Hermann Frank

Verlegeort
Marburger Str. 3
Bezirk/Ortsteil
Charlottenburg
Verlegedatum
19. Juni 2012
Geboren
26. Februar 1858 in Pleschen (Posen) / Pleszew
Flucht in den Tod
01. Oktober 1942 in Berlin

Hermann Frank wurde am 26. Februar 1858 in Pleschen (Pleszew) geboren. Er war der Sohn des praktischen Arztes Dr. Jacob Frank und dessen Frau Ider, geborene Salomons. Über sein Elternhaus, seine Kindheit und Jugend in Pleschen haben sich keine Quellen erhalten. Es ist auch nicht bekannt, ob Hermann Frank im Kreis von Geschwistern aufwuchs. Aller Wahrscheinlichkeit nach gehörten seine Eltern zur jüdischen Gemeinde der Kleinstadt in Posen, die etwa 90 Kilometer südöstlich von Posen (Poznań) liegt. Hermann Frank studierte nach seiner Schulausbildung in Würzburg, Straßburg, Leipzig und Berlin Medizin, promovierte und erhielt 1881 seine Approbation. In den Jahren 1882 und 1883 war er Assistenzarzt in der Inneren Abteilung des Städtischen Krankenhauses Berlin-Moabit unter der Leitung von Paul Guttmann (1834–1893). Zusammen mit dem Mediziner Paul Ehrlich (1854–1915) forschte die Abteilung in dieser Zeit an den Infektionskrankheiten Tuberkulose und Malaria. Zwischen 1884 bis 1888 war er Assistent von Eugen Hahn (1841–1902) in der Chirurgischen Abteilung des Städtischen Krankenhauses Friedrichshain. Seit 1889 wirkte Hermann Frank als Chirurg in Berlin und veröffentlichte zudem zahlreiche Grundlagenwerke wie „Grundriss der Chirurgie“ (Stuttgart 1894), „Über Nierenanheftung“ (1886), „Über Albuminurie bei Darmeinklemmung“ (1888), „Über Strumaoperationen“ (1887) und „Über die heutigen Methoden der Erysipelbehandlung“ (1890). Darüber hinaus war er von 1893 bis 1895 Herausgeber des Magazins „Berliner Klinik“ und ab 1898 Leiter des Pressebüros für die deutschen Chirurgen und ständiger Referent mehrerer Zeitschriften.<br />
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Am 21. September 1891 heiratete Hermann Frank die 1869 geborene Naemi Pauline Levy. Die Tochter des Kaufmanns Julius Levy und seiner Frau Era, geborene Tykociner, stammte aus Inowrazlaw (Inowrocław). Zum Zeitpunkt der Hochzeit war der Vater von Hermann, der zuletzt in Potsdam lebte, bereits verstorben. Nach der Eheschließung zog Naemi in die Wohnung ihres Ehemanns in Alt-Moabit 123. Nach Stationen in der Königgrätzerstraße 24 (der heutigen Ebertstraße), der Anhaltstraße 8 (heute Anhalter Straße) in Kreuzberg und der Keithstraße 4 in Schöneberg bezog das Ehepaar Mitte der 1910er-Jahre eine Wohnung in der Meineckestraße 12 in Wilmersdorf. Das Ehepaar blieb, soweit bekannt, kinderlos. Nach Ende des Ersten Weltkriegs durfte Hermann Frank den Titel Geheimer Sanitätsrat führen. Der Chirurg betrieb seit Mitte der 1910er-Jahre eine Privatklinik in der Karlsstraße und ab 1933 zusammen mit dem Arzt Dr. Hermann Engel eine Privatklinik in der Budapester Straße 12. Leider haben sich keine weiteren Zeugnisse erhalten, die einen Einblick in das Leben des Ehepaares Frank im Berlin der Kaiserzeit und der Weimarer Republik geben könnten.<br />
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Mit der schrittweisen Entrechtung und Verfolgung von Juden seit 1933 – beziehungsweise aller Personen, die nach den Nürnberger Gesetzen im NS-Staat als Juden galten – begannen auch Zwangsmaßnahmen gegen Hermann und Naemi Frank. Darunter fielen zahlreiche Maßnahmen der Diskriminierung und sozialen Ausgrenzung, des Entzugs staatsbürgerlicher Rechte sowie der Verdrängung aus dem Berufs- und Wirtschaftsleben. Abgesehen von Boykottmaßnahmen, behördlichen Schikanen und Verhaftungsaktionen wurde die Schlinge für jüdische Ärzte durch eine Flut von Verordnungen und Gesetze schrittweise enger gezogen: So wurden mit insgesamt sieben Verordnungen von 1933 bis 1937 „nichtarischen“ Ärzten nach und nach die Kassenzulassungen entzogen; mit dem „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7. April 1933 waren sie vom öffentlichen Gesundheitswesen ausgeschlossen, mit der Verordnung vom 20. November 1933 durften sie keine ärztlichen Fortbildungskurse mehr besuchen und wurden vom ärztlichen Bereitschaftsdienst ausgeschlossen; ab dem Jahr 1936 durften sie nicht mehr mit „deutschstämmigen“ Ärzten zusammenarbeiten. Hermann Frank wurde die Kassenzulassung am 26. Oktober 1937 entzogen. Er musste seine Praxis schließen und blieb in den folgenden Jahren ohne ärztliche Tätigkeit. Am 30. September 1938 wurde ihm wie allen jüdischen Ärzten und Ärztinnen mit der „Vierten Verordnung zum Reichsbürgergesetz“ die Approbation entzogen. 1935 war der Arzt in eine Wohnung in der Marburger Straße 3 gezogen. Seine Ehefrau Naemi war zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben. Das Leben in Berlin wurde für den Arzt Ende der 1930er- und Anfang der 1940er-Jahre zum Existenzkampf. Um nur eine der vielen einschneidenden Maßnahmen zu nennen, konnte er sich nach der Polizeiverordnung vom 1. September 1941 „über die Kennzeichnung der Juden“ nur noch mit stigmatisierendem „Judenstern“ in der Öffentlichkeit bewegen. Am 1. Oktober 1942 entzog sich der 84-jährige Hermann Frank der Verfolgung und nahm sich in Berlin das Leben.

Hermann Frank wurde am 26. Februar 1858 in Pleschen (Pleszew) geboren. Er war der Sohn des praktischen Arztes Dr. Jacob Frank und dessen Frau Ider, geborene Salomons. Über sein Elternhaus, seine Kindheit und Jugend in Pleschen haben sich keine Quellen erhalten. Es ist auch nicht bekannt, ob Hermann Frank im Kreis von Geschwistern aufwuchs. Aller Wahrscheinlichkeit nach gehörten seine Eltern zur jüdischen Gemeinde der Kleinstadt in Posen, die etwa 90 Kilometer südöstlich von Posen (Poznań) liegt. Hermann Frank studierte nach seiner Schulausbildung in Würzburg, Straßburg, Leipzig und Berlin Medizin, promovierte und erhielt 1881 seine Approbation. In den Jahren 1882 und 1883 war er Assistenzarzt in der Inneren Abteilung des Städtischen Krankenhauses Berlin-Moabit unter der Leitung von Paul Guttmann (1834–1893). Zusammen mit dem Mediziner Paul Ehrlich (1854–1915) forschte die Abteilung in dieser Zeit an den Infektionskrankheiten Tuberkulose und Malaria. Zwischen 1884 bis 1888 war er Assistent von Eugen Hahn (1841–1902) in der Chirurgischen Abteilung des Städtischen Krankenhauses Friedrichshain. Seit 1889 wirkte Hermann Frank als Chirurg in Berlin und veröffentlichte zudem zahlreiche Grundlagenwerke wie „Grundriss der Chirurgie“ (Stuttgart 1894), „Über Nierenanheftung“ (1886), „Über Albuminurie bei Darmeinklemmung“ (1888), „Über Strumaoperationen“ (1887) und „Über die heutigen Methoden der Erysipelbehandlung“ (1890). Darüber hinaus war er von 1893 bis 1895 Herausgeber des Magazins „Berliner Klinik“ und ab 1898 Leiter des Pressebüros für die deutschen Chirurgen und ständiger Referent mehrerer Zeitschriften.

Am 21. September 1891 heiratete Hermann Frank die 1869 geborene Naemi Pauline Levy. Die Tochter des Kaufmanns Julius Levy und seiner Frau Era, geborene Tykociner, stammte aus Inowrazlaw (Inowrocław). Zum Zeitpunkt der Hochzeit war der Vater von Hermann, der zuletzt in Potsdam lebte, bereits verstorben. Nach der Eheschließung zog Naemi in die Wohnung ihres Ehemanns in Alt-Moabit 123. Nach Stationen in der Königgrätzerstraße 24 (der heutigen Ebertstraße), der Anhaltstraße 8 (heute Anhalter Straße) in Kreuzberg und der Keithstraße 4 in Schöneberg bezog das Ehepaar Mitte der 1910er-Jahre eine Wohnung in der Meineckestraße 12 in Wilmersdorf. Das Ehepaar blieb, soweit bekannt, kinderlos. Nach Ende des Ersten Weltkriegs durfte Hermann Frank den Titel Geheimer Sanitätsrat führen. Der Chirurg betrieb seit Mitte der 1910er-Jahre eine Privatklinik in der Karlsstraße und ab 1933 zusammen mit dem Arzt Dr. Hermann Engel eine Privatklinik in der Budapester Straße 12. Leider haben sich keine weiteren Zeugnisse erhalten, die einen Einblick in das Leben des Ehepaares Frank im Berlin der Kaiserzeit und der Weimarer Republik geben könnten.

Mit der schrittweisen Entrechtung und Verfolgung von Juden seit 1933 – beziehungsweise aller Personen, die nach den Nürnberger Gesetzen im NS-Staat als Juden galten – begannen auch Zwangsmaßnahmen gegen Hermann und Naemi Frank. Darunter fielen zahlreiche Maßnahmen der Diskriminierung und sozialen Ausgrenzung, des Entzugs staatsbürgerlicher Rechte sowie der Verdrängung aus dem Berufs- und Wirtschaftsleben. Abgesehen von Boykottmaßnahmen, behördlichen Schikanen und Verhaftungsaktionen wurde die Schlinge für jüdische Ärzte durch eine Flut von Verordnungen und Gesetze schrittweise enger gezogen: So wurden mit insgesamt sieben Verordnungen von 1933 bis 1937 „nichtarischen“ Ärzten nach und nach die Kassenzulassungen entzogen; mit dem „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7. April 1933 waren sie vom öffentlichen Gesundheitswesen ausgeschlossen, mit der Verordnung vom 20. November 1933 durften sie keine ärztlichen Fortbildungskurse mehr besuchen und wurden vom ärztlichen Bereitschaftsdienst ausgeschlossen; ab dem Jahr 1936 durften sie nicht mehr mit „deutschstämmigen“ Ärzten zusammenarbeiten. Hermann Frank wurde die Kassenzulassung am 26. Oktober 1937 entzogen. Er musste seine Praxis schließen und blieb in den folgenden Jahren ohne ärztliche Tätigkeit. Am 30. September 1938 wurde ihm wie allen jüdischen Ärzten und Ärztinnen mit der „Vierten Verordnung zum Reichsbürgergesetz“ die Approbation entzogen. 1935 war der Arzt in eine Wohnung in der Marburger Straße 3 gezogen. Seine Ehefrau Naemi war zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben. Das Leben in Berlin wurde für den Arzt Ende der 1930er- und Anfang der 1940er-Jahre zum Existenzkampf. Um nur eine der vielen einschneidenden Maßnahmen zu nennen, konnte er sich nach der Polizeiverordnung vom 1. September 1941 „über die Kennzeichnung der Juden“ nur noch mit stigmatisierendem „Judenstern“ in der Öffentlichkeit bewegen. Am 1. Oktober 1942 entzog sich der 84-jährige Hermann Frank der Verfolgung und nahm sich in Berlin das Leben.