Ernst Herzfeld

Location 
Bamberger Str. 27
District
Wilmersdorf
Stone was laid
23 October 2012
Born
24 February 1880 in Berlin
Deportation
on 17 May 1943 to Theresienstadt
Later deported
on 19 October 1944 to Auschwitz
Murdered
in Auschwitz

Ernst Jonas Herzfeld wurde am 24. Februar 1880 in Berlin geboren. Er war der Sohn des Kaufmanns Louis Herzfeld (1844–1906) und dessen Ehefrau Selma, geborene Goldstein (1851–1938). Ernst hatte einen jüngeren Bruder, den 1883 geborenen Walter. Über das Elternhaus, die Kindheit und Jugend von Ernst Herzfeld und seinem Bruder im Berlin der Kaiserzeit haben sich keine Informationen erhalten. Seine Eltern gehörten aber aller Wahrscheinlichkeit nach zur jüdischen Gemeinde der Stadt.<br />
<br />
Nach seinem Schulabschluss begann Ernst Herzfeld ein Studium der Medizin, promovierte und erhielt am 1. April 1907 seine Approbation. Sein Bruder Walter war als Kaufmann in Berlin tätig. 1908 ließ sich Ernst Herzfeld als Allgemeinmediziner in Berlin nieder und eröffnete eine Praxis in der Jenaer Straße 2 in Wilmersdorf. 1910 verlegte er seine Praxisräume und seinen Wohnsitz in die Bamberger Straße 27, wo der Arzt mehr als 25 Jahre lang tätig sein sollte. Im Ersten Weltkrieg wurde er eingezogen oder meldete sich freiwillig und wurde für seine Dienste mit dem Eisernen Kreuz I. Klasse ausgezeichnet. Nach Kriegsende, seit den 1920er-Jahren, war auch sein Bruder Walter an der Adresse in der Bamberger Straße gemeldet. Dr. Ernst Herzfeld hatte sich unterdessen als Facharzt auf Innere Medizin spezialisiert. Seit 1927 war er neben seiner Praxistätigkeit auch Privatdozent für Innere Krankheiten und ab 1933 nichtbeamteter Professor für Innere Medizin und planmäßiger Assistent an der III. Medizinischen Universitätspoliklinik der Berliner Charité. Ernst Herzfeld blieb unverheiratet und kinderlos. Leider haben sich keine weiteren Zeugnisse erhalten, die einen Einblick in das Leben des Arztes im Berlin der Weimarer Republik geben könnten.<br />
<br />
Mit der schrittweisen Entrechtung und Verfolgung von Juden seit 1933 – beziehungsweise aller Personen, die nach den Nürnberger Gesetzen im NS-Staat als Juden galten – begannen auch Zwangsmaßnahmen gegen Ernst Herzfeld und seinen Bruder. Darunter fielen zahlreiche Maßnahmen der Diskriminierung und sozialen Ausgrenzung, des Entzugs staatsbürgerlicher Rechte sowie der Verdrängung aus dem Berufs- und Wirtschaftsleben. Abgesehen von Boykottmaßnahmen, behördlichen Schikanen und Verhaftungsaktionen wurde die Schlinge für jüdische Ärzte durch eine Flut von Verordnungen und Gesetzen schrittweise enger gezogen: So wurde mit insgesamt sieben Verordnungen von 1933 bis 1937 „nichtarischen“ Ärzten nach und nach die Kassenzulassung entzogen; mit dem „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7. April 1933 waren sie vom öffentlichen Gesundheitswesen ausgeschlossen, mit der Verordnung vom 20. November 1933 durften sie keine ärztlichen Fortbildungskurse mehr besuchen und wurden vom ärztlichen Bereitschaftsdienst ausgeschlossen; ab dem Jahr 1936 durften sie nicht mehr mit „deutschstämmigen“ Ärzten zusammenarbeiten. Dr. Ernst Herzfeld, der formal noch 1938 als Professor der Charité geführt wurde, wurde 1935 „beurlaubt“. 1936 wurde ihm die Lehrbefugnis entzogen. Am 30. September 1938 wurde dem Internisten wie allen jüdischen Ärzten und Ärztinnen mit der „Vierten Verordnung zum Reichsbürgergesetz“ die Approbation entzogen. Zwischen 1939 und 1943 konnte er noch als „Krankenbehandler für Innere Krankheiten“ in seinen Praxisräumen in der Bamberger Straße ausschließlich jüdische Patienten behandeln. In Berlin wurde das Leben für das Geschwisterpaar Herzfeld spätestens Ende der 1930er-Jahre und Anfang der 1940er-Jahre zum reinen Existenzkampf. Um nur eine der vielen einschneidenden Maßnahmen zu nennen, konnten sie sich mit der Polizeiverordnung vom 1. September 1941 „über die Kennzeichnung der Juden“ nur noch mit stigmatisierendem „Judenstern“ in der Öffentlichkeit bewegen.<br />
<br />
Der Entrechtung folgte die Deportation: Am 1. Oktober 1941 teilte die Gestapo der Jüdischen Gemeinde Berlin mit, dass die „Umsiedlung“ der Berliner Juden beginnen würde. Die Gebrüder Herzfeld lebten noch bis 1943 in der Hauptstadt. Im Zuge der „Fabrik-Aktion“, mit der die letzten offiziell in Berlin lebenden Juden deportiert werden sollten, wurden Ernst und Walter Herzfeld im Frühjahr 1943 verhaftet und in eines der Berliner Sammellager verschleppt. Von dort aus wurde Ernst Herzfeld am 17. Mai 1943 mit dem „87. Alterstransport“ in das Ghetto Theresienstadt deportiert, sein Bruder am selben Tag mit dem „38. Osttransport“ in das Vernichtungslager Auschwitz, wo er unmittelbar nach der Ankunft ermordet wurde. Ernst Herzfeld überlebte die unmenschlichen Bedingungen in Theresienstadt knapp anderthalb Jahre, bevor er am 19. Oktober 1944 aus dem Ghetto ebenfalls nach Auschwitz deportiert und dort ermordet wurde. Dr. Ernst Herzfeld war zum Zeitpunkt des Transports in das Vernichtungslager 64 Jahre alt.

Ernst Jonas Herzfeld wurde am 24. Februar 1880 in Berlin geboren. Er war der Sohn des Kaufmanns Louis Herzfeld (1844–1906) und dessen Ehefrau Selma, geborene Goldstein (1851–1938). Ernst hatte einen jüngeren Bruder, den 1883 geborenen Walter. Über das Elternhaus, die Kindheit und Jugend von Ernst Herzfeld und seinem Bruder im Berlin der Kaiserzeit haben sich keine Informationen erhalten. Seine Eltern gehörten aber aller Wahrscheinlichkeit nach zur jüdischen Gemeinde der Stadt.

Nach seinem Schulabschluss begann Ernst Herzfeld ein Studium der Medizin, promovierte und erhielt am 1. April 1907 seine Approbation. Sein Bruder Walter war als Kaufmann in Berlin tätig. 1908 ließ sich Ernst Herzfeld als Allgemeinmediziner in Berlin nieder und eröffnete eine Praxis in der Jenaer Straße 2 in Wilmersdorf. 1910 verlegte er seine Praxisräume und seinen Wohnsitz in die Bamberger Straße 27, wo der Arzt mehr als 25 Jahre lang tätig sein sollte. Im Ersten Weltkrieg wurde er eingezogen oder meldete sich freiwillig und wurde für seine Dienste mit dem Eisernen Kreuz I. Klasse ausgezeichnet. Nach Kriegsende, seit den 1920er-Jahren, war auch sein Bruder Walter an der Adresse in der Bamberger Straße gemeldet. Dr. Ernst Herzfeld hatte sich unterdessen als Facharzt auf Innere Medizin spezialisiert. Seit 1927 war er neben seiner Praxistätigkeit auch Privatdozent für Innere Krankheiten und ab 1933 nichtbeamteter Professor für Innere Medizin und planmäßiger Assistent an der III. Medizinischen Universitätspoliklinik der Berliner Charité. Ernst Herzfeld blieb unverheiratet und kinderlos. Leider haben sich keine weiteren Zeugnisse erhalten, die einen Einblick in das Leben des Arztes im Berlin der Weimarer Republik geben könnten.

Mit der schrittweisen Entrechtung und Verfolgung von Juden seit 1933 – beziehungsweise aller Personen, die nach den Nürnberger Gesetzen im NS-Staat als Juden galten – begannen auch Zwangsmaßnahmen gegen Ernst Herzfeld und seinen Bruder. Darunter fielen zahlreiche Maßnahmen der Diskriminierung und sozialen Ausgrenzung, des Entzugs staatsbürgerlicher Rechte sowie der Verdrängung aus dem Berufs- und Wirtschaftsleben. Abgesehen von Boykottmaßnahmen, behördlichen Schikanen und Verhaftungsaktionen wurde die Schlinge für jüdische Ärzte durch eine Flut von Verordnungen und Gesetzen schrittweise enger gezogen: So wurde mit insgesamt sieben Verordnungen von 1933 bis 1937 „nichtarischen“ Ärzten nach und nach die Kassenzulassung entzogen; mit dem „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7. April 1933 waren sie vom öffentlichen Gesundheitswesen ausgeschlossen, mit der Verordnung vom 20. November 1933 durften sie keine ärztlichen Fortbildungskurse mehr besuchen und wurden vom ärztlichen Bereitschaftsdienst ausgeschlossen; ab dem Jahr 1936 durften sie nicht mehr mit „deutschstämmigen“ Ärzten zusammenarbeiten. Dr. Ernst Herzfeld, der formal noch 1938 als Professor der Charité geführt wurde, wurde 1935 „beurlaubt“. 1936 wurde ihm die Lehrbefugnis entzogen. Am 30. September 1938 wurde dem Internisten wie allen jüdischen Ärzten und Ärztinnen mit der „Vierten Verordnung zum Reichsbürgergesetz“ die Approbation entzogen. Zwischen 1939 und 1943 konnte er noch als „Krankenbehandler für Innere Krankheiten“ in seinen Praxisräumen in der Bamberger Straße ausschließlich jüdische Patienten behandeln. In Berlin wurde das Leben für das Geschwisterpaar Herzfeld spätestens Ende der 1930er-Jahre und Anfang der 1940er-Jahre zum reinen Existenzkampf. Um nur eine der vielen einschneidenden Maßnahmen zu nennen, konnten sie sich mit der Polizeiverordnung vom 1. September 1941 „über die Kennzeichnung der Juden“ nur noch mit stigmatisierendem „Judenstern“ in der Öffentlichkeit bewegen.

Der Entrechtung folgte die Deportation: Am 1. Oktober 1941 teilte die Gestapo der Jüdischen Gemeinde Berlin mit, dass die „Umsiedlung“ der Berliner Juden beginnen würde. Die Gebrüder Herzfeld lebten noch bis 1943 in der Hauptstadt. Im Zuge der „Fabrik-Aktion“, mit der die letzten offiziell in Berlin lebenden Juden deportiert werden sollten, wurden Ernst und Walter Herzfeld im Frühjahr 1943 verhaftet und in eines der Berliner Sammellager verschleppt. Von dort aus wurde Ernst Herzfeld am 17. Mai 1943 mit dem „87. Alterstransport“ in das Ghetto Theresienstadt deportiert, sein Bruder am selben Tag mit dem „38. Osttransport“ in das Vernichtungslager Auschwitz, wo er unmittelbar nach der Ankunft ermordet wurde. Ernst Herzfeld überlebte die unmenschlichen Bedingungen in Theresienstadt knapp anderthalb Jahre, bevor er am 19. Oktober 1944 aus dem Ghetto ebenfalls nach Auschwitz deportiert und dort ermordet wurde. Dr. Ernst Herzfeld war zum Zeitpunkt des Transports in das Vernichtungslager 64 Jahre alt.