Clara Wolff née Szykier

Location 
Nassauische Str. 24
District
Wilmersdorf
Stone was laid
09 April 2013
Born
23 October 1888 in Berlin
Deportation
on 26 February 1943 to Auschwitz
Murdered
in Auschwitz

Clara Wolff wurde am 23. Oktober 1888 in Berlin als Clara Szykier geboren. Sie war verheiratet mit Gottfried Wolff, der am 4. März 1873 in Mönchengladbach zur Welt kam. Ihrer gemeinsamen Tochter Edith Lehmantz, geb. Wolff, glückte die Flucht nach Palästina.<br />
<br />
Gottfried Wolff hatte die Kennkarte „Berlin A 441 639“, Clara Wolff „A 441 616“. Gottfried Wolff war zuletzt Arbeiter in der Accumulatoren Fabrik AG in Berlin-Oberschöneweide, Wilhelmstraße 68/69, und verdiente dort 24 RM die Woche. Seine Frau Clara arbeitete als Arbeiterin bei der Firma Gradtke in Berlin-Schöneberg, Akazienstraße 7a und verdiente 14 RM pro Woche. Zu vermuten ist, dass beide Zwangsarbeit verrichten mussten.<br />
<br />
Das Ehepaar Wolff musste bereits 1940 nach der Beschlagnahme ihrer Wohnung umziehen. Sie wohnten seit 1. Januar 1940 zur Untermiete in Berlin-Halensee, Seesener Straße 50, bei Else Blumenthal und zahlten dort für ein Leerzimmer eine Miete von 49 RM pro Monat. <br />
<br />
Am 1. Oktober 1942 verfügte die Geheime Staatspolizei die Einziehung des Vermögens der Eheleute Wolff. Beide haben jeder für sich eine Vermögenserklärung am 17. Februar 1943 abgegeben. Darin wurde aufgeführt, dass sie über kein flüssiges Vermögen, keine Liegenschaften und keine Kunstgegenstände verfügten. Sie listeten jedoch ihr Wohnungsinventar und ihre Kleidungsstücke auf, unter anderem einen Kleiderschrank, ein Federbett, einen Nachttisch, eine Frisiertoilette, eine Stehlampe, eine Brücke, Küchengeschirr und Kochtöpfe.<br />
<br />
Die Verfügung über die Einziehung ihres Vermögens erhielt das Ehepaar Wolff am 24. Februar 1943, persönlich per Zustellungsurkunde von einem Obergerichtsvollzieher. Zu diesem Zeitpunkt waren Clara und Gottfried Wolff bereits abgeholt und befanden sich in der Großen Hamburger Straße 25, dem ehemaligen Jüdischen Altersheim, das von der Gestapo als Sammellager missbraucht wurde.<br />
<br />
Am 26. Februar 1943 wurden Gottfried Wolff im Alter von fast 70 Jahren und Clara Wolff im Alter von 54 Jahren nach Auschwitz ins Vernichtungslager Birkenau deportiert. Die Deportation erfolgte zusammen mit 1095 weiteren Juden mit einem Güterzug vom Bahnhof Berlin-Grunewald. Sie kamen am 27. Februar 1943 an und wurden dort ermordet. Ihre Todestage sind nicht bekannt.<br />
<br />
Über den schrecklichen Tod von Gottfried und Clara Wolff hinaus arbeitete die fürchterliche Nazi-Bürokratie unvermindert weiter, um an deren vermeintliches Vermögen heranzukommen:<br />
Am 15. April 1943 bewertete die Oberfinanzdirektion Berlin-Brandenburg das Wohnmobiliars in der Seesener Straße 50. Dabei wurde aufgelistet, welchen Wert das jeweilige Möbel hatte. Zum Beispiel wurde eine Bettstelle mit Matratze, Oberbett und Kopfkissen mit 30 RM bewertet, das Buffet (Nussbaum) mit 15 RM, die Frisiertoilette (weiß) mit 8 RM. In der Summe ergab sich ein Betrag in Höhe von 79 RM. Da für die Schätzung eine Kostenrechnung von 8 RM (Gebühr für Schätzung 5 RM, Schreibgebühr für 8 Seiten 2 RM, Fahrkosten 1 RM) aufgestellt wurde, konnten 10 Prozent des Wertes abgezogen werden. So ergab sich eine Einnahme für das Deutsche Reich von 71,10 RM. Diese Summe wurde dann auch am 9. Februar 1944 bei der Oberfinanzdirektion verbucht.<br />
<br />
In einem Schreiben des Hauptwirtschaftsamtes beim Oberbürgermeister der Reichshauptstadt Berlin vom 15. März 1944 an die Oberfinanzdirektion Berlin-Brandenburg – Vermögensverwertungsstelle – wurde mitgeteilt, dass die Räumung des Zimmers der Eheleute Wolff in der Seesener Straße 50 im Juni 1943 erfolgt sei.<br />
<br />
Am 6. Mai 1943 ist bei der Oberfinanzkasse des Oberfinanzpräsidenten Berlin-Brandenburg in der Vermögensbeschlagnahmesache Az. 05205-44/26191 vermerkt worden, dass der noch ausstehende Lohn von Gottfried Wolff bei der Accumulatoren Fabrik AG in Höhe von 40,74 RM eingezahlt und „im Titelbuch 1 Teilband E … als dem Reich verfallen erklärte Vermögenswerte verbucht wurde“.<br />
<br />
Der Oberfinanzpräsident Berlin-Brandenburg versuchte auch weitere mögliche Vermögenswerte der Eheleute Wolff zu vereinnahmen, indem er dem Finanzamt Wilmersdorf Nord am 2. Oktober 1944 mitteilte, dass das Vermögen des „Juden Gottfried Israel Wolff und seiner Ehefrau Clara Sara Wolff“ (alle Juden erhielten damals diese Zwangsvornamen) zugunsten des Großdeutschen Reiches eingezogen worden sei. „Der Jude ist nach dem Osten abgeschoben“, wurde amtlich formuliert und um Mitteilung gebeten, „welche Vermögenswerte … im einzelnen bekannt sind und festzustellen, ob noch Sicherheiten für die Reichsfluchtsteuer vorhanden sind“. Das Finanzamt Wilmersdorf Nord antwortete am 11. Oktober 1944, dass „der Pflichtige hier … nicht bekannt (ist). Die Akten und sonstigen Unterlagen des Finanzamtes sind am 22. November 1943 verbrannt“.<br />
<br />
Ein Versuch, auch den ausstehenden geringfügigen Lohn von Clara Wolff zu vereinnahmen, ist in einem Schreiben des Oberfinanzpräsidenten Berlin-Brandenburg vom 23. November 1944 zu entnehmen. Der Firma Gradtke wurde mitgeteilt, dass sie „der Jüdin den Restlohn“ schulde und wurde aufgefordert, „den Schuldbetrag (mit Zinsen bis zum Zahlungstage) spätestens bis zum 20. Dezember 1944 … zu zahlen“. Über den Zahlungseingang gibt es dann jedoch keine Notiz mehr. Vermutlich ist das den Wirren zum Ende des Zweiten Weltkrieges und während der Kampfhandlungen um und in Berlin geschuldet.<br />

Clara Wolff wurde am 23. Oktober 1888 in Berlin als Clara Szykier geboren. Sie war verheiratet mit Gottfried Wolff, der am 4. März 1873 in Mönchengladbach zur Welt kam. Ihrer gemeinsamen Tochter Edith Lehmantz, geb. Wolff, glückte die Flucht nach Palästina.

Gottfried Wolff hatte die Kennkarte „Berlin A 441 639“, Clara Wolff „A 441 616“. Gottfried Wolff war zuletzt Arbeiter in der Accumulatoren Fabrik AG in Berlin-Oberschöneweide, Wilhelmstraße 68/69, und verdiente dort 24 RM die Woche. Seine Frau Clara arbeitete als Arbeiterin bei der Firma Gradtke in Berlin-Schöneberg, Akazienstraße 7a und verdiente 14 RM pro Woche. Zu vermuten ist, dass beide Zwangsarbeit verrichten mussten.

Das Ehepaar Wolff musste bereits 1940 nach der Beschlagnahme ihrer Wohnung umziehen. Sie wohnten seit 1. Januar 1940 zur Untermiete in Berlin-Halensee, Seesener Straße 50, bei Else Blumenthal und zahlten dort für ein Leerzimmer eine Miete von 49 RM pro Monat.

Am 1. Oktober 1942 verfügte die Geheime Staatspolizei die Einziehung des Vermögens der Eheleute Wolff. Beide haben jeder für sich eine Vermögenserklärung am 17. Februar 1943 abgegeben. Darin wurde aufgeführt, dass sie über kein flüssiges Vermögen, keine Liegenschaften und keine Kunstgegenstände verfügten. Sie listeten jedoch ihr Wohnungsinventar und ihre Kleidungsstücke auf, unter anderem einen Kleiderschrank, ein Federbett, einen Nachttisch, eine Frisiertoilette, eine Stehlampe, eine Brücke, Küchengeschirr und Kochtöpfe.

Die Verfügung über die Einziehung ihres Vermögens erhielt das Ehepaar Wolff am 24. Februar 1943, persönlich per Zustellungsurkunde von einem Obergerichtsvollzieher. Zu diesem Zeitpunkt waren Clara und Gottfried Wolff bereits abgeholt und befanden sich in der Großen Hamburger Straße 25, dem ehemaligen Jüdischen Altersheim, das von der Gestapo als Sammellager missbraucht wurde.

Am 26. Februar 1943 wurden Gottfried Wolff im Alter von fast 70 Jahren und Clara Wolff im Alter von 54 Jahren nach Auschwitz ins Vernichtungslager Birkenau deportiert. Die Deportation erfolgte zusammen mit 1095 weiteren Juden mit einem Güterzug vom Bahnhof Berlin-Grunewald. Sie kamen am 27. Februar 1943 an und wurden dort ermordet. Ihre Todestage sind nicht bekannt.

Über den schrecklichen Tod von Gottfried und Clara Wolff hinaus arbeitete die fürchterliche Nazi-Bürokratie unvermindert weiter, um an deren vermeintliches Vermögen heranzukommen:
Am 15. April 1943 bewertete die Oberfinanzdirektion Berlin-Brandenburg das Wohnmobiliars in der Seesener Straße 50. Dabei wurde aufgelistet, welchen Wert das jeweilige Möbel hatte. Zum Beispiel wurde eine Bettstelle mit Matratze, Oberbett und Kopfkissen mit 30 RM bewertet, das Buffet (Nussbaum) mit 15 RM, die Frisiertoilette (weiß) mit 8 RM. In der Summe ergab sich ein Betrag in Höhe von 79 RM. Da für die Schätzung eine Kostenrechnung von 8 RM (Gebühr für Schätzung 5 RM, Schreibgebühr für 8 Seiten 2 RM, Fahrkosten 1 RM) aufgestellt wurde, konnten 10 Prozent des Wertes abgezogen werden. So ergab sich eine Einnahme für das Deutsche Reich von 71,10 RM. Diese Summe wurde dann auch am 9. Februar 1944 bei der Oberfinanzdirektion verbucht.

In einem Schreiben des Hauptwirtschaftsamtes beim Oberbürgermeister der Reichshauptstadt Berlin vom 15. März 1944 an die Oberfinanzdirektion Berlin-Brandenburg – Vermögensverwertungsstelle – wurde mitgeteilt, dass die Räumung des Zimmers der Eheleute Wolff in der Seesener Straße 50 im Juni 1943 erfolgt sei.

Am 6. Mai 1943 ist bei der Oberfinanzkasse des Oberfinanzpräsidenten Berlin-Brandenburg in der Vermögensbeschlagnahmesache Az. 05205-44/26191 vermerkt worden, dass der noch ausstehende Lohn von Gottfried Wolff bei der Accumulatoren Fabrik AG in Höhe von 40,74 RM eingezahlt und „im Titelbuch 1 Teilband E … als dem Reich verfallen erklärte Vermögenswerte verbucht wurde“.

Der Oberfinanzpräsident Berlin-Brandenburg versuchte auch weitere mögliche Vermögenswerte der Eheleute Wolff zu vereinnahmen, indem er dem Finanzamt Wilmersdorf Nord am 2. Oktober 1944 mitteilte, dass das Vermögen des „Juden Gottfried Israel Wolff und seiner Ehefrau Clara Sara Wolff“ (alle Juden erhielten damals diese Zwangsvornamen) zugunsten des Großdeutschen Reiches eingezogen worden sei. „Der Jude ist nach dem Osten abgeschoben“, wurde amtlich formuliert und um Mitteilung gebeten, „welche Vermögenswerte … im einzelnen bekannt sind und festzustellen, ob noch Sicherheiten für die Reichsfluchtsteuer vorhanden sind“. Das Finanzamt Wilmersdorf Nord antwortete am 11. Oktober 1944, dass „der Pflichtige hier … nicht bekannt (ist). Die Akten und sonstigen Unterlagen des Finanzamtes sind am 22. November 1943 verbrannt“.

Ein Versuch, auch den ausstehenden geringfügigen Lohn von Clara Wolff zu vereinnahmen, ist in einem Schreiben des Oberfinanzpräsidenten Berlin-Brandenburg vom 23. November 1944 zu entnehmen. Der Firma Gradtke wurde mitgeteilt, dass sie „der Jüdin den Restlohn“ schulde und wurde aufgefordert, „den Schuldbetrag (mit Zinsen bis zum Zahlungstage) spätestens bis zum 20. Dezember 1944 … zu zahlen“. Über den Zahlungseingang gibt es dann jedoch keine Notiz mehr. Vermutlich ist das den Wirren zum Ende des Zweiten Weltkrieges und während der Kampfhandlungen um und in Berlin geschuldet.