Otto Hampel

Verlegeort
Motzstr. 30
Bezirk/Ortsteil
Schöneberg
Verlegedatum
05. August 2011
Geboren
14. Mai 1895 in Breslau (Schlesien) / Wrocław
Beruf
Schriftsetzer und Vertreter
Ermordet
30. März 1940 in der Tötungsanstalt Brandenburg
Biografie Otto Hampel (335.94 KB)

Otto Arthur Edgar Hampel wurde am 14. Mai 1895 in Breslau geboren. Dort besuchte er die Volksschule und schloss 1913 eine Lehre als Schriftsetzer ab.

Bis zum Beginn des Ersten Weltkriegs arbeitete er in diesem Beruf. Von 1915 bis 1918 nahm er am Ersten Weltkrieg teil. Nach Kriegsende kam es aus wirtschaftlichen und gesundheitlichen Gründen für ihn zu Orts- und Berufswechseln. Ab den 1920er Jahren arbeitete Otto Hampel in Berlin als Vertreter. Seit 1928 lebte er in einer Partnerschaft mit Carl Christan Vogl.

Da er angeblich betrunken und halluzinierend aufgefunden wurde, wurde er im April 1930 erstmals in die Wittenauer Heilstätten eingeliefert. Weitere Einweisungen folgten in den nächsten Jahren in unregelmäßigen Abständen. Laut Aktenlage nahm er freiwillig an einer Alkoholentziehungskur teil. Eine ältere Infektionskrankheit führte zu Lähmungserscheinungen und diese, gepaart mit einem vermeintlichen Alkoholproblem, führten zu wiederholten Einweisungen in staatliche Pflegeeinrichtungen und Arbeitsplatzverlusten und hatten letztendlich die Konsequenz, dass Otto Hampel auf Wohlfahrtsunterstützung angewiesen war.

Nach seinem letzten Klinikaufenthalt bezog Otto Hampel 1936 ein Zimmer zur Untermiete in der Wohnung von Adele Hanebuth in der Motzstraße 30 in Berlin-Schöneberg, in einem Umfeld, in dem es schon seit jeher eine lebendige und vielfältige homosexuelle Subkultur gab.

Im Januar 1937 wurde eine Person aus seinem weiteren Freundeskreis wegen des Vorwurfs der sogenannten „widernatürlichen Unzucht“ von der Gestapo festgenommen. Dieser nannte während der Verhöre den Namen von Otto Hampels Freund und nur wenig später wurden beide festgenommen. Nach tagelangen Verhören und einer Inhaftierung im Gestapo‐Hausgefängnis räumten Otto Hampel und Carl Christian Vogl schließlich die ihnen vorgehaltenen Beschuldigungen der „widernatürlichen Unzucht“ ein. Es war der Rechtsanwalt von Otto Hampel, der das Amtsgericht im Vorfeld des Prozesses auf seine wiederholten Einweisungen innerhalb des Heil- und Pflegesystems hinwies. Die Verhandlung am 19. Mai 1937 vor dem Amtsgericht Berlin endete damit, dass Otto Hampel und sein Freund wegen, wie es hieß, „fortgesetzter widernatürlicher Unzucht“ verurteilt wurden. Otto Hampel wurde zu einer Haftstrafe von neun Monaten verurteilt. Ferner verfügte das Gericht nach Anhörung eines medizinische Gutachters, dass er nach Verbüßung seiner Strafe in eine „Heil- und Pflegeanstalt“ eingewiesen werden sollte; dies geschah im Oktober 1937 durch die Überstellung in die „Heil- und Pflegeanstalt“ Buch.

In den nächsten Jahren bemühte er sich wiederholt um seine Freilassung. Seine Freundin und ehemalige Vermieterin Adele Hanebuth war bereit, ihn zu heiraten, in der Hoffnung, dadurch seine Freilassung zu erwirken. Aufgrund des ärztlichen Gutachtens, der Angaben von Kriminalpolizei und Gestapo sowie der langjährigen Beziehung von Otto Hampel mit Carl Christian Vogl schenkte die Staatsanwaltschaft den Ausführungen von Otto Hampel und Adele Hanebuth keinen Glauben und lehnte deshalb deren Anträge auf Entlassung von Otto Hampel ab.

Zweieinhalb Jahre später, am 26. November 1941, forderte die Generalstaatsanwaltschaft beim Kammergericht die Generalstaatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin auf, eine Stellungnahme der Heil- und Pflegeanstalt zu der Frage, ob der Unterbringungszweck erreicht worden sei, sowie zur Frage der Entlassung von Otto Hampel einzuholen. Dieses Schreiben 1941 leitete die Generalstaatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin am 18. Dezember an die Heil- und Pflegeanstalt Berlin-Buch weiter.

Nach wiederholten Nachfragen lautete die Antwort aus Buch: „Otto Hampel ist am 30. März 1940 in eine hier nicht bekannte Anstalt verlegt worden. Über seinen gegenwärtigen Geisteszustand ist hier nichts bekannt. Eine Stellungnahme zur Frage der Entlassung kann daher nicht erfolgen“. Die Anfrage der Generalstaatsanwaltschaft wurde mehrfach weitergeleitet. Schließlich kam am 9. Februar 1942 eine Antwort aus der „Landesanstalt“ Hartheim bei Linz: Otto Hampel sei am 28. Mai 1940 in der „Landesanstalt“ Hartheim bei Linz an Nierenentzündung verstorben. Die Generalstaats-anwaltschaft beim Landgericht Berlin informierte daraufhin die Generalstaatsanwaltschaft beim Kammergericht über die angebliche Verlegung und den Tod von Otto Hampel.

Otto Hampel war im Rahmen der „T4 Aktion“ ermordet worden. Menschen bei denen sich in den Akten des staatlichen Pflegesystems der Vermerk „vorbestraft wegen Vergehens gegen § 175“ waren in Vorbereitung dieser „Euthanasiemaßnahme“ besonders bedroht. Um die Tötungen zu verschleiern, bedienten sich die Verantwortlichen der T4 Aktion verschiedener Tarnorganisationen und Verwaltungstricks: Anstaltsinsassen sind in den so genannten grauen Bussen der „Gekrat“ („Gemeinnützige Kranken-Transport GmbH“ – einer Tarnorganisation der T4 Aktion) zu den jeweiligen Tötungsanstalten gefahren worden. Dabei wurde manchmal ein „Dokumententausch“ vorgenommen – die Unterlagen der Anstaltsinsassen wurden in andere Tötungsanstalten versandt, aus denen dann die Todesmeldung kam, wodurch der tatsächliche Todesort verschleiert wurde.

Das, was am 30. März 1940 – der Tag, an dem Otto Hampel angeblich in eine „hier nicht bekannte Anstalt verlegt“ wurde – tatsächlich geschah, war Folgendes: Am 30. März 1940 hielt einer der grauen Busse vor der Heil- und Pflegeanstalt Berlin-Buch. Otto Hampel wurde an diesem Tag an die „Aktion T4“ ausgeliefert. Unter dem Vorwand, dass er in eine andere Anstalt verlegt werden würde, wurde er mit einem der grauen Busse von Berlin-Buch, gemeinsam mit anderen, in die als „Landes-Pflegeanstalt“ getarnte Tötungsanstalt in Brandenburg gebracht. Dort wurde Otto Hampel noch am selben Tag, unmittelbar nach seiner Ankunft, im Alter von 44 Jahren in einer Gaskammer ermordet.

Eine ausführlichere Version der Biografie gibt es als PDF-Datei zum Download.

Otto Arthur Edgar Hampel wurde am 14. Mai 1895 in Breslau geboren. Dort besuchte er die Volksschule und schloss 1913 eine Lehre als Schriftsetzer ab.

Bis zum Beginn des Ersten Weltkriegs arbeitete er in diesem Beruf. Von 1915 bis 1918 nahm er am Ersten Weltkrieg teil. Nach Kriegsende kam es aus wirtschaftlichen und gesundheitlichen Gründen für ihn zu Orts- und Berufswechseln. Ab den 1920er Jahren arbeitete Otto Hampel in Berlin als Vertreter. Seit 1928 lebte er in einer Partnerschaft mit Carl Christan Vogl.

Da er angeblich betrunken und halluzinierend aufgefunden wurde, wurde er im April 1930 erstmals in die Wittenauer Heilstätten eingeliefert. Weitere Einweisungen folgten in den nächsten Jahren in unregelmäßigen Abständen. Laut Aktenlage nahm er freiwillig an einer Alkoholentziehungskur teil. Eine ältere Infektionskrankheit führte zu Lähmungserscheinungen und diese, gepaart mit einem vermeintlichen Alkoholproblem, führten zu wiederholten Einweisungen in staatliche Pflegeeinrichtungen und Arbeitsplatzverlusten und hatten letztendlich die Konsequenz, dass Otto Hampel auf Wohlfahrtsunterstützung angewiesen war.

Nach seinem letzten Klinikaufenthalt bezog Otto Hampel 1936 ein Zimmer zur Untermiete in der Wohnung von Adele Hanebuth in der Motzstraße 30 in Berlin-Schöneberg, in einem Umfeld, in dem es schon seit jeher eine lebendige und vielfältige homosexuelle Subkultur gab.

Im Januar 1937 wurde eine Person aus seinem weiteren Freundeskreis wegen des Vorwurfs der sogenannten „widernatürlichen Unzucht“ von der Gestapo festgenommen. Dieser nannte während der Verhöre den Namen von Otto Hampels Freund und nur wenig später wurden beide festgenommen. Nach tagelangen Verhören und einer Inhaftierung im Gestapo‐Hausgefängnis räumten Otto Hampel und Carl Christian Vogl schließlich die ihnen vorgehaltenen Beschuldigungen der „widernatürlichen Unzucht“ ein. Es war der Rechtsanwalt von Otto Hampel, der das Amtsgericht im Vorfeld des Prozesses auf seine wiederholten Einweisungen innerhalb des Heil- und Pflegesystems hinwies. Die Verhandlung am 19. Mai 1937 vor dem Amtsgericht Berlin endete damit, dass Otto Hampel und sein Freund wegen, wie es hieß, „fortgesetzter widernatürlicher Unzucht“ verurteilt wurden. Otto Hampel wurde zu einer Haftstrafe von neun Monaten verurteilt. Ferner verfügte das Gericht nach Anhörung eines medizinische Gutachters, dass er nach Verbüßung seiner Strafe in eine „Heil- und Pflegeanstalt“ eingewiesen werden sollte; dies geschah im Oktober 1937 durch die Überstellung in die „Heil- und Pflegeanstalt“ Buch.

In den nächsten Jahren bemühte er sich wiederholt um seine Freilassung. Seine Freundin und ehemalige Vermieterin Adele Hanebuth war bereit, ihn zu heiraten, in der Hoffnung, dadurch seine Freilassung zu erwirken. Aufgrund des ärztlichen Gutachtens, der Angaben von Kriminalpolizei und Gestapo sowie der langjährigen Beziehung von Otto Hampel mit Carl Christian Vogl schenkte die Staatsanwaltschaft den Ausführungen von Otto Hampel und Adele Hanebuth keinen Glauben und lehnte deshalb deren Anträge auf Entlassung von Otto Hampel ab.

Zweieinhalb Jahre später, am 26. November 1941, forderte die Generalstaatsanwaltschaft beim Kammergericht die Generalstaatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin auf, eine Stellungnahme der Heil- und Pflegeanstalt zu der Frage, ob der Unterbringungszweck erreicht worden sei, sowie zur Frage der Entlassung von Otto Hampel einzuholen. Dieses Schreiben 1941 leitete die Generalstaatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin am 18. Dezember an die Heil- und Pflegeanstalt Berlin-Buch weiter.

Nach wiederholten Nachfragen lautete die Antwort aus Buch: „Otto Hampel ist am 30. März 1940 in eine hier nicht bekannte Anstalt verlegt worden. Über seinen gegenwärtigen Geisteszustand ist hier nichts bekannt. Eine Stellungnahme zur Frage der Entlassung kann daher nicht erfolgen“. Die Anfrage der Generalstaatsanwaltschaft wurde mehrfach weitergeleitet. Schließlich kam am 9. Februar 1942 eine Antwort aus der „Landesanstalt“ Hartheim bei Linz: Otto Hampel sei am 28. Mai 1940 in der „Landesanstalt“ Hartheim bei Linz an Nierenentzündung verstorben. Die Generalstaats-anwaltschaft beim Landgericht Berlin informierte daraufhin die Generalstaatsanwaltschaft beim Kammergericht über die angebliche Verlegung und den Tod von Otto Hampel.

Otto Hampel war im Rahmen der „T4 Aktion“ ermordet worden. Menschen bei denen sich in den Akten des staatlichen Pflegesystems der Vermerk „vorbestraft wegen Vergehens gegen § 175“ waren in Vorbereitung dieser „Euthanasiemaßnahme“ besonders bedroht. Um die Tötungen zu verschleiern, bedienten sich die Verantwortlichen der T4 Aktion verschiedener Tarnorganisationen und Verwaltungstricks: Anstaltsinsassen sind in den so genannten grauen Bussen der „Gekrat“ („Gemeinnützige Kranken-Transport GmbH“ – einer Tarnorganisation der T4 Aktion) zu den jeweiligen Tötungsanstalten gefahren worden. Dabei wurde manchmal ein „Dokumententausch“ vorgenommen – die Unterlagen der Anstaltsinsassen wurden in andere Tötungsanstalten versandt, aus denen dann die Todesmeldung kam, wodurch der tatsächliche Todesort verschleiert wurde.

Das, was am 30. März 1940 – der Tag, an dem Otto Hampel angeblich in eine „hier nicht bekannte Anstalt verlegt“ wurde – tatsächlich geschah, war Folgendes: Am 30. März 1940 hielt einer der grauen Busse vor der Heil- und Pflegeanstalt Berlin-Buch. Otto Hampel wurde an diesem Tag an die „Aktion T4“ ausgeliefert. Unter dem Vorwand, dass er in eine andere Anstalt verlegt werden würde, wurde er mit einem der grauen Busse von Berlin-Buch, gemeinsam mit anderen, in die als „Landes-Pflegeanstalt“ getarnte Tötungsanstalt in Brandenburg gebracht. Dort wurde Otto Hampel noch am selben Tag, unmittelbar nach seiner Ankunft, im Alter von 44 Jahren in einer Gaskammer ermordet.

Eine ausführlichere Version der Biografie gibt es als PDF-Datei zum Download.