Anna Zippert geb. Kaliski

Verlegeort
Duisburger Straße 6
Bezirk/Ortsteil
Wilmersdorf
Verlegedatum
23. November 2021
Geboren
06. Juni 1874 in Samter (Posen) / Szamotuly
Beruf
Kauffrau
Deportation
am 19. Januar 1942 nach Riga
Ermordet

Anna Zippert wurde am 6. Juni 1874 als Anna Kaliski in Samter in der damaligen preußischen Provinz Posen (heute Szamotuly in der Woiwodschaft Großpolen) geboren.

Den Akten ist nichts über ihre Eltern und wenig über ihr Leben zu entnehmen. Offenbar war sie zweimal verheiratet. Sie hatte aus ihrer ersten Ehe einen Sohn, Ernst Wreszynski.

Sie lebte zum Zeitpunkt der Volkszählung im Mai 1939 als Witwe in der Duisburger Straße 6. Sie war Kauffrau. Vor ihrer Deportation wurde sie zwangsweise aus Wilmersdorf nach Kreuzberg in die Ritterstraße 63 umgesiedelt. Anna Zippert musste sich in der von den Nationalsozialisten ab 1941 als "Sammellager" missbrauchten Synagoge in der Levetzowstraße 7 einfinden. Am 19. Januar 1942 wurde sie mit dem sogenannten "IX Osttransport" - mit weiteren 1008 jüdischen Berlinerinnen und Berlinern - vom Güterbahnhof Grunewald aus nach Riga deportiert. Nur 19 Menschen überlebten.

Anna Zipperts Sohn Dr. Ernst Wreszynski gelang es, nach Toronto zu fliehen. Dort war er unter diesem Namen als Arzt - später als Musiker unter dem Namen Ernesto Vinci - tätig. Höchstwahrscheinlich hatte man ihm geraten, einen Antrag auf Entschädigung zu stellen. Allerdings schrieb der ihn vertretende Anwalt im Juli 1960 an das Entschädigungsamt: "Der einzige Erbe der Anna Zippert zögert immer noch, ein Verfahren wegen Entschädigungsansprüchen zu betreiben", denn - so der Sohn - der "Schaden" könne "durch Geldleistungen nicht wieder ausgeglichen werden."

Es folgt die Bitte des Anwalts, dem Antragsteller eine "gewisse Bedenkzeit zu bewilligen".

Das Amt verwaltete den Vorgang, listete am 7.11.1961 die möglichen, verschiedenen Ansprüche ( z. B. Gesundheit, Freiheit, Eigentum und Vermögen ) auf und forderte, bis zum 31.3.1962 genaueste Angaben über Art und Umfang des Schadens zu machen. Ansonsten würden die Ansprüche als unbegründet zurückgewiesen.

Daraufhin teilte der Anwalt einen Monat vor Ablauf der Frist jedoch mit, dass der "vorsorglich eingereichte Entschädigungsantrag zurückgenommen" werde.
 

Anna Zippert wurde am 6. Juni 1874 als Anna Kaliski in Samter in der damaligen preußischen Provinz Posen (heute Szamotuly in der Woiwodschaft Großpolen) geboren.

Den Akten ist nichts über ihre Eltern und wenig über ihr Leben zu entnehmen. Offenbar war sie zweimal verheiratet. Sie hatte aus ihrer ersten Ehe einen Sohn, Ernst Wreszynski.

Anna lebte zum Zeitpunkt der Volkszählung im Mai 1939 als Witwe in der Duisburger Straße 6. Sie war Kauffrau. Vor ihrer Deportation wurde sie zwangsweise aus Wilmersdorf nach Kreuzberg in die Ritterstraße 63 umgesiedelt. Sie musste sich schließlich in der von den Nationalsozialisten ab 1941 als „Sammellager“ missbrauchten Synagoge in der Levetzowstraße 7 einfinden. Am 19. Januar 1942 wurde Anna Zippert mit dem sogenannten „IX. Osttransport" – mit weiteren 1008 jüdischen Berlinerinnen und Berlinern – vom Güterbahnhof Grunewald aus nach Riga deportiert. Nur 19 Personen auf diesem Transport überlebten die Shoah.

Anna Zipperts Sohn, Dr. Ernst Wreszynski gelang es, nach Toronto zu fliehen. Dort war er unter diesem Namen als Arzt – später als Musiker unter dem Namen Ernesto Vinci – tätig. Höchstwahrscheinlich hatte man ihm geraten, einen Antrag auf Entschädigung zu stellen. Allerdings schrieb der ihn vertretende Anwalt im Juli 1960 an das Entschädigungsamt: „Der einzige Erbe der Anna Zippert zögert immer noch, ein Verfahren wegen Entschädigungsansprüchen zu betreiben", denn – so sein Mandant – der „Schaden“ könne „durch Geldleistungen nicht wieder ausgeglichen werden."

Es folgte die Bitte des Anwalts, dem Antragsteller eine „gewisse Bedenkzeit zu bewilligen“.

Das Amt verwaltete den Vorgang, listete am 7.11.1961 die möglichen, verschiedenen Ansprüche (z. B. Gesundheit, Freiheit, Eigentum und Vermögen) auf und forderte, bis zum 31.3.1962 genaueste Angaben über Art und Umfang des Schadens zu machen. Ansonsten würden die Ansprüche als unbegründet zurückgewiesen. Daraufhin teilte der Anwalt einen Monat vor Ablauf der Frist jedoch mit, dass der „vorsorglich eingereichte Entschädigungsantrag zurückgenommen“ werde.