Ernst Ludwig Wolff

Verlegeort
Ludwigkirchstr. 11
Bezirk/Ortsteil
Wilmersdorf
Verlegedatum
21. September 2013
Geboren
19. Januar 1884 in Berlin
Beruf
Rechtsanwalt / Notar
Deportation
am 06. November 1942 nach Theresienstadt
Später deportiert
am 09. Oktober 1944 nach Auschwitz
Ermordet
in Auschwitz

Ernst Ludwig Wolff wurde am 19. Januar 1884 in Berlin geboren, er arbeitete als Rechtsanwalt und Notar, bis ihm aufgrund der Nachfolgeverordnungen zum Reichsbürgergesetz die Ausübung des Berufs verboten wurde. Er fand danach eine Tätigkeit in der Jüdischen Gemeinde in Berlin.<br />
Ernst Ludwig Wolff war in erster Ehe mit der 1923 verstorbenen Margarete Minna Felicia Wolff geborene Unger verheiratet. Seine zweite Ehefrau Henriette Gustava wurde am 2. Juli 1885 in Berlin geboren.<br />
<br />
Aus der ersten Ehe gingen zwei Söhne hervor: Heinrich Ludwig Eduard, geboren 1914, und Rudolf Günter Ludwig, geboren 1916. Sie emigrierten beide 1938 nach Australien.<br />
<br />
Wie alle zur Deportation gezwungenen jüdischen Einwohner Berlins mussten auch die Wolffs auf vorgedruckten Formularen, sogenannten Vermögenserklärungen exakt angeben, über welche Bankguthaben und Wertpapiere, über welche Einrichtungsgegenstände und Möbel, über welche Kleidungsstücke sie verfügten.<br />
<br />
Man kann diese Dokumente in einschlägigen Archiven einsehen – einschließlich eines Bescheids des Finanzamtes Wilmersdorf-Nord vom 16. März 1943 an die Vermögensverwertungsstelle, in der mitgeteilt wird: „Der Ernst Ludwig Israel Wolff… ist nach meinen Feststellungen evakuiert worden. … Der Genannte schuldet der Finanzkasse … 8,80 RM.“<br />
<br />
Die wohl erschütterndste Urkunde unter den eingesehenen Unterlagen ist die Vereidigungsurkunde vom 28. August 1934.<br />
<br />
Ernst Ludwig Wolff und seine Ehefrau Henriette Gustava wurden am 6. November 1942 nach Theresienstadt deportiert, von dort wurde Ernst Ludwig am 9. Oktober 1944 nach Auschwitz verschleppt und ermordet. Nach Angaben des Gedenkbuches starb Henriette am 7. Mai 1944 im Getto Theresienstadt. Ihr Sohn Ludwig Eduard bestätigte in dem in Yad Vashem eingereichten Gedenkblatt, dass seine Mutter aufgrund ihrer schlechten gesundheitlichen Verfassung schon im Getto unter den menschenunwürdigen Bedingungen verstarb.<br />
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Ernst Ludwig Wolff wurde am 19. Januar 1884 in Berlin geboren, er arbeitete als Rechtsanwalt und Notar, bis ihm aufgrund der Nachfolgeverordnungen zum Reichsbürgergesetz die Ausübung des Berufs verboten wurde. Er fand danach eine Tätigkeit in der Jüdischen Gemeinde in Berlin.
Ernst Ludwig Wolff war in erster Ehe mit der 1923 verstorbenen Margarete Minna Felicia Wolff geborene Unger verheiratet. Seine zweite Ehefrau Henriette Gustava wurde am 2. Juli 1885 in Berlin geboren.

Aus der ersten Ehe gingen zwei Söhne hervor: Heinrich Ludwig Eduard, geboren 1914, und Rudolf Günter Ludwig, geboren 1916. Sie emigrierten beide 1938 nach Australien.

Wie alle zur Deportation gezwungenen jüdischen Einwohner Berlins mussten auch die Wolffs auf vorgedruckten Formularen, sogenannten Vermögenserklärungen exakt angeben, über welche Bankguthaben und Wertpapiere, über welche Einrichtungsgegenstände und Möbel, über welche Kleidungsstücke sie verfügten.

Man kann diese Dokumente in einschlägigen Archiven einsehen – einschließlich eines Bescheids des Finanzamtes Wilmersdorf-Nord vom 16. März 1943 an die Vermögensverwertungsstelle, in der mitgeteilt wird: „Der Ernst Ludwig Israel Wolff… ist nach meinen Feststellungen evakuiert worden. … Der Genannte schuldet der Finanzkasse … 8,80 RM.“

Die wohl erschütterndste Urkunde unter den eingesehenen Unterlagen ist die Vereidigungsurkunde vom 28. August 1934.

Ernst Ludwig Wolff und seine Ehefrau Henriette Gustava wurden am 6. November 1942 nach Theresienstadt deportiert, von dort wurde Ernst Ludwig am 9. Oktober 1944 nach Auschwitz verschleppt und ermordet. Nach Angaben des Gedenkbuches starb Henriette am 7. Mai 1944 im Getto Theresienstadt. Ihr Sohn Ludwig Eduard bestätigte in dem in Yad Vashem eingereichten Gedenkblatt, dass seine Mutter aufgrund ihrer schlechten gesundheitlichen Verfassung schon im Getto unter den menschenunwürdigen Bedingungen verstarb.