Harry Salinger

Verlegeort
Fuchsbau 11
Bezirk/Ortsteil
Karlshorst
Geboren
03. Dezember 1912 in Berlin
Beruf
Büroangestellter
Verhaftet
April 1933 bis 23. März 1934 in Gefängnis Plötzensee
Verhaftet
07. März 1935 bis 09. April 1940 in Haftanstalt Brandenburg
Interniert
10. April 1940 bis 05. September 1940 im KZ Sachsenhausen
Verhaftet
06. September 1940 bis 24. April 1941 im KZ Dachau
Ermordet
24. April 1941 in Konzentrationslager Dachau

Harry Salinger wurde am 3. Dezember 1912 in Berlin geboren. Seine Eltern waren Kurt Salinger und Margarethe, geborene Möhring, geboren am 3. November 1883. Harry hatte einen jüngeren Bruder: Heinz, geboren am 19.  Dezember 1913.

Die Familie wohnte in der Waldsiedlung Lichtenberg, Fuchsbau 11.

Harry Salinger wurde im April 1933 verhaftet, weil er Kampfmarken der KPD verkauft hatte. Er wurde von einem Schnellgericht am 19. September 1933 zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Diese Strafe hat er bis zum  23. März 1934 im Gefängnis Plötzensee verbüßt.

(Mit dem Begriff Kampfmarken könnte Eine 10-Pfennig-Spendenmarke der KPD für die Reichstagswahl vom 6. November 1932 mit dem Text "Kampffond der KPD für die Wahl 1932" gemeint sein. Auf der Marke abgebildet ist ein Stahlwerk in der Stadt Magnitogorsk in der Sowjetunion.)

Nach der Gefängnisstrafe war Harry Salinger nur ein Jahr in Freiheit: Am 7. März 1935 wurde er wieder verhaftet und kam ins Untersuchungsgefängnis.

Die Mitangeklagten, der Vertreter Georg Manasse, der Bankangestellte Herbert Wolff, der Maurer Werner Krause, der Klempner Heinz Wegner und der technische Zeichner Helmut Paetz waren alle seit dem 7. März 1935 in Untersuchungshaft. Harry Salinger wurde als Bürobote bezeichnet. Alle waren zwischen 1912 und 1914 geboren, waren also bei der Verhaftung zwischen 21 und 23 Jahre alt.

Die Anklageschrift vom 10.April 1935  warf Harry Salinger und den fünf weiteren Mitgefangenen vor, in der Zeit von Ende März 34 bis Ende Februar 35 ein „hochverräterisches Unternehmen, die Verfassung des Reichs mit Gewalt zu ändern“, vorbereitet zu haben.

Harry Salinger (und die fünf anderen) hätten durch die Unterstützung von KPD (Kommunistische Partei Deutschland) und KJVD (Kommunistischer Jugendverband Deutschland) versucht, die Regierung zu stürzen – durch Werbung von Mitliedern, Kassieren von Mitgliedsbeiträgen, Verteilen von „Hetzschriften“. Die KPD wolle eine Räteherrschaft nach sowjetischem Vorbild durch Gewalt herbeiführen.

Harry gebe zu, eingefleischter Kommunist zu sein, sei aber nicht Mitglied der KPD. Er habe Kampfmarken der KPD vertrieben und sei deswegen von einem Schnellgericht am 19.9.1933 zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Bei ihm wurden verschiedene „Hetzschriften“ wie „Sozialistischer Sturmtrupp, Das Rote Kabel, Der Funke“ und weitere gefunden. Außerdem 16,75 Reichsmark, als Erlös verkaufter Zeitschriften. Auch verkaufte er Winterhilfsmarken der KPD.

(Das Rote Kabel war die Betriebszeitung der revolutionären Arbeiter und Jungarbeiter des Kraftwerks Oberspree. Vermutlich haben einige Mitglieder der Widerstandsgruppe in diesem Werk gearbeitet, zumal sie in der Nähe wohnten.)

Harry war Kassierer der KPD und unmittelbarer Verbindungsmann zum Mitangeschuldigten Wagner.

Die Beziehungen zu den anderen Angeschuldigten werden beschrieben – Treffen, Übergabe von Schriften und Geld.

Schließlich: „Salinger ist als außergewöhnlich rühriger und gefährlicher Funktionär der illegalen KPD anzusehen. Er ist in vollem Umfange geständig.“

Der Prozess war am 10. April 1935, das Urteil des Kammergerichts Berlin folgte am 19. September 1935:

Einer der Angeklagten - Georg Manasse – wird freigesprochen. Harry Salinger und Heinz Wegner werden zu je 5 Jahren Zuchthaus, die drei anderen Angeklagten zu 2 und 3 Jahren Zuchthaus verurteilt.

Bei der Begründung wird auf Aussagen von Kriminalassistenten Bezug genommen, offensichtlich sind das diejenigen, die die sechs Angeklagten ein Jahr lang beobachteten.

Beschrieben wird genauestens das Einsammeln von Mitgliedsbeiträgen für die KPD (wöchentlich 5 Pfennige) von Harry Salinger und die Weitergabe an Wolf. Der Bezug und Verkauf von KPD-Schriften wird detailliert aufgeführt und schließlich auch die „11 Gebote für das Verhalten Verhafteter“, deren vorangestelltes Motto lautete: „Ein Kommunist verteidigt sich nicht, indem er seine Person, sondern indem er den Kommunismus und seine Organisationen verteidigt.“ Alle Gebote werden wörtlich im Urteil aufgeführt, sie bestehen aus Warnungen und Drohungen, den Vernehmenden etwas über die Partei oder ihre Mitglieder zu sagen. Jede Äußerung werde als Verrat gewertet und „erbarmungslos gerichtet“.

(Diese Schrift der KPD wurde bei der Durchsuchung der Wohnung Harry Salingers in einem Buch mit dem Titel „Der Untergang des Judentums“ gefunden. Die „Judenfrage“ wird vom Verfasser des Buchs, Otto Heller, als soziales, damit ökonomisches Problem betrachtet, dessen Lösung durch den Sozialismus in der Zukunft den "rückschrittlichen" Zionismus überflüssig machen werde. Erschienen 1933)

Georg Manasse, der freigesprochen wurde, war Mitglied der zionistischen Arbeiterbewegung (Hechaluz) und habe Harry Salinger, der als Halbjude bezeichnet wird, für die Bewegung gewinnen wollen. Harry Salinger sei jedoch bei der ärztlichen Untersuchung abgelehnt worden. Deshalb habe er keine „Auswandererstelle in Palästina“ erhalten. Harry Salinger habe dann mehrmals Manasse Schriften der KPD aufgedrängt, doch habe er – Manasse – nie etwas dafür bezahlt.

Bei der Urteilsverkündung wird darauf verwiesen, dass „hier ein Kreis junger Leute bestrebt gewesen ist, die KJVD neu ins Leben zu rufen.“ Harry Salinger wird besonders hervorgehoben, denn trotz seiner vorherigen Gefängnisstrafe habe er „fleißig und erfolgreich“ illegale Schriften verbreitet. Er habe „Massen“ beeinflussen wollen, denn die hohe Anzahl von „Hetzschriften“ sei von Hand zu Hand gegangen und deshalb von „weiten Bevölkerungskreisen“ gelesen worden. Durch die Weiterleitung der Beitragszahlungen und Verkaufserlösen der Schriften habe er die Parteiorganisation gestützt. Das seien zwei „Erschwernisgründe der Straftat der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens.“ Vor allem „Umfang und Zeit“ Harry Salingers fallen schwer ins Gewicht sowie die Tatsache, dass seine Vorstrafe keinen Eindruck auf ihn gemacht habe. Der Angeklagte sei … „ein fanatischer Kommunist, dem in seiner Gerissenheit jedes Mittel recht ist, um die bestehende Ordnung zu unterwühlen“.

Harry Salinger und Heinz Wegner wurden mit fünf Jahren Zuchthaus härter als die anderen Angeklagten bestraft und in die Haftanstalt Brandenburg gebracht; die anderen Verurteilten verbrachten ihre Haftzeit in Luckau. Allen wurden die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt, gestaffelt nach den verhängten Strafen.

Nur die Haftakte von Heinz Wegner ist erhalten. Seine Mutter hatte im Oktober 1938 an Hitler ein Gnadengesuch gerichtet. Er wurde im Dezember abgelehnt. Zum Ende seiner Haftzeit, im Februar 1940 wurde ihm von der Haftanstalt bestätigt, dass er „willig und fleißig“ in seinem Beruf als Klempner gearbeitet habe. Ein Gnadenerweis könne jedoch nicht befürwortet werden. Am 11. Januar 1940 beschließt der Polizeipräsident von Berlin, dass Heinz Wegner zwar aus der Haft entlassen, jedoch vier Jahre unter Polizeiaufsicht gestellt werde.

Heinz Wegner wurde nach verbüßter Haft entlassen. Harry Salinger dagegen wurde in das KZ Sachsenhausen gebracht. Der Grund hierfür ist, dass er gemäß den Nürnberger Gesetzen Halbjude war. In Sachsenhausen wurde er auch unter der Häftlingskategorie „Jd.“ geführt. Dort war er  vom 10. April bis 5. September 1940 (Häftlingsnummer 18361). Am 6. September wurde er in das KZ Dachau gebracht. Auf der Transportliste ist er mit einem „Jd“ für Jude gekennzeichnet. In Dachau wurde er am 24. April 1941 ermordet.

Die Urne mit Harry Salingers Asche wurde auf dem Jüdischen Friedhof Weissensee in Berlin beerdigt. Sein Vater hatte die Urne aus Dachau erhalten und die Beerdigung beantragt. Das Grab erhielt die Nr. 105688; einen Grabstein zu setzen war nicht erlaubt. Seit einigen Jahren gibt es jedoch auf dem Friedhof einen Rasen mit Stelen, auf die 279 Namen von Opfern eingraviert sind, die in Konzentrationslagern ermordet wurden und deren Urnen hier beigesetzt sind. Harry Salinger gehört zu ihnen.

Die Eltern von Harry, Margarethe und Kurt Salinger, mussten zwangsweise aus ihrer Wohnung in Oberschöneweide (Wilhelminenhofstraße 35)  ausziehen. Sie wohnten nun im armen Scheunenviertel in der Rochstraße, extrem beengt zur Untermiete (bei Ball).

Margarethe starb am 18. August 1944  im Robert-Koch-Krankenhaus an Krebs.

Ihr Mann Kurt musste nach dem Tod von Margarethe nochmals umziehen, in die Spandauer Straße in Berlin Mitte. Kurt hatte nach dem Tod von Margarethe, die nicht Jüdisch war, nun keinerlei Schutz mehr. Er kam Ende April 1945 am Gendarmenmarkt um. Die tatsächliche Todesursache ist unklar.

Harrys Bruder Heinz konnte 1937 nach Argentinien emigrieren und lebte später wieder in Berlin.