Gerhard Raddatz

Verlegeort
Wönnichstr. 103
Bezirk/Ortsteil
Rummelsburg
Geboren
11. September 1910 in Neustettin (Pommern) / Szczecinek
Beruf
Klempner
Verhaftet
1940 in Berlin
Verhaftet
bis Februar 1941 im Zuchthaus Brandenburg-Görden
Hingerichtet
14. Februar 1941 im Zuchthaus Brandenburg-Görden

Geboren in Hinterpommern als Sohn eines pensionierten Reichsbahnbetriebsassistenten und Kriegsfreiwilligen, kam er nach dem Schulabschluss mit seinen Eltern nach Fredersdorf, wo die Familie in einer Kleingartensiedlung lebte. 1924 absolvierte er eine dreijährige Klempnerlehre. Nach dem erfolgreichen Abschluss arbeitete er bis zu seiner ersten Verhaftung im Winter 1937/38 in diesem Beruf. 1930 trat Raddatz aus der evangelischen Kirche aus und schloss sich den Zeugen Jehovas an, wo er auch seine Frau kennenlernte. Die beiden heirateten 1932. Gerhard Raddatz avancierte nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten zum Gruppendiener in Weißensee. Nach 1934, als der Versuch der Verhandlungen um Anerkennung mit der neuen Regierung gescheitert waren, agierten die Zeugen aus der Illegalität. Raddatz gehörte zu denjenigen, die nicht nur weiter Schriften verteilten, sondern diese Arbeit auch mit Geld unterstützten. <br />
Nach einer größeren Verhaftungsaktion im September 1937 wurde Raddatz, zunächst in Untersuchungshaft im Gefängnis Moabit, mit zehn weiteren Zeugen Jehovas vom Sondergericht beim Landgericht Berlin 1 am 12. April 1938 wegen Vergehen gegen § 4 der Verordnung zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 („Reichstagsbrandverordnung“) und § des Heimtückegesetzes vom 20. Dezember 1934 zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt. Nach der Entlassung Ende Juni 1939 verzog Gerhard Raddatz nach Lichtenberg. Auf Betreiben seiner Frau wurde die Ehe geschieden. Im Oktober 1940 wurde er in seiner Wohnung in der Wönnichstr. 103, heute ein sozial und ökologisch ausgerichtetes Hausprojekt, verhaftet. Als er dem Einberufungsbefehl zur Wehrmacht wiedersprach, erfolgte die erneute Verhaftung. Vor dem Reichskriegsgericht (in der Witzlebenstrasse in Berlin-Charlottenburg) wurde er nicht nur erneut nach § 4 der Verordnung zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 („Reichstagsbrandverordnung“), sondern auch nach § 3 der Verordnung gegen Wehrkraftzersetzung vom 25. November 1939 am 30. November 1940 angeklagt. In der Hauptverhandlung erfolgte am 14. Januar 1941 die Verhängung der Todesstrafe, die einen Monat später im Zuchthaus Brandenburg-Görden vollzogen wurde.<br />

Geboren in Hinterpommern als Sohn eines pensionierten Reichsbahnbetriebsassistenten und Kriegsfreiwilligen, kam er nach dem Schulabschluss mit seinen Eltern nach Fredersdorf, wo die Familie in einer Kleingartensiedlung lebte. 1924 absolvierte er eine dreijährige Klempnerlehre. Nach dem erfolgreichen Abschluss arbeitete er bis zu seiner ersten Verhaftung im Winter 1937/38 in diesem Beruf. 1930 trat Raddatz aus der evangelischen Kirche aus und schloss sich den Zeugen Jehovas an, wo er auch seine Frau kennenlernte. Die beiden heirateten 1932. Gerhard Raddatz avancierte nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten zum Gruppendiener in Weißensee. Nach 1934, als der Versuch der Verhandlungen um Anerkennung mit der neuen Regierung gescheitert waren, agierten die Zeugen aus der Illegalität. Raddatz gehörte zu denjenigen, die nicht nur weiter Schriften verteilten, sondern diese Arbeit auch mit Geld unterstützten.
Nach einer größeren Verhaftungsaktion im September 1937 wurde Raddatz, zunächst in Untersuchungshaft im Gefängnis Moabit, mit zehn weiteren Zeugen Jehovas vom Sondergericht beim Landgericht Berlin 1 am 12. April 1938 wegen Vergehen gegen § 4 der Verordnung zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 („Reichstagsbrandverordnung“) und § des Heimtückegesetzes vom 20. Dezember 1934 zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt. Nach der Entlassung Ende Juni 1939 verzog Gerhard Raddatz nach Lichtenberg. Auf Betreiben seiner Frau wurde die Ehe geschieden. Im Oktober 1940 wurde er in seiner Wohnung in der Wönnichstr. 103, heute ein sozial und ökologisch ausgerichtetes Hausprojekt, verhaftet. Als er dem Einberufungsbefehl zur Wehrmacht wiedersprach, erfolgte die erneute Verhaftung. Vor dem Reichskriegsgericht (in der Witzlebenstrasse in Berlin-Charlottenburg) wurde er nicht nur erneut nach § 4 der Verordnung zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 („Reichstagsbrandverordnung“), sondern auch nach § 3 der Verordnung gegen Wehrkraftzersetzung vom 25. November 1939 am 30. November 1940 angeklagt. In der Hauptverhandlung erfolgte am 14. Januar 1941 die Verhängung der Todesstrafe, die einen Monat später im Zuchthaus Brandenburg-Görden vollzogen wurde.