Walter Boldt

Location 
Linienstraße 223
District
Mitte
Stone was laid
June 2004
Born
07 November 1908 in Torgelow (Kr. Ückermünde)
Occupation
Metallarbeiter, Kutscher, Gastronomie
Excecuted
12 September 1944 in Liegnitz / Legnica

Walter Boldt stammte aus Torgelow im Kreis Ückermünde, wo er am 7. November 1908 geboren wurde. Seine Eltern zogen bald nach Berlin, wo er bis zum 14. Lebensjahr eine Gemeindeschule in Moabit besuchte. Er wurde als Maschinenschlosser angelernt und war als Arbeiter tätig. Von 1931 bis 1933 war er erwerbslos; er erhielt mehrere Vorstrafen wegen Diebstahls. Später versuchte er als Kutscher sein Auskommen zu finden. Ab Ende der 30er Jahre war er als Gastwirtsgehilfe tätig, in einem Kaffeeausschank in der Zentralmarkthalle. Seinen Lebensunterhalt verdiente er sich seit Anfang der 1930er Jahre allerdings zum großen Teil durch einen Nebenerwerb, der seinen eigenen Neigungen entgegenkam. Er suchte Männerbekanntschaften und lebte zeitweilig mit seinen Liebhabern zusammen. Doch das Zusammenleben zweier Männer wurde wegen der intensiven Verfolgung Homosexueller schwierig und gefährlich. Walter suchte sich seine Partner fortan an szenebekannten Treffpunkten, am Alexanderplatz oder am Anhalter Bahnhof. Mehrmals wurde er dabei „zwangsgestellt“, als Stricher verdächtigt, der Gestapo zugeführt und verwarnt. Ein Nachweis homosexueller Handlungen konnte nicht erbracht werden. 1940 gelang dies, nachdem die Gestapo einen ehemaligen Partner festgenommen und ihm die Namen seiner Partner abgepresst hatte. Walter Boldt wurde tagelang verhört, er gestand schließlich. Das Berliner Landgericht verurteilte ihn im März 1941 zu 15 Monaten Gefängnis. Doch Walter Boldt kam nicht in den Justizstrafvollzug, sondern wurde der Wehrmacht zur Strafvollstreckung übergeben: Zunächst wurde er im Wehrmachtsgefängnis in Torgau inhaftiert, dann in einem Straflager bei Wolfen. 1943 sollte er in den Krieg und wurde zum Funker ausgebildet. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt bis Kriegsende, er kam an die Ostfront, wurde schwer verletzt und landete in einem Feldlazarett. Zur gleichen Zeit begann die Wehrmacht mit einer Überprüfungsaktion jener Militärangehörigen, die wegen homosexueller Kontakte vorbestraft waren. Im Fall von Walter Boldt kam eine Gutachterkommission zu dem Schluss, er sei als homosexueller „Hangtäter“ nicht weiter tragbar. Im April 1944 wurde daraufhin beschlossen, ihn aus der Wehrmacht zu entlassen. Eine Überstellung an die Strafjustiz oder die Überstellung an die Polizei zur Einlieferung ins KZ wäre die Folge gewesen. Werner Boldt flüchtete – und wurde ergriffen. Wegen Fahnenflucht wurde er vom Kriegsgericht in Liegnitz zum Tode verurteilt und am 12. September 1944 erschossen.

Walter Boldt stammte aus Torgelow im Kreis Ückermünde, wo er am 7. November 1908 geboren wurde. Seine Eltern zogen bald nach Berlin, wo er bis zum 14. Lebensjahr eine Gemeindeschule in Moabit besuchte. Er wurde als Maschinenschlosser angelernt und war als Arbeiter tätig. Von 1931 bis 1933 war er erwerbslos; er erhielt mehrere Vorstrafen wegen Diebstahls. Später versuchte er als Kutscher sein Auskommen zu finden. Ab Ende der 30er Jahre war er als Gastwirtsgehilfe tätig, in einem Kaffeeausschank in der Zentralmarkthalle. Seinen Lebensunterhalt verdiente er sich seit Anfang der 1930er Jahre allerdings zum großen Teil durch einen Nebenerwerb, der seinen eigenen Neigungen entgegenkam. Er suchte Männerbekanntschaften und lebte zeitweilig mit seinen Liebhabern zusammen. Doch das Zusammenleben zweier Männer wurde wegen der intensiven Verfolgung Homosexueller schwierig und gefährlich. Walter suchte sich seine Partner fortan an szenebekannten Treffpunkten, am Alexanderplatz oder am Anhalter Bahnhof. Mehrmals wurde er dabei „zwangsgestellt“, als Stricher verdächtigt, der Gestapo zugeführt und verwarnt. Ein Nachweis homosexueller Handlungen konnte nicht erbracht werden. 1940 gelang dies, nachdem die Gestapo einen ehemaligen Partner festgenommen und ihm die Namen seiner Partner abgepresst hatte. Walter Boldt wurde tagelang verhört, er gestand schließlich. Das Berliner Landgericht verurteilte ihn im März 1941 zu 15 Monaten Gefängnis. Doch Walter Boldt kam nicht in den Justizstrafvollzug, sondern wurde der Wehrmacht zur Strafvollstreckung übergeben: Zunächst wurde er im Wehrmachtsgefängnis in Torgau inhaftiert, dann in einem Straflager bei Wolfen. 1943 sollte er in den Krieg und wurde zum Funker ausgebildet. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt bis Kriegsende, er kam an die Ostfront, wurde schwer verletzt und landete in einem Feldlazarett. Zur gleichen Zeit begann die Wehrmacht mit einer Überprüfungsaktion jener Militärangehörigen, die wegen homosexueller Kontakte vorbestraft waren. Im Fall von Walter Boldt kam eine Gutachterkommission zu dem Schluss, er sei als homosexueller „Hangtäter“ nicht weiter tragbar. Im April 1944 wurde daraufhin beschlossen, ihn aus der Wehrmacht zu entlassen. Eine Überstellung an die Strafjustiz oder die Überstellung an die Polizei zur Einlieferung ins KZ wäre die Folge gewesen. Werner Boldt flüchtete – und wurde ergriffen. Wegen Fahnenflucht wurde er vom Kriegsgericht in Liegnitz zum Tode verurteilt und am 12. September 1944 erschossen.