Gertrud Hanna wurde am 22. Juni 1876 in Spandau geboren und wohnte in einer Wohnung im Lüdenscheider Weg 6c. Sie wuchs in einer armen Arbeiterfamilie auf und musste schon im Alter von vierzehn anfangen zu arbeiten. Sie hatte eine Schwester, Antonie Hanna, die am 31. Dezember 1880 geboren wurde.
Bereits 1890 trat Gertrud Hanna dem freigewerkschaftlichen Verband der Buch- und Steindruckerei-Hilfsarbeiter bei und arbeitete dort ab 1907 hauptberuflich als Gewerkschafterin. In dieser Funktion setzte sie sich viel für die Rechte der arbeitenden Frauen ein. Seit der Gründung des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes (ADGB) im Jahre 1919 war sie dort Mitglied. 1908 trat sie der SPD bei. Dabei wurde sie in die Verfassungsgebende Preußische Landesversammlung gewählt und zog zwei Jahre später in den Preußischen Landtag ein. Auch in ihrer Rolle als Politikerin engagierte sie sich für frauenpolitisch relevante Themen.
Durch die Zerschlagung der Gewerkschaften am 2. Mai 1933 und das Verbot der SPD am 22. Juni 1933 verlor Gertrud Hanna all ihre politischen Funktionen und dadurch ihre Existenzgrundlage. Gemeinsam mit ihrer Schwester Hanna zog sie nach Berlin-Haselhorst, wo sie sich mit Flickarbeiten durchschlugen.
Schon ab 1933 stand Gertrud Hanna unter der Überwachung durch die Gestapo. Am 26. Februar 1944 wurde sie gemeinsam mit ihrer Schwester tot in der Spandauer Wohnung Lüdenscheider Weg 6c aufgefunden. Die Todesursache war Suizid. Sie wurden auf dem Spandauer Friedhof „In den Kisseln“ beigesetzt.
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