Kurt Abraham

Verlegeort
Platz der Vereinten Nationen 26
Historischer Name
Landsberger Straße 15
Bezirk/Ortsteil
Friedrichshain
Verlegedatum
26. September 2006
Geboren
24. Januar 1906 in Breslau (Schlesien) / Wrocław
Beruf
Bürstenmacher
Deportation
am 18. Oktober 1941 nach Łódź / Litzmannstadt
Später deportiert
am 08. Mai 1942 nach Chełmno / Kulmhof
Ermordet
08. Mai 1942 in Chełmno / Kulmhof

Kurt Abraham wurde am 24. Januar 1906 in Breslau (heute Wrocław) geboren. Er war ledig und wohnte 1939 in der Landsberger Straße 15 in Berlin-Friedrichshain, später in der Koppenstraße 9 zur Untermiete. Bis zum 17. Oktober 1941 arbeitete er als Bürsteneinzieher bei Otto Weidt.<br />
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Am 18. Oktober 1941 wurde Kurt Abraham mit dem 1. Osttransport mit etwa 1 000 weiteren Juden aus Berlin ins Ghetto Litzmannstadt deportiert. Dort fand er in der Alexanderhofstraße 9/3 eine Unterkunft. Nach einem halben Jahr in den erbärmlichen Verhältnissen des Ghettos wurde er am 8. Mai 1942 in das Vernichtungslager Chelmno (dt. Kulmhof) verschleppt und noch am selben Tag ermordet. Otto Weidt musste den noch ausstehenden Lohn für Kurt Abraham in Höhe von 7,50 Reichsmark an das Finanzamt Moabit-West überweisen. Dieser Betrag und ein Sparbuchguthaben in Höhe von 1,43 Reichsmark wurden von der Oberfinanzkasse des Oberfinanzpräsidenten Berlin-Brandenburg als „dem Reich verfallen“ erklärt.

Kurt Abraham wurde am 24. Januar 1906 in Breslau (heute Wrocław) geboren. Er war ledig und wohnte 1939 in der Landsberger Straße 15 in Berlin-Friedrichshain, später in der Koppenstraße 9 zur Untermiete. Bis zum 17. Oktober 1941 arbeitete er als Bürsteneinzieher bei Otto Weidt.

Am 18. Oktober 1941 wurde Kurt Abraham mit dem 1. Osttransport mit etwa 1 000 weiteren Juden aus Berlin ins Ghetto Litzmannstadt deportiert. Dort fand er in der Alexanderhofstraße 9/3 eine Unterkunft. Nach einem halben Jahr in den erbärmlichen Verhältnissen des Ghettos wurde er am 8. Mai 1942 in das Vernichtungslager Chelmno (dt. Kulmhof) verschleppt und noch am selben Tag ermordet. Otto Weidt musste den noch ausstehenden Lohn für Kurt Abraham in Höhe von 7,50 Reichsmark an das Finanzamt Moabit-West überweisen. Dieser Betrag und ein Sparbuchguthaben in Höhe von 1,43 Reichsmark wurden von der Oberfinanzkasse des Oberfinanzpräsidenten Berlin-Brandenburg als „dem Reich verfallen“ erklärt.