Location
Nikolsburger Platz 4
District
Wilmersdorf
Stone was laid
29 April 2012
Born
29 January 1865 in Frankfurt/Main
Deportation
on 28 May 1943
to
Theresienstadt
Murdered
17 August 1943 in Theresienstadt
Jenny Cahen-Leudesdorff, geb. Buseck, wurde am 29. Januar 1865 in Frankfurt/Main geboren. Registriert war sie von den Nazi-Behörden in der Akte, die im Brandenburgischen Landeshauptarchiv einzusehen ist, als „jüdisch“. Die obligatorische „Vermögenserklärung“, die jedes Opfer auszufüllen und zu unterschreiben hatte, blieb bei Frau Cahen-Leudesdorff leer. Der Grund, warum auch nicht das kleinste persönliche Stück Hausrat oder Kleidung, das in anderen Erklärungen den Nazis als Vermögen galt, Erwähnung fand, wird klar bei der handschriftlichen Notiz unter ihrem Namen: „Siechenheim-Insassin“.
Bei dem „Siechenheim“ handelte es sich um ein Haus in der Auguststraße 14–16 in Berlin-Mitte, das ursprünglich einmal von der Jüdischen Gemeinde zu Berlin als Krankenhaus errichtet worden war (Einweihung 1861). Nach dem Umzug des Krankenhauses in neue, größere Räume in Berlin-Wedding (1914) richtete die Jüdische Gemeinde, nach verschiedenen anderen Nutzungen, Mitte der 1920er Jahre ein Kinderheim ein unter dem Namen AHAWAH (hebräisch: Liebe). Nach Auflösung des Kinderheims durch die Nazis wurde ab etwa 1941 das Haus als „Siechenheim“ missbraucht: Ein Sammellager für alte und gebrechliche Juden, die von hier aus ihren Transport in den Tod antreten mussten. Auch Frau Jenny Cahen-Leudesdorff wurde zwangsweise in das Haus in der Auguststraße verbracht.
Sie, die zuvor am Nikolsburger Platz 4 gewohnt hatte, war 78 Jahre alt, als sie aus dem „Siechenheim“ am 28. Mai 1943 mit dem „90. Alterstransport“ ins KZ Theresienstadt deportiert wurde. Am 17. August wurde Frau Jenny Cahen-Leudesdorff dort ermordet.
In der Personenakte der verwitweten Frau werden als Familienangehörige zwei Kinder benannt: Tochter Elisabeth Wanglich, geb. Cahen-Leudesdorff, 49 Jahre alt (bezogen auf das Jahr 1943), wohnhaft in Berlin-Tempelhof, Oberlandstraße 1 und Sohn Herbert Cahen-Leudesdorff, 43 Jahre alt, wohnhaft in Frankfurt/Main. Beide erhielten in der Akte den handschriftlichen Eintrag: „priv. Mischehe“, was in der Nazi-Sprache „privilegierte Mischehe“ hieß und bedeutete, dass einer der Ehepartner „Arier“ war. Bei diesen Ehen hatte der jüdische Partner einen gewissen Schutz – nicht vor Verfolgung und Drangsalierung, aber doch vor Deportation und Ermordung. Über das Schicksal der Kinder von Jenny Cahen-Leudesdorff ist allerdings nichts bekannt.
Bei dem „Siechenheim“ handelte es sich um ein Haus in der Auguststraße 14–16 in Berlin-Mitte, das ursprünglich einmal von der Jüdischen Gemeinde zu Berlin als Krankenhaus errichtet worden war (Einweihung 1861). Nach dem Umzug des Krankenhauses in neue, größere Räume in Berlin-Wedding (1914) richtete die Jüdische Gemeinde, nach verschiedenen anderen Nutzungen, Mitte der 1920er Jahre ein Kinderheim ein unter dem Namen AHAWAH (hebräisch: Liebe). Nach Auflösung des Kinderheims durch die Nazis wurde ab etwa 1941 das Haus als „Siechenheim“ missbraucht: Ein Sammellager für alte und gebrechliche Juden, die von hier aus ihren Transport in den Tod antreten mussten. Auch Frau Jenny Cahen-Leudesdorff wurde zwangsweise in das Haus in der Auguststraße verbracht.
Sie, die zuvor am Nikolsburger Platz 4 gewohnt hatte, war 78 Jahre alt, als sie aus dem „Siechenheim“ am 28. Mai 1943 mit dem „90. Alterstransport“ ins KZ Theresienstadt deportiert wurde. Am 17. August wurde Frau Jenny Cahen-Leudesdorff dort ermordet.
In der Personenakte der verwitweten Frau werden als Familienangehörige zwei Kinder benannt: Tochter Elisabeth Wanglich, geb. Cahen-Leudesdorff, 49 Jahre alt (bezogen auf das Jahr 1943), wohnhaft in Berlin-Tempelhof, Oberlandstraße 1 und Sohn Herbert Cahen-Leudesdorff, 43 Jahre alt, wohnhaft in Frankfurt/Main. Beide erhielten in der Akte den handschriftlichen Eintrag: „priv. Mischehe“, was in der Nazi-Sprache „privilegierte Mischehe“ hieß und bedeutete, dass einer der Ehepartner „Arier“ war. Bei diesen Ehen hatte der jüdische Partner einen gewissen Schutz – nicht vor Verfolgung und Drangsalierung, aber doch vor Deportation und Ermordung. Über das Schicksal der Kinder von Jenny Cahen-Leudesdorff ist allerdings nichts bekannt.
Jenny Cahen-Leudesdorff, geb. Buseck, wurde am 29. Januar 1865 in Frankfurt/Main geboren. Registriert war sie von den Nazi-Behörden in der Akte, die im Brandenburgischen Landeshauptarchiv einzusehen ist, als „jüdisch“. Die obligatorische „Vermögenserklärung“, die jedes Opfer auszufüllen und zu unterschreiben hatte, blieb bei Frau Cahen-Leudesdorff leer. Der Grund, warum auch nicht das kleinste persönliche Stück Hausrat oder Kleidung, das in anderen Erklärungen den Nazis als Vermögen galt, Erwähnung fand, wird klar bei der handschriftlichen Notiz unter ihrem Namen: „Siechenheim-Insassin“.
Bei dem „Siechenheim“ handelte es sich um ein Haus in der Auguststraße 14–16 in Berlin-Mitte, das ursprünglich einmal von der Jüdischen Gemeinde zu Berlin als Krankenhaus errichtet worden war (Einweihung 1861). Nach dem Umzug des Krankenhauses in neue, größere Räume in Berlin-Wedding (1914) richtete die Jüdische Gemeinde, nach verschiedenen anderen Nutzungen, Mitte der 1920er Jahre ein Kinderheim ein unter dem Namen AHAWAH (hebräisch: Liebe). Nach Auflösung des Kinderheims durch die Nazis wurde ab etwa 1941 das Haus als „Siechenheim“ missbraucht: Ein Sammellager für alte und gebrechliche Juden, die von hier aus ihren Transport in den Tod antreten mussten. Auch Frau Jenny Cahen-Leudesdorff wurde zwangsweise in das Haus in der Auguststraße verbracht.
Sie, die zuvor am Nikolsburger Platz 4 gewohnt hatte, war 78 Jahre alt, als sie aus dem „Siechenheim“ am 28. Mai 1943 mit dem „90. Alterstransport“ ins KZ Theresienstadt deportiert wurde. Am 17. August wurde Frau Jenny Cahen-Leudesdorff dort ermordet.
In der Personenakte der verwitweten Frau werden als Familienangehörige zwei Kinder benannt: Tochter Elisabeth Wanglich, geb. Cahen-Leudesdorff, 49 Jahre alt (bezogen auf das Jahr 1943), wohnhaft in Berlin-Tempelhof, Oberlandstraße 1 und Sohn Herbert Cahen-Leudesdorff, 43 Jahre alt, wohnhaft in Frankfurt/Main. Beide erhielten in der Akte den handschriftlichen Eintrag: „priv. Mischehe“, was in der Nazi-Sprache „privilegierte Mischehe“ hieß und bedeutete, dass einer der Ehepartner „Arier“ war. Bei diesen Ehen hatte der jüdische Partner einen gewissen Schutz – nicht vor Verfolgung und Drangsalierung, aber doch vor Deportation und Ermordung. Über das Schicksal der Kinder von Jenny Cahen-Leudesdorff ist allerdings nichts bekannt.
Bei dem „Siechenheim“ handelte es sich um ein Haus in der Auguststraße 14–16 in Berlin-Mitte, das ursprünglich einmal von der Jüdischen Gemeinde zu Berlin als Krankenhaus errichtet worden war (Einweihung 1861). Nach dem Umzug des Krankenhauses in neue, größere Räume in Berlin-Wedding (1914) richtete die Jüdische Gemeinde, nach verschiedenen anderen Nutzungen, Mitte der 1920er Jahre ein Kinderheim ein unter dem Namen AHAWAH (hebräisch: Liebe). Nach Auflösung des Kinderheims durch die Nazis wurde ab etwa 1941 das Haus als „Siechenheim“ missbraucht: Ein Sammellager für alte und gebrechliche Juden, die von hier aus ihren Transport in den Tod antreten mussten. Auch Frau Jenny Cahen-Leudesdorff wurde zwangsweise in das Haus in der Auguststraße verbracht.
Sie, die zuvor am Nikolsburger Platz 4 gewohnt hatte, war 78 Jahre alt, als sie aus dem „Siechenheim“ am 28. Mai 1943 mit dem „90. Alterstransport“ ins KZ Theresienstadt deportiert wurde. Am 17. August wurde Frau Jenny Cahen-Leudesdorff dort ermordet.
In der Personenakte der verwitweten Frau werden als Familienangehörige zwei Kinder benannt: Tochter Elisabeth Wanglich, geb. Cahen-Leudesdorff, 49 Jahre alt (bezogen auf das Jahr 1943), wohnhaft in Berlin-Tempelhof, Oberlandstraße 1 und Sohn Herbert Cahen-Leudesdorff, 43 Jahre alt, wohnhaft in Frankfurt/Main. Beide erhielten in der Akte den handschriftlichen Eintrag: „priv. Mischehe“, was in der Nazi-Sprache „privilegierte Mischehe“ hieß und bedeutete, dass einer der Ehepartner „Arier“ war. Bei diesen Ehen hatte der jüdische Partner einen gewissen Schutz – nicht vor Verfolgung und Drangsalierung, aber doch vor Deportation und Ermordung. Über das Schicksal der Kinder von Jenny Cahen-Leudesdorff ist allerdings nichts bekannt.