Käthe Hirsch geb. Seelig

Verlegeort
Tauentzienstr. 7
Bezirk/Ortsteil
Schöneberg
Verlegedatum
26. März 2014
Geboren
03. Februar 1902 in Berlin
Deportation
am 24. Oktober 1941 nach Łódź / Litzmannstadt
Ermordet
23. April 1944 in Łódź / Litzmannstadt
Käthe Seelig kam am 3. Februar 1902 als Tochter des Frauenarztes Dr. Alfred Seelig (* 11. 9.1868) und seiner Ehefrau Edith Seelig, geborene Karo (* 10.12.1880), in Berlin zur Welt. Ihr Vater verstarb 1936 und hinterließ seiner Frau, seinem Sohn Dr. Walter Heinz Seelig und seiner Tochter Käthe Hirsch zu gleichen Teilen ein Haus in der Tauentzienstraße 7, in dem die Seeligs seit dem 1. April 1909 gewohnt hatten. Nach der Heirat mit dem Notar und Rechtsanwalt Dr. Walter Nathan Hirsch lebte Käthe Hirsch mit ihrem Mann seit September 1925 in einer Fünf-, dann Sieben-Zimmerwohnung in ihrem Elternhaus. Hier kamen auch die sechs Kinder des Ehepaares zur Welt: Manfred (* 14.6.1926), Marianne (* 4.6.1927), Ulrich Steffen (* 3.6.1929), Dieter Wolfgang (* 27.10.1931), Dorothea Maria (* 29.4.1935) und Alice (* 14.8.1937). Die Mutter von Käthe Hirsch, Edith Seelig, lebte nach dem Tod ihres Mannes weiterhin in dem Haus. Walter Nathan Hirsch betrieb in der Tauentzienstraße 7 eine gut gehende Notar- und Anwaltspraxis, bereits 1935 erhielt er aber das Berufsverbot als Notar. Bis 1938 konnte er noch als Rechtsanwalt arbeiten, zuletzt durfte er aber nur noch als "Konsulent" tätig sein. Kurzzeitig setzte man ihren Mann im Jahr 1938 in "Schutzhaft", die er in Sachsenhausen absitzen musste. In der Familie Hirsch entschloss man sich deshalb zur Emigration. Zunächst war eine Auswanderung in die USA geplant, später dann nach Kuba. Alle Vorbereitungen waren bereits getroffen, das Umzugsgut lagerte zum Weitertransport nach Kuba schon in der Schweiz, es fehlten nur noch die notwendigen Visa für Kuba. Die Auswanderung war deshalb für den 1. Juli 1939 vorgesehen. Am 17. Dezember 1938 verkaufte man das Haus in der Tauentzienstraße 7 an eine Frau von Dirksen. In dem Kaufvertrag wurde der Familie Hirsch explizit ein Wohnrecht bis zu ihrer Auswanderung eingeräumt. Das gewährte Wohnrecht sollte erst mit der Auswanderung der Familie Hirsch am 31. Dezember 1939 erlöschen. Sollte die Emigration nicht erfolgen, sollte ein Mietverhältnis geschlossen werden und eine Miete in Höhe von 250,-- RM für die Familie Hirsch und 125,-- RM für Edith Seelig fällig werden. Man glaubte aber, es sei lediglich eine Frage der Zeit, bis sich die Wohnungsangelegen-heit von selbst löste. Jedoch zerschlug sich der Plan für eine Emigration. Walter Nathan Hirsch schrieb deshalb am 20. Oktober 1941 an die Jüdische Kultusvereinigung und bat um Rücknahme der Kündigung bzw. um Aufschub von zwei Monaten. Da er als zugelassener "Konsulent" über Räume verfügen müsse, in der Wohnung aber bereits ein neuer Mieter lebte, bat er als Alternative um die Überlassung anderer notdürftig eingerichteter Räume. Käthe Hirsch füllte am 20. Oktober 1941 ihre Vermögenserklärung aus. In der Rubrik „Damenkleidung“ gab sie an, dass sie lediglich noch einen Rock, eine Bluse, eine Handtasche und zwei Hüte besaß. Bei den Angaben ihres Vermögens verwies sie auf die Vermögenserklärung ihres Mannes. Am 21. Oktober 1941 wurde ihr die am 3. Oktober 1941 ausgestellte Verfügung über die Einziehung ihres gesamten Vermögens in der Levetzowstraße 7-8 zugestellt. Die Mutter von Käthe Hirsch, Edith Seelig, blieb in dem Haus in der Tauentzienstraße allein zurück.
Am 24. Oktober 1941 verfrachtete man Käthe und Dr. Walter Nathan Hirsch, zusammen mit ihren sechs Kindern, nach Litzmannstadt. Als erstes ihrer Kinder starb dort Marianne am 22. Dezember 1942. Der Sohn Manfred kam am 27. September 1943 ums Leben, sie selbst verstarb am 23. April 1944. Der Rest der Familie – ihr Mann Dr. Walter Nathan, Alice, Dieter Wolfgang, Dorothea Maria und Ulrich Steffen – wurden im Herbst 1944 noch nach Auschwitz deportiert. Dort im Vernichtungslager wurden sie vermutlich kurz nach ihrer Ankunft ermordet.
Am 9. April 1942 – ein halbes Jahr nach der Deportation der Hirschs – kündigte die Vermögensverwertungsstelle offiziell zum 30. April 1942 das Untermietverhältnis der Familie Hirsch. Sofort kündigte die neue Hausbesitzerin Frau von Dirksen bei der Vermögensverwertungsstellen einen Reparaturbedarf für die sieben Zimmer an.
Am 5. November 1958 stellte Henry (Heinrich) Walter Seelig, der Bruder von Käthe Hirsch, einen Wiedergutmachungsantrag. Dazu gab er am 25. Februar 1958 eine eidesstattliche Erklärung ab. Neben der Schilderung der Einrichtungsgegenstände wies er auch darauf hin, dass Käthe Hirsch von ihrem Vater, einem wohlhabenden Arzt, eine Mitgift in Höhe von 180.000,-- RM erhalten hatte, die als Hypothek auf das Grundstück Tauenzienstraße eingetragen wurde. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für antike Möbel und künstlerischen Hausrat bezifferte die Hausratgegenstände in seinem Gutachten vom 26. April 1960 mit 6.167,-- DM. Dem Antrag wurde schließlich am 21. November 1960 stattgegeben. Der Antragsteller erhielt die geschätzten 6.167,-- DM, die für die Wiederbeschaffung des Hausrats notwendig gewesen wären.
Am 5. Februar 1952 stellte Henry Walter Seelig für alle Familienmitglieder noch Anträge auf Schadensersatzleistungen für den Verlust des Deportationsgepäcks. Am 16. Juli 1973 erhielt er für alle Angehörigen einen Betrag in Höhe von 2.250,-- DM.
In weiteren Anträgen stellte Henry Walter Seelig auch Anträge für seine verstorbene Mutter Edith Seelig, geborene Karo, die ebenfalls aus der Tauentzienstraße 7 deportiert wurde. Edith Seelig war am 19. Januar 1942 abgeholt und nach Riga verschleppt worden. Auch sie überlebte den Holocaust nicht.


Käthe Seelig kam am 3. Februar 1902 als Tochter des Frauenarztes Dr. Alfred Seelig (* 11. 9.1868) und seiner Ehefrau Edith Seelig, geborene Karo (* 10.12.1880), in Berlin zur Welt. Ihr Vater verstarb 1936 und hinterließ seiner Frau, seinem Sohn Dr. Walter Heinz Seelig und seiner Tochter Käthe Hirsch zu gleichen Teilen ein Haus in der Tauentzienstraße 7, in dem die Seeligs seit dem 1. April 1909 gewohnt hatten. Nach der Heirat mit dem Notar und Rechtsanwalt Dr. Walter Nathan Hirsch lebte Käthe Hirsch mit ihrem Mann seit September 1925 in einer Fünf-, dann Sieben-Zimmerwohnung in ihrem Elternhaus. Hier kamen auch die sechs Kinder des Ehepaares zur Welt: Manfred (* 14.6.1926), Marianne (* 4.6.1927), Ulrich Steffen (* 3.6.1929), Dieter Wolfgang (* 27.10.1931), Dorothea Maria (* 29.4.1935) und Alice (* 14.8.1937). Die Mutter von Käthe Hirsch, Edith Seelig, lebte nach dem Tod ihres Mannes weiterhin in dem Haus. Walter Nathan Hirsch betrieb in der Tauentzienstraße 7 eine gut gehende Notar- und Anwaltspraxis, bereits 1935 erhielt er aber das Berufsverbot als Notar. Bis 1938 konnte er noch als Rechtsanwalt arbeiten, zuletzt durfte er aber nur noch als "Konsulent" tätig sein. Kurzzeitig setzte man ihren Mann im Jahr 1938 in "Schutzhaft", die er in Sachsenhausen absitzen musste. In der Familie Hirsch entschloss man sich deshalb zur Emigration. Zunächst war eine Auswanderung in die USA geplant, später dann nach Kuba. Alle Vorbereitungen waren bereits getroffen, das Umzugsgut lagerte zum Weitertransport nach Kuba schon in der Schweiz, es fehlten nur noch die notwendigen Visa für Kuba. Die Auswanderung war deshalb für den 1. Juli 1939 vorgesehen. Am 17. Dezember 1938 verkaufte man das Haus in der Tauentzienstraße 7 an eine Frau von Dirksen. In dem Kaufvertrag wurde der Familie Hirsch explizit ein Wohnrecht bis zu ihrer Auswanderung eingeräumt. Das gewährte Wohnrecht sollte erst mit der Auswanderung der Familie Hirsch am 31. Dezember 1939 erlöschen. Sollte die Emigration nicht erfolgen, sollte ein Mietverhältnis geschlossen werden und eine Miete in Höhe von 250,-- RM für die Familie Hirsch und 125,-- RM für Edith Seelig fällig werden. Man glaubte aber, es sei lediglich eine Frage der Zeit, bis sich die Wohnungsangelegen-heit von selbst löste. Jedoch zerschlug sich der Plan für eine Emigration. Walter Nathan Hirsch schrieb deshalb am 20. Oktober 1941 an die Jüdische Kultusvereinigung und bat um Rücknahme der Kündigung bzw. um Aufschub von zwei Monaten. Da er als zugelassener "Konsulent" über Räume verfügen müsse, in der Wohnung aber bereits ein neuer Mieter lebte, bat er als Alternative um die Überlassung anderer notdürftig eingerichteter Räume. Käthe Hirsch füllte am 20. Oktober 1941 ihre Vermögenserklärung aus. In der Rubrik „Damenkleidung“ gab sie an, dass sie lediglich noch einen Rock, eine Bluse, eine Handtasche und zwei Hüte besaß. Bei den Angaben ihres Vermögens verwies sie auf die Vermögenserklärung ihres Mannes. Am 21. Oktober 1941 wurde ihr die am 3. Oktober 1941 ausgestellte Verfügung über die Einziehung ihres gesamten Vermögens in der Levetzowstraße 7-8 zugestellt. Die Mutter von Käthe Hirsch, Edith Seelig, blieb in dem Haus in der Tauentzienstraße allein zurück.
Am 24. Oktober 1941 verfrachtete man Käthe und Dr. Walter Nathan Hirsch, zusammen mit ihren sechs Kindern, nach Litzmannstadt. Als erstes ihrer Kinder starb dort Marianne am 22. Dezember 1942. Der Sohn Manfred kam am 27. September 1943 ums Leben, sie selbst verstarb am 23. April 1944. Der Rest der Familie – ihr Mann Dr. Walter Nathan, Alice, Dieter Wolfgang, Dorothea Maria und Ulrich Steffen – wurden im Herbst 1944 noch nach Auschwitz deportiert. Dort im Vernichtungslager wurden sie vermutlich kurz nach ihrer Ankunft ermordet.
Am 9. April 1942 – ein halbes Jahr nach der Deportation der Hirschs – kündigte die Vermögensverwertungsstelle offiziell zum 30. April 1942 das Untermietverhältnis der Familie Hirsch. Sofort kündigte die neue Hausbesitzerin Frau von Dirksen bei der Vermögensverwertungsstellen einen Reparaturbedarf für die sieben Zimmer an.
Am 5. November 1958 stellte Henry (Heinrich) Walter Seelig, der Bruder von Käthe Hirsch, einen Wiedergutmachungsantrag. Dazu gab er am 25. Februar 1958 eine eidesstattliche Erklärung ab. Neben der Schilderung der Einrichtungsgegenstände wies er auch darauf hin, dass Käthe Hirsch von ihrem Vater, einem wohlhabenden Arzt, eine Mitgift in Höhe von 180.000,-- RM erhalten hatte, die als Hypothek auf das Grundstück Tauenzienstraße eingetragen wurde. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für antike Möbel und künstlerischen Hausrat bezifferte die Hausratgegenstände in seinem Gutachten vom 26. April 1960 mit 6.167,-- DM. Dem Antrag wurde schließlich am 21. November 1960 stattgegeben. Der Antragsteller erhielt die geschätzten 6.167,-- DM, die für die Wiederbeschaffung des Hausrats notwendig gewesen wären.
Am 5. Februar 1952 stellte Henry Walter Seelig für alle Familienmitglieder noch Anträge auf Schadensersatzleistungen für den Verlust des Deportationsgepäcks. Am 16. Juli 1973 erhielt er für alle Angehörigen einen Betrag in Höhe von 2.250,-- DM.
In weiteren Anträgen stellte Henry Walter Seelig auch Anträge für seine verstorbene Mutter Edith Seelig, geborene Karo, die ebenfalls aus der Tauentzienstraße 7 deportiert wurde. Edith Seelig war am 19. Januar 1942 abgeholt und nach Riga verschleppt worden. Auch sie überlebte den Holocaust nicht.