Location
Sybelstr. 61
District
Charlottenburg
Stone was laid
01 April 2014
Born
10 July 1875 in Nikolai / Mikołów
Verhaftet
in
Sachsenhausen
Murdered
28 May 1942 in Sachsenhausen
Otto Königsfeld wurde am 10. Juli 1875 in Nikolai in Oberschlesien, heute Polen, als Sohn des Glasermeister Aron Königsfeld und seiner Frau Charlotte geb. Steinberg, beide aus Gleiwitz, geboren. Er besuchte eine Zeitlang die jüdische Schule in Nikolai und machte anschließend eine dreijährige Lehre als Schuhmacher. Mit 21 Jahren absolvierte er die zweijährige Militärzeit und nahm danach in Berlin Arbeit an. 1905 machte er sich dort als Kaufmann selbständig.
1917 heiratete er in zweiter Ehe Adelheid, geb. Königsfeld, die am 15. Juli 1882 in Kobier in Oberschlesien geboren worden war (Wann und wen er in erster Ehe geheiratet hat, ist nicht bekannt. Im Übrigen stammen die folgenden Informationen aus der in der Strafanstalt Preungesheim entstandenen ‚Personalakte‘ für Otto Königsfeld (HStA Wiesbaden Bestand 409/4 Nr. 3480).
Sie brachte eine Tochter mit in die Ehe. 1928 ging Otto Königsfeld in Konkurs und musste einen Offenbarungseid leisten. Von da an arbeitete er als Möbelvertreter. Die Familie wohnte in der Sybelstraße 61 in Charlottenburg. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eheleute verbesserten sich nicht mehr grundlegend. 1938 musste Otto Königsfeld erneut einen Offenbarungseid leisten. Von da an lebten sie von Zuwendungen von Verwandten der Ehefrau, Otto Königsfeld selbst war zu diesem Zeitpunkt bereits wegen einer Herzschwäche erwerbsunfähig (Vgl. hierzu auch: HStA Wiesbaden Bestand 519/3 Nr. 35381 (Devisenakte Königsfeld).
In dieser Situation ist es nachvollziehbar, dass sich die Eheleute der im Februar 1939 für Juden verordneten Abgabe von Gold, Silber und Schmuck an die öffentlichen Abgabestellen verweigerten und ein Goldstück, eine goldene Brosche und eine goldene Uhr einbehielten. Otto Königsfeld erklärte später, dass es Erinnerungsstücke an seine erste Ehefrau gewesen seien. Am 30. März 1940 wurde Otto Königsfeld festgenommen und am 4. April in der Strafanstalt Plötzensee in Untersuchungshaft genommen. Der Vorwurf: Königsfeld habe Personen, die Devisen und inländische Währung ins Ausland schaffen wollten, gegen Provision an einen entsprechenden Geschäftsmann aus Frankfurt vermittelt. Damit hatte er sich im nationalsozialistischen Staat eines schweren Devisenvergehens schuldig gemacht. Das Verfahren wurde am Landgericht in Frankfurt geführt, Otto Königsfeld dazu von der Strafanstalt Plötzensee in das Untersuchungsgefängnis Frankfurt verlegt. Die in diesem Zusammenhang bei den Königsfelds durchgeführte polizeiliche Wohnungsdurchsuchung brachte dann auch die unerlaubt zurückgehaltenen Wertgegenstände ans Tageslicht, die dann in das Verfahren einbezogen wurden.
Am 27. Juli 1940 wurde Otto Königsfeld von der III. Strafkammer beim Landgericht Frankfurt zu zwei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 10.000 RM verurteilt. Anschließend wurde er am 23. August in das Zuchthaus Preungesheim/Frankfurt zur Verbüßung der Strafe verbracht. Seine Frau bemühte sich von Anfang an um Erleichterung der (Einzel-)Haftsituation ihres schwer herzkranken Mannes. So beantragte sie z. B., ihren Mann von Frankfurt in eine Haftanstalt nach Berlin zu verlegen, damit es für sie einfacher würde, ihn zu besuchen. Alle von ihr gestellten Anträge blieben erfolglos.
Im April 1941 beurteilte der Leiter der Strafanstalt in seiner Stellungnahme zu ihrem Gnadenantrag die Haftsituation für Otto Königsfeld angesichts seines Alters und Gesundheitszustandes als ‚bedrückend‘ (Vgl. hierzu Schreiben vom 1. 4. 1941 in: HStA Wiesbaden Bestand 409/4 Nr. 3480).
Während er daher unter bestimmten Auflagen, insbesondere einer hohen Geldzahlung, eine Begnadigung befürwortete, wurde der Antrag vom Generalstaatsanwalt abgelehnt. Obwohl sich ihre eigene Situation als Jüdin in Berlin immer weiter verschlechterte, kämpfte Adelheid Königsfeld intensiv weiter um die Freilassung.
Von jetzt an führt Adelheid Königsfeld mit Hilfe ihres Anwaltes bzw. ‚Rechtskonsulenten‘ einen intensiven, fast ein Jahr dauernden Kampf um die Freilassung ihres Mannes. Ihre eigene Situation verschlechterte sich in dieser Zeit angesichts der zunehmenden Verfolgung in Berlin und der Deportationen nach Osteuropa. So musste sie im Sommer 1941 in die Giesebrechtstraße 15 zu Frau Erhard ziehen (Vgl. hierzu den Bericht über Marion Erhard (Stolpersteine Giesebrechtstr. 15 – Berlin.de Zugriff 27. 11. 2020). In der Wohnung der Familie Erhard lebten Ende 1941 schließlich 14 Personen, 12 davon als Untermieter).
Schließlich erreichte sie im Januar 1942 die vorläufige Entlassung ihres Mannes aus der Haft, nachdem sie zugesagt hatte, im Gegenzug einen Betrag von ca. 16.500 RM an die Gerichtskasse zu überweisen. Dankschreiben an den Rechtsanwalt, der die Eheleute in der ganzen Zeit beraten und unterstützt hatte, zeigen, wie glücklich die beiden in diesem Moment waren (Die Schreiben sind in der in Anm. 1 genannten Akte enthalten).
Es stellten sich in der Folge große Schwierigkeiten, an das von Verwandten in Beuthen zugesagte Geld zu kommen, das dann an die Gerichtskasse fließen sollte (Der Schwager von Adelheid Königsfeld, der Holzkaufmann Hugo Auftricht, war – als tschechischer Staatsbürger – mittlerweile von Beuthen nach Prag verzogen, sein Vermögen, darunter auch das Geld, das für Otto Königsfelds Freilassung eingesetzt werden sollte, von der Gestapo beschlagnahmt worden. (Vgl. hierzu Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt an die Gestapo Beuthen vom 10.10.1941 in: HStA Wiesbaden Bestand 474/3 Nr. 789).
Es drohte die erneute Inhaftierung von Otto Königsfeld. Gleichzeitig verschärfte sich die allgemeine Judenverfolgung in Berlin. Im Februar 1942 mussten die Eheleute Königsfeld in die Levetzowstraße 11a, ein sogenanntes „Judenhaus“, ziehen. Damit wohnten sie in unmittelbarer Nachbarschaft zu der seit Oktober 1941 als „Sammellager für die Evakuierung“ genutzten Synagoge in der Levetzowstraße 8/9 (Der Begriff ‚Evakuierung‘ wurde von den Nationalsozialisten genutzt, um damit die Deportation der jüdischen Menschen in die Ghettos bzw. Vernichtungslager im besetzten Polen zu verharmlosen).
Das führte bei ihnen zu der Idee, sich freiwillig zur „Evakuierung“ zu melden, um der erneuten Festnahme des Ehemanns zu entgehen. Offensichtlich wussten sie nicht, welches Schicksal die „Evakuierten“ erwartete. Bevor diese Idee umgesetzt werden konnte, bekam Otto Königsfeld die Aufforderung, sich zum 15. April 1942 zum Strafantritt für die Reststrafe im Strafgefängnis Berlin-Spandau zu melden. Das konnte jedoch verhindert werden. Am 14. April war der notwendige Geldbetrag tatsächlich vom Oberfinanzpräsidenten Berlin wieder frei gegeben und an die Gerichtskasse in Frankfurt überwiesen worden.
Am 1. Mai 1942 teilte der Generalstaatsanwalt Otto Königsfeld dann förmlich folgendes mit:
"Auf das Gesuch Ihres Verteidigers Dr. Popper vom 16. April 1942 habe ich auf Grund der mir durch die Gnadenordnung erteilten Ermächtigung des Reichsministers der Justiz die Vollstreckung der Ihnen durch Urteil der Strafkammer in Frankfurt am Main vom 17.7.1940 auferlegten Gefängnisstrafe von zwei Jahren, und zwar des noch nicht verbüßten Teils auf die Dauer von drei Jahren, bis zum 1. Mai 1945 ausgesetzt."
Otto Königsfeld hatte noch genau vier Wochen, in ‚Freiheit‘ zu leben, wobei die Bedingungen in der Levetzowstraße 11a sicher keine wirkliche ‚Freiheit‘ bedeuteten.
Am 27. Mai 1942 wurde er von der Berliner Gestapo erneut festgenommen, nach Sachsenhausen geschafft und mit 249 weiteren jüdischen Männern im Rahmen der Racheaktion nach dem Attentat der Gruppe um Herbert Baum auf die Propaganda-Ausstellung der Nationalsozialisten „Das Sowjetparadies“ im Konzentrationslager Sachsenhausen erschossen.
1917 heiratete er in zweiter Ehe Adelheid, geb. Königsfeld, die am 15. Juli 1882 in Kobier in Oberschlesien geboren worden war (Wann und wen er in erster Ehe geheiratet hat, ist nicht bekannt. Im Übrigen stammen die folgenden Informationen aus der in der Strafanstalt Preungesheim entstandenen ‚Personalakte‘ für Otto Königsfeld (HStA Wiesbaden Bestand 409/4 Nr. 3480).
Sie brachte eine Tochter mit in die Ehe. 1928 ging Otto Königsfeld in Konkurs und musste einen Offenbarungseid leisten. Von da an arbeitete er als Möbelvertreter. Die Familie wohnte in der Sybelstraße 61 in Charlottenburg. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eheleute verbesserten sich nicht mehr grundlegend. 1938 musste Otto Königsfeld erneut einen Offenbarungseid leisten. Von da an lebten sie von Zuwendungen von Verwandten der Ehefrau, Otto Königsfeld selbst war zu diesem Zeitpunkt bereits wegen einer Herzschwäche erwerbsunfähig (Vgl. hierzu auch: HStA Wiesbaden Bestand 519/3 Nr. 35381 (Devisenakte Königsfeld).
In dieser Situation ist es nachvollziehbar, dass sich die Eheleute der im Februar 1939 für Juden verordneten Abgabe von Gold, Silber und Schmuck an die öffentlichen Abgabestellen verweigerten und ein Goldstück, eine goldene Brosche und eine goldene Uhr einbehielten. Otto Königsfeld erklärte später, dass es Erinnerungsstücke an seine erste Ehefrau gewesen seien. Am 30. März 1940 wurde Otto Königsfeld festgenommen und am 4. April in der Strafanstalt Plötzensee in Untersuchungshaft genommen. Der Vorwurf: Königsfeld habe Personen, die Devisen und inländische Währung ins Ausland schaffen wollten, gegen Provision an einen entsprechenden Geschäftsmann aus Frankfurt vermittelt. Damit hatte er sich im nationalsozialistischen Staat eines schweren Devisenvergehens schuldig gemacht. Das Verfahren wurde am Landgericht in Frankfurt geführt, Otto Königsfeld dazu von der Strafanstalt Plötzensee in das Untersuchungsgefängnis Frankfurt verlegt. Die in diesem Zusammenhang bei den Königsfelds durchgeführte polizeiliche Wohnungsdurchsuchung brachte dann auch die unerlaubt zurückgehaltenen Wertgegenstände ans Tageslicht, die dann in das Verfahren einbezogen wurden.
Am 27. Juli 1940 wurde Otto Königsfeld von der III. Strafkammer beim Landgericht Frankfurt zu zwei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 10.000 RM verurteilt. Anschließend wurde er am 23. August in das Zuchthaus Preungesheim/Frankfurt zur Verbüßung der Strafe verbracht. Seine Frau bemühte sich von Anfang an um Erleichterung der (Einzel-)Haftsituation ihres schwer herzkranken Mannes. So beantragte sie z. B., ihren Mann von Frankfurt in eine Haftanstalt nach Berlin zu verlegen, damit es für sie einfacher würde, ihn zu besuchen. Alle von ihr gestellten Anträge blieben erfolglos.
Im April 1941 beurteilte der Leiter der Strafanstalt in seiner Stellungnahme zu ihrem Gnadenantrag die Haftsituation für Otto Königsfeld angesichts seines Alters und Gesundheitszustandes als ‚bedrückend‘ (Vgl. hierzu Schreiben vom 1. 4. 1941 in: HStA Wiesbaden Bestand 409/4 Nr. 3480).
Während er daher unter bestimmten Auflagen, insbesondere einer hohen Geldzahlung, eine Begnadigung befürwortete, wurde der Antrag vom Generalstaatsanwalt abgelehnt. Obwohl sich ihre eigene Situation als Jüdin in Berlin immer weiter verschlechterte, kämpfte Adelheid Königsfeld intensiv weiter um die Freilassung.
Von jetzt an führt Adelheid Königsfeld mit Hilfe ihres Anwaltes bzw. ‚Rechtskonsulenten‘ einen intensiven, fast ein Jahr dauernden Kampf um die Freilassung ihres Mannes. Ihre eigene Situation verschlechterte sich in dieser Zeit angesichts der zunehmenden Verfolgung in Berlin und der Deportationen nach Osteuropa. So musste sie im Sommer 1941 in die Giesebrechtstraße 15 zu Frau Erhard ziehen (Vgl. hierzu den Bericht über Marion Erhard (Stolpersteine Giesebrechtstr. 15 – Berlin.de Zugriff 27. 11. 2020). In der Wohnung der Familie Erhard lebten Ende 1941 schließlich 14 Personen, 12 davon als Untermieter).
Schließlich erreichte sie im Januar 1942 die vorläufige Entlassung ihres Mannes aus der Haft, nachdem sie zugesagt hatte, im Gegenzug einen Betrag von ca. 16.500 RM an die Gerichtskasse zu überweisen. Dankschreiben an den Rechtsanwalt, der die Eheleute in der ganzen Zeit beraten und unterstützt hatte, zeigen, wie glücklich die beiden in diesem Moment waren (Die Schreiben sind in der in Anm. 1 genannten Akte enthalten).
Es stellten sich in der Folge große Schwierigkeiten, an das von Verwandten in Beuthen zugesagte Geld zu kommen, das dann an die Gerichtskasse fließen sollte (Der Schwager von Adelheid Königsfeld, der Holzkaufmann Hugo Auftricht, war – als tschechischer Staatsbürger – mittlerweile von Beuthen nach Prag verzogen, sein Vermögen, darunter auch das Geld, das für Otto Königsfelds Freilassung eingesetzt werden sollte, von der Gestapo beschlagnahmt worden. (Vgl. hierzu Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt an die Gestapo Beuthen vom 10.10.1941 in: HStA Wiesbaden Bestand 474/3 Nr. 789).
Es drohte die erneute Inhaftierung von Otto Königsfeld. Gleichzeitig verschärfte sich die allgemeine Judenverfolgung in Berlin. Im Februar 1942 mussten die Eheleute Königsfeld in die Levetzowstraße 11a, ein sogenanntes „Judenhaus“, ziehen. Damit wohnten sie in unmittelbarer Nachbarschaft zu der seit Oktober 1941 als „Sammellager für die Evakuierung“ genutzten Synagoge in der Levetzowstraße 8/9 (Der Begriff ‚Evakuierung‘ wurde von den Nationalsozialisten genutzt, um damit die Deportation der jüdischen Menschen in die Ghettos bzw. Vernichtungslager im besetzten Polen zu verharmlosen).
Das führte bei ihnen zu der Idee, sich freiwillig zur „Evakuierung“ zu melden, um der erneuten Festnahme des Ehemanns zu entgehen. Offensichtlich wussten sie nicht, welches Schicksal die „Evakuierten“ erwartete. Bevor diese Idee umgesetzt werden konnte, bekam Otto Königsfeld die Aufforderung, sich zum 15. April 1942 zum Strafantritt für die Reststrafe im Strafgefängnis Berlin-Spandau zu melden. Das konnte jedoch verhindert werden. Am 14. April war der notwendige Geldbetrag tatsächlich vom Oberfinanzpräsidenten Berlin wieder frei gegeben und an die Gerichtskasse in Frankfurt überwiesen worden.
Am 1. Mai 1942 teilte der Generalstaatsanwalt Otto Königsfeld dann förmlich folgendes mit:
"Auf das Gesuch Ihres Verteidigers Dr. Popper vom 16. April 1942 habe ich auf Grund der mir durch die Gnadenordnung erteilten Ermächtigung des Reichsministers der Justiz die Vollstreckung der Ihnen durch Urteil der Strafkammer in Frankfurt am Main vom 17.7.1940 auferlegten Gefängnisstrafe von zwei Jahren, und zwar des noch nicht verbüßten Teils auf die Dauer von drei Jahren, bis zum 1. Mai 1945 ausgesetzt."
Otto Königsfeld hatte noch genau vier Wochen, in ‚Freiheit‘ zu leben, wobei die Bedingungen in der Levetzowstraße 11a sicher keine wirkliche ‚Freiheit‘ bedeuteten.
Am 27. Mai 1942 wurde er von der Berliner Gestapo erneut festgenommen, nach Sachsenhausen geschafft und mit 249 weiteren jüdischen Männern im Rahmen der Racheaktion nach dem Attentat der Gruppe um Herbert Baum auf die Propaganda-Ausstellung der Nationalsozialisten „Das Sowjetparadies“ im Konzentrationslager Sachsenhausen erschossen.
Otto Königsfeld wurde am 10. Juli 1875 in Nikolai in Oberschlesien, heute Polen, als Sohn des Glasermeister Aron Königsfeld und seiner Frau Charlotte geb. Steinberg, beide aus Gleiwitz, geboren. Er besuchte eine Zeitlang die jüdische Schule in Nikolai und machte anschließend eine dreijährige Lehre als Schuhmacher. Mit 21 Jahren absolvierte er die zweijährige Militärzeit und nahm danach in Berlin Arbeit an. 1905 machte er sich dort als Kaufmann selbständig.
1917 heiratete er in zweiter Ehe Adelheid, geb. Königsfeld, die am 15. Juli 1882 in Kobier in Oberschlesien geboren worden war (Wann und wen er in erster Ehe geheiratet hat, ist nicht bekannt. Im Übrigen stammen die folgenden Informationen aus der in der Strafanstalt Preungesheim entstandenen ‚Personalakte‘ für Otto Königsfeld (HStA Wiesbaden Bestand 409/4 Nr. 3480).
Sie brachte eine Tochter mit in die Ehe. 1928 ging Otto Königsfeld in Konkurs und musste einen Offenbarungseid leisten. Von da an arbeitete er als Möbelvertreter. Die Familie wohnte in der Sybelstraße 61 in Charlottenburg. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eheleute verbesserten sich nicht mehr grundlegend. 1938 musste Otto Königsfeld erneut einen Offenbarungseid leisten. Von da an lebten sie von Zuwendungen von Verwandten der Ehefrau, Otto Königsfeld selbst war zu diesem Zeitpunkt bereits wegen einer Herzschwäche erwerbsunfähig (Vgl. hierzu auch: HStA Wiesbaden Bestand 519/3 Nr. 35381 (Devisenakte Königsfeld).
In dieser Situation ist es nachvollziehbar, dass sich die Eheleute der im Februar 1939 für Juden verordneten Abgabe von Gold, Silber und Schmuck an die öffentlichen Abgabestellen verweigerten und ein Goldstück, eine goldene Brosche und eine goldene Uhr einbehielten. Otto Königsfeld erklärte später, dass es Erinnerungsstücke an seine erste Ehefrau gewesen seien. Am 30. März 1940 wurde Otto Königsfeld festgenommen und am 4. April in der Strafanstalt Plötzensee in Untersuchungshaft genommen. Der Vorwurf: Königsfeld habe Personen, die Devisen und inländische Währung ins Ausland schaffen wollten, gegen Provision an einen entsprechenden Geschäftsmann aus Frankfurt vermittelt. Damit hatte er sich im nationalsozialistischen Staat eines schweren Devisenvergehens schuldig gemacht. Das Verfahren wurde am Landgericht in Frankfurt geführt, Otto Königsfeld dazu von der Strafanstalt Plötzensee in das Untersuchungsgefängnis Frankfurt verlegt. Die in diesem Zusammenhang bei den Königsfelds durchgeführte polizeiliche Wohnungsdurchsuchung brachte dann auch die unerlaubt zurückgehaltenen Wertgegenstände ans Tageslicht, die dann in das Verfahren einbezogen wurden.
Am 27. Juli 1940 wurde Otto Königsfeld von der III. Strafkammer beim Landgericht Frankfurt zu zwei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 10.000 RM verurteilt. Anschließend wurde er am 23. August in das Zuchthaus Preungesheim/Frankfurt zur Verbüßung der Strafe verbracht. Seine Frau bemühte sich von Anfang an um Erleichterung der (Einzel-)Haftsituation ihres schwer herzkranken Mannes. So beantragte sie z. B., ihren Mann von Frankfurt in eine Haftanstalt nach Berlin zu verlegen, damit es für sie einfacher würde, ihn zu besuchen. Alle von ihr gestellten Anträge blieben erfolglos.
Im April 1941 beurteilte der Leiter der Strafanstalt in seiner Stellungnahme zu ihrem Gnadenantrag die Haftsituation für Otto Königsfeld angesichts seines Alters und Gesundheitszustandes als ‚bedrückend‘ (Vgl. hierzu Schreiben vom 1. 4. 1941 in: HStA Wiesbaden Bestand 409/4 Nr. 3480).
Während er daher unter bestimmten Auflagen, insbesondere einer hohen Geldzahlung, eine Begnadigung befürwortete, wurde der Antrag vom Generalstaatsanwalt abgelehnt. Obwohl sich ihre eigene Situation als Jüdin in Berlin immer weiter verschlechterte, kämpfte Adelheid Königsfeld intensiv weiter um die Freilassung.
Von jetzt an führt Adelheid Königsfeld mit Hilfe ihres Anwaltes bzw. ‚Rechtskonsulenten‘ einen intensiven, fast ein Jahr dauernden Kampf um die Freilassung ihres Mannes. Ihre eigene Situation verschlechterte sich in dieser Zeit angesichts der zunehmenden Verfolgung in Berlin und der Deportationen nach Osteuropa. So musste sie im Sommer 1941 in die Giesebrechtstraße 15 zu Frau Erhard ziehen (Vgl. hierzu den Bericht über Marion Erhard (Stolpersteine Giesebrechtstr. 15 – Berlin.de Zugriff 27. 11. 2020). In der Wohnung der Familie Erhard lebten Ende 1941 schließlich 14 Personen, 12 davon als Untermieter).
Schließlich erreichte sie im Januar 1942 die vorläufige Entlassung ihres Mannes aus der Haft, nachdem sie zugesagt hatte, im Gegenzug einen Betrag von ca. 16.500 RM an die Gerichtskasse zu überweisen. Dankschreiben an den Rechtsanwalt, der die Eheleute in der ganzen Zeit beraten und unterstützt hatte, zeigen, wie glücklich die beiden in diesem Moment waren (Die Schreiben sind in der in Anm. 1 genannten Akte enthalten).
Es stellten sich in der Folge große Schwierigkeiten, an das von Verwandten in Beuthen zugesagte Geld zu kommen, das dann an die Gerichtskasse fließen sollte (Der Schwager von Adelheid Königsfeld, der Holzkaufmann Hugo Auftricht, war – als tschechischer Staatsbürger – mittlerweile von Beuthen nach Prag verzogen, sein Vermögen, darunter auch das Geld, das für Otto Königsfelds Freilassung eingesetzt werden sollte, von der Gestapo beschlagnahmt worden. (Vgl. hierzu Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt an die Gestapo Beuthen vom 10.10.1941 in: HStA Wiesbaden Bestand 474/3 Nr. 789).
Es drohte die erneute Inhaftierung von Otto Königsfeld. Gleichzeitig verschärfte sich die allgemeine Judenverfolgung in Berlin. Im Februar 1942 mussten die Eheleute Königsfeld in die Levetzowstraße 11a, ein sogenanntes „Judenhaus“, ziehen. Damit wohnten sie in unmittelbarer Nachbarschaft zu der seit Oktober 1941 als „Sammellager für die Evakuierung“ genutzten Synagoge in der Levetzowstraße 8/9 (Der Begriff ‚Evakuierung‘ wurde von den Nationalsozialisten genutzt, um damit die Deportation der jüdischen Menschen in die Ghettos bzw. Vernichtungslager im besetzten Polen zu verharmlosen).
Das führte bei ihnen zu der Idee, sich freiwillig zur „Evakuierung“ zu melden, um der erneuten Festnahme des Ehemanns zu entgehen. Offensichtlich wussten sie nicht, welches Schicksal die „Evakuierten“ erwartete. Bevor diese Idee umgesetzt werden konnte, bekam Otto Königsfeld die Aufforderung, sich zum 15. April 1942 zum Strafantritt für die Reststrafe im Strafgefängnis Berlin-Spandau zu melden. Das konnte jedoch verhindert werden. Am 14. April war der notwendige Geldbetrag tatsächlich vom Oberfinanzpräsidenten Berlin wieder frei gegeben und an die Gerichtskasse in Frankfurt überwiesen worden.
Am 1. Mai 1942 teilte der Generalstaatsanwalt Otto Königsfeld dann förmlich folgendes mit:
"Auf das Gesuch Ihres Verteidigers Dr. Popper vom 16. April 1942 habe ich auf Grund der mir durch die Gnadenordnung erteilten Ermächtigung des Reichsministers der Justiz die Vollstreckung der Ihnen durch Urteil der Strafkammer in Frankfurt am Main vom 17.7.1940 auferlegten Gefängnisstrafe von zwei Jahren, und zwar des noch nicht verbüßten Teils auf die Dauer von drei Jahren, bis zum 1. Mai 1945 ausgesetzt."
Otto Königsfeld hatte noch genau vier Wochen, in ‚Freiheit‘ zu leben, wobei die Bedingungen in der Levetzowstraße 11a sicher keine wirkliche ‚Freiheit‘ bedeuteten.
Am 27. Mai 1942 wurde er von der Berliner Gestapo erneut festgenommen, nach Sachsenhausen geschafft und mit 249 weiteren jüdischen Männern im Rahmen der Racheaktion nach dem Attentat der Gruppe um Herbert Baum auf die Propaganda-Ausstellung der Nationalsozialisten „Das Sowjetparadies“ im Konzentrationslager Sachsenhausen erschossen.
1917 heiratete er in zweiter Ehe Adelheid, geb. Königsfeld, die am 15. Juli 1882 in Kobier in Oberschlesien geboren worden war (Wann und wen er in erster Ehe geheiratet hat, ist nicht bekannt. Im Übrigen stammen die folgenden Informationen aus der in der Strafanstalt Preungesheim entstandenen ‚Personalakte‘ für Otto Königsfeld (HStA Wiesbaden Bestand 409/4 Nr. 3480).
Sie brachte eine Tochter mit in die Ehe. 1928 ging Otto Königsfeld in Konkurs und musste einen Offenbarungseid leisten. Von da an arbeitete er als Möbelvertreter. Die Familie wohnte in der Sybelstraße 61 in Charlottenburg. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eheleute verbesserten sich nicht mehr grundlegend. 1938 musste Otto Königsfeld erneut einen Offenbarungseid leisten. Von da an lebten sie von Zuwendungen von Verwandten der Ehefrau, Otto Königsfeld selbst war zu diesem Zeitpunkt bereits wegen einer Herzschwäche erwerbsunfähig (Vgl. hierzu auch: HStA Wiesbaden Bestand 519/3 Nr. 35381 (Devisenakte Königsfeld).
In dieser Situation ist es nachvollziehbar, dass sich die Eheleute der im Februar 1939 für Juden verordneten Abgabe von Gold, Silber und Schmuck an die öffentlichen Abgabestellen verweigerten und ein Goldstück, eine goldene Brosche und eine goldene Uhr einbehielten. Otto Königsfeld erklärte später, dass es Erinnerungsstücke an seine erste Ehefrau gewesen seien. Am 30. März 1940 wurde Otto Königsfeld festgenommen und am 4. April in der Strafanstalt Plötzensee in Untersuchungshaft genommen. Der Vorwurf: Königsfeld habe Personen, die Devisen und inländische Währung ins Ausland schaffen wollten, gegen Provision an einen entsprechenden Geschäftsmann aus Frankfurt vermittelt. Damit hatte er sich im nationalsozialistischen Staat eines schweren Devisenvergehens schuldig gemacht. Das Verfahren wurde am Landgericht in Frankfurt geführt, Otto Königsfeld dazu von der Strafanstalt Plötzensee in das Untersuchungsgefängnis Frankfurt verlegt. Die in diesem Zusammenhang bei den Königsfelds durchgeführte polizeiliche Wohnungsdurchsuchung brachte dann auch die unerlaubt zurückgehaltenen Wertgegenstände ans Tageslicht, die dann in das Verfahren einbezogen wurden.
Am 27. Juli 1940 wurde Otto Königsfeld von der III. Strafkammer beim Landgericht Frankfurt zu zwei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 10.000 RM verurteilt. Anschließend wurde er am 23. August in das Zuchthaus Preungesheim/Frankfurt zur Verbüßung der Strafe verbracht. Seine Frau bemühte sich von Anfang an um Erleichterung der (Einzel-)Haftsituation ihres schwer herzkranken Mannes. So beantragte sie z. B., ihren Mann von Frankfurt in eine Haftanstalt nach Berlin zu verlegen, damit es für sie einfacher würde, ihn zu besuchen. Alle von ihr gestellten Anträge blieben erfolglos.
Im April 1941 beurteilte der Leiter der Strafanstalt in seiner Stellungnahme zu ihrem Gnadenantrag die Haftsituation für Otto Königsfeld angesichts seines Alters und Gesundheitszustandes als ‚bedrückend‘ (Vgl. hierzu Schreiben vom 1. 4. 1941 in: HStA Wiesbaden Bestand 409/4 Nr. 3480).
Während er daher unter bestimmten Auflagen, insbesondere einer hohen Geldzahlung, eine Begnadigung befürwortete, wurde der Antrag vom Generalstaatsanwalt abgelehnt. Obwohl sich ihre eigene Situation als Jüdin in Berlin immer weiter verschlechterte, kämpfte Adelheid Königsfeld intensiv weiter um die Freilassung.
Von jetzt an führt Adelheid Königsfeld mit Hilfe ihres Anwaltes bzw. ‚Rechtskonsulenten‘ einen intensiven, fast ein Jahr dauernden Kampf um die Freilassung ihres Mannes. Ihre eigene Situation verschlechterte sich in dieser Zeit angesichts der zunehmenden Verfolgung in Berlin und der Deportationen nach Osteuropa. So musste sie im Sommer 1941 in die Giesebrechtstraße 15 zu Frau Erhard ziehen (Vgl. hierzu den Bericht über Marion Erhard (Stolpersteine Giesebrechtstr. 15 – Berlin.de Zugriff 27. 11. 2020). In der Wohnung der Familie Erhard lebten Ende 1941 schließlich 14 Personen, 12 davon als Untermieter).
Schließlich erreichte sie im Januar 1942 die vorläufige Entlassung ihres Mannes aus der Haft, nachdem sie zugesagt hatte, im Gegenzug einen Betrag von ca. 16.500 RM an die Gerichtskasse zu überweisen. Dankschreiben an den Rechtsanwalt, der die Eheleute in der ganzen Zeit beraten und unterstützt hatte, zeigen, wie glücklich die beiden in diesem Moment waren (Die Schreiben sind in der in Anm. 1 genannten Akte enthalten).
Es stellten sich in der Folge große Schwierigkeiten, an das von Verwandten in Beuthen zugesagte Geld zu kommen, das dann an die Gerichtskasse fließen sollte (Der Schwager von Adelheid Königsfeld, der Holzkaufmann Hugo Auftricht, war – als tschechischer Staatsbürger – mittlerweile von Beuthen nach Prag verzogen, sein Vermögen, darunter auch das Geld, das für Otto Königsfelds Freilassung eingesetzt werden sollte, von der Gestapo beschlagnahmt worden. (Vgl. hierzu Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt an die Gestapo Beuthen vom 10.10.1941 in: HStA Wiesbaden Bestand 474/3 Nr. 789).
Es drohte die erneute Inhaftierung von Otto Königsfeld. Gleichzeitig verschärfte sich die allgemeine Judenverfolgung in Berlin. Im Februar 1942 mussten die Eheleute Königsfeld in die Levetzowstraße 11a, ein sogenanntes „Judenhaus“, ziehen. Damit wohnten sie in unmittelbarer Nachbarschaft zu der seit Oktober 1941 als „Sammellager für die Evakuierung“ genutzten Synagoge in der Levetzowstraße 8/9 (Der Begriff ‚Evakuierung‘ wurde von den Nationalsozialisten genutzt, um damit die Deportation der jüdischen Menschen in die Ghettos bzw. Vernichtungslager im besetzten Polen zu verharmlosen).
Das führte bei ihnen zu der Idee, sich freiwillig zur „Evakuierung“ zu melden, um der erneuten Festnahme des Ehemanns zu entgehen. Offensichtlich wussten sie nicht, welches Schicksal die „Evakuierten“ erwartete. Bevor diese Idee umgesetzt werden konnte, bekam Otto Königsfeld die Aufforderung, sich zum 15. April 1942 zum Strafantritt für die Reststrafe im Strafgefängnis Berlin-Spandau zu melden. Das konnte jedoch verhindert werden. Am 14. April war der notwendige Geldbetrag tatsächlich vom Oberfinanzpräsidenten Berlin wieder frei gegeben und an die Gerichtskasse in Frankfurt überwiesen worden.
Am 1. Mai 1942 teilte der Generalstaatsanwalt Otto Königsfeld dann förmlich folgendes mit:
"Auf das Gesuch Ihres Verteidigers Dr. Popper vom 16. April 1942 habe ich auf Grund der mir durch die Gnadenordnung erteilten Ermächtigung des Reichsministers der Justiz die Vollstreckung der Ihnen durch Urteil der Strafkammer in Frankfurt am Main vom 17.7.1940 auferlegten Gefängnisstrafe von zwei Jahren, und zwar des noch nicht verbüßten Teils auf die Dauer von drei Jahren, bis zum 1. Mai 1945 ausgesetzt."
Otto Königsfeld hatte noch genau vier Wochen, in ‚Freiheit‘ zu leben, wobei die Bedingungen in der Levetzowstraße 11a sicher keine wirkliche ‚Freiheit‘ bedeuteten.
Am 27. Mai 1942 wurde er von der Berliner Gestapo erneut festgenommen, nach Sachsenhausen geschafft und mit 249 weiteren jüdischen Männern im Rahmen der Racheaktion nach dem Attentat der Gruppe um Herbert Baum auf die Propaganda-Ausstellung der Nationalsozialisten „Das Sowjetparadies“ im Konzentrationslager Sachsenhausen erschossen.