Charlotte Reich

Location 
Solmsstr. 30
District
Kreuzberg
Born
20 December 1914 in Berlin
Murdered
in einer "Heilanstalt" (Tötungsanstalt)

Charlotte Reich wurde am 20. Dez. 1914 in Berlin geboren. Das Berliner Adressbuch von 1943 führt die sie unter der Berufsbezeichnung „Kaufmann“ als Bewohnerin des Hauses Solmsstr. 30. Sie wurde ein Opfer des nationalsozialistischen Programms zur Auslöschung „unwerten Lebens“ , beschönigend auch als „Euthanasie“ bezeichnet. Aus welchem Grund und unter welchen Umständen sie diesen speziellen Vernichtungsmaßnahmen zum Opfer fiel, ist nicht bekannt.<br />
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Bald nach Einführung der Kinder-Euthanasie begann die „Euthanasie an Erwachsenen. Hitlers Ermächtigungsschreiben zu ihrer Umsetzung war vermutlich im Oktober 1939 entstanden, wurde auf den 1. September 1939 zurückdatiert, um die Sachzwänge des Krieges geltend zu machen. Es verfügte, „dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann. Aktion T4, nach der Anschrift der Villa Tiergartenstr. 4 in Berlin, in der man die Vernichtung plante und koordinierte, wurde zur Tarnbezeichnung für den daraufhin stattfindenden Massenmord an über 100.000 Geisteskranken und Behinderten. Die zur „Euthanasie ausgesuchten Patienten wurden aus der jeweiligen Heilanstalt wegverlegt und in besonderen Einrichtungen durch Injektionen und mit Medikamenten getötet. Ab Anfang 1940 folgte die massenhafte Ermordung durch Autoabgase und schließlich in Gaskammern. 1941 wurde die Aktion T4, möglicherweise auch wegen des kirchlichen Widerstands, z. B. der Predigten von Bischof Clemens Graf Galen, abgebrochen. Tatsächlich wurde die Tötung von Behinderten und Geisteskranken jedoch als sogenannte wilde Euthanasie bis zum Kriegsende in vielen Anstalten fortgeführt. Viele Pflegeheimbewohner wurden durch systematischen Nahrungsentzug oder die Gabe von sedierenden Medikamenten umgebracht.<br />
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Die Opfer der Rassenhygiene waren physisch, psychisch und besonders viele geistig behinderte Menschen, aber auch sogenannte „Asoziale“ und „Fremdrassige“. Die Zuordnungen konnten sich überschneiden.<br />
<br />
Besonders stark betroffen von der „Aufartungspolitik“ der Nationalsozialisten waren behinderte Anstaltsinsassen. Aber auch außerhalb der Anstalten waren viele von der Norm abweichende Menschen nicht sicher vor dem nationalsozialistischen Wahn. Der Begriff von geistig und seelisch Kranken war sehr weit gefasst. Das Zeugnis von Nachbarn und Polizisten, bestimmte familiäre Hintergründe und dubiose Fragebögen, in denen vor allem Kulturwissen abgefragt wurde, konnten zur Einordnung als „Schwachsinnige(r)“, und somit zur Sterilisation oder Ermordung führen.<br />
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Als „asozial“ oder - synonym - gemeinschaftsfremd galten sämtliche als minderwertig eingeschätzte Menschen aus den sozialen Unterschichten, die nicht oder ungenügend arbeiteten beziehungsweise unangepasst lebten. Darunter fielen insbesondere Bettler, Landstreicher, jenische nach Zigeunerart herumziehende Landfahrer, Homosexuelle, Prostituierte, Zuhälter, arbeitsunwillige Fürsorgeempfänger, Alkoholiker und deklassierte Unterschichtsfamilien, aber auch sexuell freizügige Frauen und Personen, die Unterhaltsverpflichtungen vernachlässigten. Sinti und Roma galten qua ethnischer bzw. rassischer Zugehörigkeit als „geborene Asoziale“. Wie die so genannten „Schwachsinnigen“ wurden „Asoziale“ in „Trinkerlisten“ und „Sippenakten“, Homosexuelle in „rosa Listen“ erfasst. Die so genannten Asozialen waren von Eheverboten, Sterilisation, Asylierung und Internierung betroffen. „Asoziale“ Männer wurden in Konzentrationslagern, „Asozialenkolonien“ oder „Arbeitserziehungslagern“ Zwangsarbeit unterworfen. Eine unbekannte Zahl von Insassen überlebte die unmenschlichen Lagerbedingungen nicht. Vermeintlich „asoziale“ Jugendliche wurden zur Disziplinierung in Jugendkonzentrationslager interniert.

Charlotte Reich wurde am 20. Dez. 1914 in Berlin geboren. Das Berliner Adressbuch von 1943 führt die sie unter der Berufsbezeichnung „Kaufmann“ als Bewohnerin des Hauses Solmsstr. 30. Sie wurde ein Opfer des nationalsozialistischen Programms zur Auslöschung „unwerten Lebens“ , beschönigend auch als „Euthanasie“ bezeichnet. Aus welchem Grund und unter welchen Umständen sie diesen speziellen Vernichtungsmaßnahmen zum Opfer fiel, ist nicht bekannt.

Bald nach Einführung der Kinder-Euthanasie begann die „Euthanasie an Erwachsenen. Hitlers Ermächtigungsschreiben zu ihrer Umsetzung war vermutlich im Oktober 1939 entstanden, wurde auf den 1. September 1939 zurückdatiert, um die Sachzwänge des Krieges geltend zu machen. Es verfügte, „dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann. Aktion T4, nach der Anschrift der Villa Tiergartenstr. 4 in Berlin, in der man die Vernichtung plante und koordinierte, wurde zur Tarnbezeichnung für den daraufhin stattfindenden Massenmord an über 100.000 Geisteskranken und Behinderten. Die zur „Euthanasie ausgesuchten Patienten wurden aus der jeweiligen Heilanstalt wegverlegt und in besonderen Einrichtungen durch Injektionen und mit Medikamenten getötet. Ab Anfang 1940 folgte die massenhafte Ermordung durch Autoabgase und schließlich in Gaskammern. 1941 wurde die Aktion T4, möglicherweise auch wegen des kirchlichen Widerstands, z. B. der Predigten von Bischof Clemens Graf Galen, abgebrochen. Tatsächlich wurde die Tötung von Behinderten und Geisteskranken jedoch als sogenannte wilde Euthanasie bis zum Kriegsende in vielen Anstalten fortgeführt. Viele Pflegeheimbewohner wurden durch systematischen Nahrungsentzug oder die Gabe von sedierenden Medikamenten umgebracht.

Die Opfer der Rassenhygiene waren physisch, psychisch und besonders viele geistig behinderte Menschen, aber auch sogenannte „Asoziale“ und „Fremdrassige“. Die Zuordnungen konnten sich überschneiden.

Besonders stark betroffen von der „Aufartungspolitik“ der Nationalsozialisten waren behinderte Anstaltsinsassen. Aber auch außerhalb der Anstalten waren viele von der Norm abweichende Menschen nicht sicher vor dem nationalsozialistischen Wahn. Der Begriff von geistig und seelisch Kranken war sehr weit gefasst. Das Zeugnis von Nachbarn und Polizisten, bestimmte familiäre Hintergründe und dubiose Fragebögen, in denen vor allem Kulturwissen abgefragt wurde, konnten zur Einordnung als „Schwachsinnige(r)“, und somit zur Sterilisation oder Ermordung führen.

Als „asozial“ oder - synonym - gemeinschaftsfremd galten sämtliche als minderwertig eingeschätzte Menschen aus den sozialen Unterschichten, die nicht oder ungenügend arbeiteten beziehungsweise unangepasst lebten. Darunter fielen insbesondere Bettler, Landstreicher, jenische nach Zigeunerart herumziehende Landfahrer, Homosexuelle, Prostituierte, Zuhälter, arbeitsunwillige Fürsorgeempfänger, Alkoholiker und deklassierte Unterschichtsfamilien, aber auch sexuell freizügige Frauen und Personen, die Unterhaltsverpflichtungen vernachlässigten. Sinti und Roma galten qua ethnischer bzw. rassischer Zugehörigkeit als „geborene Asoziale“. Wie die so genannten „Schwachsinnigen“ wurden „Asoziale“ in „Trinkerlisten“ und „Sippenakten“, Homosexuelle in „rosa Listen“ erfasst. Die so genannten Asozialen waren von Eheverboten, Sterilisation, Asylierung und Internierung betroffen. „Asoziale“ Männer wurden in Konzentrationslagern, „Asozialenkolonien“ oder „Arbeitserziehungslagern“ Zwangsarbeit unterworfen. Eine unbekannte Zahl von Insassen überlebte die unmenschlichen Lagerbedingungen nicht. Vermeintlich „asoziale“ Jugendliche wurden zur Disziplinierung in Jugendkonzentrationslager interniert.