Otto Kuhrts

Verlegeort
Danneckerstraße 6
Historischer Name
Caprivistraße 14
Bezirk/Ortsteil
Friedrichshain
Verlegedatum
20. September 2013
Geboren
04. September 1893 in Jastrow (Westpreußen) / Jastrowie
Beruf
Lederzuschneider
Verhaftet
1937 bis 1937 im KZ Sachsenhausen
Hingerichtet
22. Dezember 1944 im Zuchthaus "Roter Ochse" in Halle/Saale

Otto Kuhrts wurde am 4. September 1893 im westpreußischen Jastrow (heute: Jastrowie / Polen) geboren. Nach der Schule erlernte er das Handwerk des Lederzuschneiders. Am Ersten Weltkrieg nahm er zunächst als Armierungssoldat teil, war also mit dem Bau, der Instandhaltung und dem Betrieb der Befestigungsanlagen (Armierungen) im rückwärtigen Raum (Etappe) beschäftigt. Später kam er an die Front und zog sich eine Gasvergiftung zu.<br />
<br />
Den Zeugen Jehovas gehörte er seit 1924 an. 1921 hatte er seine Frau Anna geheiratet, die nach ihrer eigenen Aussage (im Juli 1945) nicht Mitglied der Zeugen Jehovas war. Das Ehepaar hatte keine Kinder. Bis Ende des Jahres 1935 arbeitete Otto Kuhrts als Lederzuschneider, danach war er arbeitslos.<br />
<br />
Schon in den 1930er Jahren stellte er sich gegen die NS-Diktatur, er wurde mehrmals verurteilt. In den Wintermonaten 1936/37 war er im KZ Sachsenhausen inhaftiert. In einem Massenprozess (gegen „Richard Wuntsch und Andere“) wurde er bereits 1936 angeklagt und am 29. Mai 1937 zu 10 Monaten Gefängnis verurteilt. Im Urteil erfährt man über Otto Kuhrts:<br />
<br />
„Der Angeklagte Kuhrts ist im Jahre 1924 aus der evangelischen Kirche ausgeschieden und hat im selben Jahr die Taufe als Bibelforscher empfangen. Er war einer der 13 Gruppenleiter des Angeklagten Wuntsch.<br />
<br />
Zugleich verwaltete er ein Lager von Büchern der IBV [Internationale Bibelforscher-Vereinigung], die aus der Zeit vor dem Verbot stammten. Er war ständiger Bezieher des ‚Wachtturm‘, den er durch den Briefkasten gesteckt bekam und, wie er Geld hatte, auch bezahlte. Von Mai 1936 ab ließ er in der geschilderten Weise auf Veranlassung des Angeklagten Wuntsch die Wachttürme durch Austräger verteilen und betätigte sich auch selbst als Austräger.<br />
<br />
Bis zum Sommer 1936 erhielt er auch illegale Bücher zur Weiterverteilung und füllte dadurch das bei ihm bestehende Lager mit neueren Schriften auf.<br />
<br />
An den Brüderbesprechungen nahm er einmal bei dem Angeklagten Wuntsch und einmal bei dem Angeklagten Weise teil. Bei ihm wurden 150 kg Bücher und Broschüren beschlagnahmt. Er hat in der Hauptverhandlung erklärt, daß er seinen Glauben an Jehova nicht aufgeben könne, daß er aber keine Möglichkeit haben werde, sich weiter für die IBV zu betätigen, da er der Staatspolizei zu bekannt sei.“<br />
<br />
Am 15. Januar 1941 stand Otto Kuhrts erneut vor Gericht und erhielt wegen verbotener IBV-Tätigkeit diesmal ein Jahr Gefängnis. Eine Strafe, die er unter anderem in Spandau absaß. Er wurde 1942 entlassen, stand aber weiterhin unter politischer Kontrolle der Polizei und musste sich regelmäßig melden.<br />
<br />
Am 15. Juni 1944 erhielt er den Einberufungs- bzw. Gestellungsbefehl zur Wehrmacht, verweigerte aber aufgrund seines Glaubens den Wehrdienst.<br />
<br />
Das Reichskriegsgericht verurteilte ihn deshalb am 11. November 1944 zum Tode.<br />
<br />
In der Urteilsbegründung heißt es: „Der Angeklagte ist Weltkriegsteilnehmer und seit 1924 Bibelforscher. Wegen seiner Betätigung als solcher wurde er in den Jahren 1937 und 1941 zu 10 Monaten bzw. einem Jahr Gefängnis verurteilt.<br />
<br />
Zum 15. Juni 1944 wurde er zum Wehrdienst einberufen. Da er nicht erschien, wurde er am 17. Juli [1944] durch die Polizei zum Wehrbezirkskommando gebracht. Hier erklärte er, aus Glaubensgründen keinen Wehrdienst leisten zu können.<br />
<br />
Bei dieser Einstellung ist der Angeklagte auch in der Folgezeit geblieben. Bedenken gegen seine strafrechtliche Verantwortlichkeit bestehen nicht.“<br />
<br />
Das Urteil wurde am 22. Dezember 1944 im Zuchthaus „Roter Ochse“ in Halle/Saale durch das Fallbeil vollstreckt.

Otto Kuhrts wurde am 4. September 1893 im westpreußischen Jastrow (heute: Jastrowie / Polen) geboren. Nach der Schule erlernte er das Handwerk des Lederzuschneiders. Am Ersten Weltkrieg nahm er zunächst als Armierungssoldat teil, war also mit dem Bau, der Instandhaltung und dem Betrieb der Befestigungsanlagen (Armierungen) im rückwärtigen Raum (Etappe) beschäftigt. Später kam er an die Front und zog sich eine Gasvergiftung zu.

Den Zeugen Jehovas gehörte er seit 1924 an. 1921 hatte er seine Frau Anna geheiratet, die nach ihrer eigenen Aussage (im Juli 1945) nicht Mitglied der Zeugen Jehovas war. Das Ehepaar hatte keine Kinder. Bis Ende des Jahres 1935 arbeitete Otto Kuhrts als Lederzuschneider, danach war er arbeitslos.

Schon in den 1930er Jahren stellte er sich gegen die NS-Diktatur, er wurde mehrmals verurteilt. In den Wintermonaten 1936/37 war er im KZ Sachsenhausen inhaftiert. In einem Massenprozess (gegen „Richard Wuntsch und Andere“) wurde er bereits 1936 angeklagt und am 29. Mai 1937 zu 10 Monaten Gefängnis verurteilt. Im Urteil erfährt man über Otto Kuhrts:

„Der Angeklagte Kuhrts ist im Jahre 1924 aus der evangelischen Kirche ausgeschieden und hat im selben Jahr die Taufe als Bibelforscher empfangen. Er war einer der 13 Gruppenleiter des Angeklagten Wuntsch.

Zugleich verwaltete er ein Lager von Büchern der IBV [Internationale Bibelforscher-Vereinigung], die aus der Zeit vor dem Verbot stammten. Er war ständiger Bezieher des ‚Wachtturm‘, den er durch den Briefkasten gesteckt bekam und, wie er Geld hatte, auch bezahlte. Von Mai 1936 ab ließ er in der geschilderten Weise auf Veranlassung des Angeklagten Wuntsch die Wachttürme durch Austräger verteilen und betätigte sich auch selbst als Austräger.

Bis zum Sommer 1936 erhielt er auch illegale Bücher zur Weiterverteilung und füllte dadurch das bei ihm bestehende Lager mit neueren Schriften auf.

An den Brüderbesprechungen nahm er einmal bei dem Angeklagten Wuntsch und einmal bei dem Angeklagten Weise teil. Bei ihm wurden 150 kg Bücher und Broschüren beschlagnahmt. Er hat in der Hauptverhandlung erklärt, daß er seinen Glauben an Jehova nicht aufgeben könne, daß er aber keine Möglichkeit haben werde, sich weiter für die IBV zu betätigen, da er der Staatspolizei zu bekannt sei.“

Am 15. Januar 1941 stand Otto Kuhrts erneut vor Gericht und erhielt wegen verbotener IBV-Tätigkeit diesmal ein Jahr Gefängnis. Eine Strafe, die er unter anderem in Spandau absaß. Er wurde 1942 entlassen, stand aber weiterhin unter politischer Kontrolle der Polizei und musste sich regelmäßig melden.

Am 15. Juni 1944 erhielt er den Einberufungs- bzw. Gestellungsbefehl zur Wehrmacht, verweigerte aber aufgrund seines Glaubens den Wehrdienst.

Das Reichskriegsgericht verurteilte ihn deshalb am 11. November 1944 zum Tode.

In der Urteilsbegründung heißt es: „Der Angeklagte ist Weltkriegsteilnehmer und seit 1924 Bibelforscher. Wegen seiner Betätigung als solcher wurde er in den Jahren 1937 und 1941 zu 10 Monaten bzw. einem Jahr Gefängnis verurteilt.

Zum 15. Juni 1944 wurde er zum Wehrdienst einberufen. Da er nicht erschien, wurde er am 17. Juli [1944] durch die Polizei zum Wehrbezirkskommando gebracht. Hier erklärte er, aus Glaubensgründen keinen Wehrdienst leisten zu können.

Bei dieser Einstellung ist der Angeklagte auch in der Folgezeit geblieben. Bedenken gegen seine strafrechtliche Verantwortlichkeit bestehen nicht.“

Das Urteil wurde am 22. Dezember 1944 im Zuchthaus „Roter Ochse“ in Halle/Saale durch das Fallbeil vollstreckt.