Richard Barnack

Verlegeort
Friesenstr. 18
Bezirk/Ortsteil
Kreuzberg
Geboren
03. August 1910 in Berlin
Beruf
Tänzer
Ermordet
29. März 1942 in Sachsenhausen

Richard Erich Paul Barnack kam am 3. August 1910 in Berlin als jüngstes Kind von Fritz Barnack (*23.7.1873) und seiner Frau Luise, geb. Walker, (*27.6.1884) zur Welt. Sein Vater war ungelernter Arbeiter, seine Mutter ebenfalls berufstätig. Bis Ende der 1920er-Jahre lebte Richard zusammen mit seinen Eltern in der Friesenstraße 18 in Berlin-Kreuzberg. Der ältere Bruder war bereits 1917 als Soldat im Ersten Weltkrieg gefallen, die beiden älteren Schwestern Helene Schlave und Frieda Haenel nach ihrer Eheschließung ausgezogen. In der nahegelegenen Bergmannstraße besuchte Richard Barnack bis zu seinem 14. Lebensjahr die 60. Gemeindeschule. Nach dem Besuch der Oberklasse der Volksschule begann Richard Barnack eine Lehre als Maschinenschlosser bei der Firma Fritz Werner in Marienfelde und arbeitete nach Abschluss der Lehre ein Jahr dort. Nach einer Phase der Arbeitslosigkeit begann Richard Barnack in Berlin und Paris bei Lingen, R. Doone und Rivers eine Ausbildung als Tänzer und Akrobat für klassischen, akrobatischen und exzentrischen Tanz. Bereits als junger Mann hatte sich Richard Barnack im Arbeitersportverein TV Fichte XI und Fichte Süd Sportverein in verschiedenen Sportarten – darunter Schlittschuhlauf und Radfahren – ausprobiert. Nach erfolgreichem Abschluss der Tanz- und Akrobatikausbildung hatte er ab Mai 1928 Engagements bei Erick Charell (6 Monate), Ernst Matray, Max Reinhardt (5 Monate), Heinz Saltenburg und in der Scala (2 Monate). Er gehörte der Revuetruppe „3 Dixies“ an, arbeitete mit den bekannten Schauspieler_innen Lilian Harvey, Paul Hörbiger Theo Lingen, Marika Rökk, Adolf Wohlbrück zusammen und wirkte in den UFA-Filmen „Nie wieder Liebe“ (1931, Regie: Anatole Litvak), „Czardasfürstin“ (1934, Regie: Georg Jacoby), „Zigeunerbaron“ (1934/1935, Regie Karl Hartl) als Tänzer mit. Seine künstlerischen Erfolge auch bei den Filmateliers der Jofa und Alliance ermöglichten es ihm, von Zuhause auszuziehen. In den frühen 1930er-Jahren hatte er in der Schöneberger Hohenstaufenstraße 66 und später in der Martin-Luther-Straße 4 eine eigene Wohnung. <br />
1933 beantragte Richard Barnack die Aufnahme in die Reichskulturkammer, Fachschaft Film, und war ab dem 1. Juni 1934 deren Mitglied (Nr. 4631). Weiterhin gehörte er der Reichstheaterkammer, Fachschaft Tanz und Artistik, an. 1935 geriet Richard Barnack erstmals in Verdacht, gegen § 175, den gegen Homosexualität gerichteten Paragrafen des Strafgesetzes, verstoßen zu haben. Am 5. Juni 1935 verurteilte ihn das Schöffengericht Berlin wegen „widernatürlicher Unzucht“ mit einem Mann zu einem Jahr Gefängnis. Diese Strafe verbüßte er bis auf einen Rest von drei Monaten vom 5. Juni 1935 bis zum 14. März 1936 in der Haftanstalt Tegel. Zur Last gelegt hatte ihm das Gericht eine kurzzeitige Beziehung zu einem jungen Mann, die 1934 im bekannten Revuetheater „Tingel-Tangel“ in der Charlottenburger Kantstraße begonnen hatte. 1937 folgte ein weiteres Verfahren wegen Verstoßes gegen den § 175, das jedoch eingestellt werden musste, da ihm die angezeigte Beziehung zu einem „Stricher“ nicht nachgewiesen werden konnte. Beide Vorfälle und die Haftstrafe bedeuteten für den bis dahin erfolgreichen Richard Barnack das berufliche Aus, da ihn die Reichskulturkammer am 8. Januar 1937 als Mitglied ausschloss und ihm damit alle Tätigkeiten im Film-, Theater- und Tanzbereich untersagte. Richard Barnack zog in der Folge wieder zu seinen Eltern in die Friesenstraße 18. Als es ihm gelang, am 1. März 1938 eine gut bezahlte Tätigkeit als Konstrukteur bei der Telefunken AG in Berlin-Zehlendorf aufzunehmen, wurde er zum Ernährer der Familie, da sein Vater als Invalidenrentner nur noch sehr wenig zum Haushaltseinkommen beitragen konnte. Am 17. Juni 1940 verhaftete ihn die Gestapo erneut wegen Verstoßes gegen § 175 – Richard Barnack hatte von September 1939 bis Mai 1940 eine Beziehung zu einem 17-jährigen „Stricher“. Zwei Wochen später, am 30. Juni 1940, kündigte ihm die Firma Telefunken. Nach Monaten der Untersuchungshaft in Berlin-Plötzensee verurteilte das Landgericht Berlin Richard Barnack am 13. November 1940 schließlich zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten Haft, die er unter Anrechnung der Untersuchungshaft am 21. November 1940 im Strafgefängnis Plötzensee antreten musste. Während seiner Haftzeit wurde er immer wieder zu Arbeiten in seinem ursprünglich erlernten Beruf als Maschinenschlosser eingesetzt. Das so verdiente Geld versuchte er an seine Familie weiterzugeben. Seine Mutter Luise besuchte ihn regelmäßig in der Haft. Beide schrieben sich regelmäßig. Die Mutter stellte im Juni 1941 ein Gnadengesuch für ihren Sohn, das jedoch – trotz guter Führung und Arbeitsleistung in Haft – abgelehnt wurde, da Richard Barnack als „einschlägig vorbestraft“ galt. Im November 1941, kurz vor dem Ende der regulären Haftzeit von Richard Barnack, forderte die für KZ-Einweisungen zuständige Kriminalpolizeileistelle Berlin die Strafakte Richard Barnack an. Nicht ohne Folgen: Nach der Entlassung aus der Haft wurde Richard Barnack am 22. Dezember 1941 zunächst zum Polizeipräsidium Berlin zur Kriminalinspektion und dann im Januar 1942 zur „Sicherungsverwahrung“ in das Konzentrationslager Sachsenhausen gebracht. Dort verstarb Richard Barnack unter nicht geklärten Umständen am 29. März 1942. Bei der Urnenbeisetzung von Richard Barnack auf dem evangelischen Neuen St. Michael Friedhof in der Gottlieb-Dunkel-Straße in Tempelhof waren vier Personen anwesend: seine Mutter, seine Freundin Kitty und sein Jugendfreund Eugen mit seiner Ehefrau. <br />

Richard Erich Paul Barnack kam am 3. August 1910 in Berlin als jüngstes Kind von Fritz Barnack (*23.7.1873) und seiner Frau Luise, geb. Walker, (*27.6.1884) zur Welt. Sein Vater war ungelernter Arbeiter, seine Mutter ebenfalls berufstätig. Bis Ende der 1920er-Jahre lebte Richard zusammen mit seinen Eltern in der Friesenstraße 18 in Berlin-Kreuzberg. Der ältere Bruder war bereits 1917 als Soldat im Ersten Weltkrieg gefallen, die beiden älteren Schwestern Helene Schlave und Frieda Haenel nach ihrer Eheschließung ausgezogen. In der nahegelegenen Bergmannstraße besuchte Richard Barnack bis zu seinem 14. Lebensjahr die 60. Gemeindeschule. Nach dem Besuch der Oberklasse der Volksschule begann Richard Barnack eine Lehre als Maschinenschlosser bei der Firma Fritz Werner in Marienfelde und arbeitete nach Abschluss der Lehre ein Jahr dort. Nach einer Phase der Arbeitslosigkeit begann Richard Barnack in Berlin und Paris bei Lingen, R. Doone und Rivers eine Ausbildung als Tänzer und Akrobat für klassischen, akrobatischen und exzentrischen Tanz. Bereits als junger Mann hatte sich Richard Barnack im Arbeitersportverein TV Fichte XI und Fichte Süd Sportverein in verschiedenen Sportarten – darunter Schlittschuhlauf und Radfahren – ausprobiert. Nach erfolgreichem Abschluss der Tanz- und Akrobatikausbildung hatte er ab Mai 1928 Engagements bei Erick Charell (6 Monate), Ernst Matray, Max Reinhardt (5 Monate), Heinz Saltenburg und in der Scala (2 Monate). Er gehörte der Revuetruppe „3 Dixies“ an, arbeitete mit den bekannten Schauspieler_innen Lilian Harvey, Paul Hörbiger Theo Lingen, Marika Rökk, Adolf Wohlbrück zusammen und wirkte in den UFA-Filmen „Nie wieder Liebe“ (1931, Regie: Anatole Litvak), „Czardasfürstin“ (1934, Regie: Georg Jacoby), „Zigeunerbaron“ (1934/1935, Regie Karl Hartl) als Tänzer mit. Seine künstlerischen Erfolge auch bei den Filmateliers der Jofa und Alliance ermöglichten es ihm, von Zuhause auszuziehen. In den frühen 1930er-Jahren hatte er in der Schöneberger Hohenstaufenstraße 66 und später in der Martin-Luther-Straße 4 eine eigene Wohnung.
1933 beantragte Richard Barnack die Aufnahme in die Reichskulturkammer, Fachschaft Film, und war ab dem 1. Juni 1934 deren Mitglied (Nr. 4631). Weiterhin gehörte er der Reichstheaterkammer, Fachschaft Tanz und Artistik, an. 1935 geriet Richard Barnack erstmals in Verdacht, gegen § 175, den gegen Homosexualität gerichteten Paragrafen des Strafgesetzes, verstoßen zu haben. Am 5. Juni 1935 verurteilte ihn das Schöffengericht Berlin wegen „widernatürlicher Unzucht“ mit einem Mann zu einem Jahr Gefängnis. Diese Strafe verbüßte er bis auf einen Rest von drei Monaten vom 5. Juni 1935 bis zum 14. März 1936 in der Haftanstalt Tegel. Zur Last gelegt hatte ihm das Gericht eine kurzzeitige Beziehung zu einem jungen Mann, die 1934 im bekannten Revuetheater „Tingel-Tangel“ in der Charlottenburger Kantstraße begonnen hatte. 1937 folgte ein weiteres Verfahren wegen Verstoßes gegen den § 175, das jedoch eingestellt werden musste, da ihm die angezeigte Beziehung zu einem „Stricher“ nicht nachgewiesen werden konnte. Beide Vorfälle und die Haftstrafe bedeuteten für den bis dahin erfolgreichen Richard Barnack das berufliche Aus, da ihn die Reichskulturkammer am 8. Januar 1937 als Mitglied ausschloss und ihm damit alle Tätigkeiten im Film-, Theater- und Tanzbereich untersagte. Richard Barnack zog in der Folge wieder zu seinen Eltern in die Friesenstraße 18. Als es ihm gelang, am 1. März 1938 eine gut bezahlte Tätigkeit als Konstrukteur bei der Telefunken AG in Berlin-Zehlendorf aufzunehmen, wurde er zum Ernährer der Familie, da sein Vater als Invalidenrentner nur noch sehr wenig zum Haushaltseinkommen beitragen konnte. Am 17. Juni 1940 verhaftete ihn die Gestapo erneut wegen Verstoßes gegen § 175 – Richard Barnack hatte von September 1939 bis Mai 1940 eine Beziehung zu einem 17-jährigen „Stricher“. Zwei Wochen später, am 30. Juni 1940, kündigte ihm die Firma Telefunken. Nach Monaten der Untersuchungshaft in Berlin-Plötzensee verurteilte das Landgericht Berlin Richard Barnack am 13. November 1940 schließlich zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten Haft, die er unter Anrechnung der Untersuchungshaft am 21. November 1940 im Strafgefängnis Plötzensee antreten musste. Während seiner Haftzeit wurde er immer wieder zu Arbeiten in seinem ursprünglich erlernten Beruf als Maschinenschlosser eingesetzt. Das so verdiente Geld versuchte er an seine Familie weiterzugeben. Seine Mutter Luise besuchte ihn regelmäßig in der Haft. Beide schrieben sich regelmäßig. Die Mutter stellte im Juni 1941 ein Gnadengesuch für ihren Sohn, das jedoch – trotz guter Führung und Arbeitsleistung in Haft – abgelehnt wurde, da Richard Barnack als „einschlägig vorbestraft“ galt. Im November 1941, kurz vor dem Ende der regulären Haftzeit von Richard Barnack, forderte die für KZ-Einweisungen zuständige Kriminalpolizeileistelle Berlin die Strafakte Richard Barnack an. Nicht ohne Folgen: Nach der Entlassung aus der Haft wurde Richard Barnack am 22. Dezember 1941 zunächst zum Polizeipräsidium Berlin zur Kriminalinspektion und dann im Januar 1942 zur „Sicherungsverwahrung“ in das Konzentrationslager Sachsenhausen gebracht. Dort verstarb Richard Barnack unter nicht geklärten Umständen am 29. März 1942. Bei der Urnenbeisetzung von Richard Barnack auf dem evangelischen Neuen St. Michael Friedhof in der Gottlieb-Dunkel-Straße in Tempelhof waren vier Personen anwesend: seine Mutter, seine Freundin Kitty und sein Jugendfreund Eugen mit seiner Ehefrau.