Betty Heymann stammte aus Greifswald, wo sie am 3. Januar 1871 geboren wurde. Seit Juli 1940 wohnte sie in der Krumme Straße 61, zur Untermiete bei Bertha Heymann, geb. Goldschmidt, Jahrgang 1873, möglicherweise eine Schwägerin. Diese, verwitwet, wohnte schon seit den 1920er Jahren dort als „Handelsfrau“ und stammte aus der Umgebung von Danzig. Sie wurde am 17. Juli 1942 zunächst nach Theresienstadt und zwei Monate später nach Treblinka deportiert. Dort wurde sie ermordet. Wann und bei wem Betty Heymann in der Pestalozzistrasse 99a wohnte, ist nicht klar, im Adressbuch taucht sie nicht als Mieterin auf.<br />
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Betty Heymann war ledig und zahlte in der Krumme Straße 20.- Reichsmark Miete. Sie bezog eine kleine Invalidenrente und bekam von einer anderen Reichsverwaltung noch 40.- Mark jährlich. Ihre Akte bei der Oberfinanzdirektion enthält Vermerke wie „Es wurde nichts vorgefunden“ und „Keine Einrichtung bewertet“. Dennoch muss sie ursprünglich bessere Verhältnisse gekannt haben, sie hatte noch zwei Bankkonten mit etwas über 500.- Mark und einige Wertpapiere, das „Gesamtvermögen“, das der NS-Staat einzog, wurde von der Oberfinanzdirektion auf 1876,11 M bewertet.<br />
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Betty Heymanns erzwungene „Vermögenserklärung“ ist am 2. September 1942 unterschrieben, die „Enteignungsverfügung“ wurde ihr am 8. September in das zur Sammelstelle umfunktionierte ehemalige Jüdische Altersheim in der Großen Hamburger Strasse 26 zugestellt. Am 14. September 1942 ist Betty Heymann nach Theresienstadt deportiert worden. Dort wurde sie ein Jahr später, am 20. Oktober 1943, ums Leben gebracht.
Betty Heymann war ledig und zahlte in der Krumme Straße 20.- Reichsmark Miete. Sie bezog eine kleine Invalidenrente und bekam von einer anderen Reichsverwaltung noch 40.- Mark jährlich. Ihre Akte bei der Oberfinanzdirektion enthält Vermerke wie „Es wurde nichts vorgefunden“ und „Keine Einrichtung bewertet“. Dennoch muss sie ursprünglich bessere Verhältnisse gekannt haben, sie hatte noch zwei Bankkonten mit etwas über 500.- Mark und einige Wertpapiere, das „Gesamtvermögen“, das der NS-Staat einzog, wurde von der Oberfinanzdirektion auf 1876,11 M bewertet.
Betty Heymanns erzwungene „Vermögenserklärung“ ist am 2. September 1942 unterschrieben, die „Enteignungsverfügung“ wurde ihr am 8. September in das zur Sammelstelle umfunktionierte ehemalige Jüdische Altersheim in der Großen Hamburger Strasse 26 zugestellt. Am 14. September 1942 ist Betty Heymann nach Theresienstadt deportiert worden. Dort wurde sie ein Jahr später, am 20. Oktober 1943, ums Leben gebracht.