig, in Berlin geboren. Seine Geschwister waren: Manfred (* 14.6.1926), Marianne (* 4.6.1927), Dieter Wolfgang (* 27.10.1931), Dorothea Maria (* 29.4.1935) und Alice (* 14.8.1937) Hirsch.
Ulrich Steffen besuchte seit Oktober 1939 die Holdheimschule in der Nürnberger Straße 66. Er wurde am 28. Oktober 1941 dort offiziell abgemeldet. Die Vermögenserklärung von Ulrich Steffen, am 20. Oktober 1941 von seinem Vater ausgefüllt, enthält in der Rubrik „Kinder-, Fremdenzimmer, Salon“ den Hinweis „Bücher und Schulbücher“. Außerdem besaß er noch zwei Bestecke. Unterschrieben hat sein Vater Walter Nathan Hirsch.
Am 24. Oktober 1941 wurde der erst Zwölfjährige zusammen mit seiner gesamten Familie nach Litzmannstadt verfrachtet. Dort starb zunächst seine Schwester Marianne am 22. Dezember 1942, anschließend sein Bruder Manfred am 27. September 1943 und schließlich noch seine Mutter Käthe am 23. April 1944. Er selbst wurde zusammen mit seinen Schwestern Alice und Dorothea Maria sowie seinem Bruder Dieter Wolfgang und seinem Vater Dr. Walter Nathan nach Auschwitz deportiert. Dort verliert sich die Spur der Familie.
Am 1. Mai 1960 stellte der Onkel von Ulrich Steffen und Bruder von Käthe Hirsch, Henry W. (früher: Walterheinz) Seelig, einen Entschädigungsantrag. Er beanspruchte als Erbeserbe Entschädigung für den Grundbesitz, die Bankkonten und Wertpapiere, Schmuck und Silber sowie die Wohnungseinrichtungen der Familie Hirsch. Da Ulrich Steffen seine verstorbene Mutter beerbt hätte, musste er zunächst einen Erbschein für die Mutter Käthe beantragen, die wiederum die Erbin ihres verstorbenen Sohnes gewesen wäre. Auf diese Weise konnte Henry Seelig als Erbe eingesetzt werden, denn als Onkel gehörte er nicht automatisch zu den anspruchsberechtigten Personen. Am 26. Juni 1963 mahnte der Rechtsanwalt die Beschleunigung des Verfahrens nochmals an. Das Entschädigungsamt begründete die Verzögerung damit, dass die entsprechenden Anträge gar nicht bei ihnen eingegangen seien. Daraufhin reichte der Rechtsanwalt die Formulare erneut ein. Am 10. September 1965 erging der Bescheid: dem Erben wurden 714,-- DM als Kapitalentschädigung zugesprochen.
Der Antrag auf Entschädigung für den Schaden an Freiheit wurde am 1. Mai 1960 eingereicht und am 23. November 1960 in Höhe von 5.850,-- DM entschieden.
Der Antrag auf Entschädigung für den Schaden im beruflichen Fortkommen vom 24. Mai 1966 wurde am 30. August 1967 in Höhe von 1.000,-- DM zugunsten des Antragstellers beschlossen. Der einbehaltene Betrag in Höhe von 4.000,-- DM wurde erst am 9. April 1968 an den Antragsteller ausbezahlt.