Arthur Bach

Verlegeort
Mommsenstr. 10
Bezirk/Ortsteil
Charlottenburg
Verlegedatum
07. September 2017
Geboren
11. Juli 1875 in Nordhausen (Sachsen)
Beruf
Amtsgerichtsrat
Flucht
1939 - Holland
Verhaftet
23. Februar 1943 bis 06. Juli 1943 in Westerbork
Deportation
am 06. Juli 1943 nach Sobibor
Ermordet
09. Juli 1943 in Sobibor

Arthur Bach wurde am 11. Juli 1875 in Nordhausen (Harz) geboren. Er stammte aus einer alten jüdischen Familie in Nordhausen. Sein Vater war Julius Bach, seine Mutter Agnes Bach, geb. Hahn. Arthur studierte Jura, nachdem sich in den Jahrzehnten nach der Reichsgründung die beruflichen Aufstiegschancen für Juden verbessert hatten. Im Juli 1898 wurde er als Referendar vereidigt. Ab September 1909 war er als Amtsrichter in Gelsenkirchen eingesetzt, ab 1918 als Amtsgerichtsrat; ab November 1925 wurde er in Berlin-Mitte als Amtsgerichtsrat am dortigen Amtsgericht tätig. <br />
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In dieser Zeit lernte er die verwitwete Hausfrau und Mutter Gertrud Heidemann, geb. Lewisohn kennen. 1928 zog er in die Wohnung von Gertrud in der Goethestraße 82 in Berlin-Charlottenburg mit ein. Im Januar 1930 heiratete er die 13 Jahre jüngere Gertrud, die aus erster Ehe zwei Jungen im Alter von 16 und 15 Jahren hatte. Trauzeugin war seine jüngere Schwester, Lucia Kristeller, geb. Bach.<br />
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Im April 1933 verlor Arthur Bach aufgrund des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ seinen Beruf als Amtsrichter. In dem von Hans Bergemann verfassten Buch über „Jüdische Richter in der Berliner Arbeitsgerichtsbarkeit“ findet sich folgender Absatz zu Arthur Bach: „Ab April 1933 zwangsweise beurlaubt. Er fällt als ‚Altbeamter‘ unter die Ausnahmeregelungen des Gesetzes; im September 1933 wird ihm mitgeteilt, dass er ‚im Interesse des Dienstes‘ ‚in den Ruhestand versetzt‘ werden soll. Bach bittet in einem Schreiben eindringlich darum, im Justizdienst bleiben zu dürfen, er würde ggf. eine Versetzung der Pensionierung vorziehen; dennoch zum Februar 1934 Berufsverbot nach § 6 BBG, mit Ruhegehalt.“ Arthur Bach war einer von 574 Amtsrichtern, die 1933/34 entlassen wurden. Das Berufsverbot richtete sich gegen Amtsrichter jüdischer Herkunft oder/und Richter, die Mitglied der SPD waren. 1938 wurden die Ruhestandsbezüge jüdischer Pensionisten um ein Viertel gekürzt. <br />
<br />
Finanzielle Not hat mit dazu beigetragen, dass Arthur Bach im März 1939 in die Niederlande emigrierte. Aber die Flucht vor den Nazis nach Holland erwies sich als Falle, nachdem die Wehrmacht im Mai 1940 die Niederlande besetzt hatte. Die Zerstörung der beruflichen Existenz war nur die Vorstufe der Vernichtung des Lebens. Am 6. Juli 1943 wurde Arthur Bach zusammen mit seiner Frau Gertrud Bach ins Vernichtungslager Sobibor deportiert und nach Ankunft sofort ermordet. <br />
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Für Arthur Bach, von dem kein Foto existiert, liegt von einem jüngeren Bruder Siegfried Bach (geboren 1880) ein Wiedergutmachungsantrag aus dem Jahr 1960 vor. <br />
2010 hat der Deutsche Richterbund vor seinem Sitz in Berlin in der Kronenstraße eine Gedenktafel mit den 698 Namen der Richter und Staatsanwälten jüdischer Herkunft errichten lassen, die nach 1933 „Opfer der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft“ wurden. Arthur Bach ist einer von ihnen. <br />
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Arthur Bach wurde am 11. Juli 1875 in Nordhausen (Harz) geboren. Er stammte aus einer alten jüdischen Familie in Nordhausen. Sein Vater war Julius Bach, seine Mutter Agnes Bach, geb. Hahn. Arthur studierte Jura, nachdem sich in den Jahrzehnten nach der Reichsgründung die beruflichen Aufstiegschancen für Juden verbessert hatten. Im Juli 1898 wurde er als Referendar vereidigt. Ab September 1909 war er als Amtsrichter in Gelsenkirchen eingesetzt, ab 1918 als Amtsgerichtsrat; ab November 1925 wurde er in Berlin-Mitte als Amtsgerichtsrat am dortigen Amtsgericht tätig.

In dieser Zeit lernte er die verwitwete Hausfrau und Mutter Gertrud Heidemann, geb. Lewisohn kennen. 1928 zog er in die Wohnung von Gertrud in der Goethestraße 82 in Berlin-Charlottenburg mit ein. Im Januar 1930 heiratete er die 13 Jahre jüngere Gertrud, die aus erster Ehe zwei Jungen im Alter von 16 und 15 Jahren hatte. Trauzeugin war seine jüngere Schwester, Lucia Kristeller, geb. Bach.

Im April 1933 verlor Arthur Bach aufgrund des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ seinen Beruf als Amtsrichter. In dem von Hans Bergemann verfassten Buch über „Jüdische Richter in der Berliner Arbeitsgerichtsbarkeit“ findet sich folgender Absatz zu Arthur Bach: „Ab April 1933 zwangsweise beurlaubt. Er fällt als ‚Altbeamter‘ unter die Ausnahmeregelungen des Gesetzes; im September 1933 wird ihm mitgeteilt, dass er ‚im Interesse des Dienstes‘ ‚in den Ruhestand versetzt‘ werden soll. Bach bittet in einem Schreiben eindringlich darum, im Justizdienst bleiben zu dürfen, er würde ggf. eine Versetzung der Pensionierung vorziehen; dennoch zum Februar 1934 Berufsverbot nach § 6 BBG, mit Ruhegehalt.“ Arthur Bach war einer von 574 Amtsrichtern, die 1933/34 entlassen wurden. Das Berufsverbot richtete sich gegen Amtsrichter jüdischer Herkunft oder/und Richter, die Mitglied der SPD waren. 1938 wurden die Ruhestandsbezüge jüdischer Pensionisten um ein Viertel gekürzt.

Finanzielle Not hat mit dazu beigetragen, dass Arthur Bach im März 1939 in die Niederlande emigrierte. Aber die Flucht vor den Nazis nach Holland erwies sich als Falle, nachdem die Wehrmacht im Mai 1940 die Niederlande besetzt hatte. Die Zerstörung der beruflichen Existenz war nur die Vorstufe der Vernichtung des Lebens. Am 6. Juli 1943 wurde Arthur Bach zusammen mit seiner Frau Gertrud Bach ins Vernichtungslager Sobibor deportiert und nach Ankunft sofort ermordet.

Für Arthur Bach, von dem kein Foto existiert, liegt von einem jüngeren Bruder Siegfried Bach (geboren 1880) ein Wiedergutmachungsantrag aus dem Jahr 1960 vor.
2010 hat der Deutsche Richterbund vor seinem Sitz in Berlin in der Kronenstraße eine Gedenktafel mit den 698 Namen der Richter und Staatsanwälten jüdischer Herkunft errichten lassen, die nach 1933 „Opfer der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft“ wurden. Arthur Bach ist einer von ihnen.