Hertha Henny Hirsch

Location 
Kantstraße 32
District
Charlottenburg
Stone was laid
07 April 2016
Born
26 February 1896 in Berlin
Deportation
on 18 October 1941 to Litzmannstadt / Łódź
Later deported
on 08 May 1942 to Kulmhof / Chełmno
Murdered
08 May 1942 in Kulmhof / Chełmno

Hertha Henny Hirsch wurde am 26. Februar 1896 in Berlin geboren. Sie lebte seit 1927 im ersten Stock rechts im Vorderhaus der Kantstraße 32. <br />
<br />
Über ihr Leben können wir uns anhand ihrer Vermögenserklärung, die in den Akten des Oberfinanzpräsidenten abgeheftet wurde, ein Bild machen. Hertha Hirsch, jüdischer Religion, war ledig und von Beruf Dentistin. Sie hatte in ihrer Wohnung ihre Praxis. Mit der 8. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 17.1.1939 (RGBl. 1939 I, Seite 47) wurde Juden unter anderem die Ausübung der Zahnheilkunde untersagt. Damit musste Hertha Hirsch ihre Praxis schließen.<br />
<br />
Mit § 2 der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 17. August 1938 (RGBl. I, S. 1044) waren für Juden die Zwangsnamen Israel und Sara eingeführt worden, (es sei denn, sie führten einen in der „Richtlinie über die Führung von Vornamen vom 18. August 1938“ gelisteten in Deutschland eher unüblichen, von assimilierten Juden als „Ghettonamen“ abgelehnten Vornamen). Danach hieß Hertha Henny Hirsch offiziell zusätzlich Sara.<br />
<br />
In der Folgezeit war sie Zwangsarbeiterin im Wernerwerk F bei der Siemens & Halske AG. Ihr Lohn betrug netto 17–19 Reichsmark wöchentlich. Seit dem 20. Dezember 1938 gab es einen Erlass des Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, Friedrich Syrup, mit dem der „geschlossene Arbeitseinsatz“ für erwerbslose und wohlfahrtsunterstützte Juden angeordnet worden war. Ab Sommer 1939 wurde die Arbeitsverpflichtung auch auf nicht unterstützte Juden ausgeweitet. Jüdische Zwangsarbeiter mussten ihren ohnehin minimalen Verdienst noch versteuern, erhielten keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und keinerlei staatliche oder betriebliche Sozialleistungen.<br />
<br />
Am 3. Oktober 1941 wurde das gesamte Vermögen von Hertha Hirsch zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Mit dem allerersten Transport von Berlin nach Lodz wurde sie am 18. Oktober 1941, also im Alter von 45 Jahren, vom Bahnhof Grunewald ins Ghetto Litzmannstadt (die Nazis hatten Lodz umbenannt) deportiert. Aus den Ghettounterlagen ergibt sich ihre Adresse Kranichweg 13.<br />
<br />
Im „Völkischen Beobachter“ wurde kurz nach der Einziehung ihres Vermögens bekannt gemacht, dass „die beschlagnahmten Vermögensobjekte am 27. Oktober 1941 in der Wohnung Kantstr. 32 zur Versteigerung „im Auftrage einer Behörde“ anstanden. Im erhaltenen Versteigerungsprotokoll hieß es handschriftlich: “Staatsfeindliche Personen sind bei der Versteigerung ausgeschlossen. Erfolgreiche Bieter wohnten teilweise im selben Haus – so der Hauswart Klinkert – in der Kantstr. 34, in der 82, 97, der Pestalozzistraße 100 und der Weimarer Straße 12: Es waren Nachbarn. Den Operationsstuhl erwarb eine Person namens Müller aus der Kantstr. 34 für 5 Reichsmark. Zur Versteigerung gelangten auch zwei Herrenanzüge, ein Jackett mit Weste, zwei Westen, ein Hut und eine Mütze. Diese Sachen tauchen in Hertha Hirschs Vermögenserklärung nicht auf, sie sind wohl ihrem Untermieter Adam, der mit ihr zusammen abgeholt worden ist, zuzuordnen. Denn abschließend notierte Obergerichtsvollzieher Nowak um 11:10 Uhr: „Wohnung Hirsch und Adam dem Hauswart Klinkert übergeben. Bewohnt ist noch ein Zimmer von Paul Simon, welcher zur Versteigerung nicht in Frage kommt.“<br />
<br />
In der 4-Zimmer-Wohnung von Hertha Hirsch wohnten also jeweils mit getrenntem Haushalt ein Moritz Adam und ein Paul Simon. Es ist anzunehmen, dass beide als „Juden“ eingestuft und – vielleicht zwangsweise als Untermieter – eingewiesen worden waren. Dies ermöglichte das Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden vom 30.4.1939. Durch derartige Maßnahmen entstanden sogenannte Judenwohnungen und Judenhäuser.<br />
<br />
Nach der Räumung der Wohnung beschwerte sich der Hauseigentümer, der Architekt Eduard Hübner am 1. Mai 1942 über den „gänzlich verwahrlosten Zustand“, in dem die „nach dem Osten abgeschobene Jüdin Hirsch“ angeblich die Wohnung hinterlassen habe. „Jetzt ist diese Judenwohnung vom Generalbauinspektor (Albert Speer) dem Herrn Oberstleutnant von Klösterlein zugewiesen worden, sodass sie beschleunigt instand gesetzt werden muss.“ <br />
<br />
Am 8. Mai 1942 wurde Hertha Hirsch vom Ghetto Litzmannstadt aus ins Vernichtungslager Kulmhof (Chelmno) gebracht und dort ermordet.<br />
<br />
Aus der Transportliste der Gestapo für den Transport von Berlin nach Lodz am 18. Oktober 1941 ergibt sich, dass es sich bei dem Untermieter Adam um den am 22. Juli 1875 in Sensburg (Ostpreußen) geborenen Konstrukteur Moritz Adam gehandelt haben muss. Dieser wurde nach seiner Ankunft im Ghetto Litzmannstadt im „Altersheim“ untergebracht, wo er am 1. April 1942 starb.<br />
<br />
Aus derselben (Nach Straßen/Hausnummern sortierten) Transportliste ergibt sich, dass noch ein weitere Bewohner der Kantstraße mit diesem Transport deportiert wurde: Dagobert Katz, geboren am 13. Dezember 1906 in Charnikau, Kreis Posen, also 34 Jahre alt, wurde im Ghetto der „Wohnung“ neben Hertha Hirsch im Kranichweg 13 zugeordnet. Am 20. (oder 26.) August 1943 wurde er von dort nach Auschwitz weiterdeportiert. Aus der für ihn im KZ angelegten Karteikarte folgt, dass er am 16. Oktober 1941, also fünf Tage nach Hertha Hirsch, verhaftet worden war. Er war ledig, jüdischer Religion und von Beruf Glaser, sein Vater „wohnte“ in Theresienstadt, seine Mutter war „verstorben“. Dagobert Katz wurde in Auschwitz ermordet. <br />
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Hertha Henny Hirsch wurde am 26. Februar 1896 in Berlin geboren. Sie lebte seit 1927 im ersten Stock rechts im Vorderhaus der Kantstraße 32.

Über ihr Leben können wir uns anhand ihrer Vermögenserklärung, die in den Akten des Oberfinanzpräsidenten abgeheftet wurde, ein Bild machen. Hertha Hirsch, jüdischer Religion, war ledig und von Beruf Dentistin. Sie hatte in ihrer Wohnung ihre Praxis. Mit der 8. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 17.1.1939 (RGBl. 1939 I, Seite 47) wurde Juden unter anderem die Ausübung der Zahnheilkunde untersagt. Damit musste Hertha Hirsch ihre Praxis schließen.

Mit § 2 der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 17. August 1938 (RGBl. I, S. 1044) waren für Juden die Zwangsnamen Israel und Sara eingeführt worden, (es sei denn, sie führten einen in der „Richtlinie über die Führung von Vornamen vom 18. August 1938“ gelisteten in Deutschland eher unüblichen, von assimilierten Juden als „Ghettonamen“ abgelehnten Vornamen). Danach hieß Hertha Henny Hirsch offiziell zusätzlich Sara.

In der Folgezeit war sie Zwangsarbeiterin im Wernerwerk F bei der Siemens & Halske AG. Ihr Lohn betrug netto 17–19 Reichsmark wöchentlich. Seit dem 20. Dezember 1938 gab es einen Erlass des Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, Friedrich Syrup, mit dem der „geschlossene Arbeitseinsatz“ für erwerbslose und wohlfahrtsunterstützte Juden angeordnet worden war. Ab Sommer 1939 wurde die Arbeitsverpflichtung auch auf nicht unterstützte Juden ausgeweitet. Jüdische Zwangsarbeiter mussten ihren ohnehin minimalen Verdienst noch versteuern, erhielten keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und keinerlei staatliche oder betriebliche Sozialleistungen.

Am 3. Oktober 1941 wurde das gesamte Vermögen von Hertha Hirsch zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Mit dem allerersten Transport von Berlin nach Lodz wurde sie am 18. Oktober 1941, also im Alter von 45 Jahren, vom Bahnhof Grunewald ins Ghetto Litzmannstadt (die Nazis hatten Lodz umbenannt) deportiert. Aus den Ghettounterlagen ergibt sich ihre Adresse Kranichweg 13.

Im „Völkischen Beobachter“ wurde kurz nach der Einziehung ihres Vermögens bekannt gemacht, dass „die beschlagnahmten Vermögensobjekte am 27. Oktober 1941 in der Wohnung Kantstr. 32 zur Versteigerung „im Auftrage einer Behörde“ anstanden. Im erhaltenen Versteigerungsprotokoll hieß es handschriftlich: “Staatsfeindliche Personen sind bei der Versteigerung ausgeschlossen. Erfolgreiche Bieter wohnten teilweise im selben Haus – so der Hauswart Klinkert – in der Kantstr. 34, in der 82, 97, der Pestalozzistraße 100 und der Weimarer Straße 12: Es waren Nachbarn. Den Operationsstuhl erwarb eine Person namens Müller aus der Kantstr. 34 für 5 Reichsmark. Zur Versteigerung gelangten auch zwei Herrenanzüge, ein Jackett mit Weste, zwei Westen, ein Hut und eine Mütze. Diese Sachen tauchen in Hertha Hirschs Vermögenserklärung nicht auf, sie sind wohl ihrem Untermieter Adam, der mit ihr zusammen abgeholt worden ist, zuzuordnen. Denn abschließend notierte Obergerichtsvollzieher Nowak um 11:10 Uhr: „Wohnung Hirsch und Adam dem Hauswart Klinkert übergeben. Bewohnt ist noch ein Zimmer von Paul Simon, welcher zur Versteigerung nicht in Frage kommt.“

In der 4-Zimmer-Wohnung von Hertha Hirsch wohnten also jeweils mit getrenntem Haushalt ein Moritz Adam und ein Paul Simon. Es ist anzunehmen, dass beide als „Juden“ eingestuft und – vielleicht zwangsweise als Untermieter – eingewiesen worden waren. Dies ermöglichte das Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden vom 30.4.1939. Durch derartige Maßnahmen entstanden sogenannte Judenwohnungen und Judenhäuser.

Nach der Räumung der Wohnung beschwerte sich der Hauseigentümer, der Architekt Eduard Hübner am 1. Mai 1942 über den „gänzlich verwahrlosten Zustand“, in dem die „nach dem Osten abgeschobene Jüdin Hirsch“ angeblich die Wohnung hinterlassen habe. „Jetzt ist diese Judenwohnung vom Generalbauinspektor (Albert Speer) dem Herrn Oberstleutnant von Klösterlein zugewiesen worden, sodass sie beschleunigt instand gesetzt werden muss.“

Am 8. Mai 1942 wurde Hertha Hirsch vom Ghetto Litzmannstadt aus ins Vernichtungslager Kulmhof (Chelmno) gebracht und dort ermordet.

Aus der Transportliste der Gestapo für den Transport von Berlin nach Lodz am 18. Oktober 1941 ergibt sich, dass es sich bei dem Untermieter Adam um den am 22. Juli 1875 in Sensburg (Ostpreußen) geborenen Konstrukteur Moritz Adam gehandelt haben muss. Dieser wurde nach seiner Ankunft im Ghetto Litzmannstadt im „Altersheim“ untergebracht, wo er am 1. April 1942 starb.

Aus derselben (Nach Straßen/Hausnummern sortierten) Transportliste ergibt sich, dass noch ein weitere Bewohner der Kantstraße mit diesem Transport deportiert wurde: Dagobert Katz, geboren am 13. Dezember 1906 in Charnikau, Kreis Posen, also 34 Jahre alt, wurde im Ghetto der „Wohnung“ neben Hertha Hirsch im Kranichweg 13 zugeordnet. Am 20. (oder 26.) August 1943 wurde er von dort nach Auschwitz weiterdeportiert. Aus der für ihn im KZ angelegten Karteikarte folgt, dass er am 16. Oktober 1941, also fünf Tage nach Hertha Hirsch, verhaftet worden war. Er war ledig, jüdischer Religion und von Beruf Glaser, sein Vater „wohnte“ in Theresienstadt, seine Mutter war „verstorben“. Dagobert Katz wurde in Auschwitz ermordet.