Margarete Hausdorff née Wertheim

Location 
Nassauische Str. 24
District
Wilmersdorf
Stone was laid
09 April 2013
Born
10 September 1891 in Berlin
Deportation
on 30 June 1943 to Theresienstadt
Later deported
on 15 May 1944 to Auschwitz
Murdered
in Auschwitz

Margarete Hausdorff wurde am 10. September 1891 als Margarete Wertheim in Berlin geboren. Sie war geschieden von ihrem Mann Magnus Hausdorff, der am 25. April 1891 in Berlin geboren wurde und am 8. September 1940 starb. Ihre Tochter Ingeborg Hausdorff, verheiratete Fischbein, und ihr Sohn Günther Hausdorff lebten bereits im Jahre 1943 in der Mountain Road 65, in Haifa (Palästina).<br />
<br />
Margarete Hausdorff hatte die Kennkarte „Berlin A 370 009“, sie war zuletzt als Stenotypistin und Sekretärin bei dem „Konsulenten“ – diese waren jüdische Rechtsanwälte, die ausschließlich für jüdische Mandanten tätig werden durften – Dr. Hans Gumpert in Berlin-Charlottenburg, Mommsenstraße 56, beschäftigt und hatte ein Gehalt von 195 RM im Monat.<br />
<br />
Vermutlich 1941 wurde ihre Wohnung in der Nassauischen Straße 24 (die genaue Lage ihrer Wohnung ist nicht bekannt) konfisziert. Die großen Wohnungen, die von jüdischen Bürgern bewohnt waren, wurden in verschiedenen Aktionen nacheinander für „arische“ Familien (meist ausgebombte „Parteigenossen“) beschlagnahmt. Sie musste also ihre Wohnung verlassen und wurde zunächst Untermieterin bei der Familie Gottschalk (O. Gottschalk war im Adressbuch mit dem Beruf Vertreter eingetragen) in der Nassauischen Straße 24. Am 1. Februar 1943 zog sie ohne eigene Möbel als Untermieterin in ein möbliertes Zimmer in Berlin-Charlottenburg, Waitzstraße 20. Der Hauseigentümerin, Frau Döring, die in den Akten als „Arierin“ ausgewiesen war, bezahlte sie 30 RM Miete pro Monat. Dieses Zimmer wurde frei, weil die jüdische Vormieterin, Else Falk, im März 1943 „abgewandert“ war – eine Umschreibung der Nazi-Behörden für: deportiert.<br />
<br />
Am 27. Mai 1943 musste Margarete Hausdorff ihren Vermögensstand erklären. In dieser Erklärung teilte sie mit, dass sie kein flüssiges Vermögen, keine Liegenschaften und keine Kunstgegenstände besaß, lediglich die Wäsche, die sie am Leibe trug.<br />
<br />
Am 1. Juni 1943 erfolgte gleichwohl von der Geheimen Staatspolizei – Staatspolizeileitstelle Berlin – aufgrund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 25. Mai 1933 – RGBl. I S. 293, in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 – RGBl. I S. 479 – und in Verbindung mit dem Erlass des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 25. Mai 1941 – RGBl. I S. 303 – die Verfügung, dass das gesamte Vermögen von Frau Hausdorff zugunsten des Deutschen Reichs eingezogen wird.<br />
<br />
Diese Verfügung wurde ihr per Zustellungsurkunde am 24. Juni 1943 von einem Obergerichtsvollzieher ausgehändigt. Zu diesem Zeitpunkt befand sich Margarete Hausdorff bereits im Sammellager in Berlin-Mitte, Große Hamburger Straße 26, dem ehemaligen Jüdischen Altersheim. Am 30. Juni 1943 ist sie im Alter von 51 Jahren mit 100 weiteren Personen in einem Güterzug vom Gleis 17 des Bahnhofs Berlin-Grunewald nach Theresienstadt deportiert worden.<br />
Am 11. Oktober 1943 vermerkte der Obergerichtsvollzieher, dass Frau Hausdorff möbliert gewohnt und eigene Sachen nicht besessen habe. Für diese Bewertung erstellte er eine Kostenrechnung über 2,50 RM (Gebühr 1,00 RM, Fahrkosten 1,00 RM und Schreibkosten 0,50 RM).<br />
<br />
Im September 1943 vermerkte die BEWAG in einer Mitteilung an den Oberfinanzpräsidenten Berlin-Brandenburg, dass ihr früherer Abnehmer, Frau Hausdorff, „mit jetziger Anschrift: evakuiert“, eine Restschuld vom 1,03 RM hätte, die seit 31. August 1943 fällig sei. Die Schuld für Stromverbrauch betrage lt. Rechnung vom 1. Juni 1943 16,40 RM und lt. Rechnung vom 31. August 1943 14,88 RM. Unter Berücksichtigung des Betrages aus der hinterlegten Stromsicherheit über 30,00 RM und einer Zinsgutschrift bis zum 31. August 1943 über 0,25 RM ergebe sich eine Restschuld von 1,03 RM.<br />
<br />
Am 2. November 1943 hat das Hauptwirtschaftsamt des Oberbürgermeisters der Reichshauptstadt Berlin, Sitz in Berlin-Schöneberg, Hauptstraße 45, festgestellt, dass aufgrund fehlenden Vermögens von Frau Hausdorff eine Schätzung erfolglos geblieben sei. Ebenfalls hat das Finanzamt Charlottenburg-Ost dem Oberfinanzpräsidenten von Berlin-Brandenburg mitgeteilt, dass Vermögenswerte von Frau Hausdorff nicht bekannt seien, weil Akten nicht (mehr) vorhanden seien.<br />
<br />
Am 15. Mai 1944 wurde Margarete Hausdorff von Theresienstadt nach Auschwitz ins Vernichtungslager Birkenau gebracht und dort ermordet. Ihr Todestag ist nicht bekannt.<br />

Margarete Hausdorff wurde am 10. September 1891 als Margarete Wertheim in Berlin geboren. Sie war geschieden von ihrem Mann Magnus Hausdorff, der am 25. April 1891 in Berlin geboren wurde und am 8. September 1940 starb. Ihre Tochter Ingeborg Hausdorff, verheiratete Fischbein, und ihr Sohn Günther Hausdorff lebten bereits im Jahre 1943 in der Mountain Road 65, in Haifa (Palästina).

Margarete Hausdorff hatte die Kennkarte „Berlin A 370 009“, sie war zuletzt als Stenotypistin und Sekretärin bei dem „Konsulenten“ – diese waren jüdische Rechtsanwälte, die ausschließlich für jüdische Mandanten tätig werden durften – Dr. Hans Gumpert in Berlin-Charlottenburg, Mommsenstraße 56, beschäftigt und hatte ein Gehalt von 195 RM im Monat.

Vermutlich 1941 wurde ihre Wohnung in der Nassauischen Straße 24 (die genaue Lage ihrer Wohnung ist nicht bekannt) konfisziert. Die großen Wohnungen, die von jüdischen Bürgern bewohnt waren, wurden in verschiedenen Aktionen nacheinander für „arische“ Familien (meist ausgebombte „Parteigenossen“) beschlagnahmt. Sie musste also ihre Wohnung verlassen und wurde zunächst Untermieterin bei der Familie Gottschalk (O. Gottschalk war im Adressbuch mit dem Beruf Vertreter eingetragen) in der Nassauischen Straße 24. Am 1. Februar 1943 zog sie ohne eigene Möbel als Untermieterin in ein möbliertes Zimmer in Berlin-Charlottenburg, Waitzstraße 20. Der Hauseigentümerin, Frau Döring, die in den Akten als „Arierin“ ausgewiesen war, bezahlte sie 30 RM Miete pro Monat. Dieses Zimmer wurde frei, weil die jüdische Vormieterin, Else Falk, im März 1943 „abgewandert“ war – eine Umschreibung der Nazi-Behörden für: deportiert.

Am 27. Mai 1943 musste Margarete Hausdorff ihren Vermögensstand erklären. In dieser Erklärung teilte sie mit, dass sie kein flüssiges Vermögen, keine Liegenschaften und keine Kunstgegenstände besaß, lediglich die Wäsche, die sie am Leibe trug.

Am 1. Juni 1943 erfolgte gleichwohl von der Geheimen Staatspolizei – Staatspolizeileitstelle Berlin – aufgrund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 25. Mai 1933 – RGBl. I S. 293, in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 – RGBl. I S. 479 – und in Verbindung mit dem Erlass des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 25. Mai 1941 – RGBl. I S. 303 – die Verfügung, dass das gesamte Vermögen von Frau Hausdorff zugunsten des Deutschen Reichs eingezogen wird.

Diese Verfügung wurde ihr per Zustellungsurkunde am 24. Juni 1943 von einem Obergerichtsvollzieher ausgehändigt. Zu diesem Zeitpunkt befand sich Margarete Hausdorff bereits im Sammellager in Berlin-Mitte, Große Hamburger Straße 26, dem ehemaligen Jüdischen Altersheim. Am 30. Juni 1943 ist sie im Alter von 51 Jahren mit 100 weiteren Personen in einem Güterzug vom Gleis 17 des Bahnhofs Berlin-Grunewald nach Theresienstadt deportiert worden.
Am 11. Oktober 1943 vermerkte der Obergerichtsvollzieher, dass Frau Hausdorff möbliert gewohnt und eigene Sachen nicht besessen habe. Für diese Bewertung erstellte er eine Kostenrechnung über 2,50 RM (Gebühr 1,00 RM, Fahrkosten 1,00 RM und Schreibkosten 0,50 RM).

Im September 1943 vermerkte die BEWAG in einer Mitteilung an den Oberfinanzpräsidenten Berlin-Brandenburg, dass ihr früherer Abnehmer, Frau Hausdorff, „mit jetziger Anschrift: evakuiert“, eine Restschuld vom 1,03 RM hätte, die seit 31. August 1943 fällig sei. Die Schuld für Stromverbrauch betrage lt. Rechnung vom 1. Juni 1943 16,40 RM und lt. Rechnung vom 31. August 1943 14,88 RM. Unter Berücksichtigung des Betrages aus der hinterlegten Stromsicherheit über 30,00 RM und einer Zinsgutschrift bis zum 31. August 1943 über 0,25 RM ergebe sich eine Restschuld von 1,03 RM.

Am 2. November 1943 hat das Hauptwirtschaftsamt des Oberbürgermeisters der Reichshauptstadt Berlin, Sitz in Berlin-Schöneberg, Hauptstraße 45, festgestellt, dass aufgrund fehlenden Vermögens von Frau Hausdorff eine Schätzung erfolglos geblieben sei. Ebenfalls hat das Finanzamt Charlottenburg-Ost dem Oberfinanzpräsidenten von Berlin-Brandenburg mitgeteilt, dass Vermögenswerte von Frau Hausdorff nicht bekannt seien, weil Akten nicht (mehr) vorhanden seien.

Am 15. Mai 1944 wurde Margarete Hausdorff von Theresienstadt nach Auschwitz ins Vernichtungslager Birkenau gebracht und dort ermordet. Ihr Todestag ist nicht bekannt.