Peter und Kurt B. Auerbach stammten aus einer bekannten Familie, die bereits in der dritten Generation in Berlin lebte. Ihr Großvater war der zu Lebzeiten gefeierte Schriftsteller Berthold Auerbach (1812–1882), Autor der bis heute bekannten „Schwarzwälder Dorfgeschichten“. Ihr Vater, Eugen B. Auerbach (1852–1922), war promovierter Jurist und als Notar und Rechtsanwalt in Berlin tätig. Seine Kanzlei lag in der Lindenstraße 16/17 im Berliner Südwesten. Eugen B. Auerbach heiratete im Jahre 1891 Elise Treitel und in den nächsten zwei Jahren kamen ihre Söhne Peter und Kurt auf die Welt. Beide Ehepartner waren vom jüdischen zum christlichen Glauben übergetreten und ließen ihre Söhne evangelisch-uniert taufen. Der Jüngere der beiden hatte als Taufpaten den Schriftsteller Gustav Freytag (1816–1895, „Soll und Haben“), einen Freund seines Großvaters Berthold Auerbach.<br />
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Kurt B. Auerbach kam 1893 in Berlin auf die Welt. Er studierte Rechtswissenschaften und wurde – nach seiner Zeit als Kriegsfreiwilliger im Ersten Weltkrieg und dem Justizvorbereitungsdienst – 1922 zum Gerichtsassessor ernannt. Kurt Auerbach erlangte seine Zulassung als Rechtsanwalt bei den Berliner Land- und Amtsgerichten und wurde 1929 mit der Ernennung zum Notar verbeamtet. Er war mit Tessa, geb. Schönitz, verheiratet. 1923 kam ihre gemeinsame Tochter Helga zur Welt. Tessa Auerbach erkrankte an Tuberkulose und starb im Mai 1931.<br />
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Am 7. April 1933 wurde das „Gesetz zur Zulassung zur Rechtsanwaltschaft“ erlassen, wonach Rechtsanwälten, deren Abstammung als „nichtarisch“ galt, die Zulassung entzogen werden konnte. Nun kämpfte Kurt Auerbach darum, weiterhin als Rechtsanwalt tätig sein zu dürfen. Zwar hatte er zunächst Erfolg, im Oktober 1935 wurde er jedoch „bis auf weiteres beurlaubt“ und im Februar 1936 wurde ihm gänzlich verboten, als Notar tätig zu sein. Im November 1938 wurde seine Zulassung als Rechtsanwalt zurückgenommen, sodass Kurt Auerbach ab diesem Zeitpunkt ausschließlich die Tätigkeit als „jüdischer Konsulent“ erlaubt war, das heißt, er durfte nur noch Juden rechtlich beraten und vor Gericht vertreten. Dabei wurden ihm gewisse Rechte aberkannt, so zum Beispiel das Tragen einer Anwaltsrobe oder das Betreten des Anwaltszimmers. Und auch diese Tätigkeit durfte er nur „unter Vorbehalt des Widerrufs“ und zeitlich beschränkt ausüben.<br />
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Über das Leben Kurt B. Auerbachs nach dem endgültigen Berufsverbot ist nichts bekannt. Am 24. März 1941 nahm er sich das Leben.<br />
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Seine damals 15-jährige Tochter Helga konnte im Jahre 1938 gemeinsam mit der Großmutter nach England flüchten und auf diese Weise der Verfolgung in Deutschland entkommen. Ihr Sohn, Kurt Auerbachs einziger Enkel, lebt mit seiner Familie in Yorkshire.
Kurt B. Auerbach kam 1893 in Berlin auf die Welt. Er studierte Rechtswissenschaften und wurde – nach seiner Zeit als Kriegsfreiwilliger im Ersten Weltkrieg und dem Justizvorbereitungsdienst – 1922 zum Gerichtsassessor ernannt. Kurt Auerbach erlangte seine Zulassung als Rechtsanwalt bei den Berliner Land- und Amtsgerichten und wurde 1929 mit der Ernennung zum Notar verbeamtet. Er war mit Tessa, geb. Schönitz, verheiratet. 1923 kam ihre gemeinsame Tochter Helga zur Welt. Tessa Auerbach erkrankte an Tuberkulose und starb im Mai 1931.
Am 7. April 1933 wurde das „Gesetz zur Zulassung zur Rechtsanwaltschaft“ erlassen, wonach Rechtsanwälten, deren Abstammung als „nichtarisch“ galt, die Zulassung entzogen werden konnte. Nun kämpfte Kurt Auerbach darum, weiterhin als Rechtsanwalt tätig sein zu dürfen. Zwar hatte er zunächst Erfolg, im Oktober 1935 wurde er jedoch „bis auf weiteres beurlaubt“ und im Februar 1936 wurde ihm gänzlich verboten, als Notar tätig zu sein. Im November 1938 wurde seine Zulassung als Rechtsanwalt zurückgenommen, sodass Kurt Auerbach ab diesem Zeitpunkt ausschließlich die Tätigkeit als „jüdischer Konsulent“ erlaubt war, das heißt, er durfte nur noch Juden rechtlich beraten und vor Gericht vertreten. Dabei wurden ihm gewisse Rechte aberkannt, so zum Beispiel das Tragen einer Anwaltsrobe oder das Betreten des Anwaltszimmers. Und auch diese Tätigkeit durfte er nur „unter Vorbehalt des Widerrufs“ und zeitlich beschränkt ausüben.
Über das Leben Kurt B. Auerbachs nach dem endgültigen Berufsverbot ist nichts bekannt. Am 24. März 1941 nahm er sich das Leben.
Seine damals 15-jährige Tochter Helga konnte im Jahre 1938 gemeinsam mit der Großmutter nach England flüchten und auf diese Weise der Verfolgung in Deutschland entkommen. Ihr Sohn, Kurt Auerbachs einziger Enkel, lebt mit seiner Familie in Yorkshire.