Gerhard Laible (gen. Amundsen)

Location 
Krumme Str. 34
District
Charlottenburg
Stone was laid
29 March 2008
Born
06 September 1884 in Dresden
Occupation
Schauspieler
Verhaftet
in Gefängnis Berlin-Plötzensee
Murdered
25 March 1942 in Berlin-Plötzensee

Gerhard Laible, Pseudonym Gerhard Amundsen, wurde am 6. September 1884 in Dresden geboren. Er war u.a. Schriftsteller, Publizist und Schauspieler. Wegen seiner Homosexualität wurde er inhaftiert und ist am 25. März 1942 im Gefängnis Plötzensee gestorben.

Paul Gerhard Laible wurde am 6. September 1884 in Dresden-Briesnitz geboren. Sein Vater Wilhelm Laible war seit 1881 Diakon und Pastor an der Briesnitzer Kirche. Die Mutter war Wilhelmine geb. Amundsen. Gerhard hatte einen ein Jahr älteren Bruder, Friedrich, und eine Schwester, Marie. Möglicherweise war Johannes Laible, geboren 1882 ein weiterer Bruder Gerhards. 1894 starb die Mutter.

Gerhard ging bis zum 10. Lebensjahr auf die Briesnitzer Dorfschule, anschließend auf das Wettiner Gymnasium in Dresden, auf das auch seine Brüder gingen. Nach bestandenem Abitur studierte er Gartenarchitektur in Dresden und Leipzig und arbeitete mehrere Jahre in diesem Beruf, er war u.a. am Bau der Grunewaldrennbahn beteiligt. Von 1910 bis 1914 betätigte er sich als Innenarchitekt und Schriftsteller in München.

Gerhard ging 1916 nach Berlin, und arbeitete dort zunächst als Innenarchitekt für Film und Bühne, und als Schauspieler. Ab 1925 machte er eine Ausbildung als Opernregisseur. Als solcher fand er an verschiedenen deutschen Theatern Beschäftigung. Ab 1930 arbeitete er als freier Schriftsteller und  weiterhin als Schauspieler. Sein Pseudonym Amundsen war der Mädchenname seiner Mutter. Er wirkte unter anderem in den Filmen „Wundersam ist das Märchen der Liebe” (1918) und „Die Flucht ins Paradies” (1924) mit. In den 30er Jahren und vielleicht auch früher wohnte er zur Untermiete bei Else Badin am Savignyplatz 8.

Seine Homosexualität brachte ihn früh mit der Justiz in Konflikt. Schon 20jährig wurde er in München deshalb zu 1 1/2 Jahren Gefängnis verurteilt. Unter den Nationalsozialisten wurde ihm seine Veranlagung erst recht zum Verhängnis. Mehrmals wurde er angezeigt, es konnte ihm aber zunächst keine strafbare Handlung nachgewiesen werden. Er wurde aber dann doch im Januar 1936 verhaftet und schließlich zu 3 Jahren Haft verurteilt, 1 1/2 Jahre wegen §175 und 1 1/2 aufgrund des berüchtigten « Heimtückegesetzes », da ihm unterstellt wurde, er habe anzügliche Witze und Andeutungen über Hitler und Goebbels gemacht. Die Strafe verbüßte er im Gefängnis Hoheneck bei Stollberg. Ursprünglich ein Frauengefängnis, wurden dort in der NS-Zeit auch Männer gefangen gehalten. Im Januar 1939 wurde er entlassen und wohnte zunächst in der Sesenheimer Straße bei Kegelberg, später zur Untermiete bei Kübrich in der Krummen Straße 34. Als Folge der Verurteilung wurde er aus der Reichsfilmkammer ausgeschlossen, was einem Berufsverbot gleichkam.

Schon ein halbes Jahr später wurden – aufgrund einer Anzeige seiner Schwester Marie – wieder Ermittlungen gegen ihn aufgenommen, im Januar 1940 verhaftete man ihn nochmals, obwohl auch diesmal nur Verdachtsmomente gegen ihn bestanden. „Da … es aber verantwortungslos erscheint ihn weiterhin in Freiheit zu belassen, da er  sein Treiben bestimmt fortsetzen würde“ - so ein Kriminaloberassessor - wurde er dem Haftrichter vorgeführt. Er kam erst in Untersuchungshaft in die Haftanstalt Lehrter Straße in Moabit. Wegen „widernatürlicher Unzucht“ wurde er nach einem Jahr zu 3 Jahren Gefängnis verurteilt, wieder zur Hälfte wegen „Heimtücke“, und am 17. März 1941 in das Strafgefängnis Plötzensee überstellt. Das Jahr Untersuchungshaft wurde ihm angerechnet und sein voraussichtliches Entlassungsdatum auf den 17. März 1943 festgelegt. Aber diesen Tag erlebte Gerhard Laible nicht mehr, er starb in Plötzensee am 25. März 1942, ein Jahr nach seiner Einlieferung. Offizielle Todesursache: „Lungenentzündung, Herzschwäche“, eine Standardformel für in der Haft Verstorbene.