Salomon Mottek

Verlegeort
Martin-Luther-Str. 113
Historischer Name
Martin-Luther-Str. 57
Bezirk/Ortsteil
Schöneberg
Verlegedatum
27. August 2014
Geboren
14. November 1875 in Szamotuły / Samter (Posen)
Beruf
Handelsvertreter in der Textilbranche
Deportation
am 29. Oktober 1941 nach Łódź / Litzmannstadt
Ermordet
16. April 1942 in Łódź / Litzmannstadt

Am 14. November 1875 kam Salomon Mottek als Sohn des Fleischermeisters Martin Mottek und dessen Ehefrau Rika, geborene Kessel, in Samter/Posen zur Welt. Er erlernte das Schneiderhandwerk. Am Ersten Weltkrieg nahm er als Frontsoldat teil und erhielt dafür das Eiserne Kreuz 2. Klasse. Salomon Mottek war seit dem 16. Oktober 1904 mit Sylvia Meyer verheiratet und hatte mit ihr drei Kinder: Walter (* 13.11.1905), Ilse (* 20.8.1908) und Fritz (* 14.7.1914). Die Familie lebte bis 1931 in Charlottenburg in der Kantstraße 44-45 im dritten Stock und ab 1932 in der Martin-Luther-Straße 57 (heute: 113) in einer Vierzimmer-Wohnung. Der Familie ging es wirtschaftlich gut, man schickte die Kinder auf höhere Schulen, den Sommer verbrachte man an der See. Obwohl Salomon Mottek ursprünglich den Beruf des Schneiders gelernt hatte, arbeitete er später als selbstständiger Stoffvertreter der Firma Adolf Rosenthal in Magdeburg und hatte ein Jahreseinkommen in Höhe von etwa 12.000,-- RM. Nach 1933 – vermutlich hatte man ihm wegen seiner jüdischen Herkunft gekündigt – trat er als selbstständiger Handelsvertreter in die Firma seines Sohnes Walter ein, der ein Futterstoffgeschäft für Herrenschneider betrieb. Vater und Sohn Mottek verkauften ihre Waren sowohl in Berlin als auch außerhalb der Stadt. Walter zog sich im Jahre 1936 aus dem gemeinsamen Geschäft zurück und betrieb eine eigene Firma. Er vertrieb Knöpfe an Schneider in Hamburg, Bremen, Köln und Brüssel. Er wanderte 1937 über Belgien nach Frankreich und schließlich nach Argentinien aus. Der jüngere Sohn Fritz war schon vorher nach Buenos Aires emigriert. Ilse Mottek, verheiratete Presch, gelang es noch 1940, mit ihrem Mann auszuwandern. Kurz vor ihrer Deportation wurden die Motteks noch in eine Wohnung der Marburger Straße 5 zwangseingewiesen. <br />
Am 29. Oktober 1941 wurde das Ehepaar abgeholt und mit dem 3. Osttransport nach Litzmannstadt überführt. Dort starb Salomon Mottek am 16. April 1942. Seine Frau wurde am 4. Mai 1942 noch nach Kulmhof weitertransportiert. Entweder starb sie auf dem Transport oder sie wurde in Kulmhof noch am gleichen Tag ihrer Ankunft ermordet. <br />
Die drei Kinder der Motteks stellten Mitte der Fünfziger Jahre Entschädigungs-anträge. Laut einer Aufstellung vom 22. Februar 1957 besaß die Familie Mottek einen Hausrat in Höhe von etwa 25.000,-- RM. In einer eidesstattlichen Erklärung vom 15. Februar 1957 erklärte Ilse Presch, dass ihre Eltern früher eine Vierzimmer-Wohnung bewohnten und die Zimmer gutbürgerlich eingerichtet waren. Ein Anspruch auf Entschädigung bestünde somit zwischen dem 1. Januar 1936 und dem 8. Mai 1945. Am 10. August 1953 stellte die Gesandtschaft der Bundesrepublik Deutschland in Montevideo in Abrede, dass Sylvia und Salomon Mottek in Berlin wohnhaft gewesen seien. Außerdem gab es Zweifel daran, wo und wann das Ehepaar geheiratet hatte. Eine Heiratsurkunde konnte nicht beschafft werden. Am 4. Juli 1961 kam es zu einem Vergleich in Höhe von 40.000,-- DM. <br />
Der Antrag auf Entschädigung des Schadens an Freiheit vom 22. Februar 1957 wurde mit 6.450,-- DM abgegolten. <br />
In dem Antrag auf Entschädigung des Schadens im beruflichen Fortkommen vom 18. Oktober 1957 machte der beauftragte Rechtsanwalt 19.990,-- DM für Salomon Motteks Schädigung als selbstständiger Vertreter in der Stoffbranche geltend. Diese Forderung wurde am 10. November 1958 durch eine eidesstattliche Erklärung von Werner Graupe, der seit 1921 mit Salomon Mottek befreundet gewesen war, gestützt. Salomon Motteks Beschäftigung wurde von seinem Rechtsbeistand in die Beamtengruppe des gehobenen Dienstes eingestuft. Demnach wurde ein jährlicher Betrag in Höhe von 7.800,-- RM zugrunde gelegt. Der zweieinhalbfache Jahresbetrag betrüge 19.500,-- RM, der umzustellen sei im Verhältnis 10 zu 2 auf 3.900,-- DM. Am 19. Juni 1963 erging der Bescheid. Welcher Betrag gezahlt wurde, geht aus diesem Bescheid nicht hervor, am 27. April 1962 waren den Erben aber bereits 13.127,-- DM zugestanden worden. <br />
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Am 14. November 1875 kam Salomon Mottek als Sohn des Fleischermeisters Martin Mottek und dessen Ehefrau Rika, geborene Kessel, in Samter/Posen zur Welt. Er erlernte das Schneiderhandwerk. Am Ersten Weltkrieg nahm er als Frontsoldat teil und erhielt dafür das Eiserne Kreuz 2. Klasse. Salomon Mottek war seit dem 16. Oktober 1904 mit Sylvia Meyer verheiratet und hatte mit ihr drei Kinder: Walter (* 13.11.1905), Ilse (* 20.8.1908) und Fritz (* 14.7.1914). Die Familie lebte bis 1931 in Charlottenburg in der Kantstraße 44-45 im dritten Stock und ab 1932 in der Martin-Luther-Straße 57 (heute: 113) in einer Vierzimmer-Wohnung. Der Familie ging es wirtschaftlich gut, man schickte die Kinder auf höhere Schulen, den Sommer verbrachte man an der See. Obwohl Salomon Mottek ursprünglich den Beruf des Schneiders gelernt hatte, arbeitete er später als selbstständiger Stoffvertreter der Firma Adolf Rosenthal in Magdeburg und hatte ein Jahreseinkommen in Höhe von etwa 12.000,-- RM. Nach 1933 – vermutlich hatte man ihm wegen seiner jüdischen Herkunft gekündigt – trat er als selbstständiger Handelsvertreter in die Firma seines Sohnes Walter ein, der ein Futterstoffgeschäft für Herrenschneider betrieb. Vater und Sohn Mottek verkauften ihre Waren sowohl in Berlin als auch außerhalb der Stadt. Walter zog sich im Jahre 1936 aus dem gemeinsamen Geschäft zurück und betrieb eine eigene Firma. Er vertrieb Knöpfe an Schneider in Hamburg, Bremen, Köln und Brüssel. Er wanderte 1937 über Belgien nach Frankreich und schließlich nach Argentinien aus. Der jüngere Sohn Fritz war schon vorher nach Buenos Aires emigriert. Ilse Mottek, verheiratete Presch, gelang es noch 1940, mit ihrem Mann auszuwandern. Kurz vor ihrer Deportation wurden die Motteks noch in eine Wohnung der Marburger Straße 5 zwangseingewiesen.
Am 29. Oktober 1941 wurde das Ehepaar abgeholt und mit dem 3. Osttransport nach Litzmannstadt überführt. Dort starb Salomon Mottek am 16. April 1942. Seine Frau wurde am 4. Mai 1942 noch nach Kulmhof weitertransportiert. Entweder starb sie auf dem Transport oder sie wurde in Kulmhof noch am gleichen Tag ihrer Ankunft ermordet.
Die drei Kinder der Motteks stellten Mitte der Fünfziger Jahre Entschädigungs-anträge. Laut einer Aufstellung vom 22. Februar 1957 besaß die Familie Mottek einen Hausrat in Höhe von etwa 25.000,-- RM. In einer eidesstattlichen Erklärung vom 15. Februar 1957 erklärte Ilse Presch, dass ihre Eltern früher eine Vierzimmer-Wohnung bewohnten und die Zimmer gutbürgerlich eingerichtet waren. Ein Anspruch auf Entschädigung bestünde somit zwischen dem 1. Januar 1936 und dem 8. Mai 1945. Am 10. August 1953 stellte die Gesandtschaft der Bundesrepublik Deutschland in Montevideo in Abrede, dass Sylvia und Salomon Mottek in Berlin wohnhaft gewesen seien. Außerdem gab es Zweifel daran, wo und wann das Ehepaar geheiratet hatte. Eine Heiratsurkunde konnte nicht beschafft werden. Am 4. Juli 1961 kam es zu einem Vergleich in Höhe von 40.000,-- DM.
Der Antrag auf Entschädigung des Schadens an Freiheit vom 22. Februar 1957 wurde mit 6.450,-- DM abgegolten.
In dem Antrag auf Entschädigung des Schadens im beruflichen Fortkommen vom 18. Oktober 1957 machte der beauftragte Rechtsanwalt 19.990,-- DM für Salomon Motteks Schädigung als selbstständiger Vertreter in der Stoffbranche geltend. Diese Forderung wurde am 10. November 1958 durch eine eidesstattliche Erklärung von Werner Graupe, der seit 1921 mit Salomon Mottek befreundet gewesen war, gestützt. Salomon Motteks Beschäftigung wurde von seinem Rechtsbeistand in die Beamtengruppe des gehobenen Dienstes eingestuft. Demnach wurde ein jährlicher Betrag in Höhe von 7.800,-- RM zugrunde gelegt. Der zweieinhalbfache Jahresbetrag betrüge 19.500,-- RM, der umzustellen sei im Verhältnis 10 zu 2 auf 3.900,-- DM. Am 19. Juni 1963 erging der Bescheid. Welcher Betrag gezahlt wurde, geht aus diesem Bescheid nicht hervor, am 27. April 1962 waren den Erben aber bereits 13.127,-- DM zugestanden worden.