Lothar Schreiber

Verlegeort
Große Hamburger Str. 38
Bezirk/Ortsteil
Mitte
Verlegedatum
März 2010
Geboren
03. Dezember 1881 in Görlitz
Beruf
Landwirt
Verhaftet
19. August 1938 in Hamburg
Verhaftet
August 1938 im KZ Fuhlsbüttel
Verhaftet
07. September 1938 bis April 1943 in der Tötungsanstalt Langenhorn
Verhaftet
02. April 1943 in der Tötungsanstalt Meseritz-Obrawalde
Ermordet
23. August 1943 in der Tötungsanstalt Meseritz-Obrawalde

Lothar Schreiber wurde am 3. Dezember 1881 als einer von mehreren Söhnen eines Müllers in Görlitz geboren. Nach dem Besuch der Realschule bis zur dritten Klasse hatte er einen landwirtschaftlichen Beruf erlernt und war in diesem bis 1905 tätig. Wegen „körperlicher Untauglichkeit“ wurde er nicht zum Militärdienst eingezogen. 1905 war Schreiber in „unzüchtige Handlungen mit Minderjährigen verwickelt“, so dass er bis 1907 in der „Kahlbaum’schen Anstalt“ in Görlitz untergebracht wurde. 1907 erfolgte seine Entmündigung wegen „Geisteskrankheit“ aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts Görlitz. In den Jahren 1921, 1922 und 1926 wurde gegen Schreiber wegen „unzüchtiger Handlungen mit Minderjährigen“ ermittelt. Wegen seiner Unzurechnungsfähigkeit erfolgten Einweisungen in verschiedene Anstalten (z. B. Städtisches Siechenhaus Görlitz, Irrenanstalt Bunzlau).<br />
In den 1930er-Jahren verzog Schreiber von Görlitz nach Berlin, der genaue Zeitpunkt ist nicht bekannt.<br />
Im August 1938 geriet Lothar Schreiber erneut in die Fänge der Kriminalpolizei und der Justiz. Ihm wurde „widernatürliche Unzucht“ mit einem 16-jährigen Heiminsassen im Hitlerjugendheim Nagelsweg im Hamburger Stadtteil St.-Georg zur Last gelegt. <br />
In der Nacht vom 18. zum 19. August 1938 übernachtete der 16-jährige Schlosserlehrling Wilhelm B. im Schlafsaal des Heimes neben Schreiber. Er erstatte Anzeige gegen Schreiber. und begründete diese mit folgenden Worten: „… Neben mir auf demselben Zimmer schlief ein älterer Mann. In der Nacht gegen 24.00 Uhr verspürte ich plötzlich, wie der Mann seine Hand zwischen meine Beine legte […]. Beim Aufstehen setzte ich sofort den Heimleiter in Kenntnis, mit der Bitte um weitere Veranlassung. …“<br />
Am selben Tag nahm die Polizei Schreiber fest und lieferte ihn in das KZ Fuhlsbüttel ein. Von dort wurde er am 23. August in die Untersuchungshaftanstalt Hamburg-Stadt eingeliefert. Am 9. Dezember 1938 wurde er gemäß Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 7. September 1938 in die Heil- und Pflegeanstalt Langenhorn eingewiesen. <br />
Am 25. Oktober 1938 erstellte Obermedizinalrat Dr. Löffler von der Hamburger Gesundheitsverwaltung ein Gutachten über Schreibers Gesundheitszustand. Dabei diagnostizierte er eine Schizophrenie im Endzustand. Nach seiner Ansicht lagen bei Schreiber die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 RStGB vor. Außerdem hielt er die Unterbringung in einer Heil- und Pflegeanstalt nach § 42 b für erforderlich. <br />
Am 14. April 1939 bestätigte das Landgericht Hamburg seine Unterbringung in Langenhorn wegen Vergehens nach § 175 RStGB und versuchten Vergehens nach § 175 a Ziffer 3 RStGB. In Bezug auf die Beurteilung des Geisteszustandes des Angeklagten hielt sich der Richter an das Gutachten von Dr. Löffler. <br />
Am 2. April 1943 wurde Lothar Schreiber im Zuge einer "allgemeinen Verlegeaktion“ mit einem Sammeltransport in die Tötungsanstalt Meseritz-Obrawalde verbracht, wo er am 23. August 1943 ermordet wurde.<br />

Lothar Schreiber wurde am 3. Dezember 1881 als einer von mehreren Söhnen eines Müllers in Görlitz geboren. Nach dem Besuch der Realschule bis zur dritten Klasse hatte er einen landwirtschaftlichen Beruf erlernt und war in diesem bis 1905 tätig. Wegen „körperlicher Untauglichkeit“ wurde er nicht zum Militärdienst eingezogen. 1905 war Schreiber in „unzüchtige Handlungen mit Minderjährigen verwickelt“, so dass er bis 1907 in der „Kahlbaum’schen Anstalt“ in Görlitz untergebracht wurde. 1907 erfolgte seine Entmündigung wegen „Geisteskrankheit“ aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts Görlitz. In den Jahren 1921, 1922 und 1926 wurde gegen Schreiber wegen „unzüchtiger Handlungen mit Minderjährigen“ ermittelt. Wegen seiner Unzurechnungsfähigkeit erfolgten Einweisungen in verschiedene Anstalten (z. B. Städtisches Siechenhaus Görlitz, Irrenanstalt Bunzlau).
In den 1930er-Jahren verzog Schreiber von Görlitz nach Berlin, der genaue Zeitpunkt ist nicht bekannt.
Im August 1938 geriet Lothar Schreiber erneut in die Fänge der Kriminalpolizei und der Justiz. Ihm wurde „widernatürliche Unzucht“ mit einem 16-jährigen Heiminsassen im Hitlerjugendheim Nagelsweg im Hamburger Stadtteil St.-Georg zur Last gelegt.
In der Nacht vom 18. zum 19. August 1938 übernachtete der 16-jährige Schlosserlehrling Wilhelm B. im Schlafsaal des Heimes neben Schreiber. Er erstatte Anzeige gegen Schreiber. und begründete diese mit folgenden Worten: „… Neben mir auf demselben Zimmer schlief ein älterer Mann. In der Nacht gegen 24.00 Uhr verspürte ich plötzlich, wie der Mann seine Hand zwischen meine Beine legte […]. Beim Aufstehen setzte ich sofort den Heimleiter in Kenntnis, mit der Bitte um weitere Veranlassung. …“
Am selben Tag nahm die Polizei Schreiber fest und lieferte ihn in das KZ Fuhlsbüttel ein. Von dort wurde er am 23. August in die Untersuchungshaftanstalt Hamburg-Stadt eingeliefert. Am 9. Dezember 1938 wurde er gemäß Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 7. September 1938 in die Heil- und Pflegeanstalt Langenhorn eingewiesen.
Am 25. Oktober 1938 erstellte Obermedizinalrat Dr. Löffler von der Hamburger Gesundheitsverwaltung ein Gutachten über Schreibers Gesundheitszustand. Dabei diagnostizierte er eine Schizophrenie im Endzustand. Nach seiner Ansicht lagen bei Schreiber die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 RStGB vor. Außerdem hielt er die Unterbringung in einer Heil- und Pflegeanstalt nach § 42 b für erforderlich.
Am 14. April 1939 bestätigte das Landgericht Hamburg seine Unterbringung in Langenhorn wegen Vergehens nach § 175 RStGB und versuchten Vergehens nach § 175 a Ziffer 3 RStGB. In Bezug auf die Beurteilung des Geisteszustandes des Angeklagten hielt sich der Richter an das Gutachten von Dr. Löffler.
Am 2. April 1943 wurde Lothar Schreiber im Zuge einer "allgemeinen Verlegeaktion“ mit einem Sammeltransport in die Tötungsanstalt Meseritz-Obrawalde verbracht, wo er am 23. August 1943 ermordet wurde.