Rudolf Caspary

Verlegeort
Lessingstr. 10
Bezirk/Ortsteil
Hansaviertel
Verlegedatum
2005
Geboren
17. April 1893 in Berlin
Deportation
am 09. März 1944 nach Auschwitz
Ermordet

Rudolf Caspary wurde am 17. April 1893 in Berlin geboren. Er war der Sohn des Künstlers Eugen Caspary und der Martha Mathilde Caspary, geb. Daus. Rudolf hatte zwei Brüder: Karl (*1891) und Adolf Wolff (*1898). Als Rudolf geboren wurde, lebte die Familie in der Lessingstraße 43 in Moabit. Rudolfs Vater war Ende des 19. Jahrhunderts in unterschiedlichen Bereichen in der Hauptstadt künstlerisch tätig. Einen Namen machte er sich vor allem als Bildhauer, betätigte sich aber unter anderem auch als Darsteller. Mindestens ebenso bekannt war Eugen Caspary durch sein Engagement in Organisationen, die sich in Berlin sozial engagierten: Seit 1891 war er Mitglied der „Montefiore-Loge“. 1917 gehörte er zu den Gründern der Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden (ZWST) in der Rosenstraße 2–4. 1923 übernahm er den Vorsitz des Wohlfahrts- und Jugendamtes der Jüdischen Gemeinde zu Berlin. Außerdem gehörte er seit 1921 zum Vorstand des Arbeiterfürsorgeamtes der Jüdischen Organisationen Deutschlands, war Herausgeber der Zeitschrift „Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge“, Vorstand der Jüdischen Darlehenskasse GmbH in Berlin, Vorstandsmitglied der Sozialen Krankenhausfürsorge der Jüdischen Gemeinde Berlin und Mitglied im Wohlfahrtsausschuss des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden.

Die Kindheits- und Jugendjahre von Rudolf Caspary und seinen Brüdern dürften ebenso durch das künstlerische Schaffen wie durch das soziale Engagement der Eltern geprägt worden sein. Die Familie zählte im Berlin der Kaiserzeit und der Weimarer Republik im besten Sinne zum Bildungsbürgertum der Stadt. Nach seinem Abitur im Jahre 1912 studierte Rudolf Caspary Rechtswissenschaften, zunächst an der Universität Berlin (vier Semester), dann an der Universität Göttingen (zwei Semester). Seine Studienzeit wurde unterbrochen durch den Ersten Weltkrieg, an dem er sich ebenso wie sein Bruder Karl als Soldat beteiligte. Karl Caspary fiel im April 1915 bei Kämpfen im lothringischen Priesterwald (Bois-le-Prêtre). Rudolf Caspary befand sich ab dem 16. August 1914 im Heeresdienst als preußischer Offizier, zuletzt im Rang eines Vizefeldwebels der 7. Kompanie. Im Juli 1916 geriet er in britische Kriegsgefangenschaft, war zwischen Mai und Dezember 1918 in den Niederlanden interniert und kehrte von dort 1919 zurück.

Nach dem Ersten Weltkrieg setzte Rudolf Caspary sein Studium fort und legte am 1. Dezember 1920 an der Universität Würzburg sein Rigorosum ab. Das Thema seiner Dissertation aus dem Jahr 1921 lautete: „Rechtsschutz der vom Arbeitnehmer in die Betriebsräume eingebrachten Sachen, zugleich ein Beitrag zur Lehre von den Auslegungsnormen des Bürgerlichen Rechts“. Seinen Vorbereitungsdienst durchlief Rudolf Caspary in Berlin. Am 16. Dezember 1922 bestand er die große juristische Staatsprüfung und trat daraufhin eine Stelle bei der Staatsanwaltschaft Landsberg an der Warthe an. Mit dem 1. Oktober 1924 wechselte er zum Landgericht Berlin I und war unter Oberstaatsanwalt Dr. Franz Linde als Gerichtsassessor in die Untersuchungen in den Fällen Barmat und Kutisker involviert, einem der öffentlichkeitswirksamsten politischen Korruptionsaffären in der Weimarer Republik (sogenannter Barmat-Kutisker-Skandal).

Als immer mehr Ermittlungsdetails an die deutschnationale Presse durchgestochen wurden, die die Fälle politisch instrumentalisierten, geriet Caspary zusammen mit Staatsanwalt Erich Kussmann und weiteren Kollegen in Verdacht, Verfahrensinterna an die Presse weitergegeben zu haben. Bereits zuvor war er vom preußischen Justizministerium am 1. Juli 1925 beurlaubt worden und hatte daraufhin, da er sich gemaßregelt fühlte, ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst beantragt. Das Ermittlungsverfahren gegen Verletzung von Dienstgeheimnissen gegen Caspary wurde nach einer Hausdurchsuchung Ende Juli 1925 mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Das Disziplinarverfahren endete 1928 mit einem Verweis in seiner Akte. Der angehende Richter Caspary, der auch Zeitungsartikel zu dem Fall mitverfasste, wurde in dieser Zeit vor allem aus der Reihe linker Prozessbeobachter und Medien scharf attackiert. Im Jahr 1927 wurde Rudolf Caspary in das Richteramt bestellt (Amtsgericht Berlin-Cöpenick) und 1930 zum Amtsgerichtsrat des Amtsgerichts Berlin-Mitte ernannt. Im Februar 1931 starb sein Vater Eugen Caspary. Er wurde in der Ehrenreihe des jüdischen Friedhofs Weißensee bestattet.

Mit der schrittweisen Entrechtung und Verfolgung von Juden seit 1933 – beziehungsweise aller Personen, die nach den Nürnberger Gesetzen im NS-Staat als Juden galten – begannen auch staatliche Zwangsmaßnahmen gegen Rudolf Caspary und seine Familie. Darunter fielen zahlreiche Maßnahmen der Diskriminierung und sozialen Ausgrenzung, des Entzugs staatsbürgerlicher Rechte sowie der Verdrängung aus dem Berufs- und Wirtschaftsleben. Bereits 1933 wurde der Amtsgerichtsrat mit dem „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ wegen seiner jüdischen Herkunft zunächst beurlaubt, konnte jedoch aufgrund zahlreicher Fürsprecher – darunter der spätere Volksgerichtshofpräsident Freisler, der sich für eine Aufhebung der Beurlaubung einsetzte, da sich Caspary in der Vergangenheit außerordentlich verdient gemacht habe – seine Tätigkeit beim Amtsgericht Berlin-Mitte wiederaufnehmen. Ende des Jahres 1935 versetzte man ihn schließlich auf der Grundlage des § 3 des Reichsbürgergesetzes zwangsweise in den Ruhestand. Nach den Pogromen im November 1938 wurde Rudolf Caspary von der Gestapo verhaftet und als sogenannter Schutzhäftling am 14. Dezember 1938 im Konzentrationslager Sachsenhausen interniert. Auch hier setzten sich ehemaligen Kollegen mit Bittschreiben für den Amtsrichter a. D. ein. Nach seiner Entlassung aus dem Konzentrationslager bat Rudolf Caspary um die Zustimmung zur Verlegung seines Wohnsitzes ins Ausland, die ihm durch das Reichsjustizministerium im Mai 1939 unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt wurde. Ein weiteres Gesuch der Kapitalisierung seines Ruhegehalts, um seine Auswanderung nach Chile zu ermöglichen, wurde im September 1939 abgelehnt.

Rudolf Caspary gelang die Flucht nach Südamerika nicht. Seit 1938/1939 lebte er in einer Wohnung in der Güntzelstraße 54 in Wilmersdorf, nach späteren Angaben seiner Mutter im Sommer 1943 in der Konstanzer Straße 3 und zuletzt 1944 in der Clausewitzstraße 5 in Charlottenburg als Untermieter bei dem ehemaligen Justizministerialbeamten Dr. Oskar Neumann (1889–1944). In den 1940er-Jahren half er unter großer persönlicher Gefahr und immer beschränkteren eigenen Mitteln mehreren in der Illegalität lebenden Juden und setzte dafür seine Kontakte ein: Für Ernst Ludwig Ehrlich (1921–2007) und Herbert A. Strauss (1918 –2005) verschaffte er im Mai 1943 Blanko-Ausweisformulare aus dem „Reichsministerium für Bewaffnung und Munition“, die diese für ihre spätere Flucht in die Schweiz nutzten. In einem Brief von Herbert A. Strauss kurz nach seiner Ankunft in der Schweiz schrieb dieser im Juli 1943, dass Rudolf Caspary versuchte, auch dem kurz zuvor in Brandenburg an der Havel inhaftierten Georg Israel (1921–1944) zu helfen, und der ehemalige Richter dafür „seine ganzen Beziehungen zu Justiz und Gestapo“ einsetze. Es ist anzunehmen, dass Rudolf Caspary noch in weiteren Fällen versuchte, seine Verbindungen hilfreich zu nutzen. Lotte Strauss schrieb später, dass Caspary – mit Hinblick auf seine zahlreichen Kontakte aus seiner Dienstzeit – bei einem Spaziergang beiläufig bemerkte, dass er sich „geschützt fühle“. Eine fatale Fehleinschätzung. Rudolf Caspary wurde am 30. September 1943 von der Gestapo in Berlin verhaftet und bis Mitte Dezember 1943 im Polizeigefängnis Alexanderplatz festgehalten. Anschließend wurde er in das Sammellager in der Großen Hamburger Straße gebracht. Von dort wurde der 51-Jährige mit dem „50. Osttransport“ am 9. März 1944 in das Vernichtungslager Auschwitz deportiert und dort – vermutlich unmittelbar nach seiner Ankunft – ermordet.

Sein Bruder Adolf Caspary hatte sich 1941 über Marseille und Lissabon nach New York retten können. Dessen geschiedene Frau Anni, geborene Hirsch, war am 1. März 1943 nach Auschwitz deportiert und dort ermordet worden. Das gemeinsame Kind Ruth Caspary (*1929) war zusammen mit seiner Großmutter Martha Mathilde Caspary am 9. Februar 1944 in das Ghetto Theresienstadt deportiert worden, wo beide getrennt wurden. Martha Mathilde Caspary überlebte und emigrierte später zu ihrem Sohn Adolf in die USA. Die 15-jährige Ruth Caspary wurde am 23. Oktober 1944 nach Auschwitz deportiert und dort ermordet.

Rudolf Caspary wurde am 17. April 1893 in Berlin geboren. Er war der Sohn des Künstlers Eugen Caspary und der Martha Mathilde Caspary, geb. Daus. Rudolf hatte zwei Brüder: Karl (*1891) und Adolf Wolff (*1898). Als Rudolf geboren wurde, lebte die Familie in der Lessingstraße 43 in Moabit. Rudolfs Vater war Ende des 19. Jahrhunderts in unterschiedlichen Bereichen in der Hauptstadt künstlerisch tätig. Einen Namen machte er sich vor allem als Bildhauer, betätigte sich aber unter anderem auch als Darsteller. Mindestens ebenso bekannt war Eugen Caspary durch sein Engagement in Organisationen, die sich in Berlin sozial engagierten: Seit 1891 war er Mitglied der „Montefiore-Loge“. 1917 gehörte er zu den Gründern der Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden (ZWST) in der Rosenstraße 2–4. 1923 übernahm er den Vorsitz des Wohlfahrts- und Jugendamtes der Jüdischen Gemeinde zu Berlin. Außerdem gehörte er seit 1921 zum Vorstand des Arbeiterfürsorgeamtes der Jüdischen Organisationen Deutschlands, war Herausgeber der Zeitschrift „Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge“, Vorstand der Jüdischen Darlehenskasse GmbH in Berlin, Vorstandsmitglied der Sozialen Krankenhausfürsorge der Jüdischen Gemeinde Berlin und Mitglied im Wohlfahrtsausschuss des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden.

Die Kindheits- und Jugendjahre von Rudolf Caspary und seinen Brüdern dürften ebenso durch das künstlerische Schaffen wie durch das soziale Engagement der Eltern geprägt worden sein. Die Familie zählte im Berlin der Kaiserzeit und der Weimarer Republik im besten Sinne zum Bildungsbürgertum der Stadt. Nach seinem Abitur im Jahre 1912 studierte Rudolf Caspary Rechtswissenschaften, zunächst an der Universität Berlin (vier Semester), dann an der Universität Göttingen (zwei Semester). Seine Studienzeit wurde unterbrochen durch den Ersten Weltkrieg, an dem er sich ebenso wie sein Bruder Karl als Soldat beteiligte. Karl Caspary fiel im April 1915 bei Kämpfen im lothringischen Priesterwald (Bois-le-Prêtre). Rudolf Caspary befand sich ab dem 16. August 1914 im Heeresdienst als preußischer Offizier, zuletzt im Rang eines Vizefeldwebels der 7. Kompanie. Im Juli 1916 geriet er in britische Kriegsgefangenschaft, war zwischen Mai und Dezember 1918 in den Niederlanden interniert und kehrte von dort 1919 zurück.

Nach dem Ersten Weltkrieg setzte Rudolf Caspary sein Studium fort und legte am 1. Dezember 1920 an der Universität Würzburg sein Rigorosum ab. Das Thema seiner Dissertation aus dem Jahr 1921 lautete: „Rechtsschutz der vom Arbeitnehmer in die Betriebsräume eingebrachten Sachen, zugleich ein Beitrag zur Lehre von den Auslegungsnormen des Bürgerlichen Rechts“. Seinen Vorbereitungsdienst durchlief Rudolf Caspary in Berlin. Am 16. Dezember 1922 bestand er die große juristische Staatsprüfung und trat daraufhin eine Stelle bei der Staatsanwaltschaft Landsberg an der Warthe an. Mit dem 1. Oktober 1924 wechselte er zum Landgericht Berlin I und war unter Oberstaatsanwalt Dr. Franz Linde als Gerichtsassessor in die Untersuchungen in den Fällen Barmat und Kutisker involviert, einem der öffentlichkeitswirksamsten politischen Korruptionsaffären in der Weimarer Republik (sogenannter Barmat-Kutisker-Skandal).

Als immer mehr Ermittlungsdetails an die deutschnationale Presse durchgestochen wurden, die die Fälle politisch instrumentalisierten, geriet Caspary zusammen mit Staatsanwalt Erich Kussmann und weiteren Kollegen in Verdacht, Verfahrensinterna an die Presse weitergegeben zu haben. Bereits zuvor war er vom preußischen Justizministerium am 1. Juli 1925 beurlaubt worden und hatte daraufhin, da er sich gemaßregelt fühlte, ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst beantragt. Das Ermittlungsverfahren gegen Verletzung von Dienstgeheimnissen gegen Caspary wurde nach einer Hausdurchsuchung Ende Juli 1925 mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Das Disziplinarverfahren endete 1928 mit einem Verweis in seiner Akte. Der angehende Richter Caspary, der auch Zeitungsartikel zu dem Fall mitverfasste, wurde in dieser Zeit vor allem aus der Reihe linker Prozessbeobachter und Medien scharf attackiert. Im Jahr 1927 wurde Rudolf Caspary in das Richteramt bestellt (Amtsgericht Berlin-Cöpenick) und 1930 zum Amtsgerichtsrat des Amtsgerichts Berlin-Mitte ernannt. Im Februar 1931 starb sein Vater Eugen Caspary. Er wurde in der Ehrenreihe des jüdischen Friedhofs Weißensee bestattet.

Mit der schrittweisen Entrechtung und Verfolgung von Juden seit 1933 – beziehungsweise aller Personen, die nach den Nürnberger Gesetzen im NS-Staat als Juden galten – begannen auch staatliche Zwangsmaßnahmen gegen Rudolf Caspary und seine Familie. Darunter fielen zahlreiche Maßnahmen der Diskriminierung und sozialen Ausgrenzung, des Entzugs staatsbürgerlicher Rechte sowie der Verdrängung aus dem Berufs- und Wirtschaftsleben. Bereits 1933 wurde der Amtsgerichtsrat mit dem „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ wegen seiner jüdischen Herkunft zunächst beurlaubt, konnte jedoch aufgrund zahlreicher Fürsprecher – darunter der spätere Volksgerichtshofpräsident Freisler, der sich für eine Aufhebung der Beurlaubung einsetzte, da sich Caspary in der Vergangenheit außerordentlich verdient gemacht habe – seine Tätigkeit beim Amtsgericht Berlin-Mitte wiederaufnehmen. Ende des Jahres 1935 versetzte man ihn schließlich auf der Grundlage des § 3 des Reichsbürgergesetzes zwangsweise in den Ruhestand. Nach den Pogromen im November 1938 wurde Rudolf Caspary von der Gestapo verhaftet und als sogenannter Schutzhäftling am 14. Dezember 1938 im Konzentrationslager Sachsenhausen interniert. Auch hier setzten sich ehemaligen Kollegen mit Bittschreiben für den Amtsrichter a. D. ein. Nach seiner Entlassung aus dem Konzentrationslager bat Rudolf Caspary um die Zustimmung zur Verlegung seines Wohnsitzes ins Ausland, die ihm durch das Reichsjustizministerium im Mai 1939 unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt wurde. Ein weiteres Gesuch der Kapitalisierung seines Ruhegehalts, um seine Auswanderung nach Chile zu ermöglichen, wurde im September 1939 abgelehnt.

Rudolf Caspary gelang die Flucht nach Südamerika nicht. Seit 1938/1939 lebte er in einer Wohnung in der Güntzelstraße 54 in Wilmersdorf, nach späteren Angaben seiner Mutter im Sommer 1943 in der Konstanzer Straße 3 und zuletzt 1944 in der Clausewitzstraße 5 in Charlottenburg als Untermieter bei dem ehemaligen Justizministerialbeamten Dr. Oskar Neumann (1889–1944). In den 1940er-Jahren half er unter großer persönlicher Gefahr und immer beschränkteren eigenen Mitteln mehreren in der Illegalität lebenden Juden und setzte dafür seine Kontakte ein: Für Ernst Ludwig Ehrlich (1921–2007) und Herbert A. Strauss (1918 –2005) verschaffte er im Mai 1943 Blanko-Ausweisformulare aus dem „Reichsministerium für Bewaffnung und Munition“, die diese für ihre spätere Flucht in die Schweiz nutzten. In einem Brief von Herbert A. Strauss kurz nach seiner Ankunft in der Schweiz schrieb dieser im Juli 1943, dass Rudolf Caspary versuchte, auch dem kurz zuvor in Brandenburg an der Havel inhaftierten Georg Israel (1921–1944) zu helfen, und der ehemalige Richter dafür „seine ganzen Beziehungen zu Justiz und Gestapo“ einsetze. Es ist anzunehmen, dass Rudolf Caspary noch in weiteren Fällen versuchte, seine Verbindungen hilfreich zu nutzen. Lotte Strauss schrieb später, dass Caspary – mit Hinblick auf seine zahlreichen Kontakte aus seiner Dienstzeit – bei einem Spaziergang beiläufig bemerkte, dass er sich „geschützt fühle“. Eine fatale Fehleinschätzung. Rudolf Caspary wurde am 30. September 1943 von der Gestapo in Berlin verhaftet und bis Mitte Dezember 1943 im Polizeigefängnis Alexanderplatz festgehalten. Anschließend wurde er in das Sammellager in der Großen Hamburger Straße gebracht. Von dort wurde der 51-Jährige mit dem „50. Osttransport“ am 9. März 1944 in das Vernichtungslager Auschwitz deportiert und dort – vermutlich unmittelbar nach seiner Ankunft – ermordet.

Sein Bruder Adolf Caspary hatte sich 1941 über Marseille und Lissabon nach New York retten können. Dessen geschiedene Frau Anni, geborene Hirsch, war am 1. März 1943 nach Auschwitz deportiert und dort ermordet worden. Das gemeinsame Kind Ruth Caspary (*1929) war zusammen mit seiner Großmutter Martha Mathilde Caspary am 9. Februar 1944 in das Ghetto Theresienstadt deportiert worden, wo beide getrennt wurden. Martha Mathilde Caspary überlebte und emigrierte später zu ihrem Sohn Adolf in die USA. Die 15-jährige Ruth Caspary wurde am 23. Oktober 1944 nach Auschwitz deportiert und dort ermordet.