Julius Rackwitz

Verlegeort
Rosenheimer Str. 26
Bezirk/Ortsteil
Schöneberg
Verlegedatum
27. August 2014
Geboren
31. Dezember 1885 in Delitzsch
Beruf
Bankbeamter
Zwangsarbeit
Arbeiter (der GASAG und der IG Farben, Rummelsburg/Lichtenberg)
Deportation
am 17. März 1943 nach Theresienstadt
Später deportiert
am 23. Oktober 1944 nach Auschwitz
Ermordet
in Auschwitz

Julius Rackwitz kam am 31. Dezember 1885 als Sohn des Kürschnermeisters Max und seiner Ehefrau Helene Rackwitz, geborene Weiß, in Delitzsch zur Welt. Im Dezember 1889 zogen seine Eltern nach Berlin. Hier besuchte Julius Rackwitz das Sophien-Realgymnasium und das Sophien-Gymnasium in der Großen Hamburger Straße 2. Im Oktober 1904 bestand er sein Abitur. Er ging an die Berliner Universität und studierte Englisch und Französisch. Im Frühjahr 1908 hielt er sich zum Spracherwerb für einige Monate in Paris auf. Im Jahre 1914 ging er ein Vierteljahr nach London und Oxford. Sein Studium konnte er wegen des Kriegsausbruchs aber nicht mehr abschließen. Am 7. April 1915 wurde er Frontsoldat, kämpfte in Frankreich, Russland, Galizien und Rumänien in vorderster Linie und wurde zwei Mal verwundet. Noch während des Ersten Weltkriegs nahm er sein Studium wieder auf und legte im Juni 1918 an der Dolmetscherschule in Berlin die Dolmetscherprüfung für Englisch und Französisch ab. Er wurde anschließend sofort an die Nachrichtenauswertungsstelle im Großen Hauptquartier, der Zentrale der obersten militärischen und politischen Führung des Deutschen Kaiserreichs, abkommandiert. Am 18. November 1918 wurde er aus dem Militär entlassen. Julius Rackwitz wurde anschließend Hauslehrer. Dieser Beruf scheint ihn aber nicht ausgefüllt zu haben, denn er entschloss sich zu einem Berufswechsel und bewarb sich bei der Dresdner Bank um eine Einstellung. Er wurde am 25. Juni 1920 als Bankbeamter eingestellt und arbeitete anschließend viele Jahre als Auslandskorrespondent in der Amerika-Abteilung der Dresdner Bank. Im Jahre 1921 hatte Julius Rackwitz Ella Bialostotzky geheiratet. Er kannte seine Frau bereits seit der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg. Sie trainierte regelmäßig in einem Turnverein und er war ihr Turnlehrer. Zwischen 1918 und 1922 arbeitete auch Ella Rackwitz in der Dresdner Bank, obwohl sie von Hause aus Konfektionszuschneiderin und Modezeichnerin war. Als dann ihre Kinder zur Welt kamen – es waren zwei Mädchen, Eva (* 2.9.1922) und Inge (* 8.5.1924) –, gab sie ihren Beruf auf. Ab 1924 lebte die Familie in der Carmen-Sylva-Straße 60 (heute: Erich-Weinert-Straße) /Prenzlauer Berg und ab 1931 in der Ursulastraße 1 a in Lankwitz. Julius Rackwitz war wie seine ganze Familie sehr musikalisch. Er leitete bis 1940 den Synagogenchor der Synagoge in der Kreuzberger Lindenstraße. In der Familie stand regelmäßig Hausmusik auf dem Programm. Am 1. Juli 1937 wurde Julius Rackwitz im Alter von 52 Jahren zwangspensioniert. Das Berufsverbot traf ihn verhältnismäßig spät, dies verdankte er seinem Status als Frontkämpfer. Nach der Reichspogromnacht wurde auch er verhaftet und bis Weihnachten 1938 im KZ Sachsenhausen festgehalten. Die Familie entschloss sich zu handeln und zumindest die beiden Mädchen aus Deutschland fortzubringen. Da sein Ruhegehalt im Gegensatz zu seinem regulären Gehalt in Höhe von 408,45 RM nur 225,-- RM betrug, versuchte er mit Sprachunterricht, seine Einkünfte aufzubessern. Am 1. Oktober 1938 hatte man ihm "auf Grund eines Verlangens des nationalsozialistischen Vertrauensrates aus politischen Gründen" die Pension sogar noch auf 195,-- RM gekürzt. Da er die Ausreise seiner beiden Töchter finanziell ermöglichen wollte, entschloss er sich Ende 1938, auf seine monatlichen Pensionsbezüge durch die Dresdner Bank zu verzichten und stattdessen eine einmalige Abfindung in Höhe von 4.500,-- RM anzunehmen. Die Familie schränkte sich auch dadurch ein, dass sie 1938 in eine kleinere Wohnung in der Berchtesgadener Straße 5 umzog. Zu Beginn des Jahres 1939 konnte die jüngere Tochter Inge mit einem Kindertransport nach England ausreisen. Die Eltern zogen zum gleichen Zeitpunkt mit Eva, der älteren Tochter, in die Rosenheimer Straße 26. Glücklicherweise gelang es aber auch Eva noch, Ende des Jahres 1939 mit einem Kindertransport nach Großbritannien zu entkommen. Ab 1941 musste Julius Rackwitz zunächst bei der GASAG und später bei der IG Farben in Rummels-burg/Lichtenberg Zwangsarbeit leisten. Seine Frau arbeitete zwangsweise bei der Firma Tewes in Wittenau in der Fertigungskontrolle. Zuletzt wurde das Ehepaar noch in die Freisinger Sraße 18 bei einer Familie Stein zwangseingewiesen. Ella Rackwitz wurde während ihrer Arbeit im Verlauf der "Fabrikaktion" verhaftet, in das Sammellager Levetzowstraße gebracht und am 2. März 1943 mit dem 32. Osttransport nach Auschwitz deportiert. <br />
Auch Julius Rackwitz wurde an seinem Arbeitsplatz inhaftiert, in das Sammellager in der Großen Hamburger Straße gebracht und mit dem 4. großen Alterstransport vom 17. März 1943 nach Theresienstadt verfrachtet. Möglicherweise hat Julius Rackwitz in Theresienstadt im Chor von Rafael Schächter, einem tschechoslowakischen Pianisten, Komponisten und Dirigenten, gesungen. So studierte Rafael Schächter, der die Moral der Insassen stärken wollte, mit seinem Chor unter anderem Verdis "Messa da Requiem" ein. Die Totenmesse wurde 15 Mal vor Gefangenen und am 23. Juni 1944 vor einer Delegation des Roten Kreuzes aufgeführt. Anschließend wurden die Gefangenen in der Regel weiterverschleppt. So auch Julius Rackwitz. Ein weiterer Transport vom 23. Oktober 1944 überführte ihn nach Auschwitz. Von dort kam nie wieder ein Lebenszeichen von ihm. Sein Todestag wurde auf den 8. Mai 1945 festgesetzt. <br />
Am 4. September 1956 stellte Eva Rackwitz für ihre Eltern je einen Entschädigungsantrag. Der Antrag wurde über den bevollmächtigten Rechtsanwalt und Notar mit Schreiben vom 11. September 1956 an das Entschädigungsamt Berlin eingereicht. Am 21. Januar 1958 fand in der Botschaft der BRD in London eine Verhandlung statt, in der Eva Rackwitz erklärte, dass sie und ihre Schwester Inge Lammel die einzigen Kinder und damit auch die einzigen Erben von Julius und Ella Rackwitz seien. Bei dieser Verhandlung gab Eva Rackwitz an, dass ihre Eltern am 2. März 1943 aus der Rosenheimer Straße 26 nach Auschwitz deportiert wurden und über deren weiteres Schicksal ihr nichts bekannt sei. Da alle ihre Bemühungen, etwas über das Schicksal ihrer Eltern zu erfahren, erfolglos blieben, beantragte sie über die Botschaft die Todeserklärung „zu dem gesetzlich vorgeschrieben Zeitpunkt“. Sie erklärte außerdem, dass die gesetzlichen Erben das Erbe angenommen hätten und kein Erbstreit anhängig sei. <br />
Am 17. Juli 1959 forderte das Entschädigungsamt die Geburtsurkunden der beiden Töchter an, „um die Erbfolge von Amts wegen feststellen zu können.“ Die Geburts-urkunden wurden am 27. Juli 1959 und am 1. Juli 1960 nachgereicht. In einer Verfügung vom 14. Oktober 1960 wurde festgestellt, dass Eva und Inge die von Amts wegen festgestellten Erben von Julius und Ella Rackwitz seien, „deren gemeinsamer Todestag auf den 8. Mai 1945 vermutet wird.“ Inge Lammel verzichtete am 16. September 1960 zu Gunsten ihrer Schwester auf das Erbe. <br />
Die Geschwister stellten des Weiteren einen Antrag auf Entschädigung des Schadens an Leben. Unter Blatt A 2, befindet sich folgender handschriftlicher Vermerk:<br />
„In der hinzugezogenen Eigenakte der Astin. (Antragstellerin), Reg.Nr. 307338, gibt die Astin. in einer Erklärung zum Ausb.Schaden (Bl. E 2) an, dass sie im Juni 1939 nach England ausgewandert ist und dort nur für einige Monate die Schule besucht hat. Dann musste sie sich entschließen, Gärtnerin zu werden. Da die Eltern mit dem 8.5.45 für tot erklärt wurden, hat die Astin. nach diesem Zeitpunkt ganz offensichtlich in keinem Ausbildungsverhältnis gestanden, da sie noch z. Zt. der Antragstellung als Gärtnerin tätig war. 30. Mai 1961, Unterschrift: Trautwein“. In der Verfügung vom Juni 1961 wurde der Antrag von Eva Rackwitz auf Entschädigung wegen Schadens am Leben für den Vater Julius Rackwitz abgelehnt. In der Begründung wird festgestellt, dass der Antrag frist- und formgerecht gestellt wurde. Aber: „Der Antrag ist jedoch sachlich nicht begründet. Nach § 17(1) BEG i.V. mit § 7 der 1. DV-BEG haben Kinder von im ursächlichem Zusammenhang mit der NS-Verf. Verstorbenen Anspruch auf Wiedergutmachung des Schadens am Leben bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Bei Schul- oder Berufsausbildung nach dem vollendeten 16. Lebensjahr besteht darüber hinaus Anspruch in der Regel bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres. Die Astin. war jedoch zum Zeitpunkt des Todes ihres Vater bereits 22 Jahre alt und befand sich seitdem nach eigenen Angaben in keiner Schul- oder Berufsausbildung. Sie gehört somit nicht zu dem nach § 17 (1) BEG wegen Schadens an Leben anspruchsberechtigten Hinterbliebenen. Der Antrag war daher abzulehnen.“ <br />
Der Antrag auf Entschädigung des Schadens an Freiheit wurde schließlich zu Gunsten der Antragstellerin entschieden. Die Entschädigung wurde auf DM 6.450,-- DM festgesetzt. Als Begründung wurde das Sterntragen in Berlin und die Deportation vom 19. September 1941 bis 8. Mai 1945 angegeben; dies ergäbe 43 volle Monate und 19 Tage. <br />
Dem Antrag auf Entschädigung des Schadens am beruflichen Fortkommen wurde ein Schreiben der Dresdner Bank Berlin vom 11. September 1961 beigefügt, in dem Angaben über das Einkommen von Julius Rackwitz und die Zeit seiner Beschäftigung gemacht werden. Erwähnt wurde auch, dass Julius Rackwitz am 15. Dezember 1938 eine einmalige Abfindung in Höhe von 5.000,-- RM abzüglich 500,-- RM Lohnsteuer erhalten hatte. In einer Verfügung vom Juli 1961 kam es zu einem Vergleich, in dem eine Entschädigung in Höhe von 6505,-- DM festgesetzt wurde. Mit Schreiben vom 5. Oktober 1961 schlug der beauftragte Rechtsanwalt dem Entschädigungsamt eine Summe von 7444,-- DM vor. Welche Summe ausgezahlt wurde, geht aus der Akte nicht hervor. <br />
Der Antrag auf Entschädiung des Schadens an Ausfall von Versicherung und Versorgungsleistung vom 4. September 1956 wurde durch Bescheid vom 31. August 1962 abgelehnt. Der Antrag sei zwar form- und fristgerecht gestellt, sachlich jedoch nicht begründet: “Gemäß § 134 BEG hat der Verfolgte Anspruch auf Entschädigung, wenn ihm als Arbeitnehmer im privaten Dienst für den Fall des Alters oder der Arbeitsunfähigkeit oder als Hinterbliebener eines solchen Arbeitnehmers Versorgungsleistungen zustanden oder in Aussicht gestellt waren und wenn er in seiner Versorgung geschädigt worden ist. Ein Pensionsanspruch bestand für den Vater der Antragstellerin bei Erreichung des 65. Lebensjahres. Der vermutliche Todestag des Verfolgten ist der 8. Mai 1945. Herr Rackwitz hat also das 65. Lebensjahr nicht erreicht. Der ihm in der Zeit vom 1.Juli 1937 bis 30. April 1945 entstandene Schaden im beruflichen Fortkommen ist durch Vergleich vom 29. November 1961 reguliert worden. Ein Witwenanspruch besteht ebenfalls nicht, da die Mutter der Antragstellerin zusammen mit dem Vater auf den 8. Mai 1945 für tot erklärt wurde. Der Antrag war aus den vorerwähnten Gründen abzulehnen.“ <br />
<br />
Quelle/n: Foto; Gerhard Hochhuth nach Informationen der Tochter Inge Lammel; weitere Details von Inge Lammel; LABO; Volkszählungsdaten 1939; Deportationsliste; Yad Vashem; http.//de.wikipedia.org/wiki/Inge_Lammel; Datenbank Theresienstadt<br />

Julius Rackwitz kam am 31. Dezember 1885 als Sohn des Kürschnermeisters Max und seiner Ehefrau Helene Rackwitz, geborene Weiß, in Delitzsch zur Welt. Im Dezember 1889 zogen seine Eltern nach Berlin. Hier besuchte Julius Rackwitz das Sophien-Realgymnasium und das Sophien-Gymnasium in der Großen Hamburger Straße 2. Im Oktober 1904 bestand er sein Abitur. Er ging an die Berliner Universität und studierte Englisch und Französisch. Im Frühjahr 1908 hielt er sich zum Spracherwerb für einige Monate in Paris auf. Im Jahre 1914 ging er ein Vierteljahr nach London und Oxford. Sein Studium konnte er wegen des Kriegsausbruchs aber nicht mehr abschließen. Am 7. April 1915 wurde er Frontsoldat, kämpfte in Frankreich, Russland, Galizien und Rumänien in vorderster Linie und wurde zwei Mal verwundet. Noch während des Ersten Weltkriegs nahm er sein Studium wieder auf und legte im Juni 1918 an der Dolmetscherschule in Berlin die Dolmetscherprüfung für Englisch und Französisch ab. Er wurde anschließend sofort an die Nachrichtenauswertungsstelle im Großen Hauptquartier, der Zentrale der obersten militärischen und politischen Führung des Deutschen Kaiserreichs, abkommandiert. Am 18. November 1918 wurde er aus dem Militär entlassen. Julius Rackwitz wurde anschließend Hauslehrer. Dieser Beruf scheint ihn aber nicht ausgefüllt zu haben, denn er entschloss sich zu einem Berufswechsel und bewarb sich bei der Dresdner Bank um eine Einstellung. Er wurde am 25. Juni 1920 als Bankbeamter eingestellt und arbeitete anschließend viele Jahre als Auslandskorrespondent in der Amerika-Abteilung der Dresdner Bank. Im Jahre 1921 hatte Julius Rackwitz Ella Bialostotzky geheiratet. Er kannte seine Frau bereits seit der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg. Sie trainierte regelmäßig in einem Turnverein und er war ihr Turnlehrer. Zwischen 1918 und 1922 arbeitete auch Ella Rackwitz in der Dresdner Bank, obwohl sie von Hause aus Konfektionszuschneiderin und Modezeichnerin war. Als dann ihre Kinder zur Welt kamen – es waren zwei Mädchen, Eva (* 2.9.1922) und Inge (* 8.5.1924) –, gab sie ihren Beruf auf. Ab 1924 lebte die Familie in der Carmen-Sylva-Straße 60 (heute: Erich-Weinert-Straße) /Prenzlauer Berg und ab 1931 in der Ursulastraße 1 a in Lankwitz. Julius Rackwitz war wie seine ganze Familie sehr musikalisch. Er leitete bis 1940 den Synagogenchor der Synagoge in der Kreuzberger Lindenstraße. In der Familie stand regelmäßig Hausmusik auf dem Programm. Am 1. Juli 1937 wurde Julius Rackwitz im Alter von 52 Jahren zwangspensioniert. Das Berufsverbot traf ihn verhältnismäßig spät, dies verdankte er seinem Status als Frontkämpfer. Nach der Reichspogromnacht wurde auch er verhaftet und bis Weihnachten 1938 im KZ Sachsenhausen festgehalten. Die Familie entschloss sich zu handeln und zumindest die beiden Mädchen aus Deutschland fortzubringen. Da sein Ruhegehalt im Gegensatz zu seinem regulären Gehalt in Höhe von 408,45 RM nur 225,-- RM betrug, versuchte er mit Sprachunterricht, seine Einkünfte aufzubessern. Am 1. Oktober 1938 hatte man ihm "auf Grund eines Verlangens des nationalsozialistischen Vertrauensrates aus politischen Gründen" die Pension sogar noch auf 195,-- RM gekürzt. Da er die Ausreise seiner beiden Töchter finanziell ermöglichen wollte, entschloss er sich Ende 1938, auf seine monatlichen Pensionsbezüge durch die Dresdner Bank zu verzichten und stattdessen eine einmalige Abfindung in Höhe von 4.500,-- RM anzunehmen. Die Familie schränkte sich auch dadurch ein, dass sie 1938 in eine kleinere Wohnung in der Berchtesgadener Straße 5 umzog. Zu Beginn des Jahres 1939 konnte die jüngere Tochter Inge mit einem Kindertransport nach England ausreisen. Die Eltern zogen zum gleichen Zeitpunkt mit Eva, der älteren Tochter, in die Rosenheimer Straße 26. Glücklicherweise gelang es aber auch Eva noch, Ende des Jahres 1939 mit einem Kindertransport nach Großbritannien zu entkommen. Ab 1941 musste Julius Rackwitz zunächst bei der GASAG und später bei der IG Farben in Rummels-burg/Lichtenberg Zwangsarbeit leisten. Seine Frau arbeitete zwangsweise bei der Firma Tewes in Wittenau in der Fertigungskontrolle. Zuletzt wurde das Ehepaar noch in die Freisinger Sraße 18 bei einer Familie Stein zwangseingewiesen. Ella Rackwitz wurde während ihrer Arbeit im Verlauf der "Fabrikaktion" verhaftet, in das Sammellager Levetzowstraße gebracht und am 2. März 1943 mit dem 32. Osttransport nach Auschwitz deportiert.
Auch Julius Rackwitz wurde an seinem Arbeitsplatz inhaftiert, in das Sammellager in der Großen Hamburger Straße gebracht und mit dem 4. großen Alterstransport vom 17. März 1943 nach Theresienstadt verfrachtet. Möglicherweise hat Julius Rackwitz in Theresienstadt im Chor von Rafael Schächter, einem tschechoslowakischen Pianisten, Komponisten und Dirigenten, gesungen. So studierte Rafael Schächter, der die Moral der Insassen stärken wollte, mit seinem Chor unter anderem Verdis "Messa da Requiem" ein. Die Totenmesse wurde 15 Mal vor Gefangenen und am 23. Juni 1944 vor einer Delegation des Roten Kreuzes aufgeführt. Anschließend wurden die Gefangenen in der Regel weiterverschleppt. So auch Julius Rackwitz. Ein weiterer Transport vom 23. Oktober 1944 überführte ihn nach Auschwitz. Von dort kam nie wieder ein Lebenszeichen von ihm. Sein Todestag wurde auf den 8. Mai 1945 festgesetzt.
Am 4. September 1956 stellte Eva Rackwitz für ihre Eltern je einen Entschädigungsantrag. Der Antrag wurde über den bevollmächtigten Rechtsanwalt und Notar mit Schreiben vom 11. September 1956 an das Entschädigungsamt Berlin eingereicht. Am 21. Januar 1958 fand in der Botschaft der BRD in London eine Verhandlung statt, in der Eva Rackwitz erklärte, dass sie und ihre Schwester Inge Lammel die einzigen Kinder und damit auch die einzigen Erben von Julius und Ella Rackwitz seien. Bei dieser Verhandlung gab Eva Rackwitz an, dass ihre Eltern am 2. März 1943 aus der Rosenheimer Straße 26 nach Auschwitz deportiert wurden und über deren weiteres Schicksal ihr nichts bekannt sei. Da alle ihre Bemühungen, etwas über das Schicksal ihrer Eltern zu erfahren, erfolglos blieben, beantragte sie über die Botschaft die Todeserklärung „zu dem gesetzlich vorgeschrieben Zeitpunkt“. Sie erklärte außerdem, dass die gesetzlichen Erben das Erbe angenommen hätten und kein Erbstreit anhängig sei.
Am 17. Juli 1959 forderte das Entschädigungsamt die Geburtsurkunden der beiden Töchter an, „um die Erbfolge von Amts wegen feststellen zu können.“ Die Geburts-urkunden wurden am 27. Juli 1959 und am 1. Juli 1960 nachgereicht. In einer Verfügung vom 14. Oktober 1960 wurde festgestellt, dass Eva und Inge die von Amts wegen festgestellten Erben von Julius und Ella Rackwitz seien, „deren gemeinsamer Todestag auf den 8. Mai 1945 vermutet wird.“ Inge Lammel verzichtete am 16. September 1960 zu Gunsten ihrer Schwester auf das Erbe.
Die Geschwister stellten des Weiteren einen Antrag auf Entschädigung des Schadens an Leben. Unter Blatt A 2, befindet sich folgender handschriftlicher Vermerk:
„In der hinzugezogenen Eigenakte der Astin. (Antragstellerin), Reg.Nr. 307338, gibt die Astin. in einer Erklärung zum Ausb.Schaden (Bl. E 2) an, dass sie im Juni 1939 nach England ausgewandert ist und dort nur für einige Monate die Schule besucht hat. Dann musste sie sich entschließen, Gärtnerin zu werden. Da die Eltern mit dem 8.5.45 für tot erklärt wurden, hat die Astin. nach diesem Zeitpunkt ganz offensichtlich in keinem Ausbildungsverhältnis gestanden, da sie noch z. Zt. der Antragstellung als Gärtnerin tätig war. 30. Mai 1961, Unterschrift: Trautwein“. In der Verfügung vom Juni 1961 wurde der Antrag von Eva Rackwitz auf Entschädigung wegen Schadens am Leben für den Vater Julius Rackwitz abgelehnt. In der Begründung wird festgestellt, dass der Antrag frist- und formgerecht gestellt wurde. Aber: „Der Antrag ist jedoch sachlich nicht begründet. Nach § 17(1) BEG i.V. mit § 7 der 1. DV-BEG haben Kinder von im ursächlichem Zusammenhang mit der NS-Verf. Verstorbenen Anspruch auf Wiedergutmachung des Schadens am Leben bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Bei Schul- oder Berufsausbildung nach dem vollendeten 16. Lebensjahr besteht darüber hinaus Anspruch in der Regel bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres. Die Astin. war jedoch zum Zeitpunkt des Todes ihres Vater bereits 22 Jahre alt und befand sich seitdem nach eigenen Angaben in keiner Schul- oder Berufsausbildung. Sie gehört somit nicht zu dem nach § 17 (1) BEG wegen Schadens an Leben anspruchsberechtigten Hinterbliebenen. Der Antrag war daher abzulehnen.“
Der Antrag auf Entschädigung des Schadens an Freiheit wurde schließlich zu Gunsten der Antragstellerin entschieden. Die Entschädigung wurde auf DM 6.450,-- DM festgesetzt. Als Begründung wurde das Sterntragen in Berlin und die Deportation vom 19. September 1941 bis 8. Mai 1945 angegeben; dies ergäbe 43 volle Monate und 19 Tage.
Dem Antrag auf Entschädigung des Schadens am beruflichen Fortkommen wurde ein Schreiben der Dresdner Bank Berlin vom 11. September 1961 beigefügt, in dem Angaben über das Einkommen von Julius Rackwitz und die Zeit seiner Beschäftigung gemacht werden. Erwähnt wurde auch, dass Julius Rackwitz am 15. Dezember 1938 eine einmalige Abfindung in Höhe von 5.000,-- RM abzüglich 500,-- RM Lohnsteuer erhalten hatte. In einer Verfügung vom Juli 1961 kam es zu einem Vergleich, in dem eine Entschädigung in Höhe von 6505,-- DM festgesetzt wurde. Mit Schreiben vom 5. Oktober 1961 schlug der beauftragte Rechtsanwalt dem Entschädigungsamt eine Summe von 7444,-- DM vor. Welche Summe ausgezahlt wurde, geht aus der Akte nicht hervor.
Der Antrag auf Entschädiung des Schadens an Ausfall von Versicherung und Versorgungsleistung vom 4. September 1956 wurde durch Bescheid vom 31. August 1962 abgelehnt. Der Antrag sei zwar form- und fristgerecht gestellt, sachlich jedoch nicht begründet: “Gemäß § 134 BEG hat der Verfolgte Anspruch auf Entschädigung, wenn ihm als Arbeitnehmer im privaten Dienst für den Fall des Alters oder der Arbeitsunfähigkeit oder als Hinterbliebener eines solchen Arbeitnehmers Versorgungsleistungen zustanden oder in Aussicht gestellt waren und wenn er in seiner Versorgung geschädigt worden ist. Ein Pensionsanspruch bestand für den Vater der Antragstellerin bei Erreichung des 65. Lebensjahres. Der vermutliche Todestag des Verfolgten ist der 8. Mai 1945. Herr Rackwitz hat also das 65. Lebensjahr nicht erreicht. Der ihm in der Zeit vom 1.Juli 1937 bis 30. April 1945 entstandene Schaden im beruflichen Fortkommen ist durch Vergleich vom 29. November 1961 reguliert worden. Ein Witwenanspruch besteht ebenfalls nicht, da die Mutter der Antragstellerin zusammen mit dem Vater auf den 8. Mai 1945 für tot erklärt wurde. Der Antrag war aus den vorerwähnten Gründen abzulehnen.“

Quelle/n: Foto; Gerhard Hochhuth nach Informationen der Tochter Inge Lammel; weitere Details von Inge Lammel; LABO; Volkszählungsdaten 1939; Deportationsliste; Yad Vashem; http.//de.wikipedia.org/wiki/Inge_Lammel; Datenbank Theresienstadt