Walter Simon

Verlegeort
Kantstr. 130
Bezirk/Ortsteil
Charlottenburg
Verlegedatum
27. August 2008
Geboren
17. Oktober 1882 in Berlin
Deportation
am 19. Januar 1942 nach Riga
Ermordet
in Riga

Walter Sally Simon wurde am 17. Oktober 1882 in Berlin geboren. Er war mit Helene Simon, geb. Hahn, verheiratet, die am 24. September 1886 ebenfalls in Berlin geboren worden war. Beide wohnten seit 1906 und noch 1941 in der Kantstrasse 130 im Vorderhaus, vermutlich im 2.Stock. Walter Simon, der Anwalt und Notar war, arbeitete 1941 als Angestellter (im Adressbuch: „Hilfsreferendar“) der Palestine & Orient Lloyd in der Meinekestraße 2, mit einem Gehalt von 234 RM monatlich. Die Kinder Carla, verheiratete Rachwalsky, und Helmut Stefan konnten aus Deutschland flüchten. 1941 vermerkten die Nazi-Behörden: „Anschrift unbekannt“. 1946 meldeten sie sich aus England. <br />
<br />
Die Wohnung von Walter und Helene Simon, so wie in der erzwungenen Vermögenserklärung beschrieben, war groß: Sechs Zimmer, Küche, Bad, zwei Toiletten. Zwei Zimmer waren untervermietet an den Zahnarzt Dr. Benjamin Vogelsdorff und dessen Frau. Die Einrichtung der Simons wies in der Vermögenserklärung vom 17.12.1941 nur noch wenige „Luxus“-Gegenstände auf: 1 Fotoapparat, 1 Theaterglas, 1 Stahlstich, 2 silberne Bestecke, Walter Simon führte auch „11 Bücher“ auf. Er gab ein bescheidenes Guthaben auf einem „beschränkt verfügbaren Sicherheitskonto“ an. Nur solche waren Juden nach der „Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben“ vom 12.11.1938 noch erlaubt. Von diesen Konten durften nur die durch „Sicherungsanordnung“ festgelegten Beträge für ein Existenzminimum an die Besitzer ausgezahlt werden. 60 RM hatte Walter Simon zum Zeitpunkt seiner Festnahme noch in bar.<br />
<br />
Walter Simon war Miteigentümer des ganzen Hauses Kantstraße 130, zusammen mit seinem Bruder Dr. Erich Simon, der im 3. Stock wohnte. Sie hatten 1912 das Wohnhaus von ihrer Mutter Clara Simon geerbt, die es ihrerseits 1905 erworben hatte. Die nationalsozialistischen Finanzbeamten berechneten genau den Wert von Walter Simons Anteil, abzüglich einer Hypothek. Dass er wegen eines Darlehens „um etwa 700 RM überschuldet“ war, wurde in den Vermögensberechnungen nicht berücksichtigt. Walter Simon unterstützte mit 100 RM monatlich seine 96 Jahre alte Schwiegermutter Fanny Hahn, die ebenfalls im Haus wohnte. Fanny Hahn wurde im April 1942 von Erich Simon als verstorben gemeldet.<br />
<br />
Nicht erwähnt in der Vermögenserklärung ist, dass Walter Simon beim Finanzamt 1300 RM „Reichsfluchtsteuersicherheit“ zwangshinterlegt hatte, von denen einige Monate später das Amt eine Steuerschuld von 7,25 RM abzog und anfragte, „ob Simon als ausgewandert gilt und die Reichsfluchtsteuer festzusetzen ist“.<br />
<br />
Die Einrichtung der Simons wurde auf 704.- RM geschätzt, die zwei silbernen Bestecke, vielleicht für besonders wertvoll gehalten, wurden ungeschätzt an die „Bez.Fin.Verw. , also die Bezirksfinanzverwaltung, abgegeben, die von einem Juwelier ein Gutachten erstellen ließ. Ergebnis: „8 Besteckteile, 300 gr, Wert: RM 9“. Seit dem 21.2.39 war es Juden nur noch erlaubt „zwei vierteilige – gebrauchte – Essbestecke je Person“ zu besitzen. <br />
<br />
Walter Simon erhielt noch am gleichen Tag der von ihm verlangten Vermögenserklärung, dem 17.12.1941, den bereits vorbereiteten Enteignungsbescheid, („Vermögen eingezogen“). Er und seine Frau wurden in das von der Gestapo (Geheime Staatspolizei) in einer Synagoge eingerichtete Sammellager Levetzowstraße 7-8 gebracht, am 19. Januar 1942 bei eisiger Kälte in einem Güterzug mit 1002 weiteren Menschen vom Bahnhof Grunewald nach Riga deportiert und dort vermutlich gleich nach der Ankunft am 23. Januar 1942 erschossen, wenn sie nicht schon erfroren waren. In der Korrespondenz der Oberfinanzdirektion heißt es verfälschend, sie seien „außerhalb des Reichsgebietes abgeschoben“.<br />
<br />
Das Wohnhaus Kantstraße 130 erhielten die Erben Walter Simons 1950 zurück, nachdem Erich Simon dort seit Dezember 1945 wieder wohnte. Am 17. Juli 1953 starb er, die Erbengemeinschaft verkaufte 1969 das Gebäude, das wenig später abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wurde.

Walter Sally Simon wurde am 17. Oktober 1882 in Berlin geboren. Er war mit Helene Simon, geb. Hahn, verheiratet, die am 24. September 1886 ebenfalls in Berlin geboren worden war. Beide wohnten seit 1906 und noch 1941 in der Kantstrasse 130 im Vorderhaus, vermutlich im 2.Stock. Walter Simon, der Anwalt und Notar war, arbeitete 1941 als Angestellter (im Adressbuch: „Hilfsreferendar“) der Palestine & Orient Lloyd in der Meinekestraße 2, mit einem Gehalt von 234 RM monatlich. Die Kinder Carla, verheiratete Rachwalsky, und Helmut Stefan konnten aus Deutschland flüchten. 1941 vermerkten die Nazi-Behörden: „Anschrift unbekannt“. 1946 meldeten sie sich aus England.

Die Wohnung von Walter und Helene Simon, so wie in der erzwungenen Vermögenserklärung beschrieben, war groß: Sechs Zimmer, Küche, Bad, zwei Toiletten. Zwei Zimmer waren untervermietet an den Zahnarzt Dr. Benjamin Vogelsdorff und dessen Frau. Die Einrichtung der Simons wies in der Vermögenserklärung vom 17.12.1941 nur noch wenige „Luxus“-Gegenstände auf: 1 Fotoapparat, 1 Theaterglas, 1 Stahlstich, 2 silberne Bestecke, Walter Simon führte auch „11 Bücher“ auf. Er gab ein bescheidenes Guthaben auf einem „beschränkt verfügbaren Sicherheitskonto“ an. Nur solche waren Juden nach der „Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben“ vom 12.11.1938 noch erlaubt. Von diesen Konten durften nur die durch „Sicherungsanordnung“ festgelegten Beträge für ein Existenzminimum an die Besitzer ausgezahlt werden. 60 RM hatte Walter Simon zum Zeitpunkt seiner Festnahme noch in bar.

Walter Simon war Miteigentümer des ganzen Hauses Kantstraße 130, zusammen mit seinem Bruder Dr. Erich Simon, der im 3. Stock wohnte. Sie hatten 1912 das Wohnhaus von ihrer Mutter Clara Simon geerbt, die es ihrerseits 1905 erworben hatte. Die nationalsozialistischen Finanzbeamten berechneten genau den Wert von Walter Simons Anteil, abzüglich einer Hypothek. Dass er wegen eines Darlehens „um etwa 700 RM überschuldet“ war, wurde in den Vermögensberechnungen nicht berücksichtigt. Walter Simon unterstützte mit 100 RM monatlich seine 96 Jahre alte Schwiegermutter Fanny Hahn, die ebenfalls im Haus wohnte. Fanny Hahn wurde im April 1942 von Erich Simon als verstorben gemeldet.

Nicht erwähnt in der Vermögenserklärung ist, dass Walter Simon beim Finanzamt 1300 RM „Reichsfluchtsteuersicherheit“ zwangshinterlegt hatte, von denen einige Monate später das Amt eine Steuerschuld von 7,25 RM abzog und anfragte, „ob Simon als ausgewandert gilt und die Reichsfluchtsteuer festzusetzen ist“.

Die Einrichtung der Simons wurde auf 704.- RM geschätzt, die zwei silbernen Bestecke, vielleicht für besonders wertvoll gehalten, wurden ungeschätzt an die „Bez.Fin.Verw. , also die Bezirksfinanzverwaltung, abgegeben, die von einem Juwelier ein Gutachten erstellen ließ. Ergebnis: „8 Besteckteile, 300 gr, Wert: RM 9“. Seit dem 21.2.39 war es Juden nur noch erlaubt „zwei vierteilige – gebrauchte – Essbestecke je Person“ zu besitzen.

Walter Simon erhielt noch am gleichen Tag der von ihm verlangten Vermögenserklärung, dem 17.12.1941, den bereits vorbereiteten Enteignungsbescheid, („Vermögen eingezogen“). Er und seine Frau wurden in das von der Gestapo (Geheime Staatspolizei) in einer Synagoge eingerichtete Sammellager Levetzowstraße 7-8 gebracht, am 19. Januar 1942 bei eisiger Kälte in einem Güterzug mit 1002 weiteren Menschen vom Bahnhof Grunewald nach Riga deportiert und dort vermutlich gleich nach der Ankunft am 23. Januar 1942 erschossen, wenn sie nicht schon erfroren waren. In der Korrespondenz der Oberfinanzdirektion heißt es verfälschend, sie seien „außerhalb des Reichsgebietes abgeschoben“.

Das Wohnhaus Kantstraße 130 erhielten die Erben Walter Simons 1950 zurück, nachdem Erich Simon dort seit Dezember 1945 wieder wohnte. Am 17. Juli 1953 starb er, die Erbengemeinschaft verkaufte 1969 das Gebäude, das wenig später abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wurde.