Toni Heymann wurde in Berlin am 21. Februar 1893 geboren. Leider wissen wir wenig über sie und gar nichts über ihr Elternhaus und ihre Kindheit. Auch die Adressbücher helfen nicht ihren Vater ausfindig zu machen, da der Name Heymann sehr häufig war. Und doch können wir den Adressbüchern den ältesten Hinweis auf Toni Heymann entnehmen: 1927, im Alter von 24 Jahren, machte sie sich selbständig, indem sie in der Bleibtreustraße 34/35 „Schönheitspflege“ anbot. Gewiss kein großer Salon, vermutlich fand die Dienstleistung in ihrer Hinterhauswohnung statt, Gartenhaus, Erdgeschoss. Vielleicht muss man aber auch den Eintrag „Schönheitspfl.“ als Berufsbezeichnung lesen und Toni Heymann war als Schönheitspflegerin in einem Salon angestellt. Noch 1939 ist sie mit der gleichen Adresse und Bezeichnung im Adressbuch zu finden. In diesem Jahr wurde sie bei der Volkszählung vom 17. Mai auch in der Bleibtreustraße erfasst. Bei dieser Volkszählung mussten Juden auf gesonderten „Ergänzungskarten“ eingetragen und die Konfession ihrer vier Großeltern angegeben werden. So konnten die herrschenden Nationalsozialisten leichter ihre 1935 in den Nürnberger Gesetzen festgeschriebene rassistische Einstufung in „Voll-, Halb- und Vierteljuden“ anwenden.<br />
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Für etliche der vielen mittlerweile erlassenen antisemitischen und diskriminierenden Verordnungen, die das Berufs- und Alltagsleben von Juden nach und nach unerträglich machten, spielten solche Unterscheidungen eine geringe Rolle. Die Zahl solcher Erlasse nahm nach den Pogromen vom 9./10. November 1938 sprunghaft zu, sie hatten zunächst zum Zweck, Juden zur Auswanderung zu treiben. Für die entsprechenden Visa, Schiffspassagen und Sonderabgaben waren aber beträchtliche finanzielle Mittel vonnöten, die Toni Heymann wahrscheinlich nicht besaß. Zudem war spätestens seit der internationalen Konferenz von Evian im Juli 1938 deutlich geworden, dass viele Staaten zwar die Verfolgungen im NS-Reich verurteilten, aber nicht gewillt waren, mehr Flüchtlinge als bis dahin aufzunehmen.<br />
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Ab 1940 ist Toni Heymann nicht mehr im Adressbuch vertreten. Sie war vermutlich bereits genötigt worden, ihre Wohnung aufzugeben und zur Untermiete bei anderen Juden zu wohnen. Oft wurden Juden gezwungen, mehrmals umzuziehen. 1943 wohnte Toni in der Kleinen Alexanderstraße 17, bei Süßkind. In ihrem Beruf konnte Toni auch schon länger nicht mehr arbeiten. Seit mehreren Jahren wurden Juden zur Zwangsarbeit herangezogen, im Oktober 1938 war speziell für sie das „Beschäftigungsverhältnis eigener Art“ eingeführt worden, dass sie jeglicher Arbeitnehmerrechte beraubte. Auch Toni Heymann war zur Zwangsarbeit verpflichtet worden, wo wissen wir nicht. Aber wir wissen, dass Ende Februar 1943 auch sie im Rahmen der sogenannten „Fabrikaktion“ am Arbeitsplatz festgenommen und in ein Sammellager verbracht wurde. Bei dieser Razzia sollten alle noch im Reich arbeitenden Juden verhaftet und deportiert werden. Toni Heymann wurde am 6. März im fünften der anschließenden „Transporte“ mit fast 700 weiteren Opfern nach Auschwitz verschleppt. In einem Fernspruch aus dem Konzentrationslager Auschwitz vom 8. März von Arbeitseinsatzführer Schwarz an das SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt hieß es:<br />
“Transport aus Berlin, Eingang 7.3.43, Gesamtstärke 690 einschliesslich 25 Schutzhäftlingen. Zum Arbeitseinsatz gelangten 153 Männer u. 25 Schutzhäftlinge (Buna) und 65 Frauen. Sonderbehandelt wurden 30 Männer u. 417 Frauen u. Kinder.”<br />
[N. Blumental (Hrsg.), Dokumenty i materialy, Bd. 1, Obozy, Lodz 1946, S. 110].<br />
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Ob die kurz zuvor 50 Jahre alt gewordene Toni Heymann „zum Arbeitseinsatz gelangte“, wissen wir nicht, wenn ja, hat sie ihn nicht überlebt. Wenn nicht, dann war sie unter den „Sonderbehandelten“ – dieser zynische Begriff bezeichnete den Mord in der Gaskammer. Das Todesdatum von Toni Heymann ist nicht bekannt.<br />
Für etliche der vielen mittlerweile erlassenen antisemitischen und diskriminierenden Verordnungen, die das Berufs- und Alltagsleben von Juden nach und nach unerträglich machten, spielten solche Unterscheidungen eine geringe Rolle. Die Zahl solcher Erlasse nahm nach den Pogromen vom 9./10. November 1938 sprunghaft zu, sie hatten zunächst zum Zweck, Juden zur Auswanderung zu treiben. Für die entsprechenden Visa, Schiffspassagen und Sonderabgaben waren aber beträchtliche finanzielle Mittel vonnöten, die Toni Heymann wahrscheinlich nicht besaß. Zudem war spätestens seit der internationalen Konferenz von Evian im Juli 1938 deutlich geworden, dass viele Staaten zwar die Verfolgungen im NS-Reich verurteilten, aber nicht gewillt waren, mehr Flüchtlinge als bis dahin aufzunehmen.
Ab 1940 ist Toni Heymann nicht mehr im Adressbuch vertreten. Sie war vermutlich bereits genötigt worden, ihre Wohnung aufzugeben und zur Untermiete bei anderen Juden zu wohnen. Oft wurden Juden gezwungen, mehrmals umzuziehen. 1943 wohnte Toni in der Kleinen Alexanderstraße 17, bei Süßkind. In ihrem Beruf konnte Toni auch schon länger nicht mehr arbeiten. Seit mehreren Jahren wurden Juden zur Zwangsarbeit herangezogen, im Oktober 1938 war speziell für sie das „Beschäftigungsverhältnis eigener Art“ eingeführt worden, dass sie jeglicher Arbeitnehmerrechte beraubte. Auch Toni Heymann war zur Zwangsarbeit verpflichtet worden, wo wissen wir nicht. Aber wir wissen, dass Ende Februar 1943 auch sie im Rahmen der sogenannten „Fabrikaktion“ am Arbeitsplatz festgenommen und in ein Sammellager verbracht wurde. Bei dieser Razzia sollten alle noch im Reich arbeitenden Juden verhaftet und deportiert werden. Toni Heymann wurde am 6. März im fünften der anschließenden „Transporte“ mit fast 700 weiteren Opfern nach Auschwitz verschleppt. In einem Fernspruch aus dem Konzentrationslager Auschwitz vom 8. März von Arbeitseinsatzführer Schwarz an das SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt hieß es:
“Transport aus Berlin, Eingang 7.3.43, Gesamtstärke 690 einschliesslich 25 Schutzhäftlingen. Zum Arbeitseinsatz gelangten 153 Männer u. 25 Schutzhäftlinge (Buna) und 65 Frauen. Sonderbehandelt wurden 30 Männer u. 417 Frauen u. Kinder.”
[N. Blumental (Hrsg.), Dokumenty i materialy, Bd. 1, Obozy, Lodz 1946, S. 110].
Ob die kurz zuvor 50 Jahre alt gewordene Toni Heymann „zum Arbeitseinsatz gelangte“, wissen wir nicht, wenn ja, hat sie ihn nicht überlebt. Wenn nicht, dann war sie unter den „Sonderbehandelten“ – dieser zynische Begriff bezeichnete den Mord in der Gaskammer. Das Todesdatum von Toni Heymann ist nicht bekannt.