Verlegeort
Große Hamburger Str. 31
Bezirk/Ortsteil
Mitte
Verlegedatum
Mai 2006
Geboren
14. April 1902 in Beelitz (Brandenburg)
Zwangsarbeit
Spinnerin (Siemens-Schuckert-Kabelwerken in Gartenfeld )
Deportation
am 04. März 1943
nach
Auschwitz
Ermordet
in Auschwitz
Johanna Klum wurde als Johanna Lewin am 14. April 1902 im brandenburgischen Beelitz geboren. Sie war mit dem Kaufmann Manfred Klum verheiratet, der katholischer Konfession war, und trat auch selbst vom Judentum zur katholischen Kirche über. Ihre beiden Söhne Heinz (*1. Mai 1922) und Leo (*8. Januar 1928) wurden ebenfalls katholisch getauft. Mit ihrer Familie lebte sie in einer 5-Zimmer-Wohnung in der Großen Hamburger Straße 31 in wirtschaftlich guten Verhältnissen. Im Juli 1940 wurde ihre Ehe geschieden. Ihren letzten Wohnsitz hatte Johanna Klum in der Heilbronner Straße 5 in Schöneberg, wo sie ab August 1942 ein Zimmer zur Untermiete bewohnte.
Am 7. Januar 1943 wurde sie von der Gestapo verhaftet. Am Tag darauf wurde sie aus dem Sammellager in der Großen Hamburger Straße wieder entlassen, da sie minderjährige Kinder aus einer sogenannten „privilegierten Mischehe“ hatte. Aus diesem Grund war sie auch von der seit September 1941 bestehenden Verpflichtung ausgenommen, den sogenannten Judenstern tragen zu müssen. Leo Klum, der am Tag ihrer vorläufigen Freilassung seinen 15. Geburtstag feierte, schildert in seinem Antrag auf Rückerstattung des geraubten Vermögens seiner Mutter, dass diese sich vergleichsweise sicher gefühlt habe und nicht glaubte, noch einmal verhaftet zu werden.
Johanna Klum musste bei den Siemens-Schuckert-Kabelwerken in Gartenfeld Zwangsarbeit leisten. Dort wurde sie am 27. Februar 1943 bei der später als Fabrikaktion bezeichneten Großrazzia verhaftet. Ihre Söhne erfuhren davon am folgenden Tag durch einen Telefonanruf von Arbeitskollegen, die Zeuge der Verhaftung waren. Am 4. März 1943 wurde Johanna Klum mit dem „34. Osttransport“ nach Auschwitz deportiert und dort ermordet. Ihr Todesdatum ist nicht bekannt.
Am 7. Januar 1943 wurde sie von der Gestapo verhaftet. Am Tag darauf wurde sie aus dem Sammellager in der Großen Hamburger Straße wieder entlassen, da sie minderjährige Kinder aus einer sogenannten „privilegierten Mischehe“ hatte. Aus diesem Grund war sie auch von der seit September 1941 bestehenden Verpflichtung ausgenommen, den sogenannten Judenstern tragen zu müssen. Leo Klum, der am Tag ihrer vorläufigen Freilassung seinen 15. Geburtstag feierte, schildert in seinem Antrag auf Rückerstattung des geraubten Vermögens seiner Mutter, dass diese sich vergleichsweise sicher gefühlt habe und nicht glaubte, noch einmal verhaftet zu werden.
Johanna Klum musste bei den Siemens-Schuckert-Kabelwerken in Gartenfeld Zwangsarbeit leisten. Dort wurde sie am 27. Februar 1943 bei der später als Fabrikaktion bezeichneten Großrazzia verhaftet. Ihre Söhne erfuhren davon am folgenden Tag durch einen Telefonanruf von Arbeitskollegen, die Zeuge der Verhaftung waren. Am 4. März 1943 wurde Johanna Klum mit dem „34. Osttransport“ nach Auschwitz deportiert und dort ermordet. Ihr Todesdatum ist nicht bekannt.
Johanna Klum wurde als Johanna Lewin am 14. April 1902 im brandenburgischen Beelitz geboren. Sie war mit dem Kaufmann Manfred Klum verheiratet, der katholischer Konfession war, und trat auch selbst vom Judentum zur katholischen Kirche über. Ihre beiden Söhne Heinz (*1. Mai 1922) und Leo (*8. Januar 1928) wurden ebenfalls katholisch getauft. Mit ihrer Familie lebte sie in einer 5-Zimmer-Wohnung in der Großen Hamburger Straße 31 in wirtschaftlich guten Verhältnissen. Im Juli 1940 wurde ihre Ehe geschieden. Ihren letzten Wohnsitz hatte Johanna Klum in der Heilbronner Straße 5 in Schöneberg, wo sie ab August 1942 ein Zimmer zur Untermiete bewohnte.
Am 7. Januar 1943 wurde sie von der Gestapo verhaftet. Am Tag darauf wurde sie aus dem Sammellager in der Großen Hamburger Straße wieder entlassen, da sie minderjährige Kinder aus einer sogenannten „privilegierten Mischehe“ hatte. Aus diesem Grund war sie auch von der seit September 1941 bestehenden Verpflichtung ausgenommen, den sogenannten Judenstern tragen zu müssen. Leo Klum, der am Tag ihrer vorläufigen Freilassung seinen 15. Geburtstag feierte, schildert in seinem Antrag auf Rückerstattung des geraubten Vermögens seiner Mutter, dass diese sich vergleichsweise sicher gefühlt habe und nicht glaubte, noch einmal verhaftet zu werden.
Johanna Klum musste bei den Siemens-Schuckert-Kabelwerken in Gartenfeld Zwangsarbeit leisten. Dort wurde sie am 27. Februar 1943 bei der später als Fabrikaktion bezeichneten Großrazzia verhaftet. Ihre Söhne erfuhren davon am folgenden Tag durch einen Telefonanruf von Arbeitskollegen, die Zeuge der Verhaftung waren. Am 4. März 1943 wurde Johanna Klum mit dem „34. Osttransport“ nach Auschwitz deportiert und dort ermordet. Ihr Todesdatum ist nicht bekannt.
Am 7. Januar 1943 wurde sie von der Gestapo verhaftet. Am Tag darauf wurde sie aus dem Sammellager in der Großen Hamburger Straße wieder entlassen, da sie minderjährige Kinder aus einer sogenannten „privilegierten Mischehe“ hatte. Aus diesem Grund war sie auch von der seit September 1941 bestehenden Verpflichtung ausgenommen, den sogenannten Judenstern tragen zu müssen. Leo Klum, der am Tag ihrer vorläufigen Freilassung seinen 15. Geburtstag feierte, schildert in seinem Antrag auf Rückerstattung des geraubten Vermögens seiner Mutter, dass diese sich vergleichsweise sicher gefühlt habe und nicht glaubte, noch einmal verhaftet zu werden.
Johanna Klum musste bei den Siemens-Schuckert-Kabelwerken in Gartenfeld Zwangsarbeit leisten. Dort wurde sie am 27. Februar 1943 bei der später als Fabrikaktion bezeichneten Großrazzia verhaftet. Ihre Söhne erfuhren davon am folgenden Tag durch einen Telefonanruf von Arbeitskollegen, die Zeuge der Verhaftung waren. Am 4. März 1943 wurde Johanna Klum mit dem „34. Osttransport“ nach Auschwitz deportiert und dort ermordet. Ihr Todesdatum ist nicht bekannt.