Ernst Licht

Verlegeort
Martin-Luther-Str. 37
Bezirk/Ortsteil
Schöneberg
Verlegedatum
23. Februar 2019
Geboren
24. September 1900 in Berlin
Verhaftet
Juni 1940 bis 15. August 1940 in Sachsenhausen
Verhaftet
19. September 1939 bis Juni 1940 in Gefängnis Gelsenkirchen
Ermordet
15. August 1940 in Sachsenhausen

Dr. Ernst Licht wird am 24.09. 1900 in Berlin geboren. Seine Eltern sind der Augenarzt und Sanitätsrat Dr. Saly Licht (*2.11.1869 in Posen /Preußen; verstorben 15.3.1950 in London) und Clara Licht (geb. Krämer * 16.03.1877 in Reichenbach/Schlesien, verstorben am 7.2.1953 in London). Ernst Licht hat eine jüngere Schwester, Alice * 23.12.1903. <br />
Ernst und seine Schwester wachsen in sicheren Verhältnissen auf. Sein Vater -Dr. Saly Licht- hat über 40 Jahre eine eigene, sehr angesehene Praxis in der Brückenstraße 6 (zwischen S-und U-Bahn Jannowitzbrücke und U-Bahn Heinrich –Heine –Straße). Die Praxis wird nicht nur von den Bewohnern der Umgebung sondern auch von zahlreichen Arbeitern der Fabriken in dieser Gegend besucht. <br />
Ernst besucht in Berlin das Gymnasium, macht 1918 das Notabitur und wird Soldat beim 2. Garde-Reserve-Regiment in Zehlendorf. Anschließend studiert er Rechtswissenschaften. Im November 1926 heiratet er Ilse- eine Freundin seiner Schwester. <br />
Ilse wird am 14.05.1903 in Berlin geboren. Ihre Eltern sind der Geschäftsmann Fritz Krämer und Martha Krämer, geb. Cohn (* 4.11.1872). Ilses erfährt schon früh schmerzhafte Verluste von nahen Familienangehörigen: Ihr Bruder fällt im 1. Weltkrieg. Ihr Vater begeht 1931 im Rahmen der Weltwirtschaftskrise Selbstmord, da er davon ausgeht, alles verloren zu haben, was sich im Nachhinein als tragischer Irrtum herausstellt: Er ist einer der wenigen, dessen Geschäft keinen Wertverlust erfahren hat. Ilses Mutter stirbt am 21.07.1933. Im Alter von gerade 20 Jahren hat Ilse ihre ganze Herkunftsfamilie verloren. <br />
Ilse besucht von 1909 bis 1916 das Sophien-Lyzeum in Berlin, anschließend bis 1920 die 1. städtische Studienanstalt. Sie erlernt die englische und französische Sprache. <br />
Bis zu ihrer Heirat mit Ernst arbeitet sie als Sprechstundenhelferin und Kontoristin. <br />
Am 19.10.1927 wird Sohn Klaus geboren.<br />
In Ernsts Herkunftsfamilie scheint die jüdische Religionszugehörigkeit keine Rolle gespielt zu haben. Und auch Klaus hat wohl vor seinem sechsten Lebensjahr – wahrscheinlich bis zu seiner Einschulung- gar nicht gewusst, dass er Jude ist. <br />
Dr. Ernst Licht lässt sich im Jahre 1927 als Rechtsanwalt nieder, zunächst in Bürogemeinschaft mit seinem Schwager Lutz Königsberger und dessen Bruder Hans in der Augsburger Straße. 46 (heute Augsburger Straße 25). Später verlegt er seine Anwaltspraxis in die Martin-Luther-Straße 90 (heute Martin-Luther-Straße 37). Hier lebt er auch mit seiner Frau und seinem Sohn Klaus. Er ist auf Miet- und Grundstücksrecht spezialisiert und hat daneben eine große Allgemeinpraxis. Er ist als Rechtsanwalt bei den Berliner Landgerichten zugelassen und wäre – bei normaler Entwicklung- 1937 zum Notar ernannt worden. 1933 wird ihm auf der Grundlage der beiden Gesetze zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums und der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vom 7. April 1933 seine Zulassung als Rechtsanwalt entzogen. Am 7. Juni 1933 wird er - wie alle jüdischen Rechtsanwälte, die nicht Frontkämpfer gewesen sind - aus der Rechtsanwaltsliste gelöscht. <br />
Zusätzlich wird gegen ihn ein Vertretungsverbot erlassen. Zwar ist er ab 1933 als Hausverwalter und Syndikus tätig, aber auch diese Tätigkeit wird ihm ab 1.1.1939 untersagt. (1) Er und seine Familie sind damit ihrer gesamten Existenzgrundlage beraubt. <br />
Nach der Erfahrung der Reichspogromnacht entscheiden sich Ilse und Ernst, ihren Sohn Klaus in Sicherheit zu bringen, und schicken ihn zu seiner Schwester und deren Familie nach London. Am 27.12.1938 fährt Klaus mit dem Kindertransport nach London. <br />
Ab Januar 1939 bemühen sich Ernst und Ilse um eine Ausreise nach England. Ernst wird immer wieder von der Gestapo vorgeladen und zur Ausreise gedrängt. Sollten Juden 1937 /1938 mit den sich verschärfenden Verordnungen und Verfolgungsmaßnahmen und der eskalierenden Gewalt gegen sie einerseits zur Emigration getrieben werden, so sehr tut das Naziregime mit seinen Behörden andererseits alles, um ihnen die Ausreise zu erschweren, sie ihnen zu verweigern. Im März 1939 erhält Ernst für sich und seine Frau Auswanderungspässe. Die Bemühungen um ein Einreisevisum in ein anderes Land scheitern jedoch. <br />
Inzwischen haben Ernst und Ilse ihre Wohnung in der Martin-Luther-Str. 90 aufgegeben und sind in die Kurfürstenstraße 119 gezogen. (Diese Adresse ist im Vernehmungsprotokoll bei ihrer Verhaftung angegeben.) Die zunehmende Verarmung durch Zerstörung der beruflichen und wirtschaftlichen Existenzgrundlage, durch Zwangsabgaben (Reichsfluchtsteuer, Auswandererabgabe, Judenvermögensabgabe und DeGo-Abgabe), mit denen sich die Nazis mithilfe der Finanzämter und Zollfahndung des jüdischen Eigentums bemächtigen, sowie das „Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden vom 30.4.1939“, das auf die Separierung der jüdischen Bevölkerung abzielte, sorgt dafür, dass Juden gezwungen werden, ihre bisherige Wohnung aufzugeben. <br />
Durch den Ausbruch des Krieges am 1.9.1939 wird eine vorbereitete Auswanderung nach Holland vereitelt. In seiner Not vertraut sich Ernst auf Empfehlung eines Bekannten einem Rechtsanwalt a.D. an, der vorgibt, Flüchtlinge „in gesetzlicher Weise die Einreise nach Holland (zu) verschaffen“. (Quelle: Akte vom Oberfinanzpräsidenten im Brandenburgischen Landeshauptarchiv, Vernehmungsprotokoll vom 19.09.1939) Er zahlt viel Geld für die –angebliche- Legalisierung der Einreise nach Holland sowie die Aufenthaltsbewilligung (insgesamt 3.800 RM). Der Rechtsanwalt a.D. versichert ihm, dass die „Staatspolizei wisse, dass er sich mit Auswanderungssachen beschäftige und dass er schon hunderte von Leuten früher nach Belgien und jetzt nach Holland brächte.“ (Quelle, ebda.) <br />
Dr. Ernst Licht und seine Frau fahren verabredungsgemäß mit dem Zug nach Hamm, wo sie –verabredungsgemäß- der Sohn des Rechtsanwalts a.D. am Bahnhof mit dem Auto abholt. In Gelsenkirchen –Buer , 60 km vor der holländischen Grenze, geraten sie um 15: 20 Uhr in eine Polizeikontrolle und werden wegen Verdachts der Kapitalflucht und illegalen Grenzübertritts verhaftet. Um 19:00 Uhr werden sie in das Polizeigefängnis Buer eingeliefert und später in das Gerichtsgefängnis Gelsenkirchen verlegt. Bei der Polizeistelle Gelsenkirchen handelt es sich um eine Außendienststelle der Geheimen Staatspolizei der Staatspolizeileitstelle Münster. Die im Handgepäck mitgeführten Habseligkeiten (im Wert von 24 RM), das mitgeführte Geld (127,61 RM) , Seife, Waschmittel, Schokolade und Lebensmittel werden staatspolizeilich eingezogen. Ilse und Ernst Licht erklären sich zu einem sog. „Unterwerfungsverfahren“ bereit. (2) <br />
Während ihrer Haftzeit bemüht sich ihr „Konsulent“ Dr. Loebinger unermüdlich um ihre Freilassung. Mit der „Gemeinnützigen öffentlichen Auswanderungsberatungsstelle, Berlin W 9“ bereitet er ihre Auswanderung vor und erhält (mit dem Schreiben vom 30.04.1940) von <br />
dieser Stelle „ein Gutachten über die gesicherte Auswanderung“. Aus noch erhaltenen Briefen, die Ilse ihrem Mann im Januar/Februar 1940 im Gerichtsgefängnis schreibt, geht hervor, dass es sich wahrscheinlich um eine Auswanderung nach Bolivien handelt. In einem dieser Briefe wird deutlich, wie unglücklich sie wäre, wenn sie bei einer Ausreise nach Bolivien möglicherweise ihren Sohn Klaus, der sich bei den Verwandten in England befindet, vorher nicht mehr sehen kann. <br />
Aus den Akten geht hervor, dass es, bevor es zu dem Unterwerfungsverfahren am 4. Juli 1940 kommt, einen langwierigen Briefwechsel zwischen dem Oberfinanzpräsidenten der Devisenstelle (Abt. S), der Staatsanwaltschaft, dem Amtsrichter und dem Verteidiger des Ehepaares Dr. Loebinger gibt. (3) Immer wieder schreibt Dr. Loebinger die Staatsanwaltschaft und den Oberfinanzpräsidenten an und versucht, die Zuständigkeiten zu klären, den Vorgang zu beschleunigen. <br />
Am 4.7.1940 findet endlich das Unterwerfungsverfahren gegen Dr. Ernst Licht in dessen Abwesenheit statt. Er wird von seinem Verteidiger Dr. Loebinger vertreten. Das Verfahren gegen seine Ehefrau Ilse wird wegen Geringfügigkeit eingestellt, nachdem sie sich dazu bereit erklärt hat, dass die bei ihrer Verhaftung gefundenen und eingezogenen 20 RM an die Deutsche Golddiskontbank überwiesen werden. <br />
Bereits vor der Unterwerfungsverhandlung werden beide in Konzentrationslager eingewiesen: Ilse Licht am 1.6.1940 als politische Gefangene in das Konzentrationslager Ravensbrück; sie erhält die Häftlingsnummer 3776; Dr. Ernst Licht am 9.6.1940 in das Konzentrationslager Sachsenhausen. Er stirbt dort am 15.08.1940. Laut Sterbeurkunde des Standesamtes Oranienburg vom 8.9.1948 wird als Todesursache Freitod durch Erhängen angegeben. Wir werden nie wissen, was wirklich geschehen ist. <br />
Eine Verwandte der Familie, Frau Kronheimer (siehe Biografie Emma Königsberger* 18.08.1865), die im September 1940 der Beisetzung von Dr. Ernst Licht auf dem jüdischen Friedhof im Berlin-Weißensee (Grabnummer 103916, E VII, Reihe 11 im Grab Nr. 81998, Fitz Krämer) beiwohnt, berichtet später, dass sie von einer Bekannten von Frau Ilse Licht, die ihr einen Brief nach Berlin geschrieben habe, Folgendes erfahren habe: <br />
„Seine Frau Ilse wurde zum Lagerkommandanten gerufen, der sie über den Tod ihres Ehemannes in Kenntnis setzte. Sie wurde gefragt , ob sie betreffs der Beisetzung der Asche irgendwelche Wünsche habe. Sie habe den Wunsch geäußert, dass die Asche im Grabe ihrer Eltern auf dem jüdischen Friedhof in Berlin-Weißensee beigesetzt werde.“ <br />
Ilse Licht wird im März 1942 mit einem „Sondertransport“ in die ehemalige Gasmordanstalt der „Euthanasie“ in einem Teil der Landes-Heil und Pflegeanstalt Bernburg gebracht und dort noch am Tag ihrer Ankunft ermordet. Sie wurde Opfer der Sonderbehandlung 14 f 13 - Ersticken durch Gas. (4) <br />
Fußnoten: <br />
(1) Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben . Vom 23.11.1938 (Reichsgesetzblatt Teil I, Seite 1676) <br />
(2) Hierbei handelt es sich um ein von der Finanzbehörde durchgeführtes Verwaltungsstrafverfahren, das speziell bei Devisenvergehen angewandt wird. D.h. die Finanzbehörde setzt wegen des Devisenvergehens eine Geldstrafe fest, der sich der Beschuldigte unterwirft. Der Beschuldigte hat dann keine Möglichkeit, diese Unterwerfung bei Gericht überprüfen zu lassen oder Beschwerde einzulegen. <br />
(3) In Strafverfahren, die devisenrechtliche Strafvergehen betreffen, wird der Fall zunächst von der Staatsanwaltschaft bearbeitet. Der Staatsanwalt kann beim zuständigen Gericht gegen die Beschuldigten Anklage erheben oder den Fall an die zuständige Finanzbehörde (hier: Oberfinanzpräsident) abgeben. (4) „Sonderbehandlung 14 f 13“ siehe www.gedenkstätte-bernburg.de/site/… />
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Dr. Ernst Licht wird am 24.09. 1900 in Berlin geboren. Seine Eltern sind der Augenarzt und Sanitätsrat Dr. Saly Licht (*2.11.1869 in Posen /Preußen; verstorben 15.3.1950 in London) und Clara Licht (geb. Krämer * 16.03.1877 in Reichenbach/Schlesien, verstorben am 7.2.1953 in London). Ernst Licht hat eine jüngere Schwester, Alice * 23.12.1903.
Ernst und seine Schwester wachsen in sicheren Verhältnissen auf. Sein Vater -Dr. Saly Licht- hat über 40 Jahre eine eigene, sehr angesehene Praxis in der Brückenstraße 6 (zwischen S-und U-Bahn Jannowitzbrücke und U-Bahn Heinrich –Heine –Straße). Die Praxis wird nicht nur von den Bewohnern der Umgebung sondern auch von zahlreichen Arbeitern der Fabriken in dieser Gegend besucht.
Ernst besucht in Berlin das Gymnasium, macht 1918 das Notabitur und wird Soldat beim 2. Garde-Reserve-Regiment in Zehlendorf. Anschließend studiert er Rechtswissenschaften. Im November 1926 heiratet er Ilse- eine Freundin seiner Schwester.
Ilse wird am 14.05.1903 in Berlin geboren. Ihre Eltern sind der Geschäftsmann Fritz Krämer und Martha Krämer, geb. Cohn (* 4.11.1872). Ilses erfährt schon früh schmerzhafte Verluste von nahen Familienangehörigen: Ihr Bruder fällt im 1. Weltkrieg. Ihr Vater begeht 1931 im Rahmen der Weltwirtschaftskrise Selbstmord, da er davon ausgeht, alles verloren zu haben, was sich im Nachhinein als tragischer Irrtum herausstellt: Er ist einer der wenigen, dessen Geschäft keinen Wertverlust erfahren hat. Ilses Mutter stirbt am 21.07.1933. Im Alter von gerade 20 Jahren hat Ilse ihre ganze Herkunftsfamilie verloren.
Ilse besucht von 1909 bis 1916 das Sophien-Lyzeum in Berlin, anschließend bis 1920 die 1. städtische Studienanstalt. Sie erlernt die englische und französische Sprache.
Bis zu ihrer Heirat mit Ernst arbeitet sie als Sprechstundenhelferin und Kontoristin.
Am 19.10.1927 wird Sohn Klaus geboren.
In Ernsts Herkunftsfamilie scheint die jüdische Religionszugehörigkeit keine Rolle gespielt zu haben. Und auch Klaus hat wohl vor seinem sechsten Lebensjahr – wahrscheinlich bis zu seiner Einschulung- gar nicht gewusst, dass er Jude ist.
Dr. Ernst Licht lässt sich im Jahre 1927 als Rechtsanwalt nieder, zunächst in Bürogemeinschaft mit seinem Schwager Lutz Königsberger und dessen Bruder Hans in der Augsburger Straße. 46 (heute Augsburger Straße 25). Später verlegt er seine Anwaltspraxis in die Martin-Luther-Straße 90 (heute Martin-Luther-Straße 37). Hier lebt er auch mit seiner Frau und seinem Sohn Klaus. Er ist auf Miet- und Grundstücksrecht spezialisiert und hat daneben eine große Allgemeinpraxis. Er ist als Rechtsanwalt bei den Berliner Landgerichten zugelassen und wäre – bei normaler Entwicklung- 1937 zum Notar ernannt worden. 1933 wird ihm auf der Grundlage der beiden Gesetze zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums und der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vom 7. April 1933 seine Zulassung als Rechtsanwalt entzogen. Am 7. Juni 1933 wird er - wie alle jüdischen Rechtsanwälte, die nicht Frontkämpfer gewesen sind - aus der Rechtsanwaltsliste gelöscht.
Zusätzlich wird gegen ihn ein Vertretungsverbot erlassen. Zwar ist er ab 1933 als Hausverwalter und Syndikus tätig, aber auch diese Tätigkeit wird ihm ab 1.1.1939 untersagt. (1) Er und seine Familie sind damit ihrer gesamten Existenzgrundlage beraubt.
Nach der Erfahrung der Reichspogromnacht entscheiden sich Ilse und Ernst, ihren Sohn Klaus in Sicherheit zu bringen, und schicken ihn zu seiner Schwester und deren Familie nach London. Am 27.12.1938 fährt Klaus mit dem Kindertransport nach London.
Ab Januar 1939 bemühen sich Ernst und Ilse um eine Ausreise nach England. Ernst wird immer wieder von der Gestapo vorgeladen und zur Ausreise gedrängt. Sollten Juden 1937 /1938 mit den sich verschärfenden Verordnungen und Verfolgungsmaßnahmen und der eskalierenden Gewalt gegen sie einerseits zur Emigration getrieben werden, so sehr tut das Naziregime mit seinen Behörden andererseits alles, um ihnen die Ausreise zu erschweren, sie ihnen zu verweigern. Im März 1939 erhält Ernst für sich und seine Frau Auswanderungspässe. Die Bemühungen um ein Einreisevisum in ein anderes Land scheitern jedoch.
Inzwischen haben Ernst und Ilse ihre Wohnung in der Martin-Luther-Str. 90 aufgegeben und sind in die Kurfürstenstraße 119 gezogen. (Diese Adresse ist im Vernehmungsprotokoll bei ihrer Verhaftung angegeben.) Die zunehmende Verarmung durch Zerstörung der beruflichen und wirtschaftlichen Existenzgrundlage, durch Zwangsabgaben (Reichsfluchtsteuer, Auswandererabgabe, Judenvermögensabgabe und DeGo-Abgabe), mit denen sich die Nazis mithilfe der Finanzämter und Zollfahndung des jüdischen Eigentums bemächtigen, sowie das „Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden vom 30.4.1939“, das auf die Separierung der jüdischen Bevölkerung abzielte, sorgt dafür, dass Juden gezwungen werden, ihre bisherige Wohnung aufzugeben.
Durch den Ausbruch des Krieges am 1.9.1939 wird eine vorbereitete Auswanderung nach Holland vereitelt. In seiner Not vertraut sich Ernst auf Empfehlung eines Bekannten einem Rechtsanwalt a.D. an, der vorgibt, Flüchtlinge „in gesetzlicher Weise die Einreise nach Holland (zu) verschaffen“. (Quelle: Akte vom Oberfinanzpräsidenten im Brandenburgischen Landeshauptarchiv, Vernehmungsprotokoll vom 19.09.1939) Er zahlt viel Geld für die –angebliche- Legalisierung der Einreise nach Holland sowie die Aufenthaltsbewilligung (insgesamt 3.800 RM). Der Rechtsanwalt a.D. versichert ihm, dass die „Staatspolizei wisse, dass er sich mit Auswanderungssachen beschäftige und dass er schon hunderte von Leuten früher nach Belgien und jetzt nach Holland brächte.“ (Quelle, ebda.)
Dr. Ernst Licht und seine Frau fahren verabredungsgemäß mit dem Zug nach Hamm, wo sie –verabredungsgemäß- der Sohn des Rechtsanwalts a.D. am Bahnhof mit dem Auto abholt. In Gelsenkirchen –Buer , 60 km vor der holländischen Grenze, geraten sie um 15: 20 Uhr in eine Polizeikontrolle und werden wegen Verdachts der Kapitalflucht und illegalen Grenzübertritts verhaftet. Um 19:00 Uhr werden sie in das Polizeigefängnis Buer eingeliefert und später in das Gerichtsgefängnis Gelsenkirchen verlegt. Bei der Polizeistelle Gelsenkirchen handelt es sich um eine Außendienststelle der Geheimen Staatspolizei der Staatspolizeileitstelle Münster. Die im Handgepäck mitgeführten Habseligkeiten (im Wert von 24 RM), das mitgeführte Geld (127,61 RM) , Seife, Waschmittel, Schokolade und Lebensmittel werden staatspolizeilich eingezogen. Ilse und Ernst Licht erklären sich zu einem sog. „Unterwerfungsverfahren“ bereit. (2)
Während ihrer Haftzeit bemüht sich ihr „Konsulent“ Dr. Loebinger unermüdlich um ihre Freilassung. Mit der „Gemeinnützigen öffentlichen Auswanderungsberatungsstelle, Berlin W 9“ bereitet er ihre Auswanderung vor und erhält (mit dem Schreiben vom 30.04.1940) von
dieser Stelle „ein Gutachten über die gesicherte Auswanderung“. Aus noch erhaltenen Briefen, die Ilse ihrem Mann im Januar/Februar 1940 im Gerichtsgefängnis schreibt, geht hervor, dass es sich wahrscheinlich um eine Auswanderung nach Bolivien handelt. In einem dieser Briefe wird deutlich, wie unglücklich sie wäre, wenn sie bei einer Ausreise nach Bolivien möglicherweise ihren Sohn Klaus, der sich bei den Verwandten in England befindet, vorher nicht mehr sehen kann.
Aus den Akten geht hervor, dass es, bevor es zu dem Unterwerfungsverfahren am 4. Juli 1940 kommt, einen langwierigen Briefwechsel zwischen dem Oberfinanzpräsidenten der Devisenstelle (Abt. S), der Staatsanwaltschaft, dem Amtsrichter und dem Verteidiger des Ehepaares Dr. Loebinger gibt. (3) Immer wieder schreibt Dr. Loebinger die Staatsanwaltschaft und den Oberfinanzpräsidenten an und versucht, die Zuständigkeiten zu klären, den Vorgang zu beschleunigen.
Am 4.7.1940 findet endlich das Unterwerfungsverfahren gegen Dr. Ernst Licht in dessen Abwesenheit statt. Er wird von seinem Verteidiger Dr. Loebinger vertreten. Das Verfahren gegen seine Ehefrau Ilse wird wegen Geringfügigkeit eingestellt, nachdem sie sich dazu bereit erklärt hat, dass die bei ihrer Verhaftung gefundenen und eingezogenen 20 RM an die Deutsche Golddiskontbank überwiesen werden.
Bereits vor der Unterwerfungsverhandlung werden beide in Konzentrationslager eingewiesen: Ilse Licht am 1.6.1940 als politische Gefangene in das Konzentrationslager Ravensbrück; sie erhält die Häftlingsnummer 3776; Dr. Ernst Licht am 9.6.1940 in das Konzentrationslager Sachsenhausen. Er stirbt dort am 15.08.1940. Laut Sterbeurkunde des Standesamtes Oranienburg vom 8.9.1948 wird als Todesursache Freitod durch Erhängen angegeben. Wir werden nie wissen, was wirklich geschehen ist.
Eine Verwandte der Familie, Frau Kronheimer (siehe Biografie Emma Königsberger* 18.08.1865), die im September 1940 der Beisetzung von Dr. Ernst Licht auf dem jüdischen Friedhof im Berlin-Weißensee (Grabnummer 103916, E VII, Reihe 11 im Grab Nr. 81998, Fitz Krämer) beiwohnt, berichtet später, dass sie von einer Bekannten von Frau Ilse Licht, die ihr einen Brief nach Berlin geschrieben habe, Folgendes erfahren habe:
„Seine Frau Ilse wurde zum Lagerkommandanten gerufen, der sie über den Tod ihres Ehemannes in Kenntnis setzte. Sie wurde gefragt , ob sie betreffs der Beisetzung der Asche irgendwelche Wünsche habe. Sie habe den Wunsch geäußert, dass die Asche im Grabe ihrer Eltern auf dem jüdischen Friedhof in Berlin-Weißensee beigesetzt werde.“
Ilse Licht wird im März 1942 mit einem „Sondertransport“ in die ehemalige Gasmordanstalt der „Euthanasie“ in einem Teil der Landes-Heil und Pflegeanstalt Bernburg gebracht und dort noch am Tag ihrer Ankunft ermordet. Sie wurde Opfer der Sonderbehandlung 14 f 13 - Ersticken durch Gas. (4)
Fußnoten:
(1) Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben . Vom 23.11.1938 (Reichsgesetzblatt Teil I, Seite 1676)
(2) Hierbei handelt es sich um ein von der Finanzbehörde durchgeführtes Verwaltungsstrafverfahren, das speziell bei Devisenvergehen angewandt wird. D.h. die Finanzbehörde setzt wegen des Devisenvergehens eine Geldstrafe fest, der sich der Beschuldigte unterwirft. Der Beschuldigte hat dann keine Möglichkeit, diese Unterwerfung bei Gericht überprüfen zu lassen oder Beschwerde einzulegen.
(3) In Strafverfahren, die devisenrechtliche Strafvergehen betreffen, wird der Fall zunächst von der Staatsanwaltschaft bearbeitet. Der Staatsanwalt kann beim zuständigen Gericht gegen die Beschuldigten Anklage erheben oder den Fall an die zuständige Finanzbehörde (hier: Oberfinanzpräsident) abgeben. (4) „Sonderbehandlung 14 f 13“ siehe www.gedenkstätte-bernburg.de/site/…