Charlotte Przybilla geb. Neumann

Verlegeort
Wielandstraße 20
Bezirk/Ortsteil
Mahlsdorf
Verlegedatum
06. Oktober 2023
Geboren
11. Dezember 1895 in Marianowo (Posen)
Beruf
Schneiderin
Verhaftet
20. Dezember 1943 bis 1944
Überlebt

Charlotte Przybilla, geb. Neumann, wurde am 11. Dezember 1895 in Marianowo im Kreis Birnbaum (damalig Provinz Posen, Preußen; heute Woiwodschaft Posen, Polen) geboren. Ihre Eltern waren der Arbeiter Hermann Neumann und dessen Ehefrau Agnes, geb. Nowak. Sie erlernte den Beruf der Schneiderin. In Berlin lernte sie ihren späteren Ehemann Johann Przybilla kennen, einen selbstständigen Kohlehändler, der vier Jahre im Ersten Weltkrieg gedient hatte. Sie heirateten am 14. Juni 1919 in Berlin und wohnten in der Wielandstraße 20 in Mahlsdorf, dem Elternhaus Johanns.

Durch ihren Mann kam Charlotte Anfang der 1920er-Jahre in Kontakt mit der Arbeiterbewegung und trat schließlich 1924/1925 der KPD bei. Sie absolvierte in den folgenden Jahren den Referentenkurs und den Samariterkurs des ASV „Fichte“ (Arbeitersportverein), dem sie wie ihr Mann ebenfalls beitrat. Darüber hinaus war sie Mitglied der Roten Hilfe, seit 1932 Frauenleiterin in der KPD und in der Funktion der Kassiererin im Samariterbund.

Nach der Machtübernahme durch die NSDAP 1933 arbeitete Charlotte illegal weiter und beteiligte sich mit ihrem Mann am antifaschistischen Widerstand. Nach der ersten Verhaftung ihres Mannes im September 1933 und der Haftentlassung 17 Monate später sah sich das Ehepaar immer wieder mit Schikanen konfrontiert. 1939 wurde sie durch Verrat eines ehemaligen KPD-Mitglieds von der Gestapo vorgeladen, nachdem sie sich negativ über den Krieg geäußert hatte.

Ihre illegale Arbeit in Form von Hilfe bei der Unterbringung flüchtiger Genossen aus Russland führte schließlich 1943 dazu, dass sie zusammen mit ihrem Mann und anderen Genossen wegen Vorbereitung zum Hochverrat angeklagt wurde. Einige Wochen vor Prozessbeginn erlitt Charlotte einen Schlaganfall und wurde zunächst aus dem Prozessgeschehen herausgenommen. Zu einem zweiten Prozess kam es nicht, da sie nach Hannover ausweichen konnte und so ihre Vorladung nicht erhielt. Der dritte Prozessanlauf wurde schließlich durch die vorrückenden Amerikaner verhindert, in deren Gebiet sie sich aufhielt.

Am 30. Oktober 1945 wurde sie offiziell zunächst als Hinterbliebene und zwei Jahre später, am 13. Oktober 1947, als Opfer des Faschismus (OdF) Gruppe I anerkannt.

Charlotte Przybilla verstarb am 17. Februar 1953 im Krankenhaus am Grabensprung in Biesdorf.