Ottilie Weiss geb. Laskowicz

Verlegeort
Gervinusstr. 24
Bezirk/Ortsteil
Charlottenburg
Verlegedatum
23. Juni 2015
Geboren
28. Oktober 1883 in Liegnitz (Schlesien) / Legnica
Beruf
Geschäftsfrau
Deportation
am 11. August 1942 nach Theresienstadt
Ermordet
22. August 1943 in Theresienstadt

Ottilie Weiss geb. Laskowicz wurde am 28. Oktober 1883 als Tochter von Josef und Helene Laskowicz in Liegnitz (Schlesien) geboren. Verheiratet war sie mit Isidor Artur Weiss, geboren am 20. Juli 1889. Sie bewohnten eine 4-Zimmer- Wohnung in der Gervinusstraße 24. Die Wohnung war gutbürgerlich eingerichtet, ausgestattet mit Hausrat, Rosenthal-Geschirr, Kristallgläsern, Teppichen und großem Wäschevorrat.<br />
<br />
Ottilie Weiss war Geschäftsfrau, sie besass ein Schuhgeschäft in Berlin-Köpenick, das sie auch nach ihrer Heirat mit Isidor Weiss im Mai 1920 betrieb. Isidor Weiss führte das Geschäft „Wegufa – Produktion und Vertrieb von Regenmänteln. Er hielt außerdem einen Anteil von 50 Prozent an der Fima Weinlaub+Weiss GmbH und war nach deren Auflösung seit etwa1934 Inhaber der Firma Artur Weiss. Mitte der 1920er Jahre hatte Ottilie Weiss ihr eigenes Geschäft aufgegeben und arbeitete in der Firma ihres Mannes mit. Die Firma Weiss hatte 35 Beschäftigte. <br />
<br />
Im Frühjahr 1938 mußte die Firma liquidiert werden, weil die Boykottmaßnahmen der Nazis die Fortführung des Geschafts unmöglich machten. Das Firmenschild und die Eingangstür wurden mit roter Farbe und mit `JUDE` beschmiert. Isidor Weiss erlitt zunächst einen Nervenzusammenbruch und erlag dann im Dezember 1939 einem Herzschlag. 1939 stand er noch als „Weiß, A., Kfm.“ Im Adressbuch. <br />
<br />
Ottilie Weiss war als Jüdin verpflichtet, den zusätzlichen Vornamen `Sara’ zu führen und den Judenstern zu tragen. Mitte 1941 musste Ottilie Weiss ihre Wohnung und allen Besitz verlassen und versteckte sich, um einer Deportation zu entgehen. Aber am 11. August 1942 wurde sie nach Theresienstadt deportiert. Dort ist sie in einer „Siechenstube“ am 22. August 1943 an Altersschwäche gestorben, nachdem sie den grauenvollen Zuständen im Ghetto nicht mehr gewachsen war. Ihr Totenschein ist im Theresienstadt-Archiv erhalten: <a href=http://www2.holocaust.cz/de/docume…; <br />
<br />
Die zwei Töchter waren 1939 nach England ausgewandert. Hannelore Mayer geb. Weiss, geboren am 22. April 1921, flüchtete mit 18 Jahren nach England. Sie arbeitete in einem Krankenhaus und hatte zwei Kinder. Sie stellte 1953 einen Antrag auf Entschädigung. Zu diesem Zeitpunkt war sie arbeitslos, außerdem körperlich geschwächt, wollte sich beruflich verändern und einen Kindergarten aufmachen. Dazu benötigte sie Kapital. <br />
<br />
Sie beantragte 1953 Entschädigung für Schaden an Vermögen (Ansprüche aus Einkommen), Schaden am Leben und Schaden am Eigentum ( Verlust von Haushaltsgegenständen und Garderobe) ihrer Mutter. Die Verhandlung über den Antrag auf Entschädigung auf Schaden an Vermögen fand am 13.7.1959 statt. Der von der Berliner Bürokratie so genannte „Schadenszeitraum“ betrug 64 Monate – vom 1.4.1938 bis 22.8.1943.<br />
<br />
Die Antragstellerin erhielt zum Ausgleich des durch Verfolgung verursachten Schadens ihrer beruflichen Entwicklung eine Entschädigung von 4428 DM.<br />
<br />
Die Kosten der Verhandlung betrugen 3000 DM.<br />
<br />
Der Antrag auf Entschädigung für die aufgegebene Wohnungseinrichtung wurde als „unbegründet“ abgelehnt. Die Gegenstände seien ohne Schutz und Aufsicht züruckgelassen worden, weshalb sie dem unkontrollierbaren Zugriff Dritter ausgesetzt gewesen seien, lautete die Begründung.<br />
<br />
Die Antragstellerin führte als Erbin ihrer Mutter auch den Tod ihres Vaters auf erlittene Verfolgung zurück und beantragte Entschädigung für Schaden am Leben. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt, da der Anspruch nicht sachlich begründet sei. Die Antragstellerin habe keine entsprechenden Unterlagen und Beweismittel für den verfolgungsbedingten Tod ihres Vaters vorgelegt. So endete das Wiedergutmachungsverfahren mit einer zweiten Schmach und Demütigung.

Ottilie Weiss geb. Laskowicz wurde am 28. Oktober 1883 als Tochter von Josef und Helene Laskowicz in Liegnitz (Schlesien) geboren. Verheiratet war sie mit Isidor Artur Weiss, geboren am 20. Juli 1889. Sie bewohnten eine 4-Zimmer- Wohnung in der Gervinusstraße 24. Die Wohnung war gutbürgerlich eingerichtet, ausgestattet mit Hausrat, Rosenthal-Geschirr, Kristallgläsern, Teppichen und großem Wäschevorrat.

Ottilie Weiss war Geschäftsfrau, sie besass ein Schuhgeschäft in Berlin-Köpenick, das sie auch nach ihrer Heirat mit Isidor Weiss im Mai 1920 betrieb. Isidor Weiss führte das Geschäft „Wegufa – Produktion und Vertrieb von Regenmänteln. Er hielt außerdem einen Anteil von 50 Prozent an der Fima Weinlaub+Weiss GmbH und war nach deren Auflösung seit etwa1934 Inhaber der Firma Artur Weiss. Mitte der 1920er Jahre hatte Ottilie Weiss ihr eigenes Geschäft aufgegeben und arbeitete in der Firma ihres Mannes mit. Die Firma Weiss hatte 35 Beschäftigte.

Im Frühjahr 1938 mußte die Firma liquidiert werden, weil die Boykottmaßnahmen der Nazis die Fortführung des Geschafts unmöglich machten. Das Firmenschild und die Eingangstür wurden mit roter Farbe und mit `JUDE` beschmiert. Isidor Weiss erlitt zunächst einen Nervenzusammenbruch und erlag dann im Dezember 1939 einem Herzschlag. 1939 stand er noch als „Weiß, A., Kfm.“ Im Adressbuch.

Ottilie Weiss war als Jüdin verpflichtet, den zusätzlichen Vornamen `Sara’ zu führen und den Judenstern zu tragen. Mitte 1941 musste Ottilie Weiss ihre Wohnung und allen Besitz verlassen und versteckte sich, um einer Deportation zu entgehen. Aber am 11. August 1942 wurde sie nach Theresienstadt deportiert. Dort ist sie in einer „Siechenstube“ am 22. August 1943 an Altersschwäche gestorben, nachdem sie den grauenvollen Zuständen im Ghetto nicht mehr gewachsen war. Ihr Totenschein ist im Theresienstadt-Archiv erhalten: http://www2.holocaust.cz/de/documen...

Die zwei Töchter waren 1939 nach England ausgewandert. Hannelore Mayer geb. Weiss, geboren am 22. April 1921, flüchtete mit 18 Jahren nach England. Sie arbeitete in einem Krankenhaus und hatte zwei Kinder. Sie stellte 1953 einen Antrag auf Entschädigung. Zu diesem Zeitpunkt war sie arbeitslos, außerdem körperlich geschwächt, wollte sich beruflich verändern und einen Kindergarten aufmachen. Dazu benötigte sie Kapital.

Sie beantragte 1953 Entschädigung für Schaden an Vermögen (Ansprüche aus Einkommen), Schaden am Leben und Schaden am Eigentum ( Verlust von Haushaltsgegenständen und Garderobe) ihrer Mutter. Die Verhandlung über den Antrag auf Entschädigung auf Schaden an Vermögen fand am 13.7.1959 statt. Der von der Berliner Bürokratie so genannte „Schadenszeitraum“ betrug 64 Monate – vom 1.4.1938 bis 22.8.1943.

Die Antragstellerin erhielt zum Ausgleich des durch Verfolgung verursachten Schadens ihrer beruflichen Entwicklung eine Entschädigung von 4428 DM.

Die Kosten der Verhandlung betrugen 3000 DM.

Der Antrag auf Entschädigung für die aufgegebene Wohnungseinrichtung wurde als „unbegründet“ abgelehnt. Die Gegenstände seien ohne Schutz und Aufsicht züruckgelassen worden, weshalb sie dem unkontrollierbaren Zugriff Dritter ausgesetzt gewesen seien, lautete die Begründung.

Die Antragstellerin führte als Erbin ihrer Mutter auch den Tod ihres Vaters auf erlittene Verfolgung zurück und beantragte Entschädigung für Schaden am Leben. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt, da der Anspruch nicht sachlich begründet sei. Die Antragstellerin habe keine entsprechenden Unterlagen und Beweismittel für den verfolgungsbedingten Tod ihres Vaters vorgelegt. So endete das Wiedergutmachungsverfahren mit einer zweiten Schmach und Demütigung.